übernO— Depesche General Wolseley's aus Jsmailia von gestern sagt,^>ie Truppen würden so rasch als möglich ausgeschifft, auch habe er eine genügende Menge Wagen zur Zusammensetzung eines Eisenbahnzuges zusammenbrrngen können, es fehle
^Petersburgs 2^Auguft. Das „Journal de St. Petersbourg" sagt: Man weiß daß Lord Dufferin in der Conserenzsitzung vom 14. ds. Mts. den Vorbehatt der force majeure wiederholt hat, wir vermuthen, daß die gegenwärtige Action im Suez- Eanal als unter diese Kategorie fallend angesehen wird. K
Konstantinooel, 22. August. Der russische Botschaftsverweser Nelidoff hat dem Sultan gestern sein Beglaubigungsschreiben überreicht. ~
— Kme amtliche Bekanntmachung untersagt alle Anwerbung von Soldaten für Egypten und bedroht die Werber wie die Angeworbenen mit Haft.
Telrqraphische Depeschrn.
Wolff'S telegr. Correspondenz-Bureau.
Berlin, 22. August. Der „Reichs-Anz." schreibt: Amtlichen Nachrichten ans Petersburg zufolge ist wahrend der seit dem 20. ds. sich vollziehenden Besetzung des Suezkanals durch englische Streitkräfte der Verkehr auf dem Kanal wegen engen Fahrwassers für Handelsschiffe untersagt.,
Wiesbaden, 22. August. Der König und die Königin von Dänemark, der König von Griechenland, die Prinzessin von Wales, Prinz Alexander von Hessen Prinz Friedrich Wilhelm von Hessen und Prinz Nikolaus von Nassau haben sich heute Vormittag zur Beisetzung der Prinzessin Polyxena, sachter des Landgrafen Friedrich von Hessen, nach Schloß Rumpenheim begeben und werden Abends wieder hierher zurückkehren. , t t r r, .
Paris, 22. August. Das „Journal des Debats" meint, daß die- E"glander sich um io entgegenkommender gegen das europäische Concert zeigen würden, als dao letztere seine vollständige Ohnmacht dargethan habe. Die Engländer würden nicht auf unbestimmte Zeit Egypten besetzen, die Suzeranetat der Pforte zwar anerkenn^», aber dieselbe werde nur als eine nominelle angesehen werden konnem Die wirkliche Souvcränetät, welche auf Thatsachen gegründet sei, werde^entschieden England !gehören. Weder der Sultan noch die übrigen Mächte würden fürEgypten.die frühere.Situation wieder Herbeiführen. Es sei nöthig, dem gegenüber fernen Entschluß M lassen. Das Journal schließt, wenn die Conferenz von Neuem zusammentrete, würden die Engländer bereits viel gearbeitet haben, das Recht werde wahrscheinlich'verletzt selN, Europa werde um so weniger etwas dagegen einwenden können als die Engländer bereits em Pfand besitzen würden, welches zehnmal mehr werth rst, als das, was sie verlangten. — Die „Republique francaise" sagt, daß England nicht anders habe handeln können. Die Verantwortlichkeit der Situation falle auf diejenigen, welche Alles gethan hatten, um das englisch-französische Emvernehmen zu zerstören, welches allein im Stande sei, die Interessen der Ctvilisation zu wahren. Die Besitznahme des Canals durch die Engländer sei vollkommen entsprechend den jüngsten Präzedenzfällen.
9 Paris, 22. August. Dem päpstlichen Nuntius Czackl ist das Großkreuz der Ehrenlegwi^^^erl^hen^wordern QU§ ^ort;@aib hierher gerichteten Depesche
heißt es, da die Ausschiffung von englischen Streitkräften in Port-Said und Jsmailia eine vollendete Thatsache sei und nachdem ein modns vivendi hergestellt sei, der einen regelmäßigen Betrieb des Verkehrs auf dem Kanal gestatte, werde er demnächst nach Paris ru^Ech Ostiem Berichte aus Suez wurden etwa 12 Engländer vom Sonnenstich getroffen, der englische Admiral bat den französischen Consul, die Fürsorge für die Erkrankten zu übernehmen, welchem Ersuchen der Consul auch entsprach.
