Ausgabe 
3.5.1883 Erstes Blatt
 
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sie stehen, baldthunltchst nachzusuchen und die Confirmation der Kinder zur bestimmten Zett zu veranlassen.

Die Nichterfüllung dieser Pflichten soll bei fortgesetzter Weigerung mit Aber­kennung des kirchlichen Wahlrechts, sowie des Rechts, als Patbe zu fungiren, geahndet werden, in welcher Beziehung der Entwurf das erforderliche Verfahren Vorsicht-

Darmstadt, 30. April. Die nach den in dem Regierungsblatt veröffentlichten Bestimmungen über die Leistung von Beihülfen zur Heilung der durch die lieber« schwemmungen entstandenen Schäden an Gebäuden aus Mitteln des Staates gebildete Landescommission hat, wie wir vernehmen, ihre Sitzungen am 18. d. M. begonnen, in der vorigen Woche an einigen Tagen fortgesetzt und wird auch in dieser Woche wieder auf einige Tage zusammenkommen. Es wurde bisher über die Anträge auf Leistung von Beihülfen an die Gebäude-Etgenthümer in den Gemeinden der Kreise Worms, Bingen und Erbach, sowie in verschiedenen Gemeinden der Kreise Mainz und Bens­heim Entscheidung getroffen und sind die bezüglichen Etgenthümer von derselben sofort in Kenntniß gesetzt wvrden. Das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz hat die von der Landescommission festgesetzten Beihülfen, soweit sie ohne Verpflichtung zur Rückzahlung gewährt werden sollen, sofort an die von den Großh. Kreisämtern bezeichneten Curatoren der Gebäude-Etgenthümer auszahlen lassen.

Aus dem Grotzherzogthum Hessen, Ende April. Bet dem allgemeinen Interesse, mit dem man gegenwärtig die Entwicklung des höheren Schulwesens verfolgt, ist es natürlich, daß man in den weitesten Kreisen auch allen Personalfragen in dieser Beziehung die gebührende Aufmerksamkeit schenkt. Augenblicklich nun, wo der Director des Gymnasiums zu Darmstadt, Herr Dr. Weidner, unserem engeren Vaterlande den Rücken kehrt, ist man sehr auf die Wiederbesetzung dieses Postens gespannt. Die öffentliche Meinung verlangt gebieterisch ihn mit einem hessischen Schulmann zu besetzen und jeder Unbefangene muß zugeben, daß sie Recht hat. Man redet denn auch schon in der Thal davon, daß der Gymnasicfldtrector Becker in Worms nach Darmstadt versetzt werden soll, während Herr Gymnasiallehrer Dr. Boßler in Darmstadt die Leitung des Gymnasiums zu Worms übernehmen würde. (F. I.)

Telegraphische Depeschen.

Wolff s telegr. Corresporrdenz-Bureau.

Berlin, 1. Mai. Der Reichstag genehmigte in dritter Lesung die Vor­lage über die Reichskriegshasen und erledigte eine Reihe von Wahlprüfungen nach den Anträgen der Commission, verwies an die Geschäftsordnungs-Com­mission den Antrag Kayser auf Einleitung eines Strafverfahrens gegen die Polizeibeamten in Kiel, welche verfassungswidrig die Reichstags - Mitglieder Frohme und v. Vollmar an der Ausübung ihres Mandats hinderten. Windt- horst befürwortete den Antrag. Rickert begründete seinen Antrag wegen der geschäftlichen Behandlung des Unfallversicherungs-Gesetzes. Eine vorläufige Eini­gung über die wichtigsten Grundsätze werde eine Verständigung über die Einzel­heiten des Entwurfes im nächsten Winter erheblich erleichtern, v. Kardorff sprach sich gegen, Buhl für den Antrag, Windthorst ebenfalls dagegen aus, da der Antrag nur eine erneute Generaldiseussion Hervorrufen und die Sache selbst nicht fördern werde. Richter war dafür, weil der Antrag die Verständigung zwischen der Commission und dem Plenum ermögliche. Minister Scholz erkannte die allseitigen Bestrebungen zur Förderung der Socialreform an, hielt aber den von Rickert vorgeschlagenen Weg nicht für geeignet, sondern nur die vorherige Etatsberathung. Maltzahn-Gülz sprach gegen den Antrag, welcher schließlich auf Windthorst's Anregung mit 113 gegen 92 Stimmen an die Unfallversiche­rungs-Commission zur Begutachtung verwiesen wurde. Morgen kommt die Gewerbe-Novelle zur Berathung.

