Nr. 67. Grstes Blatt Sonntag den 19. März 1882
Gießener Anzeiger
Anäs- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Bureau: Schulstraße B. 18.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mar! 50 Pf.
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auf den
Gießener Anzeiger,
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Der „Gießener Anzeiger" erscheint, wie gewohnt, täglich, mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Feiertagen, incl. per Beilage „Gießener Familienblatter", welche rreimal wöchentlich dem Anzeiger beigelegt werden.
Der Abonnementspreis für den Anzeiger , frei ins Haus geliefert, beträgt 2 Mark 20 Pfg.; in der Expedition abgeholt 2 Mark; für auswärtige Abonnenten, welche nur bei der Post abonniren können, beträgt derselbe 2 Mark ercl. Postgebühr.
Den seitherigen Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, den Anzeiger auch im II. Quartal 1882 zusenven und den Abonnementsbetrag durch Quittung erheben lassen.
Wir bitten die neuen Abonnenten, namentlich auswärtige, ihre Bestellungen baldgefälligst aufgeben zu wollen, um vollzählige Exemplare liefern zu können. Die Expedition.
Amtlicher HHeil.
Betreffend: Draimrung in Flur I, II und XIII der Gemarkung Obbornhofen.
Bekanntmachung.
Bei der gemäß unserer Bekanntmachung vom 3. Februar l. I. (Anzeiger Nr. 31) stattgehabten Abstimmung vom 16. d. M. hat kein Betheiligter gegen das Unternehmen gestimmt. Die Ausführung des Planes ist somit einstimmig beschlossen worden.
Das Protokoll über die Abstimniung nebst Anlagen wird auf dem Bürgermeisterei-Bureau von Obbornhofen 14 Tage lang, von der ortsüblichen Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an gerechnet, mit bent Anfügen offen gelegt, daß eine Anfechtung der Zulässigkeit, oder Rechtsbeständigkeit der Abstimmung, oder des vorbemerkten Resultates derselben nur binnen der angegebenen lätägigen Frist bei Meidung des Ausschlusses nuttelft Recurses an den Kreis-Ausschuß des Kreises Gießen statthaft ist.
Wegen der Wahl eines Ausschusses von 5 Mitgliedern, welcher die Ausführung des Unternehmens leiten soll, wird Termin durch den Großherzoglichen Bürgermeister Leschhorn von Obbornhofen, der zum Wahlcommissär ernannt worden ist, durch ortsübliche Bekanntmachung vorbestimmt werden.
Gießen, den 18. März 1882. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
__________ Dr. Boekmann. _______________________________________
Gefundene Gegenstände:
1 Musikbuch, 1 Paar Handschuhe, 2 Portemonnaies mit Inhalt, 1 Scheere, 3 Hunde-Blechmarken, 1 Anhängsel von 1 Uhrkette, mehrere Schlüssel. Gießen, am 18. März 1882. Großherzogliche Polizeiverwaltung Gießen.
Fresenius.
Deutschland.
Darmstadt, 16. März. In der heutigen Sitzung der Großherzoglichcn Handelskammer hier wurde am Schlüsse der Berathung über den Gesetzentwurf, das Tabaks- monopol betreffend der Antrag des Referenten, Herrn Holtz, „die Großherzogliche Regierung dringend zu ersuchen, sich unter allen Umständen gegen Einführung des .Ä8 l ° L<nlono,)Dl§ und eine etwaige weitere Erhöhung der Tabaksbesteuerung KU verhalten", abgelehnt und folgende Fassung angenommen: „Die GroßherzogUche Regierung wird ersucht, sich unter allen Umständen gegen Ein- fuhrung des Reichs-Tbaksmonopols ablehnend zu verhalten, um so mehr, als das stnanzlelle Ergebnih der Tabakssteuergesetzgebung von 1879 sich in seinen Wirkungen hafterDe balle “”ct'e’etl Die Beschlußfassung erfolgte nach mehrstündiger leb- 16- März. Am 12. dss. waren es 60 Jahre, daß der jetzige Feld - marfchall Graf v. Moltke als Seconde-Lieutenant aus dänischem Dienste in gleicher Eigenschaft preußischer Officier geworden ist. Der Feldmarschall verlebte diesen Tag irrt Familienkreise zu Charlottenburg, sodaß von einer öffentlichen Fewr nicht die Rede sein konnte. — Um die Ausführung der auf die genossenschaftliche Organisation des Handwerks abzielenden Bestimmungen des Gesetzes, betr. die Abänderung der Gewerbeordnung, zu erleichtern und zu fördern, hat, wie den Bezirks-Regierungen eröffnet worden ist, der Reichskanzler den unter Mitwirkung Sachverständiger verfaßten und diesen Bestimmungen angepaßten Entwurf eines Innungs-Statuts nebst den Erläuterungen dem Buchhandel übergeben und dasselbe auch in Heftform herstellen lassen, in welcher es von den Betheiligten durch Eintragung der erforderlichen Abänderungen zur Herstellung eines ihren Verhältnissen und Bedürfnissen entsprechenden Innungs- Statuts benutzt werden kann.
