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Nr. 12S. Erstes Blatt. Sonntag den 3. Juni 1883.
Gießener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
VrrreaU r Schulftraße 7. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. PreiS vie^eNührlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohr..
w H Durch die Post bezogen vrertchährlich 2 Mark 50 Pf.
Amtlicher Hheil.
Gießen, am 1. Juni 1883.
Betreffend: Statistische Ermittelung der landwirthschastlichen Bodenbenutzung und des Ernteertrags im Deutschen Reich.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Diejenigen, welche noch im Rückstände sind, erinnern wir an die alsbaldige Erledigung unseres Ausschreibens vom 7. Mai l. I.
________________________________________________ Dr. Boekmann.__________________________________________
Bekanntmachung.
Bei dem Heranwachsen der Feldfrüchte machen wir auf die durch die Hagelversicherungsgesellschaften gebotene Gelegenheit zur Versicherung gegen Hagelschäden unter dem Anfügen aufmerksam, daß Collecten für Hagelfchäden nicht statthaft sind.
Gießen, den 1. Juni 1883. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
_____________________ Br. Bo ekma n n.
Gefundene Gegenstände:
1 Paar Strümpfe, 3 Handschuhe, 1 Vorstecknadel, 1 Hammer, 1 Cigarrenetui, 1 Taschentuch, 1 Hundeh alsband, 1 silb. Theelöffel, 1 Fächer, 1 goldner Trauring, mehrere Schlüssel und Hundeblechmarken.
Gießen, den 2. Juni 1883. z Großherzogliches P ilizeiamt Gießen.
Fresenius.
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Nachdem sich noi) Wolz im Smne des Abg. Küchler ausgesprochen, wird ti: Fortsitzung der Debatte auf morgen vertagt.
Berlin, 31. Mai. Der „Reichs-Anz." meldet die Ernennung des Professors der Chemie, A. W. Hofmann, und des Bildhauers Professor fReim hold Begas zu stimmfähigen Rittern des Ordens pour le merite.
Telegraphische Depeschen.
Wolff s telegr. Correspondenz'Bureau.
Berlin, 1. Juni. Der Reichstag setzte heute die drftte Berathung der Gewerbenovelle fort. Die erst jetzt gedruckt vorliegenden Anträge Ruppert und Kabft- zu § 56b, wonach das in diesem Paragraph erwähnte Verordnungsrecht auch den Landesregierungen unter Controle der Landtage zustehe und das bezügliche Recht auch dem Elsässisch-Lothringischen Landesausschusse verliehen sein soll, werden bei der durch die Geschäftsordnung vorgeschriebenen nochinaligen Abstimmung mit großer Mehrheit abgelehnt. Die Artikel 5 und 8 werden nach den Beschlüssen der zweiten Lesung genehmigt, Artikel 6 (fliegender Buchhandel) mit Zusatz Richters, wonach zur nicht gewerbsmäßigen Verkeilung von Druckschriften in geschlossenen Räumen Erlaubniß nicht erforderlich fei, angenommen. Zu § 44, Artikel 7 (Handlungsreisende) beantragt Abg. Ackermann die Freigebung des Fellbietens von Wein und Tabak seitens der Reisenden an Private. Die Abgg. Baumbach und Bamberger bekämpfen diesen Paragraphen. Der erstere bemerkt, unter den Reisenden gebe es sicherlich sittlich bedenkliche Subjecte, ebenso wie im Officiersstande, das beweise indessen Nichts gegen den Stand. Der Kriegsminister protestirt gegen die Art, wie der Officiersstand geflissentlich in die Debatte gezogen werde. An Ehrenhaftigkeit werde der deutsche Officiersstand vom keinem Stande der Welt übertroffen. Auf die Gegenbemerkung Baumbachs, daß seine Aeußerung dem nicht zugegen gewesenen Kriegsminister nichtverstanden übermittelt worden sei, daß dieser mit Kanonen nach Spatzen geschossen habe, bedauert der Kriegsminister wiederholt, daß der Officiersstand zu derartigen Parallelen benützt werde. Der Antrag Ackermann wurde mit dem Unterantrage Richter angenommen.
