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wie Provinzialtags - Mitglied Trapp unter­

stellt hatte.

dre vorgeschlagene Lösung der Ausgabe nach den bestehenden Vorschriften r ftunmt diesem Anträge zu, da der Vorschlaa

technisch möglich ist; die Prüfung der Frage, ob diese Lösung auch Zweck- ^bauenden Limen die Autorität des Provinzialtags schädigen könnte, mäßig ist oder ob nicht eine andere Lösung zweckmäßiger erscheint' « <©Mojöuheruä: Die Commission wurde ja doch eingeß «Ä Kreisbauamt nicht als seine Aufgabe betrachten, zumal die Prüfung Antragezustellen.

nicht ohne eine zeitraubende und mühsame Untersuchung an Ort und Stelle o «7 erf(art' der Abstimmung enthalten zu müssen,

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Die Commission wurde ja doch eingesetzt, um

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n ,1Dr- ^UE>1 erklärt, sich der Abstimmung enthalten zu müssen, weil er Landtags-Abgeordneter sei.

Frey mann meint, man solle eine Abstimmung über den ganzen An­trag ablehnen.

Nachdem Freiherr v. Rabenau dasselbe verlesen und weiter be­gründet hatte, fragt

z Graf Solms-Laub ach: Warum in dem Antrag nicht die Linie Hungen-Friedberg enthalten sei?

v. Rabenau erwidert, daß die Vermehrung der Anzahl der Projecte wohl zu vermeiden gewesen wäre.

Trapp beantragt, jedes Project aus dem Antrag fallen zu lassen.

vr. Dittmar stimmt diesem Anträge zu, da der Vorschlag der zu

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Provinz könne den ihr obliegenden Zuschuß zu den Kosten eines Neubaues nur aus den Zinsen der Staatsdotation bestreiten.

Der Vorsitzende: Die Provinz werde sich der ihr durch Art. 13 ganz unzweifelhaft auferlegten Pflicht, sich mit circa einem Viertheil an den Kosten eines Neubaues zn betheiligen, ganz unmöglich entziehen können, und diesen Betrag werde fiejn Ermangelung anderer Mittel nur durch Umlagen erheben können. Der Staat habe ein Recht darauf, daß zu seinem Zuschüsse von einem Viertel noch drei Theile von der Gemeinde, dem Kreise und der Provinz zugeschossen werden.

Betr. Die Erbauung von Secundärbahnen im Grohherzogthum.

Der Vorsitzende ertheilt dem Freiherrn von Rabenau zum Vortrag des von der für rubr. Angelegenheit gebildeten Commission aus­gearbeiteten Gutachtens das Wort.

vr. Geyger befürwortet in eingehender Weise den Antrag des Pro- vinzialausschusses. 3 r

Jäger: Da die Commission die Sache geprüft habe, so sei er für Erledigung.

v. Rabenau: Der Antrag zerfällt in zwei Theile. Der erste geht auf Erlag gesetzlicher Bestimmungen, der zweite bezeichnet das in Aussicht zu nehmende Netz.

vr. Dittmar ist für Annahme des ersten Theils, dagegen für Ab­lehnung des Eingehens auf den zweiten Theil.

Graf Laubach ist für den Vorschlag des Herrn vr. Dittmar. Was die Linien anbelange, so müsse er als Vorsitzender des Comite's für die Linie Grünberg-Hungen-Friedberg sich der Abstimmung enthalten.

Der Vorsitzende bringt hierauf den Antrag des Herrn vr. Dittmar dahin gehend:

Verantwortliche R-daction: A. Scheyda. - Druck und Verlag der Brühl'schen Druckerei (Fr. Ehr. Pietsch) in Gießen.

1. den ersten Theil des Commissionsantrags anzunehmen, dagegen

2. ein Eingehen auf den zweiten Theil desselben Antrages ab­zulehnen,

Abstimmung und wird derselbe einstimmig angenommen.

Der Vorsitzende: Die Urkundspersonen:

vr. Boekmann. vr. Geyger. Jäger.

Der Protocollführer:

L a u b e r.

L. ermöglichen ist. Bei dieser Verschiedenheit der Art der Prüfung ist die Möglichkeit einer wirklichen Collision nicht zu unterstellen; sollte aber auch ein Kreisbauamt einmal bei seiner Prüfung auch das öffentliche Interesse in Betracht ziehen, so schadet es dem letzteren sicherlich nicht, wenn es auch von dem Provrnzraltag gefördert wird.

Hat aber der Provinzialtag seine Zustimmmung an eine Bedingung geknüpft, so ist kein Recurs gegen diese Entscheidung zulässig. Will der Kreistag auf d,e Bedingung nicht eingehen, so muß er auf sein Project ver-

Ausschreiben vom 16. Juni 1847 ist vom Ministerium nur aus Anlaß des damals obwaltenden Nothstandes an die Kreisräthe erlassen und landet weder den Provinzialtag noch paßt es auf die dermaligen Verhältnisse

Die Bestimmungen der Instruction über die zulässige Grenze der Stei­gung sind allerdings für Gebirgsgegenden in Anwendung, denn in der Ebene kommen Steigungen überhaupt nicht vor.

Noch kein Redner zu Gunsten sämmtlicher Anträge hat einen Grund dafür geltend machen können, warum über dieselben jetzt verfrüht und nicht nach einigen Monaten in ordnungsmäßiger Weise nach Einlaufen der Anträae der anderen Kreise entschieden werden solle. Der Provinzialtag hat keine Gnaden zu vertheilen, sondern in strenger Ausübung des Gesetzes den An­sprüchen aller Kreise möglichst gleichmäßig gerecht zu werden.