— Aus Syrien wird berichtet, die Lage scheine gebessert, nur in Adalüi und Jaffa solle noch einige Agitation herrschen, ernstliche Unruhen seien aber auch dort nicht vorgekommen. ~
London, 22. August. Officielle Meldung aus Suez von gestern Abend. Dre Verluste der egyptischen Trupp'n bei dem gestrigen Zusammenstoß betragen Ibb Tobte und 62 Gefangene, von letzteren sind 27 verwundet. . r
Officielle Meldung aus Port-Said von gestern Abend: Die Suezkanal- Gesellschast hat die Leitung der Geschäfte bezüglich aller Kanalangelegenheiten wieder
® e t ÖJ i f 4 t H.
Bad Nauheim, 22. August. In Folge der großen Cavalleriemanöver des 11 Armeecorps, welche in der Umgegend von Bad Nauheim beginnen werden, macht sich bereits seit einigen Tagen ein reges Leben hier bemerklich. Der Großherzog von Hessen trifft morgen in Friedberg ein und nimmt im dortigen Schlosse Wohnung. Den 27 trifft daselbst Prinz Friedrich Karl von Preußen em, um den Manöoern während der Tage bis zum 31. beizuwobnen. Das Hauptquartier ist in Nauheim, welches hierdurch zum Sammelpunkt der Offiziere wird. Die großartigen Räume des Kurhauses sind von der Badeverwaltung bereitwilligst dem Offiziercorps zur Verfügung gestellt worden und das Unterhaltungsprogramm der Kurhausdirection ist em sehr reichhaltiges, so daß unserem für die jetzige Jahreszeit noch 'recht zahlreichen Kur- publtkum recht genußreiche Tage bevorstehen Unter Anderem sind RSurnons dansantes, Beleuchtung von Park und Terrasse, Opernvorstellung, Milttärconcerte und Extra- concerte der Kurkapelle in das Vergnügungsprogramm ausgenommen. Ganz besonders aber möchten wir Freunde des Sports auf das große am 28. d. stattfindende Offizrers- Rennen aufmerksam machen, zu dem bereits 76 Anmeldungen ergangen sind.
Berlin, 18. August. Der Untersuchungsrichter des hiefigen Landgerichts hat unterm 15. ds. einen Steckbrief gegen öen Bankier Max Levenstein, welcher flüchtig ist, wegen wiederholter Unterschlagung erlassen. - .
Barmen, 11. August, lieber em Curiosum berichtet die „Rh-Wests. Post . Eine hiesige Firma erhielt dieser Tage aus Straßburg folgenden Brief: „In der Eoncurssache von N. N. hier findet eine nachträgliche Verkeilung statt und gelangen 9,17 Procent zur Auszahlung. Auf ihre anerkannte Forderung von 64 X 2o 4 entfallen 10 4, die ich Ihnen in einer 10 H-Postmarke übersende. Ich ersuche Sie jebod) ergebenst, mir durch die Postkarte den Empfang der 10 4 bestätigen zu wollen. Der Eoncursverwalter." Die Firma batte für den Empfang ihrer 10 4 den gleichen Betrag an Porto und 5 4 für die Empfangskarte auszugeben.