Das Abgeordnetenhaus nahm bei der zweiten Berathung des Zustän­digkeits-Gesetzes die 114 und § 25 unverändert nach den Beschlüssen der Commission an und genehmigte den von Barth beantragten neuen § 4a, wonach dem Kreise gegen die Verfügung des Regierungspräsidenten innerhalb 2 Wochen die Klage bei dem Oberverwaltungs-Gericht zusteht. Im Laufe der Debatte war der Minister v. Puttkamer wiederholt für die Commissiollsbeschlüsse einge­treten. Nach einer kurzen Geschäftsordnungs-Debatte über die Tagesordnung der nächsten Sitzung wurde der Antrag Windthorst angenommen, morgen das Zuständigkeits-Gesetz sortzuberathen und dafür am Freitag Schwerinstag zu halten.

Wiesbaden, 1. Mai. Durch Allerhöchste, hier am 23. April voll­zogene Cabinetsordre ist die Auflösung der Berliner Stadtverordneten-Versamm- lung vom 1. Januar 1884 auf Grund des Antrags des Staatsministeriums vom 13. April anbefohlen, um die Feststellung neuer zweckentsprechender Com- munalwahlbezirke für Berlin zu ermöglichen.

Dublin, 1. Mai. In dem Processe wegen des Phönixpark-Mordes hat die Jury gegen den fünften Angeklagten, den Kutscher Fitz Harris, das Verdikt aus Nichtschuldig gesprochen.

Lokales.

Gießen, 2. Mai. (Sterblichkeit in Gießen.) Die Sterblichkeit in Gießen ging im Laufe der Woche vom 22. bis 28. April gegen die unmittelbar vorhergegangene Woche um die Hälfte zurück. Es ereigneten sich im Ganzen nur 8 Todesfälle, davon 6 bei Erwachsenen, 2 bet Kindern. Bei den Ersteren wurde der Tod veranlaßt durch Altersschwäche 2mal, durch Krebs, organisches Herzleiden, Asthma. Lungenschwindsucht je einmal. Von den Kindern starb eins an Scharlach, das andere an Brightischer Nterenkrankhett. Beide Kinder standen zwischen dem 2. und 10. Lebensjahre. G.

Gießen, 2. Wlat. [6 Sitzung der Großh. Handelskammer am 19. März) Anwesend die Herren Ed. Stlbereisen, S. Heichelheim, F. C. B Kock A. Kraatz, R. Scheel und A. Ztnßer. U

Die zur Berathung über das auf den 3. hessischen Handelskammertag hinsichtlich der neuen Steuergesetzvorlagen abzugebende Votum eingesetzte Commission berichtet über ihre Beschlüsse. Dieselben, einstimmig gefaßt, gehen dahin: diesen Gesetzentwürfen welche im Ganzen und Großen nur die Erfüllung der seit länger als einem Jahrzehnt vor der II. Ständekammer gestellten Wünsche und Forderungen namentlich in Bezug auf die Einführung einer Kapitalrentenfteuer und der Heranziehung der Actiengesell- schaften zur Einkommensteuer sind, zuzuftimmen und die von der Offenbacher Handels­kammer dahin gestellten Anträge abzulehnen. Die Kammer beschließt, ihre Drlegirten zum Handelskammertage in diesem Sinne zu bevollmächtigen.