Berlin, 1. Juni. Das Abgeordnetenhaus nahm den § 2 des Siaatsschuldbuch- Gesetzeü m zweiter Lesung unwesentlich verändert an. Ein Antrag Sßeffel, auch den Emschätzungscommtssionen Einsicht in das Staatsschuldenbuch zu gewähren, wurde abgelehnt. Im Verlauf der Debatte erklärt v. Rauchhaupt, er habe g.siern die Regierung nicht verdächtigen wollen, wie das schon aus dem Verhältnisse der Eonseroattoen zur Negierung hervorgehe. Ftnanzminifter 0. Scholz entgegnete, er werde allen Verdächtigungen entgegentreten, woher sie auch kommen mögen, ohne Rücksicht aus politische Parteien. Die §§ 3—8 werden unverändert, § 9 wurde unwesentlich verändert angenommen.
Berlin, 1. Juni. Die Unfallversicherungs-Commission lehnte alle Anträge, sowie die Regierungs-Vorlage von 8 7—14, betr. die Aufbringung der Versicherungsgelder, ab.
— Die Vudget-Commifsion erledigte das Ordinarium des Postetats. Im Extraordinarium wurden mehrere Forderungen für Neubauten gestrichen resp. abgesetzt, bis der Nachweis geführt ist, wie viel von der ersten Rate bisher verbraucht wurde. Der Vertreter des Reichsschatzamtes erklärte, der Ueberschuß pro 1882/83 werde wahrscheinlich 9 Millionen mehr betragen, als angenommen. ,
— Die „Kreuz-Ztg." glaubt, daß die Modfftcatwn der Anzeigepflicht, durch welche eine ausgiebige Seelsorge der katholischen Geistlichkeit erreicht werden soll, der Gegenstand einer deinnächst zu erwartenden kirchenpolitischen Regierungs-Vorlage sein werde. ,,
Paris, 1. Juni. Der „Gaulois" thellt über Rrrueres Tod Folgendes mit: Bei dem Ausfälle aus Hanoi theilte Riviäre seine Truppen in zwei Hälften und avancirte mit 150 Marinesoldaten, während die andere Abtheilung von 250 Mann zu weit zurückblieb. Die Vorhut wurde durch eine große Anzahl Eingeborener überrascht und vernichtet; als die andere Abtheilung sich
Darmstadt, 31. Mai. Das Großherzogliche Regierungsblatt (Beilage Nr. 12) enthält:
1. Uebersicht der von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1883/84 zur Bestreitung der Communal - Bedürfnisse in der Kreisstadt Bingen genehmigten Uinlagen.
2. Uebersicht der von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communal - Bedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Oppenheim in der Zeit vom 1. April 1883 bis 31. März 1884.
3. Uebersicht der von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1883/84 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communal- Bedürsnisse in den Gemeinden des Kreises Alzep.
4. Bekanntmachung Großh. Kreisamts Dieburg, die Nichterhebung eines Theils der Umlagen der Gemeinde Meffenhausen für 1882/83 betreffend.
5. Uebersicht der von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1. April 1883/84 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communal-Bedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Darmstadt.
m Darmstadt, 1. Juni. ^Zweite Kammer der Stände. 36. Sitzung.) Der zweite Präsident Muhl verkündigt neue Einläufe eine Vorlage der Regierung in Beirtff der Errichtung eines definitiven Stationsgebäudes im Bahnhofe Egelsbach und eine Eingabe des Verwallungsrathes der Sparkasse zu Heppenheim a. d. B , Art. 11 des Einkommensteuergesetzes belnffenb.
