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Donnerstag den 26. Oktober
1992.
srr. 250.
Bureanr Schulstraße 7.
Aeutschland.
Darmstadt, 24. Octbr. Se. König!. Hoheit der 'Großherzog haben Allergnädigst geruht:
Am 23. d. Mts. dem Präsidenten des Musikvereins dahier, Mmisterial- rath i. P. Friedrich Frhrn. v. Preuschen das Comthurkreuz 2. Klasse, dem Dirigenten dieses Vereins, Hofmusikdirector i. P., Mangold, das Ritterkreuz 1. Klasse ves Verdienstordens Philipps des Großmüthigen zu verleihen.
Darmstadt, 22. Octbbr. Das Großherzogliche Regierungsblatt (Beilage Nr. 24) enthält:
1. Oeffentliche Anerkennung einer edlen That:
Am 26. Mai v. Js. hat sich der Redacteur Karl Schnegelberger zu Mainz bei der Errettung der in den Rhein gefallenen Theresia Müller, 7 Jahre alt. aus Mainz, vom Tode des Ertrinkens durch Muth und Entschlossenheit ausgezeichnet.
In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, den 22. August 1882.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
v. S t a r ck. Schaum.
2. Bekanntmachung Großh. Ministeriums der Finanzen, die Annahme der Zinsscheine der Reichsanleihe bei der Berichtigung von Reichssteuern betr.
Nachdem den Großh. Kassen der Verwaltung der indirecten Steuern die Ermächtigung ertheilt worden ist, die Zinsscheine der Reichsanleche bei der Berichtigung von Reichssteuern fernerhin in Zahlung anzunehmen, wird dies an- durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, den 4. October 1882.
3. Ordensverleihungen:
Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: Am 2. Septbr. dem Kammermusiker Georg Banger in Darmstadt das Ritterkreuz 2. Klasse, am 21. Septbr. dem Sergeanten und bisherigen Divisionsschreiber Otto Ernst Heinrich Hofleit das silberne Kreuz, am 1. Octbr. dem Rabbiner des Rabbinats Offenbach Dr. Salomon Formstecher das Ritterkreuz 1. Klasse, an dems. Tage dem Gememde-, Kirchen- und Dekanatsrechner Konrad Glock zu Schotten das silberne Kreuz, am 12. Octbr. dem evang. Pfarrer zu Altenstadt Franz Hoffmann das Ritterkreuz 1. Klaffe des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen zu verleihen.
4. Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens.
5. Namensveränderungen.
6. Dienstnachrichten:
Am 11. August wurde der provis. Zeichenlehrerin Wilhelmine Boller aus Mainz eine erledigte Zeichenlehrerstelle an der Volksschule zu Mainz übertragen; am 18. August wurde der Schulamtsaspirant Peter Joseph Jans aus Urberach zum 2. Lehrer an der Präparanden-Anstalt zu Lindenfels unter Belassung in der Kategorie der Volksschullehrer ernannt; am 22. August wurde der von dem Herrn Grafen zu Erbach-Schönberg in Gemeinschaft mit dem Herrn Fürsten zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg auf die Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Breitenbrunn präsentirte Schulamtsaspirant Jakob Lust aus Momart für diese Stelle bestätigt; am 29. August wurde dem Schulamtsaspiranten Anton Konrad aus Büdesheim die erledigte Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Drais übertragen ; am 2. Septbr. wurde dem Jakob Beck aus Gelnhaar das Patent als Geometer 2. Klasse für den Kreis Büdingen ertheilt; an dems. Tage wurde dem Schulamtsaspiranten Philipp Hoffmann aus Pfirschbach die Lehrerstelle an der evang. Schule zu Weinheim übertragen; am 5. Septbr. wurden der Heinrich Müller aus Babenhausen, der Georg Menger aus Groß-Rohrheim und der Adam Lautenschläger aus Brensbach zu Aussetzern an dem Landeszuchthause Marienschloß ernannt; am 12. Septbr. wurde dem Schullehrer Jakob Becher aus Mombach die Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Löhrbach, am 16. Septbr. wurde dem Kanzleiwärter Johannes Zecher zu Darmstadt die Stelle des Pedellen an dem Gymnasium zu Gießen übertragen; an dems. Tage wurde der Schulverwalter an der Vorschule der Realschule zu Groß-Umstadt Ludwig Grenz zum Lehrer an der Realschule zu Alzey; am 17. Septbr. wurde dem Schullehrer Hugo Linck zu Echzell eine erledigte Lehrerstelle an der evang. Schule zu Nierstein übertragen; an dems. Tage wurden der Lehrer an der Realschule zu Alzey Heinrich Kaßlick und die Schulverwalter an der Vorschule der Realschule zu Darmstadt Eduard Bender, Karl Guyot, Julius Reuß und Wilh. Stumps zu Lehrern an der Realschule zu Darmstadt, sämmtlich unter Belassung in der Kategorie der Volksschullehrer, ernannt.
