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Ur. 124. Samstag den s Juni 1888.

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Bttteaut Schulstraße 7.

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Politische Ueberskcht.

Gießen, 1. Juni.

Die Frühjahrs-Besichtigungen der Garde-Truppen, denen der Kaiser seit seiner Rückkehr aus Wiesbaden täglich beiwohnte, haben mit der großen Frühjahrsparade in Potsdam am 30. Mai ihr Ende erreicht. Die nächsten zwei Wochen gedenkt der Kaiser in seinem Sommerschlosse Neu-Babels­berg zu verbringen und sich dann nach Bad Ems zu begeben. Wahrscheinlich wird sich auch in diesem Jahre an den Aufenthalt in Ems die gewohnte Nach­kur in Gastein schließen, doch sind hierüber zur Zeit noch keine bestimmten Dispositionen getroffen.

Die Prinzessin Marianne der Niederlande, eine nahe Ver­wandte des preußischen Königshauses sie war die Tochter des Königs Wil­helm der Niederlande und der Königin Wilhelmine, Schwester Königs Friedrich Wilhelm III. ist am Dienstag auf Schloß Reinhardtshausen bei Erbach im Rheingau im Alter von 73 Jahren gestorben.

Die gegenwärtig herrschende, schon ganz sommerliche Tempe­ratur macht ihren Einfluß auch allmälig unter unsern Reichsboten geltend, denn mehr und mehr lichten sich die Reihen des Reichstages und selbst die definitive Beschlußfassung über eine so wichtige Vorlage, wie sie das Kranken- kassen-Gesetz ist, mußte wegen der Beschlußunfähigkett des Parlamentes aus voriger Woche in diese verschoben werden. Glücklicher Weise hat sich die erwähnte Calamität bei der am Montag begonnenen dritten Lesung der Novelle zur Gewerbeordnung bei keiner Abstimmung gezeigt, im Gegentheil waren die Bänke verhältnißmäßig gut besetzt. Ain genannten Tage führte wiederum § 33a der Novelle, derTingel>Tangel-Paragraph", zu einer längeren Discussion, welche damit endete, daß § 33a mit verschiedenen unerheblichen, von liberaler Seite beantragten Abänderungen angenommen wurde. Zu § 33b (Concession für die Musik-Ausführungen von Haus zu Haus, auf Straßen und Plätzen) hatte Abg. Ackermann (conserv.) beantragt, den Concessionszwang auch aus die Darstellungen in öffentlichen Localen auszudehnen, doch wurde dieser Antrag mit 153 gegen 129 Stimmen abgelehnt. Am Dienstag setzte das Haus die Specialberathung der Gewerbeordnungs-Novelle bei § 33c (Tanzlustbarkeiten) fort. Der genannte Paragraph bestimmt, daß es hinsichtlich der Tanzlustbar­keiten bei den landesrechtlichen Verordnungen sein Bewenden haben solle, wozu von den Abgg. Richter-Hagen, Büchtemann und Genossen ein Antrag vorlag, die Beschränkung der Tanzlustbarkeiten für einzelne Volksklassen als unzulässig zu erklären und Unterscheidungen zwischen Gastwirthen derselben Gemeinde be­züglich der Concessionsertheilung nicht zu machen. Es entwickelte sich über diesen Antrag eine äußerst lebhafte Debatte, in welcher die provocirende Redeweise des Abg. Richter-Hagen von verschiedenen Rednern scharf getadelt wurde. Das Haus lehnte schließlich beide Theile des Richter'schen Antrages ab und nahm § 33c nach den Beschlüssen der zweiten Lesung an. Bei § 35 (Tanz-, Turn- und Schwimmunterricht) fand der Antrag Ackermann, welcher die Versagung des Gewerbebetriebs schon wegen Unzuverlässigkeit des betr. Gewerbetreibenden fordert, im Gegensatz zu den hierzu gefaßten Beschlüssen zweiter Lesung die Zu­stimmung des Hauses. Die Berathung über die übrigen Paragraphen der Gewerbeordnungs-Novelle setzte der Reichstag am Mittwoch fort, während er noch am Dienstag den Nest der dritten Lesung des Krankenkassen-Gesetzes in einer Abendsitzung erledigte, und zwar durchaus nach den Bestimmungen der zweiten Lesung. Das Krankenkassen-Gesetz tritt mit dem 1. December 1884 in Kraft; die Schlußabstimmung über das ganze Gesetz selbst wurde aber noch verschoben.

Das preußische Abgeordnetenhaus hielt am Dienstag eine Sitzung ab, in welcher der Gesetzentwurf, betr. die neue Subhastationsordnung, in dritter Lesung mit großer Majorität angenommen wurde; auch der Gesetz­entwurf über die Gerichtskosten bei Zwangsvollstreckungen fand en bloc die Ge­nehmigung des Hauses. Die Mittwochs-Sitzung war als einSchwerinstag" der Erledigung von Petitionen und Anträgen gewidmet.

