Ausgabe 
22.10.1882 Zweites Blatt
 
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Waldoerwüstung besser geschützt und in Folge dessen noch mit verhältnißmäßig reichem Baum- und was bannt zusammenhängt Graswuchs versehen ist, entbehren die B?rge auf dem Südabhange zum größten Theil der schützenden Baum- und Grasdecke und wo Wald vorhanden ist, ist er häufig nicht im Stande, seine Aufgabe als Auf­sauger des überflüssigen Wassers zu erfüllen, weil er sich in vernachlässigtem Zustande befindet und ihm die nothwendige dichte Bestockung fehlt.

Schlimm ist es, daß man erst durch Schaden klug geworden und erst auf Ab­hülfe bedacht ist, nachdem das liebel in vielen Gegenden so weit eingerissen, daß es kaum noch oder nur sehr schwer beseitigt werden kann. In Deutschland ist es glück­licher Weise noch Zeit, der überhand nehmenden Waldverwüstung Einhalt zu thun und den bereits angerichteten Schaden durch Wlederaufforstung gut zu machen; es muß aber alsbald in energischer Weise vorgegangen werden. Die bayerische Regierung hat bereits in diesen Tagen unter Hinweis auf die letzten Ueberschwemmungen die ober- Layerischen Forstbehörden angewiesen, daß sie mit allen Mitteln der Abholzung der Berge und der forstwidrigen Ausnutzung der Wälder, namentlich auch durch maßlose Streu- und Weidcnutzuna entgegentreten. Eine gleiche Weisung sollte in sämmtlichen deutschen Ländereien ergehen und wo die Gesetze keine wirksame Handhabe bieten, muß der Gesetzgeber eingreifen. Es handelt sich hier um eine Frage des allgemeinen Wohles, der gegenüber das Recht des Eigenthümers sich eine nothwendige Einschränkung gefallen lassen muß Als mindeste Forderung muß im allgemeinen Interesse die aufgestellt werden, daß der Wald auf steileren Bergen sowohl hinsichtlich der Ausrodung als auch der Bewirthschastung unter staatliche Aufsicht gestellt werde und daß der Eigenthümer kahler Berge unter Beihülfe oder gegen Entschädigung zur Wiederbewaldung angehalten werden kann. Allein diese Maßregeln genügen noch nicht. Zur Bewahrung eines ausreichenden Waldbestandes erscheint es nothwendig, daß der Staat seinen Forstbesitz, sei es durch Ankauf, sei es durch Aufforstung, möglichst vergrößert. Mag es auch finanziell ein schlechtes Geschäft fein, in volkswirthschaftlicher Hinsicht würde es jedenfalls ein Gewinn sein, wenn beispielsweise der preußische Staat seine Domänen allmählich ver­äußern und dafür Forsten ankaufen wollte. Nur so kann es gelingen, dem verderb­lichen Ausschlachten der Wälder Einhalt zu thun. Uebrigens wird auch aller Voraus­sicht nach der Werth der Forsten und die von ihnen gebrachte Rente in späterer Zeit sehr erheblich zunehmen. Schon jetzt wird nach fachmännischer Berechnung auf der Erde mehr Holz consumirt, als hinzuwächst und wenn erst die noch vorhandenen Be­stände in Rußland, Norwegen, Oesterreich und Nordamerika in planloser Weise werden verwirthschaftet und ausgenutzt sein, werden die Forsten ein vortrefflich rentirendes Capital darstellen.

Vermischtes.

Berlin. Hausfriedensbruch nennen Sie des? Nun bitte ick mich aber doch eenen Ablejer von die Jerichtssprache aus. Wie kann man wat brechen, wat jar nich exifttrt. In Wazkens Wohnung war niemals nich der Frieden zu Hause. Bei Dag und Nacht Radau, deß feen Mensch nich ins janze Haus schlafen könnt und jerade deswejen jing ick rin und sagte zu Wazke:Sie oller Söffel, wenn Sie jetzt nich Ruhe und Frieden halten werden und Ihre kreuzbrave Frau noch mehr vertobacken, denn jehe ick uf de Polizei und lasst Ihnen inlochen." Un bet nennen Sie Hausfriedens­bruch? Na, ick danke, et jetzt Also die Vertheidigung des Zimmergesellen darüber, der allerdings thatsächlich bemüht war, den Frieden in der Familie Wazke herzustellen und zum Lohn für seine friedliebenden Absichten nun unter die Anklage des Haus­friedensbruchs gestellt wurde. Vorsitzender: Es ist aber doch merkwürdig, daß gerade

