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Nr. iss. Samstag den 26. August 1882.

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

---- " " ** ' . _ - . . . o Preis vierteljährlich 2 M^rk 20 Pf. mit Bringerlohn. Bureau r Schulstr atze B. 18. Erscheint t^stlich iwt Ausnahme veö Msulagv. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Kunst in Anspruch nimmt, zumal in unserem Zeitalter, welches die verschiedenen Zweige der Technik so sehr ausgebreitet hat; ja es ist ein solches, dessen Ent­wickelung zu allen Zeiten einen Maßstab für den ganzen Culturzustand eines Volkes abgegeben hat. Daß die Führung eines betartigen Gewerbebetriebes Leuten anvertraut wird, welchen jede Einsicht in die Wissenschaft und in die Regeln der Technik fehlt, ist durchaus unstatthaft. Es wird denn auch in den Submissionsbedingungen der Staatsbaubehörden aus dieallgemein anerkannten Regeln der Baukunst" Bezug genommen, da der Mangel an Sachkenntniß bei der Ausübung des Bauhandwerks Gefahren mit sich bringt, nicht allein mäh­rend der Bauzeit, sondern auch für die Dauer der künftigen Benutzung des vollendeten Bauwerks. Die Bethelligung der Pfuscher an den Bauausführungen hat denn auch Veranlassung zur Einführung vorforglicher Beschränkungen in die Bauordnung gegeben, welche den Sachverständigen und dem bauenden Publikum unnöthige Belästigungen und Kosten verursachen, ohne doch gegen die Fehler der Pfuscher genügenden Schutz zu bieten. Unter den jüngeren Fachgenossen giebt sich außerdem ein lebhaftes Streben kund, Gelegenheit zu einer Prüfung zu finden, weil sie nur hierdurch ein festes Ziel für ihre Studien und zugleich An­erkennung ihrer Leistungen von eompetenter Seite erlangen möchten. Am Schluffe führen die Petenten aus, daß die Erfüllung ihrer Petition das Prineip der Gewerbefreiheit ebensowenig verletzen würde, wie dies durch Beibehaltung der Prüfimgspflicht für andere Berufszweige, deren unbeschränkte Ausübung für das Publikum gefährlich erschien, wie z. B. diejenige der Apotheker, Rechtsan­wälte, Seeschiffer, Lootsen und anderer mehr der Fall gewesen ist, und bean­tragen :Die gesetzgebenden Faktoren wollen für das Baugewerbe die Meister­prüfung unter staatlicher Controle wieder einführen, mit der Maßgabe, daß von dieser Prüfung die Führung des Meistertitels abhängig sei, und daß sowohl Reu- als Reparatur-Bauten nur von geprüften Meistern übernommen werden dürfen, soweit die Ausführung derselben mit wesentlichen Gefahren während der Arbeit und mit bleibenden Nachtheilen für die Benutzung des Bauwerkes verbunden ist. Die Grenzen, innerhalb derer einer Bauausführung letztere Eigenschaften zuerkannt werden sollen, sind durch das Gesetz zu bestimmen."

Nach einer Mittheilung der in Hamburg erscheinendenPädagog. Reform", einer Fachzeitschrift, ist es zwischen dem Schulinspeetor der Gemeinde Sorau im östlichen Holstein und den ihm unterstellten Lehrern zu einem eigen« thürnlichen Titeleonflict gekommen. Letztere unterzeichneten iljre amtlichen Ein­gabenergebenft", wie dies wahrscheinlich von allen Lehrern der Provinz geschieht; von dieser Ergebenheit will der Pastor Kräh aber nichts mehr wissen, sondern fordert das strammeregehorsamst". Deß weigern stch aber die Lehrer männiglich; wollen wohl gehorsam sein, aber nicht gehorsamst zeich­nen, und so trübt sich das Verhältniß. Juristen, welche um ein Gutachten in dieser heiklen Frage angegangen sind, stellen sich thells auf die Seite des Schul- inspectors, theils auf die der Lehrer, je nachdem sie dem preußischen oder Dem oldenburgischen Staatsverbande angehören. Der kleine Culturkamps soll recht krause Wellen treiben.