Ueber den Inhalt der päpstlichen Antwort auf die letzte preußische Note vom 5. Mai ift noch immer nichts Genaueres bekannt, doch lassen einzelne Andeutungen hierüber vermuthen, daß man im Vatikan an die Fortsetzung der bisherigendilatorischen" Methode denkt, womit aber die preußische Regierung schwerlich einverstanden sein wird.

In Oesterreich haben jetzt, nach Schluß des Reichsrathes, die Landtage der Kronländer zum Theil ihre Thätigkeit wieder ausgenommen. In dreser Woche sind die Landtage von Salzburg, Steiermark, Schlesien und Nieder- Oesterreich zusammengetreten, während in Böhmen, Galizien, Tvrol, Kram und Kärnthen zunächst Neuwahlen stattzufinden haben. In Böhmen stehen sich Deutsche und Czechen, in Kram und Kärnthen Deutsche und Slovenen, in Gali­zien Polen und Ruthenen, in Tyrol Liberale und Klerikale im Wahlkamps gegenüber. Daß derselbe sowohl in Böhmen wie in Kram und Kärnthen zu Ungunsten der Deutschen enden wird, kann schon jetzt als gewiß betrachtet wer­den und somit entreißt die slavische Hochfluth in Oesterreich dem Deutschthum einen Stützpunkt nach dem andern.

Für Frankreich hat die Tongking-Frage durch die Niederlage, welche der französischen Truppenabtheilung unter Oberst Riviere jüngst vor Hanoi (Tongking) von anamitischen und chinesischen Banden bereitet wurde, plötzlich eine ernste Gestalt angenommen. Die Katastrophe von Hanoi hat in Frankreich eine um so schmerzlichere Bewegung hervorgerufen, als sie gänzlich unerwartet gekommen ist und allerdings trifft nun die französische Regierung in

aller Eile die umfassendsten militärischen Vorkehrungen, um den Flecken, welchen die Waffenehre Frankreichs im fernen Osten Asiens erhalten, wieder abzuwaschen, wenn aber diese Vorkehrungen zwei Monate früher irfis Werk gesetzt worden wären, so hätte sich die Niederlage überhaupt nicht ereignet. Unter dem Ein- drncke dieser Schlappe ist nun die französische Regierung genöthigt, die Tongking- Expedition zu beschleunigen, deren Ausgang aber immer zweifelhafter erscheint. Mit dürren Worten hat die chinesische Regierung erklärt, daß sie sich zwar nicht in die Angelegenheiten zwischen Frankreich und Anam mischen wolle, daß sie aber unter keiner Bedingung die Besitzergreifung Tongkings durch die Fran­zosen dulden werde. Es bedeutet dies einfach den Bruch zwischen China und Frankreich, da die Tongking-Expedition gerade die definitive Annexion Tongkings bezweckt und da bereits eine Armee von 60,000 Mann unter dem Oberbefehl Lehung-Chang's in den südlichen Provinzen Chinas zusammengezogen wird, so scheint ein kriegerischer Zusammenstoß zwischen Frankreich und demhimmli­schen Reiche der Mitte" kaum mehr abwendbar. Die Tongking-Expedition wird übrigens von den Engländern mit unverhohlenem Mißfallen betrachtet, denn es ist ihnen unerträglich, daß sich jetzt auch einmal eine andere Macht aus fremdem Boden festsetzen will, welches Privilegium England bekanntlich allein zu besitzen glaubt.

Die Verhältnisse in Irland scheinen jetzt endlich normalere wer­den zu wollen. Im vergangenen April zählte man nur einen Gewaltakt gegen die Person Durchprügelung eines Gerichtsbeamten 17 Vergehen gegen fremdes Eigenthum und 53 Drohungen, zumeist durch anonyme Briefe; auch im Monat Mai sind keine schwereren agrarischen Ausschreitungen vorgekommen. Wenn man bedenkt, daß sich noch vor wenig Monaten die Mordthaten und Mordanfälle allein nach Dutzenden anführen ließen, so ist eine Besserung in den Zuständen auf dergrünen Insel" allerdings unverkennbar und wird dieselbe hoffentlich noch weitere Fortschritte machen.

m. Darmstadt, 31. Mai. Die heutige Sitzung der zweiten Kammer findet unter dem Vorsitze des zweiten Präsidenten Muhl statt. Es tft eine Petition der Direclion der Spar- und Leihkasse zu Laubach in Betreff des Art. 11 des Emkommen- Tteuergesetzes eirgdaufen.

Es folgt die Specialberathung des Gesetzesentwurfes, die allgemeine Ein­kommensteuer betreffend. Die Artikel 13 des Gesetzesentwurfs werden ohne Debatte einstimmig angenommen.

Art. 4 lautet:Aktiengesellschaften und Commandirgesellschaften auf Actien unterliegen hinsichtlich der Überschüsse, welche auf Acttenziehen oder Dividenden, gleich- viel unter welcher Benennung, unter die Mitglieder verthetlt oder zur Bildung von Reservefonds oder zur Schuldentilgung verwendet werden, als solche der Einkommen­steuer. Den Vorständen der Actiengesellschaften, als deren gesetzlichen Vertretern, liegt es ob, auf Verlangen der Steuerbehörde über das Einkommen der Gesellschaften vollständigen Aufschluß zu ertheilen."