Frau Wazke, zu deren Gunsten Sie intervenirt haben wollen, gegen Sie die Straf­anzeige wegen Hausfriedensbruch erstattet hat. Angekl. (sieht sich erst vorsichtig im Saale um, dann halblaut): Weil sc een dummes Thier is, die Olle. Vors.: Unter­lassen Sie all' dergleichen Bezeichnungen und theilen Sie uns einfach mit, wie sich die Sache verhalten hat. Angekl.: Jotte nee, wat is denn da ville mitzutheilm, ick habe't Ihnen doch schonst gesagt; Wazke, wenn er ©eenen sitzen hat und er kommt nach Hause, denn macht er jedesmal mit seiner Ollen Radau; deß heeßt, ick weeß es nicht jenau, möglich ooch, deß sie zuerst mit ihm anfängt, Sie kennen ja die Weiber, Herr Jerichtshof, aber bet jetzt mir ja nischt an, jedenfalls giebt es immer großen Radau und ooch eklige Senge und den andern Dag looft die Olle rnit'n verbundenen Kopf im Hause rum und unsereens kann die ganze Nacht feen Ooge nich zuduhn und da meene ick, hat unsereens doch des Recht zu sone Radaumacher rinzujehen und sich een bisken Rahe auszubitten, wo sone Iesellschaft feen Recht nich hat, Eenem zu sagen:Machen Se man de Dhür von auswendig zu." Und jar noch die Olle, vor ihr nehme ick mir an und nu sagt se:Det jeht Ihnen jar nischt nich an, wenn mein Oller mir een bisken verhaut, wenn ick es ihm nur er lobe, denn braucht er von Ihne feene Concession nich einzuholen; und wenn et Ihnen zu laut hier zujeht, jut, denn brauchen Sie ja nich in bet Haus wohnen zu bleiben; und nu und nu nu nu aber raus!" gröhlte sie mir an. Vors.: Die Frau befand sich in ihrem voll­ständigen Rechte, und es war sehr unflug von Ihnen den Trunkenbold beschwichtigen zu wollen und sich zum ungeladenen Zeugen der Züchtigung zu machen, die sich die Frau, wie es scheint, gutwillig gefallen läßt. Angekl.: Jutwillig? Nee, Herr Iertchtshof, da irren Sie sich doch, jutwillig is nich, im Jegentheil, ick globe, Sie haut ihm ooch manchmal janz gehörig. Vors.: Ader das gehört ja gar nicht hierher; wir haben es überhaupt blos mit Ihnen und bim in Rede stehenden spcciellen Falle zu thun. Angefl.: Ja gewiß, Herr Jenchtshof, gehört des nich hierher und Sie würden ihr wohl ooch kaum die Genehmigung dazu jeden, daß se den Ollen hier ver- lobackt und ooch in die Beziehung muß ick Ihnen Recht geben, deß bet Janze nurne Falle is, um mir ausn Hause rauszufriegen, weil ick jesehen habe, wie sie vertobackt worden is. Vors.: Wir können uns hier nicht auf die Untersuchung der Motive einlassen; Frau Wazke hat von ihrem guten Rechte Gebrauch gemacht, als sie gegen Sie einen Strafantrag stellte, und wie es scheint, bestreiten Sie ja auch die Sache nicht, geben vielmehr zu, daß Sie die Weisung, Wazkes Wohnung zu verlassen, gehört und nicht befolgt haben; wir können also wohl von der Vernehmung der Zeugin Abstand nehm n. Angekl.: Wat sagen Sie da, Herr Jerichtshof, ick hätte die Aus­weisung nich befolgt? Nu wirds Dag. Wie sie zu mir sagte, ick sollte die Dhür von auswendig zumachen, was doch jar feene Redensart nich is, wo ins Strafjesetzbuch die Rede von sein kann, da blieb ick allerdings noch zwee Minuten, als sie mir aber anjröhlte:Nu aber raus!" un ick nich wußte, ob sie in ihre Wuth meine Oogen mecnte, wissen Se, Herr Jerichtshof, da verduftete ick schleunigst und dachte bei mir : Nu man immer zu. sie will et nich besser haben, un nu vernehmen Sie ihr oder ooch nich ick bitte mir freizusprechen. Und freigesprochen wurde der Angeklagte auch, denn Zeugin mußte zugestehen, daß sie sich ursprünglich nur der euphemistischen Redens­art:Machen Sie die Thür von auswendig zu" bedient, also feine Weisung, die Wohnung zu verlassen, nach dem Wortlaut des Gesetzes ertheilt hatte.

AuS Philadelphia wird derTimes" berichtet, daß aus dem Museum der militärischen Medicinalbehörde zu Washington der Schädel Guiteaus, des Mörders des Präsidenten Garfield, der dort bewahrt wurde, gestohlen worden ist. Man hat keine Spur von dem Diebe finden können.

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