Zum internationalen Antisemiten-Congreß, der am 11. September in Dresden gehalten werden soll, sind, wie dieTribüne" berichtet, bereits Einla­dungen erlassen worden. Das Einladungs-Schreiben lautet im Auszug:Zur Besprechung der nächsten Ziele der judenfeindlichen Bewegung laden hiermit die Unterfertigten Ew. Wohlgeb. zu der am 11. September d. Js. in Dresden im Weißen Saale des Helbig'fchen sog. Elb-Etabliffernents stattfindenden Versamm­lung. Zuschriften mit Bezug auf das Erscheinen zu der Versammlung wolle man gefälligst nach Dresden richten." Die Einladung trägt folgende Unter­schriften : Karl Fritz, kgl. bayer. Major und Kämmerer, Ehrenpräsident des westfälischen Handwerkervereins; Dr. phil. Ernst Henrici, Präsident des Berliner Resormvereins; Victor Jstoczi, ungarischer Reichstagsabgeordneter; Dr. theol. Gustav Hoffmann, Präsident des Breslauer deutschen Reformvereins; Gejza Onody, Gutsbesitzer und Reichstagsabgeordneter; Wüh. Pickenbach, Präsident des Berliner deutschen Resormvereins; Ernst Schmeitzner, Verleger und Präu- dent des Chemnitzer deutschen Reformvereins; Richard Szkalla, Groß-Industrieller und Präsident des mährischen Reformvereins; Dr. Adolf Stöcker, kgl. prentz. Hofprediger und Mitglied des Reichstags; Baron Karl Tüngen-Roßbach, Grund­besitzer; Pinkert-Waldegg, Präsident des Dresdener deutschen Reformverems; Edmund Winterseldt, Großgrundbesitzer; Karl N. v. Zerboni, Präsident des Wiener Reformvereins. - DieKreuz-Ztg." laßt sich schreiben es werde m sächsischen Regierungskreisen die Frage erörtert, ob Der für Dresden angesagte Antisemiten-Congreß zuzulaffen oder zu hintertreiben sei. es and) m$t gerade wahrscheinlich, daß ein förmliches Verbot des Congressetwerde ausge­sprochen werden, so wird aus Andeutungen die m matzgebenden sächsischen Kreisen laut geworden sind, entnommen werden '.^ö .^>er geplante Cow greß nicht gerade erwünscht sei. Jedensalls wurden sich d e Dresdener Ver­sammlungen einer scharfen polizeilichen Controle zu unterwerfen haben.

England.

Sonbnn 99 Auaust. DieTimes" nennt es eine charakteristische Ehr­lichkeit, daß die'englische Regierung das frühereDutch Hotel" >n Port Laid für 78 000 Lst gekauft anstatt dasselbe einfach ohne Zahlung zu nehmen. Melleickt dürften di Egypter eines Tages einsehen, daß es thöricht sei, Städte WLLH! 8.SS» f« n» «**> ***> e* -vH-»

würden.

Deutschland.