Der Ausschuß beantragt Annahme. Abg. Böhm beantragt:Die Aus­führung des Art. 4 zu sistiren, so lange nicht im Königreich Preußen die Actiengesell- schaften mit ähnlichen Steuern belegt werden." Abg. Kugler beantragt in erster Linie Strich des Art. 4, eventuell zwischen den Wortenhinsichtlich der" undUeber­schüsse" einzuschaltenin ihren inländischen gewerblichen Niederlassungen erzielten". Abg. Falk beantragt Einfügung folgender Bestimmung als Absatz 2: Das Ein­kommen einer Actiengesellschaft wird derart zur Steuer beigezogen, daß 11 pCt. des Gesammterträges das Stcuerkapiial bilden." Abg. Diehl ist gegen Art. 4, weil er eine Auswanderung der Actiengesellschaften aus Hessen befürchtet. Präsident Kugler begründet seinen Antrag eingehend unter Hinweis auf die principiellen Bedenken, welche der Besteuerung der Actiengesellschaften gegenüberstehen und darauf, daß es sich hier vor­zugsweise nur um bte gemeinnützigen Unternehmen der Hessischen LudwigSbahn und der Darmstädter Bank handeln könne. v. Wedekind beantragt in dem Artikel Strich der Wortegleichviel unter welcher Benennung unter bte Mitglieder verthetlt oder" und Zusatz der Worteund nicht unter die Mitglieder verthettt" zwischen die Worte verwendet" undwerden". Abg. Tecklenburg ist für den Antrag Böhm, indem er es als ein Unrecht bezeichnet, die ausländischen Actionäre einer Besteuerung zu unter­werfen. Abg. Wolfs kehl führt aus, die principiellen Bedenken des Abg. Kugler werden von Männern der Wissenschaft nicht getheilt- Bezüglich des gefürchteten Weg­zugs der Bank für Handel und Industrie bezieht sich Redner auf seine Ausführungen in der Generaldebatte und erklärt sich im Uebrigen mit dem eventuellen Antrag Kugler einverstanden, ist jedoch gegen die Anträge v. Wedekind und Falk, gegen welch letzteren er namentlich einwendet, daß die große Kapitalmacht der Actiengesellschaften eine An­wendung der Progression gerechtfertigt erscheinen lasse. Abg. Osann ist für Art. 4 mit dem eventuellen Antrag Kugler und hält eine Vorlage über die Behandlung der neuen Steuerkspitalien für die Eommunalumlagen für nothwendig. Ministerial- präsident Schleier mach er sagt in letzterer Beziehung ein Jnsbenehmentreten mit dem Staatsminister zu und erklärt sich im Uebrigen mit dem Eventualantrag Kugler, als der Intention der Regierung entsprechend, einverstanden. F l k empfiehlt seinen Antrag unter Hinweis auf die vielen kleinen Besitzer von Actten. Die Abgeordneten Schröder, Maurer und Dittmar treten entschieden für Art. 4 der Vorlage ein, Letzterer namentlich mit der Bemerkung, daß es der Landesvertretung nicht würdig sei, bet Berathung eines Gesetzesartikels zu frag n, wie derselbe von einer einzigen Gesell­schaft ausgenommen werde. Schaum ist für Art. 4, ebenso Metz, ber ben Eventual­antrag Kugler empfiehlt. - Präsident Äug Ier erwidert dem Abg^Dittmar, daß die fragliche Gesetzesbestimmung eigentlich speciell für die Darmstadter Bank und die Hess. Ludwtgsbahn gemacht sei. , m rn

Ein Antrag auf Schluß der Debatte wird angenommen. Nach kurzer Befür- Wortung feines Antrages Seitens des Abg. Böhm und einem Schlußworte des Re- ferenten Möllinger welcher pure Annahme des Art. 4 empfiehlt, wird dieser Artikel vorbehältlich der Abstimmung über bte Amenbements gegen 4 Stimmen (v. Jungen- felb Jockei Kugler und Diehl) angenommen. Der Eventualantrag Kugler wird mit 23 gegen 20, der Antrag Falk gegen 7 ber Antrag v. Webekinb gegen 1 unb ber Antrag Böhm gegen 7 Stimmen abgelehnt.

Die Art. 510 geben zu principiellen Debatten keinen Anlaß unb werden meist

Art 11 des Gesetzesentwurfs lautet:Zum Zwecke der Beschaffung des voll­ständigen Materials für die Veranlagung der Einkommensteuer sind, auf Verlangen der betreffenden Bürgermeisterei ober ber Localsteuerbehörde zur Auskunftsertheilung in allen ihnen bekannten, die Einkommensteuerpflichtigkeit berührenden Beziehungen