Alle die Viehausstellung betreffenden Anfragen sind an den Vorsitzenden
Der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen. Adalbert Freiherr Nord eck zur Rabenau.
bei einer Ausstellung derselben Art bekommen.
b. Ein Aussteller kann auf ein und derselben Ausstellung in einer Categorie nur einen der zu verwilligenden Geldpreise erhalten.
des Ausstellungs-Comitä's, Herrn Oekonom Koch zu Büdingen, ;u
c. für trächtige Rinder und Zuchtkühe die Herren: Pachter Schaum zu Herrnhaag, Gutsbesitzer Fischer zu Zwiefalten und Bürgermeister Muth zu Gettenau;
d. für Zuchtschweine und Zuchtschafe die Herren: Pachter Hofmann zu Ranstadt, Pachter Klingel Höffer zu Hofgraß und Gutsbesitzer Loth zu Rieder-Ofleiden.
Die Preisvertheilung findet nach folgender Prämiirungsordnung statt:
1) Es werden prämiirt:
a. Zuchtstuten mit Saugfohlen,
b. Fohlen, die nicht mehr saugen;
c. Bullen von Privaten, Gemeinden und Gemeindehaltern;
d. Rinder, die sichtbar trächtig sind;
e Zuchtschweine, Mutterschweine trächtig und mit Ferkeln.
2) a. Von Ausstellern selbstgezüchtete Thiere sind höher zu prämiiren, als gekaufte. Letztere müssen, insofern sie im Besitz von Privaten sind, eine bestimmte Zeit angekaust sein, und zwar Stuten mit Fohlen mindestens 1 Jahr; Bullen, Rinder, Zuchtkühe und Zuchtschweine i/2 Jahr.
b. Die zu prämiirenden Thiere müffen ein gewisses Alter haben; Bullen 1—2 Jahre, Rinder i/2—3 Jahre, Zuchtschweine mindestens 1/2 Jahr alt sein. Fohlen, welche vor 2*/2 Jahren nicht eingespannt worden, sollen den Vorzug haben.
3) a. Es kann nur wirklich preiswürdiges, den verlangten Leistungen entsprechendes Vieh prämiirt werden.
b. Eigenthümer von Vieh der sub a genannten Eigenschaften, welche wegen zu starker Concurrenz keine Prämie erlangen konnten, erhalten
Stadtmüller Erk zu Nidda, Rentmeister Hoffmann zu Stockhausen und Bürgermeister Köhler von Langsdorf;
Friedelhausen, am 24. Juli 1883.
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Oesterreich.
Nyiregyhaza, 30. Juli. (Tisza - Eszlarer Proceß.) Vertheidiger Eötvös fährt fort: „vlls :ch mich mit bcm Falle befaßte, stellte ich mir die Frage: Was ist die That? Wo sind dte Thäter? Welches sind die Motive? Doch war nirgends eine That und ein Thäter und noch weniger ein Motiv zu finden. Der Thatbestand beruhe auf dem zufälligen Verschwinden der Esther. Lange Zeit glaubte ich, daß das Verschwinden Esther's nicht gleichbedeutend mit ihrem Tode sein müsse. Nun aber bin ich anderer Meinung. Esther ist wirklich tobt. Ich bin nun überzeugt, daß sie an jenem Tage, an dem sie verschwand, ihr junges Leben wirklich eingebüßt hat. Wie und aus welchem Grunde ist nicht aufgehellt. Daß aber diese hier sitzenden unglücklichen Angeklagten sie gemordet hätten, ist mit keinem Jota erwiesen. Und doch macht man nun die Juden verantwortlich. Aber warum wendet man sich mit dieser Frage nicht an Mächtigere? Warum fragt man den Fürsten - Primas von Ungarn nicht, warum den Obergespan dieses Comitates nicht: Wo ist Esther? Diesen stehen doch mehr Mittel zu Gebote, die Beantwortung dieser Frage zu geben, als diesen schwachen unglücklichen Angeklagten. In der Hand des Gerichts und der Polizei war allein die Macht, die Frage nach dem Verbleib Esther's zu beantworten, wenn die Unfähigkeit des Untersuchungsrichters und die Miserabilität der polizeilichen Organe dem nicht hinderlich im Wege gestanden hätte." Eötvös führt nun aus, daß es Sache des Prtvat- anklaaers (Szulay) gewesen wäre, den objectiven Thatbestand zu erbringen, aber obwohl kein Zeuge, kein Geftändniß, kein Thatbestand vorhanden sei, habe er an den Ungeheuerlichkeiten der Klage feftgehalten und damit das Rechtsvrrfahren auf den Kopf gestellt. Eötvös geht auf die Details des Untersuchungsverfahrens über und beleuchtet die Ungeheuerlichkeiten des Letchenschmuggels, die Untersuchung, die bet der Agnoscirung begangenen Unlauterkeiten, wie den