m. Darmstadt, 24. August. Dos Comite für den Bau einer Secundär- bahn von Stockheim über Heldenbergen und .Bergen nach Frank­furt a. M. hat vor einiger Zett eine Vorstellung an beide Kammern der Stande gerichtet, welche in der Bitte gipfelt, die Großh. Regierung zu ersuchen, mit Preußen wegen Herstellung einer Secundärbahn von Stockheim über Heldenbergen nach Frank­furt in Unterhandlung zu treten und den Bau und Betrieb von Stockheim bis Frankfurt in normaler Spurweite auf Staatskosten und unter gesetzlicher Betheiligung der m- teressirten Gemeinden baldthunlichst zur Ausführung zu verhelfen. Nach einer längeren Einleitung, welche die wirthschastliche Bedeutung der Eisenbahnen und namentlich der als Kukunftsbahnen bezeichneten Secundärbahnen darlegt, wird unter Hinweis auf andere Länder der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß unser Land, das in vieler Be­ziehung ein Pionier fortschreitender Cultur genannt $u werden verdient, aus volks- wirthschaftlichen Gründen der Ausästuna der großen Eisenbahnströme bis in s Innerste der Consumtions- und Productionskreise hinein nicht nur seine volle Aufmerkjamkeit zuwenden, sondern auch die desfallsigen Bestrebungen auf Herstellung der billigen und nützlichen Secundärbahnen unterstützen werde. Nachdem beide Kammern des vorigen Landtags die Negierung ersucht, erwägen zu wollen, welche gesetzlichen Bestimmungen zur Forderung des Baues von Secundärbahnen nothwendig seien, und der Kammer alsdann Vorlage darüber zu machen, ferner alle Anträge und Petitionen, Erbauung von Secundärbahnen betreffend, in der Richtung zu prüfen, ob und unter welchen Bedingnngen dieselben zur Ausführung zu bringen seien, sei durch den Passus der Thronrede bei Eröffnung des 2L. Landtags, daß unter den außerordentlichen Ausgaben die Ermöglichung der Erbauung von Secundärbahnen eine hervorragende Stelle ein­nehmen werde, die allgemeine Hoffnung aufs Neue belebt und verbürgt worden, daß nach Vollendung der erforderlichen Vorarbeiten eine Secundärbahnvorlage kommen werde. Seien die Nachrichten, welche in der Oeffentlichkeit circuliren, richtig, so werde in maßgebenden Kreisen daran gedacht, vorerst nur eine kleinere Zahl von Projecten in den drei Provinzen zur Ausführung gelangen zu lassen. Indem das Comite Grund zu der Erwartung zu haben glaubt, daß die Großh- Regierung dem gewerb-, Volk- und verkehrsreichen Nidderthal eine ganz besondere Berücksichtigung zuwenden und eine das Thal durchziehende Secundärbahn proponiren werde, hält es sich verpflichtet, auch den Ständen den Nachweis zu erbringen, daß das von ihm vertretene Project einem lange und lebhaft empfundenen Bedürfniß entspricht, geringe Terrainschwierigkeiten zu über­winden hat und sowohl für sich allein, als auch ganz besonders in Verbindung mit der Linie Gedern-Stockheim eine angemessene Rentabilität erwarten läßt. Zum Beweis des Bedürfnisses nach einer Secundärbahn in der dortigen Gegend wird angeführt, daß zahlreiche gewerbliche Etablissements mehr oder minder an Transportschwierigkeiten kranken indem ihnen unter den ohnehin ungünstigen gewerblichen Conjuncturen die Eoncurrenzfähigkeit bedeutend erschwert sei. Auch die Landwirthschaft bedürfe, wenn sie in ihrer Steuerkraft nicht noch mehr zurückgehen, sondern prosperiren solle, des anderen Gegenden schön längst gewährten billigen Transportmittels. Da die Provinz Oberhessen, insbesondere der südwestliche Theil derselben, mit ihren Handelsbeziehungen nach Frankfurt gravitire, so habe das Comite schon vor etlichen Jahren sein Augen­merk auf eine Secundärbahn von Stockheim über Hcldcnbergen und Bergen nach Frank­furt gerichtet und unter ansehnlichen Kosten von den Ingenieuren Paulsen und Ruppel in Siegen Pläne und Rentabilitätsberechnungen anfertigen lassen und im Herbste 1880 der Großh. Regierung übersandt. All die zahlreichen Gründe, welche das Comite der Linie Gedern-Stockheim in einer ausführlichen Petition an die Stande an­geführt hat, glaubt das Comite auch für sein Project in Anspruch nehmen zu können, das die naturgemäße Fortsetzung der oberen Nidderthalbahn und eine nothwendige Conseguenz derselben sei. Die Erbauung der Bahn anlangend, wird darauf hin- gewiesen, daß dieselbe fast gar keine Schwierigkeiten biete. Auch werden die Gemeinden und sonstigen Interessenten, eben weil ein lebhaftes Bedürfniß vorliege, mit Freuden die Opfer bringen, welche ihnen durch das zu erwartende, die Bedingungen des Baues regelnde Gesetz werden auserlegt werden. Da dem Vernehmen nach die Großherzogliche Regierung die Normalspur vorziehe und schmalspurige Bahnen von hervorragenden Sachverständigen nur bei wirihschaftlich und technisch isolirten Unternehmungen em­pfohlen werden, so glaubt das Comite, sofern nicht finanzielle Bedenken auftauchen sollten, seine Ansicht umsomehr zu Gunsten der Normalspur aussprechen zu dürfen, als gerade die aus jener Gegend zu exportirenden Güter das Umladen nicht vertragen und die Linie zwischen zwei Vollbahnen liegt, mit denen sie in lebhafte Verbindung treten wm de. Als Rente berechnet das Comite, vorausgesetzt, daß die Bahn bis Frankfurt geführt wird, neben den Betriebskosten noch ca. 4V2 pCt. Zinsen des Anlagekapitals. Für den Fall geringerer Rentabilität erblickt das Comite in den Tarifsätzen ein ge­eignetes Mittel, nm nöihigenfalls eine angemessene Verzinsung herbeizuführen. Schließ­lich geschieht noch der Gründung einer Nübenzuckerfabrik in der Gegend von Fried­berg Erwähnung und der günstigen Bodenverhältnisse, welche die in Frage stehende Gegend wie keine andere in den Stand setzen, sich an der Zuckerrüben-Cultur zu betheiligen.