7. Aufgabe der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft:
Rechtsanwalt Otto Breidenbach zu Darmstadt hat die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei dem Landgerichte der Provinz Starkenburg aufgegeben.
8. Charaktererthellungen.
9. Ruhestandsversetzungen:
Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: Am 5. August den evang. Pfarrer Ludwig Ebel zu Goddelau auf sein Nachsuchen mit Wirkung vom 1. October d. Js. an, am 2. Septbr. den Kammermusiker Georg Banger unter Anerkennung seiner treu geleisteten Dienste, am 5. Septbr. den Schullehrer an der Gemeindeschule zu Büches Konrad Berger auf sein Rachsuchen mit Wirkung vom 1. November d. Js. an, am 22. Septbr. den Rechner und Hausverwalter des Landeshospitals Nechnungsrath Schäfer auf
PreiK vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohri. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
sein Nachsuchen, unter Anerkennung seiner langjährigen Dienste, in den Ruhestand zu versetzen.
10. Concurrenzeröffnungen:
Erledigt sind: Die mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Usenborn mit einem Gehalt von 900 eX; mit der Stelle ist Organistendienst verbunden; dem Herrn Grafen zu Stolberg-Wernigerode- Gedern steht das Präsentationsrecht zu. Die mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Hangen-Weisheim mit einem Gehalt von 900 <X.; mit der Stelle ist Organistendienst verbunden. Eine mit einem kath. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Hainstadt mit einem Gehalt von 900 «X. Die mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Ober-Schmitten mit einem Gehalt von 900 Jl. Die mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Schwanheim mit einem Gehalt von 900 ; mit der Stelle ist
Organistendienst verbunden. Die mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Genieindeschule zu Meiches mit einem Gehalt von 900 ; mit
der Stelle ist Organistendienst verbunden. Eine mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Volksschule zu Offenbach mit einem Ansangsgehalt von 1200 Zwei mit evang. Lehrern zu besetzende Stellen an der gemeinsamen Schule zu Friedberg mit einem nach dem Dienstalter zu bemessenden Gehalt von 1000—1600 «M. Die mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Götzen mit einem Gehalt von 900 ; mit
der Stelle ist Lectorendienst verbunden. Die Lehrerstelle an der kath. Schule zu Lützel-Wiebelsbach mit einem Gehalt von 900
11. Sterbefälle:
Gestorben sind: Am 7. Mai der Schullehrer Johs. Dexheimer zu Hangen- Weisheim; am 19. Mai der Schullehrer an der Gemeindeschule zu Finthen Wilhelm Friedrich Dörr; am 21. Mai der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Gustav Frhr. v. Lehmann zu Darmstadt; am 22. Mai der Hofmaler i. P. Ernst Schnittspahn zu Darmstadt.