Jaeger ist für Aussetzung jeder Entscheidung bis zur orbnunns« mäßigen gemeinsamen Verhandlung über alle Anträge.

v. Rabenau bestreitet die Ausführungen des Herrn vr. Muhl über JE^es Art. 12 und 13 als unrichtig. Das Ministerialausschreiben 16. ^um 1847 ist als ein Gesetz zu betrachten. Im Landtagsabschied vom 28. Ium 1847, § 55 ist es erwähnt und hat somit Gcsetzkraft erlangt. . m.r? Vorsitzende: Selbstverständlich ist ein Ministerialausschreiben kein Gesetz, selbst wenn es un Landtagsabschied erwähnt sein sollte. Dasselbe

zu beschließen. Es wäre zweckmäßig das Gutachtendes Provinzial-Jngenieurs Instruction, sondern um ein durch den Nothsta d S

ZU vervielfältigen und an die Mitglieder zu vertheilen. anlaßte Ermäckitiauna her . L S r? 1 1£47 oei>

6«. &Mt fpri^t fid) mit einer 9emiffenS3efanrt.it sÄjSjÄS. Ä SiÄa i"

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~ ääs »ääsätäsFr der nächsten Sitzung die Anträge der anderen Kreise auch in Betracht kommen Factoren will das Gesetz die Erbauung' regelrechter Kun tflraße7 . ää L «f«®. *- *** -

m Ick ^gründet den Theil des Antrags des Provinzialausschusses, Ausnahmen würden die Regel bilden und die^ Fortdäu^ des^bisberiimn welcher hie Verwilligung für die Strecke Bergheim-Gelnhaar von Verminde- traurigen Zustandes der Vicinalweqe wäre für affe Reiten

rung der Steigung abhängig macht. Der Provinzialtag muß das öffentliche dem vorliegenden speciellen Falle handelt es sich a5er überhaupt um keine kn^dieL7LngLen1nüvfe?^"^" ^lehnen, so kann er auch Gemeinde, sonst/um bekenn ®r af e n ton

vr. Muhl Der Antrag des Herrn v. Rabenau trifft nicht die werde,7soll ' ben*rten ®emeinben e,ne Bedingung auferlegt

Bergheim-Gelnhaar, weil gerade diese noch nicht in Angriff genommen E n .f el befürwortet die 9ht&fpkitnn <

el^-UJeine ^willigen will, so kommt nächstigen Verhandlung über sämmtliche Anträge der Kreistaae 1

Br. Muhl: art. 12 MM gerade nur w «MMM.I BMmÄÄÄ b<,n n**6to durch ein,

non d7nEeng^ MöBchke7gegeben"?st' eine Pause'"»/10 ÄKS ÄnS^nW0,^

birge feine Anwendung finden." Um das Detail Freih^errn^v^Ra°/en"au 7bgInm7^Ders!lb?Mr7 mit' all7?e!n

Provinzialtag nicht zu kümmern, weil in dieser Beziehung nach Art. 9 nur 8 Stimmen abgelehnt. Für denselben stimmen die Herren Braun

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£ SB W ft "Ä* B-dlugungen zu Mpfem fllmmÜng. »erfelbe mi" mit 12 g,,« fefiftS?

®bsetz zugewiesene Aufgabe kann sich un- Bei der Abstimmung wegen' Beifügung der Bedinquna e'raibt m er zahlt oder nicht zahlt, sondern er hat Stimmengleichheit. Der Vorsitzende entscheidet für die Beifüanna 1 $

auch dafür zu sorgen, daß durch seine Verwilligung das öffentliche Interesse, Ex officio wird bemerkt daß fick Drnnhnmrtmi6-smitnH»s

^ntereffe der Provinz gewahrt wird. Diese Aufgabe wird er wesentlich jeder Abstimmung enthalten hat,' weil er nicht Mitglied des Vrovinfia0n7 dadurch losen, daß er für die ganze Provinz ein System von zusammen- sondern nur des Provinzialausschus s ei Die Nrüfuna S £ han9e7;n7'eiSf^a^n 5U ^möglichen sucht und daß er darauf hält, daß ergibt, daß diese Annahme irrig ist, weil die qAtzlicheSßSSÄ WhÜKßSXtÄ*?*);«-* üb8""n»- * *-»*»*.*4» »,.Ä steigenden Weg einem kürzeren oder weniger steilen vorziehen, weil erstere mehr ihre Felder durchschneidet; die Mitglieder des Kreistages werden möglicher- weye gegen eine solche Kirchthurmspolitik nichts einzuwenden haben, weil sie dieselbe zu Gunsten ihrer eigenen Gemeinde ebenfalls anwenden wollen. Aber der Provinzialtag wird in diesem Fäll seiner Aufgabe nur bann entsprechen, roenn er sagt: Wir fäiben nichts ba6ei zu erinnern, wenn hie Gemeinhe in ihrem eigenen Interesse sich einen chaussirten Felhweg anlegt, aber bann mag sie auch bte Kosten allein tragen; nimmt hie Gemeinhe aber Mittel her Pwvmz in Anspruch, so muß sie bei Anlegung hes Weges has öffentliche Interesse wahren, und dies wäre nur dann der Fall, wenn die kürzere Richtung gewählt ober hie allzugroße Steigung ermäßigt wirb. Die Prüfung hes Kreisbauamts wirb sich in her Regel barauf beschränken, ob