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Nr. 2L8.

Dienstaq ben 24. Oktober

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Amts- und Anzeigeblatt für de« Kreis Gießen.

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Bureau r Schulstraße 7.

Erschemt täglich mit Ausnahme des MsutagS.

Amtlicher Hßeil.

Betreffend: Die Ableistung des Verfassungseides.

PrciS vierteljährlich 2 Marr 20 Pf. mit Bringerlol):. Durch dis Poft bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 P>.

Gießen, am 20. Oktober 1862.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Die Ableistung des VerfaffungSeides der seit Mai l. I. aufgenommenen Ortsbürger, sowie derjenigen Großherzoglichen Hessischen Unterthanen, welche sich, ohne Ortsbürger zu werden, seit der bemerkten Zeit verheirathet haben, sollfolgt stattfinden, nämlich

derjenigen aus den in dem Amtsgerichtsbezirk Gießen liegenden Gemeinden Montag den 13. November 1. I.,

Vormittags 10 Uhr, in dem Regierungsgebäude zu Gießen,

derjenigen aus den in den Amtsgerichtsbezirken Grünberg und Homberg liegenden Gemeinden Freitag den 17. Novbr.

l. I., Vormittags 10 Uhr, in dem Rathhaus zu Grünberg,

derjenigen aus den in den Amtsgerichtsbezirken Lich und Butzbach liegenden Gemeinden Montag den 20. November

L I., Vormittags 10 Uhr, in dem Rathhaus zu Lich,

und derjenigen aus den in den Amtsgerichtsbezirken Hungen, Nidda und Laubach liegenden Gemeinden Freitag den 24L November I. I., Vormittags 10 Uhr, in dem Rathhaus zu Hungen.

Sie wollen die betreffenden Personen hiernach vorladen und daß dies geschehen, unter Namhaftmachung der Vorgeladenen, uns anzeigen oder berichten, daß Niemand vorzuladen war.

Halten sich dergleichen Personen auswärts auf, so ist der Aufenthaltsort anzugeöen.

Dr. Boekmann.

Gießen, am 20. Oktober 1882.

Betreffend: Die Ausführung des Gesetzes vom 27. April 1881 über die Ausübung und den Schutz der Fischerei, hier die Vertheilung einer desfallstgen Druckschrift an die Schutzbeamten.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien beziehungsweise die Ortspolizeibeamten des Kreises.

Diejenigen von Ihnen, in deren Gemeinden sich Fischereien befinden, erhalten demnächst Separatabdrücke des Fischereigesetzes zugesandt, welche Sie an das Ihnen untergebene Polizeipersonal verthellen wollen.

Dr. Boekmann.

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Betreffend: Die Voranschläge- der Gemeinden des Kreises Gießen für 1883/84. Gießen, am 23. Oktober 1882.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Geotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

- . uJ!ter Hinweis auf unser Amtsblatt Nr. 7 von 1881, nach welchem die Voranschläge spätestens Ende Oetober dem Gemeinderath vorzulegen und

spätestens bis zum 15. November an uns einzusenden sind, beauftragen wir Sie, sofort die nöthigen Vorbereitungen, soweit dies noch nicht geschehen sein sollte, zu treffen, damit die vorgeschriebenen Termine eingehalten werden können. Bei Revision der vorderen Voranschläge haben wir wieder häufig Verstöße gegen die Jnstnlction in den Beschlüssen rügen müssen, die bei einiger Aufmerksamkeit hätten vermieden werden können. Insbesondere müssen wir darauf Hinweisen:

1. daß die etwaigen Abweichungen der Beilage 3 von Beilage 4 zum vorhergehenden Voranschläge nach § 40 der Instruction zu erläutern sind;

2. daß die Ansätze unter den Rubriken 15 und 16 auf eine Durchschnittsberechnung der Ortsbürgeraufnahme, nicht auf die einqeganaenen Beträge zu gründen sind;

3. daß der Gemeinde-Einnehmer das Berathungsprotokoll nicht zu unterschreiben hat.

Uebrigen verweisen wir auf unsere Verfügung vom 20 September 1881 Anzeiger Nr. 225 und bemerken nur noch, daß Ihnen wegen der m die Kreiskasse zu leistenden Beiträge, sowie darüber, welche Sätze bei Berechnung der Holzpreise zu Grunde zu legen sind, weitere Verfügung zugehen wird. _ Dr. Boekmann.

Betreffend: Die Erhebung der Pachtgelder von Pfarrbesoldungs-Grundstücken. Gießen, am 21. Oktober 1882.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

. , , an die evangelischen Kirchenvorftände des Kreises.

T^Migen von Ihnen, welche noch mit Erstattung der in dein Amtsblatte Großherzoglichen Oberconsistoriums Nr. XI vom 18. August c. erwähnten ^richte rm Rückstände find, werden an baldige Erledigung dieser Sache hierdurch erinnert _____ Pr. Boekmann.

Betreffend: Bibliotheken. ' Gießen, am 21. Oktober 1882.

Die Großherzogliche Kreis-Schul-Commission Gießen

an die Schulvorstände des Kreises.

Wir erwarten sofortige Einsendung der noch rückständigen Berichte, cf. Gießener Anzeiger Nr. 231.

______________ Dr. Boekmann.______________________ __ _

Gießen, am 21. Oktober 1882.

Das Großherzogliche Kreismnt Gießen

an die Grostherzogijchen B ü r g e m e i st s r e i e n des Kreises.

Die nachstehende Bekanntmachung wollen Sie in Ihren Genieinden auf ortsübliche Weise veröffentlichen lassen.

Dr. Boekmann.

Gießen, den 6. Oktober 1882.

Bekanntmachung.

Sie diesjährigen Herbst-Control-Versammlungen werden im Kreise Gießen wie folgt abgehalten werden:

1. Im Bezirke der I» Compagnie (Gießen).

1. Zu Gießen am 3. November 1882, Bormittags, im Oswald'schcn Garten

und zwar um 8 Uhr für sämmtliche Resenisten der Infanterie, sowie iämmtliche zur Disposition der Truppentheile und der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften aller Waffen, um 9 Uhr für sämmtliche Reservisten der übrigen Waffen und die am Schluffe näher bezeichneten Wehrleute.

Hierher gehören die Orte:

Annerod, Burkhardsfelden, Gießen mit Schiffenberg und Herrnwald, Heuchelheim, Klein-Linden, Oppenrod.