Hinsichtlich der Secundärbahnvorlage hat sich die Commission ebenfalls einstimmig für Zustimmung zu den von der Regierung aufgestellten Grundsätzen entschieden mit Ausnahme jedoch der Bestimmung des Artikels 20, nach welchen der Uebernehmer einer Secundärbahn verpflichtet sein solle, den Betrieb seiner Bahn der Verwaltung euer anschließenden Bahn auf deren Verlangen zu überlassen, wenn die Regierung diese Betriebsüberlassung für erforderlich erachtet und zwar gegen eine Rente, welche der im Durchschnitte der letzten 5 Jahre erzielten Reineinnahme gleichkommt.

Ein Schreiben des Handelsvereins an die Kammer rügt Mißstände im Eisen­bahnverkehr, so namentlich betreffend die Rundreisebilleis Wetzlar-Deutz-Coblenz-Wetzlar resp. Gießen, wobei für die Strecke Gießen-Wetzlar ein besonderes Zusatzbillet gelöst werden müsse, dessen Beschaffung in Wetzlar auf der Rückfahrt fast unthunlich sei, ferner den Mangel durchgehender Billets bis Bremen für die 4. Claffe, welche namentlich S1vSu^1?,°nberer' den Nachtzug benutzen und in Caffel neue Billets lösen müssen, höchst belästigend sei. Die Kammer beschließt zunächst in beiden Beziehungen an die Eisenbahndnection Köln (rechtsrheinisch) und Hannover zu schreiben und eventuell später bei den Bezirkseisenbahnräthen Köln und Hannover Anträge zu stellen.

"sirtrt der Vorsitzende Herr Silbereisen Über die letzte Sitzung ves hessischen Ersenbahnbeiraths zu Darmstadt. 0 B

Der von der Handelskammer Mainz in der Frage über das Versügungsrecht über rollendes Gut gestellte Antrag kam mcht zur Erledigung, da der Vertreter der Regierung erklärte, letztere wolle zunächst ein juristisches Gutachten über die rechtliche Sette der Frage einholen und hierüber später Beschluß faffen. Der seither bestalldene birecte Anschluß der Matn-Neckar-Bahn an den 6 Uhr 40 M n. in Gießen nach Frankfurt abgehenden Personenzug soll auch in dem neuen Fahrplan beibehalten werden.

E n Antrag des Grafen Solms-Laubach auf Verlegung b<T Abgangszeit des jetzt in Frankfurt 5 Uhr 15 Min. Abends nach Gießen abgehenden Zages auf 6 Uhr fand feine Unterstützung. Der Vertreter der Handelskammer Gießen wies darauf hin, daß der schon lange bestehende Zug den Wünschen des in Geschäften nach Frankfurt reisenden Publikums vollständig entspreche, überdies schon l3/< Stunden später noch ein Zug abgehe.

Seitens des Directors der Oberhessischen Bahnen wurde betont, daß ein großer Theil der hier in Betracht kommenden Reffenden nicht an den Stattonsorten wohne und deshalb eine spätere Ankunft nicht wünschen werde.

Die von Der DtrecLon der Main-N-ckar-Bahn in Aussicht gestellte Ausgabe von Retourbillets für den Verkehr von Darmstadt mtt Gießen uns welche auch für die Rückfahrt in Schnellzügen gelten, wird nach Erscheinen eines im Druck befindlichen neuen Personengeldtarifs für den Westdeutschen Verbandverkehr beginnen.

Der Vertreter der Handelskammer Gießen stellte die Anfrage, ob die Großh. Regierung nicht geneigt sei, den Mitgliedern der Hessischen Effcnbahnbeträthe für ihre Reisen zu den Sitzungen Freisahrtschetne zu gewähren.

Der Vertreter der Regierung glaubt nicht, daß ein Anstand obwalten werde, einem solchen Wunsche der Mttglieder des Eisenbahnbeiraihs entgegenzukommen.

[7. Sitzung der Handelskammer am 21. April.) Anwesend die Herren Ed. Silbereisen, S. Heichelheim, A. Katz, A. Kraatz, R. Scheel.

Der Herr Vorsitzende legt der Kammer den Entwurf eines Aufrufs behufs Gewinnung neüer Garantiezeichnungen für die tantieme Erhöhung der hiesigen Agentur der Reichsbank vor. Der Entwurf wird mit unwesentlichen Abänderungen genehmigt.