Berlin, 22. Oktober. Die jahrelangen Verhandlungen zwischen Preußen und Hessen über die Correction des Rheins zwischen Mainz und Bingen einerseits und über Die Cauulisirung des Mains andererseits sollen nun endlich zum Abschluß gelangen. Die in der ersten Woche des Oktober zwischen Commissarten der beiden Uferstaaten gepflogenen Berathungen haben, wie das Centralblatt der Bauoerwaltung meldet, zu dem gewünschten Ergebniß geführt und man hofft, daß die getroffenen Vereinbarungen in beiden Fällen auch die Genehmigung der Staatsregierungen erhalten werden. Die Correctionsarbetten auf der Rheinstrecke Bingen-Mainz sollen nach Maßgabe der vor etwa Jahresfrist veröffentlichten Vorschläge der vom Deutschen Reiche berufenen Commission, welche im Oktober 1880 in Bteberich tagte, ohne nennenswerthe Aenderungen zur Ausführung kommen, wobei jeder Staat die innerhalb seines Gebietes erforderlichen Arbeiten leisten wird. Bemerkenswerth ist die Mittheilung, daß die Bau-Ausführung unter Betheiligung des Reiches erfolgen soll, indem einem Reichscommffsar die „Mitwirkung bet den Bau-Anordnungen und die Bestätigung der planmäßigen Durchführung dieser Arbeiten" obliegen wird Man erinnert sich, daß in den Reichstagsverhandlungen im Frühjahre 1880, in denen über die Rhein-Correctionsarbeiten in überaus — heute darf man sagen, übermäßig — lebhafter Weise Klage geführt wurde, von mehreren Rednern der Anspruch erhoben ward, der Ausbau unserer großen Ströme, deren Ufer verschiedenen Staaten angehörten, müsse im Interesse einer einheitlichen Durchführung der Stromregultrungen vom Reiche in die Hand genommen oder doch controltrt werden. Die Folge jener Verhandlungen war zunächst die Ernennung zweier Retchscommissare, welche noch im Herbst desselben Jahres unter Zuziehung von Vertretern der Rheinuferstaaten, sowie von Interessenten der Rheinschifffahrt, des Weinbaues und der Land- wirthschaft an Ort und Stelle tagten und Anfangs November an den Reichskanzler Bericht erstatteten. Eine weitere Folge scheint in der mit Zustimmung der preußischen und hessischen Regierung erfolgten Einsetzung eines Reichscommiffars zur „Mitwirkung bei den Bau-Anordnungen" zu Tage zu treten, ein Erfolg, der nicht nur für die Einheitlichkeit der technischen Arbeiten, sondern auch für die Beschleunigung etwaiger weiterer Verhandlungen von Werth sein dürfte. Vielleicht stände es um manche unserer deutschen Flüsse besser, wenn man ein solches Verfahren schon früher hätte in Anwendung bringen können, und hoffentlich stehen wir hier nur im Anfänge einer Maßregel, deren weitere Durchführung für die deutsche Wasserwirthschaft von den segensreichsten Folgen werden kann. Bezüglich der geplanten Main-Canalisirung ist noch von Interesse, daß der auf nahezu 5 Mill. «M. veranschlagte Entwurf 5 Schleusen mit Nadelwehren nebst Schiffsdurchlässen, Floßrinnen und Fischleitern bei Frankfurt a. M, Höchst, Okriftel, Flörsheim und Kostheim umfaßt. Ueber die (Streitfrage wegen Verlängerung der Schleusen zur Einführung ganzer Schleppzüge bei etwa einzurichtendem Tauereibetrieb einigte man sich dahin, daß hierüber das heute noch nicht feststehende Bedürfniß erst im Laufe der wetteren Erfahrungen entscheiden müsse. Die Schleusen erhalten 70 M. Länge, 8,6 M. Breite und gestatten Fahrzeugen bis zu 12,000 Ctr. den Durchgang; auch wird für die zukünftige Anlage zweier Unterhäupter zur etwaigen Schleusung von Schleppzügen das Erforderliche vorgesehen werden.
— Ueber die Auflösung der Berliner Stadtverordneten Versammlung ist noch nicht das letzte Wort gesprochen. Noch immer steht der Kaiser dem Schritte zögernd gegenüber und hat vor Kurzem noch einmal den Vortrag des^ Ministers des Innern Darüber verlangt. Es ist zweifellos, daß der Ausfall der Wahlen nichtohne Einfluß auf diese Angelegenheit bleiben kann. Die Ansicht, daß eine Neuwahl der Versammlung noch mehr liberale Elemente derselben als bisher zuführen konnte, lst geäußert worden; ob sie sich Geltung verschaffen wird, bleibe dahingestellt. Jedenfalls ist die letzte Entscheidung noch nicht getroffen, das ist sicher; weitere Hoffnungen mochten wir freilich daran nicht geknüpft wissen.
Italien.
Rom, 22 October. Für die Nothleidenden in Tyrol, Kärnthen und Oberitalien hat der Papst Leo XIII. als Beweis seiner innigen Theilnahme durch den Fürstbischof von Trient, Msgr. Della Bona, 4000 Franken zur Ver- theilung gespendet. Gleichzeitig ließ er einerseits seinem Bedauern, daß die eigene bedrängte Lage ihm nicht gestatte, mehr zu thun, andererseits dem Wunsche und der Hoffnung Ausdruck geben, daß diese Gabe des greisen Vaters der Christenheit allen Katholiken zum Beispiel und zur Aneiferung dienen werde,
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.