Umstand, daß man speciell die Verthetdiger nicht zur Agnoscirung zugelassen und die wichtigsten Aussagen nicht in das Protokoll ausgenommen habe. Da Eötvös die Hauptschuld hieran dem früher anwesend gewesenen Staatsanwalt zumißt, wird er vom Präsidenten unterbrochen: doch Eötvös bleibt dabei, seine Ansicht aussprechen zu dürfen. Redner beleuchtet die letztwöchigen Vorgänge in Tisza-Eszlar, wie dort die Zeugen abgerichtet, bedroht und zu falschen Aussagen gezwungen wurden. Im wetteren Verlauf seiner Rede krttisirt Eötvös den medikinischen Theil des Processes und unterzieht das Gutachten der Nyiregyhazaer Aerzte und des Landes-Sanitätsraths einer beißenden Kritik. Nachdem Eötvös anderthalb Stunden gesprochen hat, unterbricht der Präsident auf feine Bitte die Sitzung auf eine halbe Stunde. — Nach der Pause schließt Eötvös seine Rede, die mit Rücksicht auf feine Erschöpfung vorn Präsidenten dreimal unterbrochen wurde (sie währte von halb 9 Uhr Vormittags bis 4 Uhr) mit einer drastischen und in ihrer Wirkung hinreißenden Schilderung der antisemitischen Bestrebungen. „Ich habe", sagt Redner, „dieser Strömung widerstanden und auch der Gerichtshof wird ihr widerstehen. Eine Agitation, die sich auf nichts anderes stützt, als auf Leidenschaft und Lüge vielleicht auch Ungesetzlichkeit, kann in Ungarn keinen Triumph erringen, denn die Behörde und die Justiz werden immer dieser Agitation entgegentreten. Der Privatankläger hat hier auf den ®°.tl Christen sich berufen. Auch ich bin Christ, ich höre aber nicht die Stimme meines Gottes aus seinem Munde, die Stimme keines Gottes, weder die des Gottes
richten, welcher auch die Anmeldungen entgegen nimmt.
Der Auftrieb des auszustellenden Viehes erfolgt Vormittags 8 Uhr auf der jogenaunten Hammer wiese bei Büdingen. Verspätet ein» treffendes Vieh kann auf Gewährung von Preisen nur ausnahmsweise rechnen.
Die Größe der einzelnen Preise wird von den Preisrichtern bestimmt; bei dem aus dem Staatsfonds fließenden und zur Verwendung kommenden Mitteln sollen dieselben bei Großvieh nicht unter 60 Jl. und bei Kleinvieh nicht unter 30 «M. betragen.
Die Zuerkennung der Preise erfolgt nach Maßgabe der übrigen Bestimmungen der für die landwirthschaftlichen Vereine gültigen Prämiirungsordnung.
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Bekanntmachung.
Im Auftrage Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz machen wir die Exportinteressenten darauf aufmerksam, daß während bisher die für Verpackung und für Transport nach dem betreffenden Exporthafenplatz entstandenen Kosten bei der Verzollung im amerikanischen Bestimmungsort mit auf den Preis der importirten Waare geschlagen worden sind, durch Congreßakte bestimmt ist, daß diese Beträge von der Verzollung in Amerika nicht mehr betroffen werden, was eine Kostenverminderung von 5 bis 25 Dollar per Sendung bildete.
Die bisherige Form der Fakturen für die Waarensendungen nach den vereinigten Staaten von Nord-Amerika wird beibehalten. Die Verpackung und Transportkosten dagegen sollen bei der Zollberechnung rn Amerika abgezogen werden.
Gießen, den 1. August 1883. Großherzogliche Handelskammer Gießen.
Ed. Silbe reisen.
Betreffend: Die Viehpreisvertheilung des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen pro 1883.
Bekanntmachung.
Die diesjährige Viehpreisverthellung des landwirthschaftlichen Vereins von Oberhessen soll am Mittwoch den 29. August zu Büdingen abgehalten werden.
Wenngleich in der Gegend von Büdingen, namentlich beim Wild im Büdinger Wald, der Milzbrand sehr heftig aufgetreten war, so ist doch in Folge der eingetretenen günstigen Witterung das alsbaldige gänzliche Verschwinden dieser gefährlichen Krankheit und damit zu erwarten, daß die Preisvertheilung am obengenannten Termin wird abgehalten werden können. Andernfalls würde eine Verlegung derselben eintreten und rechtzeitig bekannt gemacht werden.
Petersbur Wommen.