Es wird tn der Berathung des Art. 11 des Gesetzes, die allgemeine Einkommen- steuer betreffend, fottgesahren. — Schröder ist für Strich der Absätze 2 und 3. — Dlttmar begründet seinen Antrag unter Hinweis auf die durch Bürgcrmeifterwahlen in Gemeinden entstehenden Spaltungen. — Maurer ist entschieden für den Artikel der Vorlage, da es nur die Ermittelung der Wahrheit ge'te. — Küchler will die Vermiether von der Verpflichtung zur AuskuuftSertheilung ihrer Miether befreit wissen und stellt einen dahin gehenden Antrag. — Osann empfiehlt Annahme des Regierungsentwurfs mit der Amendirung der Abgg. Möllnger und Genossen. — Racke kann sich mit keiner der seiner Ansicht nach odiosen Bestimmungen des Artikels befreunden. — Geh. Odersteuerrath Baur empfiehlt die Regierungsvorlage und erklärt sich mit dem Amendement Möllinger einverstanden, gibt bezüglich der Sparkassen den Standpunkt der Regierung auf und erklärt sich auch nicht principiell gegen den Antrag Küchler. — Falk ist aus eigener Erfahrung als Mitglied der Einschätzungscommission in Mainz für den Artikel nut der Amendirung Mölltnger's und für den Antrag Küchler. — Ein Antrag auf Schluß der Debatte w:rd angenommen. — Nachdem noch Präsident Kugler und Franck gegen den Art'kel gesprochen und nach einem Schlußworte des Referenten Möllrnger wird Absatz 1 des Art 11 vorbehältlich der Abstimmung über die Amendements mit 31 gegen 15 Stimmen angenommen. Der Antrag Küchler wird mit 27, der Antrag Mölltnger und Genossen einstimmig angenommen. Der gegen 17, der Antrag Drttmar gegen 13 Stimmen abgelehnt. - Abs. 2 des Artikels wird mit 27, Abs. 3 mit 32 Stimmen angenommen.
mZuwiderhandlungen glgen Art. 11 Strafbestimmungen b^E"gt Bohm Strich. In gleichem Sinne sprechen sich Schröder, Kürbis h° sm Uü"? Wolz aus. Für die Annahme sprechen oa J ar' Jockel, sowie Ministerialrat!) Müller und Geh.
^/rfteuerrath Baur, welche sammilich darauf Hinweisen, daß Art. 11 ohne Att. 12 zwecklos sei. — Art. 12 wird hierauf mit einem Amendement des Abg. Metz angenommen. D v
Mit Art. 13 beginnen die Bestimmungen über die Veranlaauna der Einkommensteuer erster Abtheilung. Hier kommt zunächst die van dem^Ausschusi beantragte Declarationspflicht für diese Einkommen in Frage. - Maurer
Psucht für die Krönung der ganzen Gesetzgebung, wahrend Küchler deren Eriülluna ols außerordentlich schwierig, ja vielfach den Steuerpflichtigen gänzlich unwöalich bezeichnet. Er hebt besonders die Gesetzesunkenntniß der Massen, das Fehlen einer aereaeltcn Buchführung bei vielen Steuerpflichtigen, sowie die auhe>ordentliche Arbeitslast hervor welche der Steuerbehörde dadurch erwachsen würde. Die Selbstdeclaration sei eine Strafe für die Ehrlichen und eine Brlohnung für die Unredlichen. — Dit t mar ist für die Declarationspflicht und hätte nur gewünscht, daß noch 2 oder 3 Classen der ersten Abtheilung davon befreit geblieben wären. — Auch Wasserburg stimmt der Decla- rationspfl'cht bei, von der Ansicht ausgehend, daß Jeder selbst besser wisse was er einnehme, als ein Anderer. — Wo lfskeh l glaubt, wenn von Anfang an nicht zu rigoros verfahren werde, so werden die von dem Abg. Küchler ausgesprochenen Bedenken schwinden. Ein gutes Einkommensteuergesetz bedürfe der Mittel zur möglichst sicheren Ermittelung der Wahrheit.