Das Kaiserliche Postamt hat die auf Antrag des Herrn Heichelheim gemachte Eingabe, betreffend die Correspondenz aus Sachsen und Schlesien, dahin beantwortet, daß in der Regel diese Correspondenz auf die gewünschte Weise befördert werde. Sollteir Verspätungen vorkommen, so werden die Adressaten ersucht, das betreffende Couvert zur weiteren Recherchen der Post einzuliesern.

Die Handelskammer Offenbach wünscht die Unterstützung der Kammer für einen zur Tagesordnung des HL Hessischen Handelskammertags anzumeldenden Antrag, betreffend die Beitreibung der Steuerrückstände von Arbeitern bei den Arbeitgebern derselben. Die Kammer stimmt diesem Anträge bei.

Die Handelskammer Mainz übersendet eine Zuschrift der Handelskammer Darm­stadt, welche um Unterstützung sämmtlicher Kammern des Landes für eine an Gr. Re­gierung zu richtende Petition auf Aufhebung der Weinsteuer im Kleinverkauf ersucht. Die Kammer beschließt, das Gesuch dahin zu beantworten: Im Princip sei man mit den Ausführungen der Kammer Darmstadt wohl einverstanden, halte es aber weder für zeitgemäß, noch Erfolg versprechend, schon so kurz nach der Aufhebung der Wein­steuer im Großhandel sich wieder mit einer Bitte um Weinsteuererlaß an die Regierung und die Landstände zu wenden.

Ein Rescript Gr. Ministeriums des Innern und der Justiz, betr. Einsendung einer Copie eines früheren Berichtes der Kammer an genanntes Ministerium wird dem Secretariat zur Erledigung überwiesen.

Gr. Ministerium des Innern und der Justiz macht der Kammer Mittbeilung über die Exportausstellung in Amsterdam und eine in Boston projektrrte Ausstellung fremder Manufactur-, Kunst- und Industrie-Gegenstände, und fordert zur Kenntniß- gabe des Inhaltes an die Interessenten des Handelskammer-Bezirks auf. Die Kammer beschließt Veröffentlichung.

Mehrere Schriftstücke, betr. den Bau von Secundärbahnen, und die Steuerge­setzvorlagen werden der für diese Fragen eingesetzten Commission überwiesen.

Eme Zuschrift der Eisenbahndirection Köln (rechtsrheinisch) bemerkt zur Beant­wortung der von der Kammer an genannte Direction gerichteten Eingabe, betr. die Ausgabe von Rundrcisebillets Wetzlar-Cöln-Coblenz-Wetzlar, daß vom 10. Mai ab drrecte Rundreisebillets auch für die Strecke Gießen-Wetzlat-Coblenz-Cöln-Gießen zur Ausgabe gelangen würden.

Seitens des Statistischen Amts in Berlin wird darauf aufmerksam gemacht, daß es im Interesse einer genauen Statistik liege, bei Exportsendungen nicht blos den Ausgangshafen, also den Mittelplatz, sondern auch den eigentlichen überseeischen Bestimmungsort anzugeben. Die Zuschrift wird in Circulation gesetzt.

Vermischte-.

Krofdorf, 2. Mat. Gestern Abend umAll Uhr ertönte die Sturmglocke. In einem Stall war Feuer ausgebrochen, wurde jedoch durch rasches Eingreifen der hiesigen Einwohner auf seinen Herd beschränkt, ohne sonst wetteren Schaden anzurichten.

Marburg, 2. Mai. Unsere Stadt feierte gestern, begünstigt vom herrlichsten Wetter und unter Thetlnahme zahlreicher Gäste auch aus Gießen, ein herrliches Fest, das 600jährige Jubiläum unserer Elisabethenkirche, dieses Kleinods herrlichen Bausiyls.

