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5. Bl. 1’261
^s. Samstag den 25. Februar 1882.
Gießener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
IBUtMU: Schulstraße B. 18.
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Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohr Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
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Amtlicher Ah eil.
Betreffend: Audienzen nnd Anmeldungen bei Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog.
Bekanntmachung.
Wir brinaen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß bis auf Weiteres und sofern nicht in der Darmstädter Zeitung eine etwaige Verhinderung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs bekannt gegeben wird, Allerhöchstdieselben Mittwoch und Samstag in den Vormittagstunden von 9'/2 Uhr ab bis etwa l t Uhr Meldungen entgegennehmen, bezw. Audienzen ertheilen werden.
Die Anmeldungen hierzu haben an dem betreffenden Audienztage bet dem dtenstthuenden FlugeladManten zu erfolgen.
Bci Audiemen^von Deputationen ist jedoch zuvor durch Vermittelung Grotzherzoglichen Staatsmimstermms unter Angabe des Anliegens um Bestiminung von Tag und Stunde des Empfangs nachzusuchen. Das nämliche Verfahren wird auch bei Audienzen und Meldungen aus größerer Entfernung kommender Personen des Civilstandes empfohlen, damit bei etwaigem Ausfall des Audienztages rechtzeitige Benachrichtigung veranlaßt werden kann.
Gießen, am 22. Februar 1882. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Boek mann. , ■
Gießen, den 23. Februar 1882.
Betreffend: Das Landgestüt, hier den Abgang der Landgestütsbeschäler auf die Landgestütsstationen.
Das Großhcrzogliche Kreisamt Gießen
au die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Wir beauftragen Sie, in Ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen, daß die Landgestütsbeschäler fiir die Landgestütsstationen Berstadt und
Grünberg abgegangen sind.
Pr. Boekmann.
dieser Vorschläge jetzt schon in sichere Aussicht stellen zu können, namentlich so lange über die Höhe der eventuell zn bewilligenden Pauschsumme Ungewißheit bestehe Der Majoritätsantrog sei schroff und ungewöhnlich und in der That. es sei unerhört m diesen Räumen, daß einer Anstalt, die mit wiederholter Zustimmung der Stande gegründet sei, ohne den V rsuch einer Verständigung mit der Regierung zu machen, binnen kürzester Frist das Leben genommen werden solle. Es liege ihm fern, das Aus- gobebewilligungsrecht und folgewe se das Ausgabeverweigerungsrecht der Landstande zu bestreiten, allein dieses Recht habe doch auch nolhwendige Schlanken. Diese Schranken seien bet einer Reihe von Poften Gesetz oder Vertrag; zu der andern Kategorie gehöre der in Frage stehende Poften, näml'ch zu den Ausgaben, die in Ueberem- stimmung von Ständen und Regierung bewilligt worden seren zur Gründung von Anstalten, die nothwendig ein aroßes Personal zu ihrer Existenz erheischen. Solche Ausgaben können zwar die Stände ftreichen, allein nur unter der Voraussetzung, daß entweder die betreff,nde Ausgabe ihren Zweck nicht mehr erreicht oder daß m der That die Kräfte des Landes absolut unzureichend sind, .dieselbe zu bestreiten. Keine dieser Voraussetzung treffe hier zu Sollten die Umstande unseres Staatshaushaltes sich einst so gestalten, daß irgendwo gespart werden muffe, so frage es flch immer noch sehr ob es eine der höchsten Bildungsanstalten des Landes fei, die der Noihwendig- keit zum Opfer fallen müsse. Die Annahme des Majoritatsantrags würde die Bedeutung und das Ansehen des Landes erniedrigen, da damit so zahlreiche gerechte Erwart- unaen getäuscht würden Unter solchen Umständen würde man für die Unwerfttat keine Lehrer bekommen, oder nur für erhöhte Gehalte oder solche von geringerer Qualität. Welchen Eindruck würde ferner die beantragte Maßregel bei unfern Nachbarn in Deutschland machen? Die ehrenvolle Stellung, die das Land seither unter den anderen Staaten des deutschen Reiches eingenommen, würde eine wesentliche Schädigung Tleiben, würde das Land durch seine Vertreter erklären: wir sind nicht mehr im Stande, unsere oberste technische Lehranstalt zu erhalten. Darum habe er im Interesse der Wohlfahrt, der Stellung und Bedeutung des Landes tm Ausschuß erklärt, das Budget, welches den Beschluß enthalten würde, vom 1. Oktober 1882 an ine technische Hochschule aufzuhebcn, sei für die Regierung unannehmbar, und er haue sich verpachtet, diese Erklärung auch hier abzugeben. Er wurde seinen Namen und seme Hand nicht zu einem solchen Zerstörungswerk hingeben können- Er glarcke, verpflichtet zu fein, dies zu sagen, damit jeder Abgeordnete bei seiner Abstimmung sich der Tragweite seines Votums voll bewußt sei. (Beifall!) — Die Abg. Metz und Baur treten sür Erhaltung der technischen Hochschule ein. — Abg. B etz begründet seinen oben ^?^heilten Antrag. — Nachd m noch die Abg. Scriba und Schade für den Majoritätsantrag gesprochen, wird die Fortsetzuna der Berathung auf morgen vertagt
Darmstadt, 24. Februar. (Telegramm.) Der Etat der technischen Hochschule wurde in heutiger Kammersttzung an den Finanzausschuß zurückverwiesen.
