Ausgabe 
19.11.1882 Erstes Blatt
 
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Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

Bureau r Schulstraße 7.

gesorgt wird.

Fresenius.

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e als Erzieherin tzt mein Wunsch^ nnstalt dkW- , sowie tarnen, chMn wünschen,

1 Procent mätitel,

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PrciS vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Telegraphische DepkWL.

Wolff's telegr. Correspondenr-Burearr.

Berlin, 17. Novbr. Im Abgeordnetenhause legte der Finanzminister den Etat vor. Die Gesammtziffer des Etats balancire mit 1980 Mill. JL, zu deren Ergänzung eine Anleihe von 31,800,000 erforderlich sei. Das Deficit entstehe vorwiegend durch Minder-Einnahmen, namentlich durch einen Minder­ansatz von 10 Mill. JC. bei den Gerichtskosten. Die Regierung werde den Entwurf über die Aufhebung der vier untersten Stufen der Klassensteuer später vortragen, der dadurch entstehende Ausfall von 12 Mill. solle ersetzt werden durch die Besteuerung geistiger Getränke und des Tabaks.

Der Kaiser ist mit dem König von Sachsen, den er im Schlosse ab­holle und mit den königlichen Prinzen und dem Großfürsten Wladimir um halb 12 Uhr nach Jagdschloß Hubertusftock abgereist.

Auszug. I

§ 5.

Zur Winterzeit gelten noch weiter folgende Bestrmmungen:

a) Sobald Glatteis entsteht, muß, soweit die Hofraithen mit Einschluß der Höfe, Gärten und sonstigen Grundstücke an der Straße oder an öffentlichen Plätzen liegen, der Fußpfad, oder wenn kein Fußpfad vor­handen ist, die Straße zwei bis drei Fuß breit mit Asche oder Sand genügend bestreut werden. Entsteht das Glatteis zwischen 7 Uhr Morgens und 9 Uhr Abends, so muß sogleich, längstens mit Ablauf der ersten halben Stunde nachher, entsteht es aber in der Nacht, bis 7^2 Morgens gestreut sein.

b) An den auf die Straße gehenden Dachkandeln, Gossensteinen und sonstigen Ableitungen des Wassers nach der Straße rc. muß das auf den Seitenpflastern oder Fußpfaden angesetzte Eis auf Aufforderung Großherzoglicher Polizeiverwaltung aufgehauen und weggeschafft werden.

c) Außerdem ist bei Frostwetter dafür zu sorgen, daß das etwa vom Innern der Hofraithen ausgeschüttete Wasser nicht durch dre §loß- rinnen auf die Straße laufen kann.

d) Vor den öffentlichen Brunnen ist, so oft es nöthig erscheint, auseisen und mit Asche oder Sand streuen zu lassen.

ej Bei eintretendem Thauwetter sind nach Aufforderung der Localpolizei­behörde ohne Verzug die Straßen, öffentlichen Plätze und insbesondere Floßrinnen auseisen, kehren und Schnee und Eis alsbald von den Straßen rc. entfernen zu lassen. _____

Deutschland.

Darmstadt, 16. Novbr. Der seit dem Inkrafttreten der allgemeinen Bauordnung ein dringendes Bedürsniß gewordene Gesetzentwurf, die Enteignung von Grundeigenthum betr., wird voraussichtlich bald die zweite Kammer zu be­schäftigen haben. Die Vorlage geht weiter wie die preußische und bayerische Gesetzgebung und basirt im Wesentlichen auf dem Grundsatz, daß für die in öffentlichem Interesse stattfindende Enteignung vön Grundeigenthum die zu lei­stende Entschädigung so zu bemessen ist, daß es dem Enteigneten ermöglicht wird, sich aus derselben alle Rechte und Vortheile wieder zu verschaffen, welche ihm durch die Enteignung entzogen worden sind. Daher soll das abgetretene Object nicht für sich allein geschätzt, sondern in Verbindung mit dem übrigen Grundbesitz der Expropriirten^in Anschlag gebracht werden, also nicht allein der Werth des Abgetretenen, sondern auch der Nachtheil, welcher aus der Abtretung erwächst, entschädigt werden. Das preußische Gesetz ersetzt bekanntlich nur den vollen Werth des enteigneten Grundstücks und von den mittelbaren Schäden nur denjenigen, welcher aus einer Zerstückelung des betr. Grund­stücks entstanden ift.

Gefundene Gegenstände:

1 Buch, 1 Halstuch, 1 Taschentuch, 1 Schleier, 1 Korallen-Armband, mehrere Schlüssel.

Gießen, am 18. November 1882. ' Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Fresenius.

f) Das Fahren mit kleinen Schlitten und das Schleifen auf den. öffent­lichen Plätzen und Fußpfaden ist untersagt. Wenn diesem -Verbot zuwider dennoch Schleifen entstehen, so sind diejenigen, welchen die Reinigung überhaupt obliegt, auf Auffordern der Polizeibehörde ver­bunden, die Schleifen entweder mit Sand oder Asche tüchtig bestreuen oder aufhauen zu lassen. , rrr . . ~..z

g) Beim Schneefall muß längs der Hofraithen nnt Einschluß der Hose, Gärten und sonstigen Grundstücke auf dem Banket, oder wo kem solches vorhanden ist, auf der Straße ein 3 bis 4 Fuß breiter Pfad rein gekehrt und dieß bei fortdauerndem Schnefall so oft, als nöthig, wiederholt werden. r r ., . ,.

h) Schnee und Eis darf aus dem Innern der Hofraithen nicht auf, die Straße gebracht werden, ohne daß für augenblickliche Wegschaffung

Türkei.