Kassel 20. August. Das Gitter des Palais Hanau in Prag, aus alterthüm- lichem Schmiedeeisen angefertigt, steht gegenwärtig Raritäten-Sammlern zur Verfügung, da es wie das „Wiener Tgbl." meldet, dieser Tage von dem Palars der verstorbenen Fürstin entfernt wird. Es knüpft sich an dieses Gitter die eigenthümltch gruselige Neminiscenz, daß sich an dasselbe vor den Augen der Fürstin kurz vor ihrem Tode ein Mann aufgehängt hat, den ihr Sohn Prinz Heinrich an den Bettelstab gebracht und der von der Fürstin hinausgewiesen wurde, als er bei ihr Hilfe suchte. Zur Zett, als Prinz Heinrich nach Gmunden ging, nm die Prinzessin Marie von Hannover zu freien that er Geld in seinen Beutel. Er batte es von dem Gastwirth Schafranek aeborat dem man gesagt hatte, er würde sein Glück machen, wenn er dem durchlauchtigsten Herrn aus der augenblicklichen Verlegenheit helfe. Er verkaufte seine Schankwirtyschaft um 28 000 fl- und brachte das Geld dem Prinzen. Als er sich aber nach Jahr und Taa nach seinem Hab und Gut umsah, hatte sich der Prinz auf die Socken gemacht und seinen Gläubigern mit Forderungen von 320,000 fl. das leere Nachsehen gelassen. Der arme Gastwirth, der sich gar nicht vorstellen konnte, daß ein Prmz dergleichen fertig brächte, rannte wie toll ins Palais der Fürstin, wo er von den Lm^n Y in aus - geworfen wurde. Als die Noih immer größer ward und er mit den seinen dem Verhungern nahe war, schleppte er sich noch einmal ins Palais der Fürstin und gelangte von der mitleidigen Dienerschaft unbehelligt gelaffen, blS
Hier warf er sich vor ihre Füße und bat um ein Almosen. Sie al^r schlug Lärm und schrie wüthend, man möge sie sofort von dem Bettler befreien^ Darauf wurde er hinausgeschleppt, in der Thür rief er ihr aber noch zu, sie solle sich keinen Mord aufs Gewissen nehmen. Zehn Minuten später flog ein Stein gegen ihr Fenster und als sie hinabblickte, um zu sehen, was es gebe, hing der Mann gerade vor ihrem Fenster am Parkgitter, die im Todeskampfe verzerrten Züge ihr zugekehrt. Von da ab kränkelte sie, um nicht wieder zu genesen. Als im schwarz ausgeschlagenen Trauergemache vor dem Katafalk der Fürstin deren Söhne versammelt waren, drang die Wtttwe des Selbstmörders in das Zimmer ein und zerrte den Prinzen an den Kleidern. Sie wurde mit Gewalt entfernt und der Prinz Heinrich von Hanau verliefe augenblicklich Prag, ohne das Begräbnife Der Mutter abzuwarten. Im Wagen fuhr er zur nächsten Landeisenbahnstation, da er fürchtete, im Prager Bahnhof von Gläubigern gefaßt zu werden — Das Gitter des Palais wird jetzt, wie gesagt, abgerissen und der Wittwe Schafraneck, sowie den andern Gläubigern wird zu den Anfang angebotenen 15 pEt noch eine weitere Ausgleichsquote von 15pCt. in Aussicht gestellt. Em Mehr gehe über die Kräfte der Fürsten von Hanau.
Danzig, 21. August. Das ostpreußische Jägerbataillon m Braunsberg ist am Sonnabend von einem großen Unglück betroffen worden. Das Bataillon sollte die Brigadeübungen in Danzig mitmachen und dazu sollten die Mannschaften von Schoneberg aus per Kahn Über die Weichsel gesetzt werden. Ein Kahn mit 20 Mann genetf) aber in einen Strudel und 5 Jäger und 2 Oberjäger ertranken. Die Leichen sind noch nicht aufgesunden.
Zur Wieseucultur.
(Aus Oberhessen.)