Berlin, 22. Februar. Nachdem der Bundesrakh nunmehr die Verordnung in Betreff des Feilhaltens und Verkaufens von Petroleum genehmigt5 g steht die Publikation derselben in Bälde zu erwarten. Binnen Kurzem we. den dem Bundesrathe die Vorschriften über den Handel und duder Mllch zur Berathung unterbreitet werden. Der Entwurf der d < 9 schriften ist im Reichsamt des Innern schon vor ewiger^ber- dem preußischen Ministerium für die dandwirthschaft o . ^nschla- geben worden. Es sind sehr umfangreiche "
genden Fragen, namentlich in Bezug auf dre Verfälschungen der JJiua) Mstogen "rbe- A« R°m.»
gönn von Bildung neuer ^utzenverem: ro wurde kürzlich Herrn
bemerkbar machen. Eme solche Schutzeni omp 3^ bie^b(, me[d)er
Menotti Garibaldi vorgefuhrt, der eine * L Kampfplatze in Aussicht er ein baldiges Wiedersehen auf dem 9*«^^, TAest , das Treu- stellte, wobei es nicht an Hochrufu I
tmo fehlte. qinris zufolge sollen die französischen Finanz-Contro-
- Berichten aus 1H 9 Entlassung zu geben, indem sie
leure m Egypten auf dem Spru^g^^ ge(^mt bezeichnen. Es scheint uns
Wirksamkeit imrch Dichtigkeit, als sie zu jenen Berichten stimmt, die vermu^hen "lassen daß man französischerfeits die egyptische Frage denn doch
Aeutschümd.
m Darmstadt, 23. Februar. (Zweite Kammer der Stande. 8. Sitzung.^ Der Präsident theilt folgendes Telegramm d>s zweiten Vorsikenden des Frankfurter Be-irksverems deutscher Ingenieure mit: „Der Frankfurter Bezirksoereili deutscher Jngen-eure, heroorgegangen aus dem ehemaligen Darmstädter Bezirksverein dessen Mttgiiever'wesentlich im Großherzogthum Hessen verbreitet sind, sieht in dem Anträge auf Aufhebung der techn scheu Hochschule zu Darmstadt eine schwere Schädigung der unentbehrlichsten Grundlagen der deutschen, wieder im Aufblühen begriffenen Industrie und erhofft von der Weisheit der Vertreter Hessens eine Lösung zur Erhaltung der Hochschule im seitherigen Umfange." — Es wird in der Berathung des Etats der technischenHochschule fortgefahren. — Abg. Böhm beantragt: 1) Großherzogi. Regierung zu ersuchen, alsbald mit dem Vorstande der Stadt Darmstadt Verhmd- lungen in der Richtung anzubohnen, daß der Beitrag der Stadt zu den Kosten der technischen Hochschule den Verhältnissen entsprechend erhöht werde, und das Ergebn'ß dieser Verhandlungen baldmöglichst mitzutheilen; 2) die für die technische Hochschule angeforderten 143,880 JL unter der Beschränkung zu bewilligen, daß vom 1. April 1883 an eine Verwendung nicht mehr ftattfir.be, bevor eine weitere Verständigung mit den Ständen stattgefunden hat. — Mimsterialpräsident Schleier macher, Exc., beleuchtet in eingehendem Vortrag die günstige Finanzlage des Landes. — Abg. Diehl theilt mit, daß die Stadtverordneten von Darmstadt in einer gestern Abend stattgehabten Sitzung dre Abgabe der Erklärung beschlossin haben, daß sie beritt seien, die technffche Hochschule nach Kräften ferner zu fördern, daß aber die Stadt unmöglich Opfer dringen könne, wie sie der Antrag Schröder und Genossen erheische. Redner verweist auf die durch Communalsteuer aufzubringende Summe von 228,418 Jt, we che die Stadt Darmstadt jährlich für Schulzwecke bezahlt. — Abg. Betz beantragt, die Kammer wolle beschließen, den staatl'chen Zuschuß zur polytechnischen