Konstantinopel, 16. Novbr. Trotz der Einsprache Englands besteht die Pforte noch immer darauf, einen türkischen Commissar nach Egypten zu senden. ------

Lokales.

18 November. Heute Nacht wurde auf dem Seltersweg ein Buben- »ich kann man benfdben nicht dcz-tchn-n) --rübt w-Ich-r d>- traurigsten

ÄhIn«* ft* lieben können. In genannter Straß- befinden sich auf dem iJottoirSoa Luft- oder Einfall,chöchte, welche mit einem eisernen Rost zugedeckt sind. Dret dies r Rolle wurden heute Nacht weggenommen und wer weiß wohin oerfchleppt.

§ 15.

Zuwiderhandlungen gegen obige Bestimmungen unterliegen der m § 366, pos. 9 und 10 des Reichsstrafgesetzes bezw. Art. 114 und 120 des Polizei- strasaesetzes angedrohten Strafe. Außerdem haben die Zuwiderhandelnden, wenn die von ihnen veranlaßten Mißstände auf Anordnung der Localpolizei- behörde durch andere Personen beseitigt werden, die hierdurch entstandenen Kosten zu tragen. Diese Kosten werden auf dem Verwaltungswege von dem Schuldigen beigetrieben.

Gießen, am 10. November 1879.

. Grobherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzial-Hauptstadt Gießen.

Seit 11 Uhr 17 Min. Vormittags ist die telegraphische Verbindung mit Frankfurt a. M., Köln, Leipzig, Dresden, Paris, Brüssel, Landon, Peters­burg und Riga in Folge von electrischen Erdströmen zeitweise gestört.

Baden-Baden, 17. Novbr. Ihre Mas. die Kaiserin beabuchttgt, am nächsten Donnerstag, den 23. ds., von hier abzureisen.

Biebrich, 17. Novbr. Der Rhein ist noch um 20 (Zentimeter gestie- aen. Dagegen ist der Neckar im Fallen, der Regen hat aufgehört.

Karlsruhe, 17. November. Der Neckar ist bei Mannheim auf 77J gefallen und der Main bei Wertheim auf 380 gefallen.

Wie», 17. Novbr. DieWiener Ztg." veröffentlicht eine Verordnung der Ministerien des Handels und der Finanzen, durch welche anläßlich der durch die Ueberschwemmungen in Süd-Tyrol eingetretenen Ernteschäden die Zollsätze für Getreide und Hülsenfrüchte bei der Einfuhr nach Tyrol aus Italien zeit­weilig auf die Dauer eines halben Jahres suspendirt werden.

Pesth, 17. November. Die österreichische Delegation hat das außer­ordentliche Heeres-Erforderniß für die Commandanten und die -truppen tn en occupirten Provinzen nach den Anträgen des Ausschusses angenommen. Da­nach besteht gegenüber dem Beschlüsse der ungarischen Delegation i 0J'

nannten Titel eine Differenz von 100,000 Fl., welche die ungarische Delegation mehr eingestellt hat. Die Schlußrechnung pro 1880 wurde ohne Debatte ^'"h'Ucrviers, 17. Novbr. Die englische Post vom 16. d Mts., Abends, planmäßig in Verniers um 8 Uhr 39 Mim Vorm., ist ausgeblieben Grund Schlechtes Wetter. Das Schiff war von Dover mit 3 Stunden Verspätung, abgefajren.^ Der LloyddarnpferUrano" ist gestern aus Konstan-

tinopel hstr esttgettoffen.er. bem russischen Reisen­

den Miklucha Macklay behufs Bearbeitung der Ergebnisse seiner Farfchungsreisen in Australien 2200 Pfd. Sterl. aus Reichsmitteln anweisen und demselben dabei zugleich eröffnen lassen, daß die Herausgabe seines Werkes auf kaiserliche Kosten geschehen folle.

Bekanntmachung.

Betreffend: Die Reinhaltung und Wegsamkeit der Straßen und Plätze, sowie die Reinhaltung der Kanäle in der Provinzialhauptstadt

Hr 271. Erstes Blatt Sonntag den 19. November iss2,

ießener Anzeiger Amis- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Wir sehen uns veranlaßt, ^dst^ur Winterszeit bezüglich der Reinhaltung;und^Wegsamkeitder Straßen re. geltenden Vorschriften in nachstehendem Auszug aus dem Local-Reglement vom 10. November 1879 wiederholt M öffentlichen Keimtnitz zu bringen.

9 Gießen, den 14 November 1882. Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

F r e s e n r u s.

von Buri, , Aapellplah 10.

Bram.

) Samstag ben ends 8 Uhr: EBT ekannten Sänger- Isen aus DM- 2 Herren).

)lM Charakter- Mrikh Huber

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