Eine für die Wiefencultur sehr wichtige Frage ist kürzlich nach erfolgter En^ scheidung des Verwaltungsgerichtshofs endgültig ausgetragen worden. Es handelte sich nämlich darum, ob die Gemeinden angehalten werden können, die Kosten einer nach Maßgabe des Wiesenculturgesetzes beschlossenen Wiesenoerbesserung aus her Gemeinde- kasse vorzulegen, oder ein Darlehen Namens der Wiesenbesitzer, etwa bei der Landes- cultur-Rentenkasse, aufzunehmen, selbstverständlich vorbehältlich der Wiedererhebung der Vorlagen von den betheiligten Wiefenbesitzern. Es sei hierbei bemerkt, daß das Wiesenculturgesetz keine Bestimmung über eine Vertretung der bethei- ltaten Wiesenbesitzer durch einen Vorstand enthält. Die Wiesenbesitzer selbst können daher die zur Ausführung eines Verbesserungsplanes nöthigen Mittel nur aufbringen, wenn sie einig sind. Bei den nach dem Gesetze vorgenommenen Abstimmungen wird aber meist eine Minderheit von Wiesenbesitzern vorhanden sein, welche gegen den von der Mehrheit angenommenen Plan gestimmt hat, die also zur Beschaffung des zur grnaführuna des Planes nöthigen Geldes nicht die Hand reichen wird Alsdann wäre es unmöglich, den nach Maßgabe des Gesetzes beschlossenen Plan ausführen zu lassen, wenn nicht die Gemeinde durch Vorschießen der Kosten eintritt. Dies haben auch Die Gemeinden vor Erlaß der neuen Verwaltungsgesetzc allgemein gethan, indem sie vötbiaenfalls zur Vorlage der Kosten von der Regierungsbehörde angehalten werden konnten Seitdem aber Den Gemeinden das Selbstverwaltungsrecht zufteht, müssen sie ium Vorlegen der Kosten znstlmm-n oder hierzu in dem durch die neuen Verwaltungs- a-seke voraeschriebenen Versohren idjuüxg erkannt werden. „Letzteres ist denn auch anläßlich e?ne7 in der Gemeinde ®. des Kreises Gießen beschlossenen Wie enverbesserung fftnitrh apfrfieben Das Kreisamt hatte dieser Gemeinde die Kostenvorlage im öffent- luhen^Jnte^sse angesonnen und der Kreisausschutz, sowie der Proviuzialausschuß hatten die sich weigernde Gemeinde demgemäß verurtheild Hrerbet wurde das Vorhandensein eines öffentlichen Interesses namentlich aus dem Grunde angenommen, weil der Staat durch Erlaß eines besonderen Gesetzes, nach welchem em Zwang gegen die Minderheit der Betheiligten angewandt wird und durch B-auslragung seiner Beamten zur Mitwirkung bei soleben Angelegenheiten offenbar b-kund-t hat, daß es sich hier nicht lediglich um eine Privatsache der Wi-s-nbesitz-r handelt, ferner weil das einen ganz ähnlichen Fall behandelnd- Gesetz über die Lusammenl-gung der Grundstücke den Gemeinden ganz ausdrücklich die Mitwirkung bei Beschaffung der Kosten auferlegt und well -ndllch "durch eine W!°,-nv-rb-ss-rung sich der Wohlstand einer großen Zahl wenn nicht aller Gemeindemitglieder, und damit der G-memde selbst hebt. U-ber dieses Vorhandensein eines öffentlichen Interesses hat als über eine thatsachiiche Frage der Provinzialaussckuß der Provinz Oberhessen nach Vorschrtst der Kreis-Ordnung endgültig entschieden. Der gegen dieses Urtheil Seitens der Gemeinde weiter versolgte Recurs konnte sich nur noch auf die Frage über die richtige Anwendung der Gesetze beziehen Nach dem hieraus erfolgten Urtheile des Verwaltungsg richtshoses war aber auch in dieser Hinsicht ein Grund zu einer Beschwerde nicht Vorhang
Es ist sonach durch diese Entscheidungen der Verwaltungsgerichte möglich geworden, beschlosfene Wiesenverbefserungen auch auszuführen, indem den Verwaltungsbehörden auch die dazu erforderlichen Mittel durch die Gemeinden zur Verfügung gestellt werden müssen. Wären diese Entscheidungen nicht erfolgt, so wüNre es bei dem dermaligen Stande der Gesetzgebung zwecklos gewesen sein, überhaupt noch Wiesen-
Türkei.
Smyrna. 21. August. Ein Transport von 700 für die Engländer angekauften Maulthieren ist unter Bezugnahme auf das wegen der Ausfuhr von Pferden und Dtaulthieren ergangene Verbot auf der hiesigen Douane angehalten worden. ...