Berlin, 23. August. Die fortschrittlichen deutschen Gewerkvereine des Dr. Max Hirsch haben sich nach derVolksztg." gegenüber der jetzt in Berliner Arbeitskreisen circulirenden Petition, welche wir dieser Tage mitgetheilt haben, zu folgender Resolution geeinigt: Die Regelung der Arbeitszeit im Sinne der allmäligen Verkürzung ist eine unerläßliche Bedingung des körperlichen, geistigen und sittlichen Wohles der Arbeiter, insbesondere des gesunden Familienlebens und der politischen Bildung und liegt nachweisbar zugleich im Interesse der Unternehmer als Schutzmittel gegen die verderbliche Ueberpro- duction und Schleuder-Concurrenz. Daher erklären sich die deutschen Gewerkvereine mit aller Entschiedenheit für die allgemeine Herbeiführung einer geregelten kürzeren Arbeitszeit durch freie Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeiter; sie verwerfen daher den gesetzlichen Zwangsnormal-Arbeitstag als Eingriff in die persönliche Freiheit und als undurchführbar und gemeinschädlich ohne dagegen gleichzeitige Garantie der ^0611 und des Normal-Arbeitslohnes.

Der -4200 Mitglieder zählende Verband deutscher Baugewerkmeister bat an den Reichstag eine Petition um Wiedereinführung der Meisterprüfung für das Baugewerbe gerichtet. Die Petenten gehen von der Voraussetzung aus, daß durch die jetzt bestehende gänzliche Freigebung des Gewerbes das Bauge­werbe im Verfall begriffen ist, und daß hierdurch entschiedene Nachtheile für die Fachgenoffen sowohl, als auch für die Commune und den Staat entstanden sind. In der Begründung der Petition heißt es :Das Baugewerk ist dasjenige Gewerbe, welches in vorzüglichem Grade die Hulfsmittel der Wissenschaft und