Selten dürste wohl das Datum eines Tages für ein Städtchen von dem ge­ringen Umfang, wie Marburg es im Anfang des dreizehnten Jahrhunderts war, von so großer Bedeutung gewffen fein, als der 1. Mai des Jahres 1236. An diesem Tage fand b.e Erhebung der Gebeine dec heiligen Elisabeth (aus Dem Grabe auf den Altar) in Gegenwart des Kaisers Friedrich II. und einer unzählbaren Volksmenge aus allen Ständen und Gegenden Deutschlands statt. Seit diesem Tage, schreibt etn hessischer Chronist, ist der Name der Stadt Marburg weltbekannt geworden.

Nach dem Tode ihres Gemahls, des Landgrafen Ludwig von Thüringen (starb am 11. September 1227), hatte Landgräfin Elisabeth den ihr zugewiesenen Wittwensitz Marburg 1229 bezogen, doch nahm sie nicht Wohnung tn dem fürstlichen Schlosse da­selbst, sondern bezog, da keine andere geeignete Wohnung in Marburg vorhanden war, das Haus eincs fürstlichen Landguts in Wehrda, das wohl zu ihrem Leibgeding gehörte, doch so dürftig war, daß es nicht einmal einen Kam n hatte.

Von hier aus lsitz d e fromme Fürstin in der Nähe des in Marburg befindlichen Franziskanerklosters ein dem heiligen Franziskus gewe.htes Hospital und für sich eine Wohnung bauen, in der sie im tiefsten Glauben an ihren Gott und Erlöser am 19. November 1231 in ihrem 24. Lebensjahre ihr irdisches Dasein, das so reich de« Werken der Barmherzigkeit gewidmet war, beschloß.

Doch was Die glänzendste fürstliche Hofhaltung nicht bewirkt haben würde, ent­keimte den frommen Thaten der goitsel'gen Fürstin; waren zu ihr und ihrer Stiftung schon bei Lebzeiten Arme, Kranke und Gebrechliche in großer Zahl gepilgert, so wurden diese Wallfahrten nach ihrem Grabe noch um fo zahlreicher.

Nachdem 1233 der deutsche Orden Besitz von den Stiftungen Elisabeths ge­nommen, dieselbe auch durch Papst Gregor IX heilig gesp ochen war, fand am 14. August 1235 die Grundsteinlegung der St. Elisabethenkirche durch den inzwischen in den deutschen Orden eingetretenen Landgrafen Conrad von Thüringen statt.

Nach 48 Jahren war der Bau so weit vollendet, daß am 1. Mai 1283 ihm die Weihe eriheilt werden konnte. Man wählte gewiß dieses Datum zum Gedächtniß a» den 1. Mai 1236.

Nicht allein waren es die reichen fürstlichen Mittel des Landgrafen Conrad, die es ermöglichten, diesen herrlichsten Gottestempel auf hessischem Boden erstchen zu lassen, sondern es flössen auch aus allen Standen des Volkes die Gaben so reichlich, daß der Bau ohne Unterbrechung seiner Vollendung entgegengeführt werben konnte. Dieses trug wesentlich zur Einheit und Reinheit se nes Baustils bei und hat ihm einen Kunstwerih verliehen, wie kaum ihn ein anderer Kirchenbau besitzt.

Programmgemäß wurde die 600jährige Jubiläumsfeier unserer St. Elisabeth- kirche gestern Morgen 6 Uhr mit Glockengeläute tn sämrntlichen Kirchen begonnen, dem dann Choralmusik vom Schloß und den Thürmen der Elisabethkirche folgte. Um 9 Uhr fand tn der St. El-sabethkirche Feftgottesdtenst statt, zu dem die Theffnehmer sich vorher auf der Ketzerbach ausgestellt und zugsmäßig sich zur Kirche begaben. Der Gemeindegesang des sehr zahlreich besetzten Gotteshauses wurde mit Orgel- und Musik- begleitu g aufgeführt, außerdem noch recht gut zwei Chöre für gemischten Chor und ein Männerchor von dem hiesigen GesangvereinL'ederverein" unter der bewährten Leitung seines Dirigenten Herrn Münch, die gemischten Chöre leitete Herr Muth. Die Liturgie hielt Herr Pfarrer Kolbe, die Predigt Herr Superintendent Dr. Küm-

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