Hochschule auf den Zuschuß im Budget der vorigen Finanzperiode von 134,750 Jl. zu beschränke, die Mehilorderung aber abzulehnen. — Geh Staatsrath Knorr erwidert auf die gestrigen Bemerkungen Schröder's und glaubt, daß dessen Antrag mehr dem Streben entsprungen sei, dem Majoritätsantrag eine mildere, weniger schroffe Form zu geben, mit dem er im Effect übrigens ident sch sei. Redner wendet sich weiter Namens der Regierung gegen alle Anträge, welche daraus abzielen, die Stadt Darmstadt mehr zu desastin. — Abg. Schröder: Da nach der Erklärung der Stadtverordneten die Stadt Darmstadt selbst die Verantwortung für den Ausfall der Sache trage, ziehe er mit seiwn Mitantragstellern seinen Antrag für die erste Lesung zurück. — Abg. Jost ist entschieden für die Regierungsanforderung. — Abg Muhl bemerkt, es falle ihm schwer in dieser Sache zu sprechen, im H nbl'ck auf die Pietät, die er stets der Residenzstadt entgegengebracht habe, und auf das große Weh, welches der Majoritätsantrag dieser Stadt bereitet habe. Er ist von der Lebensunfähigkeit der technischen Hochschule überzeugt und zwar vor Allem mit Rücksicht auf ihre Lebensgeichichte. Von der Majorität welche dieselbe geschaffen, sei der Anstalt ein Familienzug aufgedrückt morden der darauf Hinweise, daß von vornherein von dem übrigen Lande ihre Existenz nickt aewünscht worden Wie weit solle die Frequenz der technischen Hochschule noch sinken bis man fick zu deren Aushebung entschließe? Solle dieselbe erhalten werden, o werden neue große Ausgaben, wie bei der Universität, unerläßlich sein; beide Hochschulen nebeneinander können auf die Dauer nicht bestehen und bezüglich der Erhaltung verdiene jedenfalls diejenige den Vorzug, welche die Autorität mehrerer Jahrhunderte hinter sich habe. Eine höhere Gewerbeschule dagegen, wie sie früher hier bestanden, halte er auck für das Land für nöthig Redner beantragt, für den Fall der Ablehnung des Majoritätsantrags die Großh- Regierung zu ersuchen das Polytechnikum bald thunlichst womöglich am 1. October 1882, aufzuheben, und glaubt, für diesen Antrag auch n der ersten Kammer eine Majorität zu ftndew - Geh. Staatsrath Knorr erklärt sich Namens her Regierung auch gegen dielen Antrag. - Abg Haustein ist für den Antrag Betz und Iheilt eine Reihe von Zahlen mit, woraus hervorgeht, daß die Provinz Oberhessen mehr Brandoersicheiungsbettrage bezahlt, als sie @ntfc6äbigung§= ßHbfr bei den ^den anderen Provinzen nicht besteht. -
Abg. Böhm betont den Werth der technischen Ausbildung welche auf der Hiesigen föockfckule in vorzüglicher Weise gewährt werde, halt ;edoch die von dem Staate verlangten Ovsersür zu groß. Um die Hochschule dauernd zu erhalten, müsse die Eladt esnen^höheren^ Beitrag leisten. Er empfehle deßhalb seinen Antrag. - Abg. Rackö würde es als ein Armuthszeugniß für das Großherzogthum betrachten, wenn es in ^esem Falle seine Aufgabe, besonders für Culturzweck- zu sorgen, ohne zwingende Gründe vernachlässigen wollte. Ein-Lösung der schwebenden Frage lasse sich durch Bewiutgung einer Pauschsumme erreichen, über welche hinaus etwa d,e Stadt d,e ^°^"St°msm"nister Freiherr v. Starck, Exc., erblickt- in den Vorschlägen d-rAbgg Böhm und Rackä die Elemente zu einer Verständigung, ohne dieselbe aus Grund