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Als Preisrichter fungiren:
a. für Zuchtsturen mit Saugfohlen und für Fohlen die Herren: f ' Pachter Rullmann I. zu Stammheim, Rentier Wortmann zu Gießen und Bezirksthierarzt Wehrhahn zu Büdingen;
b. für Bullen von Privaten, Gemeinden und Gemeindebullenhalter die Herren:
auf Verlangen eine durch die Preisrichter festzusetzende Wegentschadi- gung, wenn sie über 2 Stunden hergekommen sind.
4) a. Die Musterung und Prämiirung des Viehes durch die Preisrichter ist thunlichst unter Ausschluß des Publikums in abgegrenzten Raumen vorzunehmen und es soll dabei vermieden werden, daß die Preisrichter vor der Prämiirung die Namen der Aussteller erfahren.
b. Die Thiere sind nach Nummern vorzuführen.
c. Ein Dritttheil der verfügbaren Prämiirungssumme wird ausschließlich für den kleinen Grundbesitzer reservirt.
d. Viehhändler als solche sind von der Bewerbung ausgeschlossen.
5) a. Zur Preisbewerbung sind nur Bewohner der Provinz Oberhessen und Bezirksangehörige zugelassen.
b. Die Bewerber haben amtliche Bescheinigungen über die bezüglich der Thiere geforderten Voraussetzungen mitzubringen.
6) a. Thiere, welche bei einer Preisvertheilung eines Bezirks prämiirt werden, können in derselben Categorie nicht wiederholt einen Preis
der Juden, noch der Christen. Ich hörte nur die Stimme des Hasses, der keinen (k kennt und selbst ben Tob Jener verlangt, deren schuld er nicht bewiesen hat, beweisen kann. Es ist ein Verbrechen, unter ben Zeichen bes Kreuzes ben Religio- krieg zu predigen, ben Krieg gegen die, welche mit uns im Parlament, aus der 1»- versitat, in der Schule sitzen, die mit uns in einer Reihe kämpfen und guteJotlg dieses Landes sind. Wir, die wir fo viele Feinde haben, sollen diese guten Bnri^ genossen von uns stoßen? Und nun schließe ich: Dieser Proceß, der viel Entsetzt und Schreckliches zu Tage gefordert, soll abgeschlossen sein. Wir sahen bas Kind ru gegen feinen Vater empören, wir hörten die Eltern ihr Kind eines falschen Eides klagen, wir sahen Unnatürl'chkeiten die Fülle. Mögen diese Proceßacten im Archiven- Gerichtshofs verschlossen werden und bis in alle Ew gkeit verschlossen bleiben- 5 bitte um Freisprechung der Angeklagten." (Bewegung.)
Staatsanwalt Szeiffert: Nachdem die Unschuld der Angeklagten zu Tagrg> treten ist, bitte ick den Gerichtshof, das Unheil zu fällen."
Der Prioatklagkr Szalay erklärt, daß er morgen repliciren wird. Morgen r her Proceß abgeschlossen und der Tag der UrtheilsoerkÜndigung mitgetheilt. — /
wurde von allen Seiten beglückwünscht und mit Elj'nrufen am Ausgange oegt k Selbst der Präsident hat Eötvös seine Bewunderung ausgedrücki.
England.
London, 30. Juli. Wie aus Kapstadt von heute gemeldet roirbr j an Bord des Schiffes „Kinsanns Castle" ein Passagier, in welchem Carey, der Angeber in dem Dubliner Processe, vermuthet wird, durch ei andern Passagier Namens O'Donnel erschossen worden.
London, 31. Juli. Nach einer Meldung aus Kapstadt von heute‘ j über die Identität des an Bord des Schiffes „Kinsanns Castle" Ermor - mit dem Kronzeugen Carey kein Zweifel. Der Ermordete starb, ohne noch - Wort sprechen zu können. Der Mörder ist ein amerikanischer Jrlanoe , seinem Besitz wurde eine Höllenmaschine gefunden; er leugnet, vor seme kunst in Kapstadt Carey gekannt zu haben.
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Telegraphische Depeschen.
WoLF'S Lelegr. Correspondem-Bureau.
Berlin, 31. Sub. Den Ab-nob,Stiern zufolge wird der Taus- Sobn:s des Prinzen Wilhelm, welche in ber zweiten Augusthalfte stattst , prlnz von Oesterreich beiwohnen. ~ sich i"1
— Die „Nattonalzeilnng" schreibt: Der König von Span ^n ^6 '
3. August über Paris nach München, bann nach W en, nafl
von bem Kriegsminister, bem Minister bes Auswar «gen L)b Wn l von Sesto und einem zahlreichen Gefolge höherer Ofsiciere begleitet, " .