verbesserungkn anzurcgm, weil bei nicht vollständiger Einigkeit der betheiligten Wiesen- besitzer es nicht sicher war, ob die gesetzlich angenommenen Pläne auch verwirklicht werden konnten. Den Gemeinden wird durch die Vorlage der Kosten oder Aufnahme eines Capitals zu Lasten der Wiesenbesitzer kein großes Opfer zugemuthet, indem sie die vorgelegten Beträge entweder alsbald auf die betheiligten Wiesenbesitzer zur Wieder- erhebung ausschlagen oder diese, wenn sie Zahlungsfristen wünschen, zur Sicherheitsleistung veranlaßt werden können. Letzteres ist namentlich bei Ausnahme eines Capitals bei der Landescultur-Rentenkasse dadurch erleichtert, daß Hypotheken (etwa auf die verbesserten Wiesen selbst), welche sich die Gemeinde zu ihrer Sicherung wegen eines Namens der Wiesenbesitzer rc. aufgenommenen Darlehens ausstellen läßt, kostenfrei sind. Nebenbei fei hier angefügt, daß solche Darlehen Seitens der Rentenkaffe unkündbar find und durch Zahlung von 5pCt. fammt 17Vr Pfg- Hebegebühr jährlich in 41 Jahren abgetragen werden.
Für Denjenigen, welcher sich für den vorliegenden Gegenstand noch fpecieller intereffht, wird noch bemerkt, daß das Kreisamt, ehe es die Verwaltungsgerichte anrief, zunächst den Versuch machte, selbst ein Darlehen aus der Landescultur-Rentenkasse zu erhalten, wobei die Ernennung eines besonderen Rechners für die beteiligten Wiesen- besitzer in Aussicht genommen war, daß ein solches Darlehen jedoch aus dem Grunde verweigert wurde, weil nach dem bezüglichen Gesetze der Landescultur-Rentenkasse für die von ihr gegebenen Darlehen Sicherheit geleistet werden muß, außer wenn Gemeinden um Darlehen nachfuchen. Es hätten demnach einzelne Wiesenbesitzer für das zu Gunsten aller Betheiligten aufgenommene Darlehen der Landescultur-Rentenkafse Hypothek bestellen müssen, wozu keine Geneigtheit vorhanden war.
Endlich sei noch erwähnt, daß, als der Gemeinderath die Kostenvorlage ablehnte, zuerst von einem einzelnen betheiligten Wiesenbesitzer gegen diesen Gemeinderathsdeschluß Beschwerde an den Kreisausschufe verfolgt (nach Artikel 95 der Landgemeinde-Ordnung), daß diese Beschwerde aber als unzulässig in allen Instanzen abgewiesen wurde, weil Geldleistungen den Gemeinden nur im öffentlichen Interesse von dem Kreisamte angesonnen werden können. , t .
Hieraus erfolgte ein solches Ansinnen (nach Artikel48, II, 2 der Kreis-Ordnung), welches, wie oben ausgeführt, von Erfolg begleitet war. (Landw. Zeitfchr.)
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Gießen, 23. August. fSterblichkeit in Gießen.) Während der Woche vom 13 bis 19. August stieg in Gießen die Zahl der Todesfälle, welche in der vorhergehenden Woche 5 betragen hatte, auf 10. Wie in der vorhergehenden, so wurden auch in dieser Woche keine Kinder im ersten Lebensjahre betroffen, wohl aber 4 Kinder zwischen dem 2. und 10. Jahre. Bei diesen war Todesursache: Lungenschwindsucht, häutige Braune je einmal und Nierenentzündung, welche in Folge von vorhergegangener Diphtherie eintrat, zweimal. Von den 6 verstorbenen Erwachsenen endete eine Person durch Selbstmord, eine in Folge von Herzkrankheit, eine durch Schlagfluß, eine durch Starrkramvf, zwei durch Lungenschwindsucht. £ , , .
Gießen, 23. August. Am Sonntag den 3. September er. feiert der hiesige Turnverein sein 35. Stiftungsfest. Es wird dasselbe für diesmal an besonderer Bedeutung sowohl durch die in Neuwied errungenen Siege gewinnen, als auch durch das für nächstes Jahr in Aussicht stehende 14. Mittelrheinische Durnfeft. Theils diese Gründe, theils auch die diesjährigen Witterungsoerhältnisse veranlaßten deshalb auch die gestrige Generalversammlung, von dec Badenburg als Ort der Abhaltung des Festes für diesmal abzufthen und Wenzel's Garten als Festkokal zu wählen. Es wird eine tüchtige Militärkapelle zu diesen Festlichkeiten engagirt werden und bedarf es daher nur eines gnädigen Himmels, um unseren Turnern und ihren Freunden abermals einen Tag der Arbeit zugleich zu einem Tage heiterer Freude zu gestalten. — r.