Berlin, 16. März. Der hochconservative „Reichsbote" bringt einen be- merkenswerthen Artikel über das Tabaksmonopol, in welchem vorgeschlagen wird, "O^rschleiße nicht 10, sondern 20 pCt. vom Detailverkauf erhalten sollen
c" nc .P®1- des Detailerlöses würden aber nicht 40 Millionen, son-
8J Millionen Verschleißgebühr ergeben. Von den 165’/2 Millionen
ni„ ^-rtlnn' 1”e^e die Vorlage für das Monopol berechnet, sind überdies ja
n Ä bes Zolles und der Steuer auf Tabak, welche die Vorlage m ■°ne!t beziffert, a priori in Abrechnung zu bringen. Von dem be- 11 wir mertra9 von 165 Millionen wären also mindestens abzuziehen: ' r . on Mehrlöhnung für Cigarrenarbeiter: 2) 41 Millionen Mehr- S?“" iur die Tabaksverschließer; 3) 49 Millionen Ertrag der ausfallenden Ü eUCr nebst Tabakszoll, macht zusammen 106 Millionen, sodaß nur ein k,, lre^tra® öon 64 Millionen verbliebe. Die wären aber viel zweckmäßiger durch procentuale Börsensteuer zu haben."
Bayreuth, 14. März. Heute war die oberfränkische Handels- und Gewerbekammer unter dem Borsitze ihres Präsidenten, des Commerzienraths und Spinnereidirektors Carl Kolb, versammelt, um über den Gesetzentwurf, welcher die Abänderung der Gewerbeordnung betrifft, und das Tabaksmonopol das von der Staatsregierung verlangte Gutachten abzugeben. Der erstgenannte, sehr umfassende Gesetzentwurf wurde in allen Einzelbestimmnngen, welche hauptsächlich die Beschränkung des Gewerbebetriebs im llmhrziehen (Hausnhandel) betreffen, durchberathen; die Handelskammer erklärte ihre Zustimmung zu dieser Vorlage, sprach dabei jedoch die Erwartung aus, daß die baperische Regierung von der in dem Gesetzentwürfe den Einzelregierungen zugedachten Befugniß zu Gunsten gewisser kleinerer Industrien und insbesondere zu Gunsten des Verkehrs mit Lebensmitteln Erleichterungen eintreten zu lassen, ausgiebigen Gebrauch machen werde. — Weniger entgegenkommend zeigte sich die Handelskammer gegenüber der zweiten Vorlage der Retchsregierung, denn sie lehnte das Tabaksmonopol mit 9 gegen 2 Stimmen ab.
Aus Baden, 16. März. Die Stimmung im Lande wird dem Tabaksmonopol immer ungünstiger. Und man darf wohl sagen, daß die große Mehrheit ganz entschieden gegen die Einführung desselben ist. Außer der Handelskammer Freiburg hat sich auch die Handelskammer Karlsrube gegen das Monopol erklärt und zwar ebenfalls einstimmig. Ebenso hat sich eine zahlreich besuchte Versammlung von Tabaksintereffenten in Bretten mit allen gegen drei Stimmen gegen das Monopol ausgesprochen. Auch die Blätter wenden sich gegen dasselbe Unter den liberalen Organen nimmt wohl nur die „Constonzer Zeitung" eine Sonderstellung ein, die freilich meistens etwas Apartes haben muß. Dieses Blatt gibt zwar die Beschädigung Badens durch das Monopol zu, meint aber, besser, als gegen die Einführung sich zu sperren, was ja doch nichts nütze, wäre es, sich mit derselben zu befreunden und Baden die größtmöglichen Vortheile zu sichern, so lange es noch Zeit sei. Leider weiß man von der Stellung der Regierung in dieser Frage noch immer nichts Bestimmtes. Man sollte meinen, eine badische Regierung sollte nur unbedingt das Monopol abweffen können.
Arankreich.
Paris, 15. März. Die kürzlich vorgenomrnene Volkszählung in Frankreich zeigt nach bent jetzt bekannt roerbenben Endergebniß eine Bevolkeruugszu- nahme, bie mit dem Wohlstaube ber Nation unb bem Retchthum des Landes in grellstem Widerspruche steht. Die Bevölkerung Frankreichs hat sich danach in einem Zeitraum von 5 Jahren um nur 389,000 Seelen vermehrt, während Deutschland in bemselben Zeitraum einen Bevölkerungszuwachs von rund 2 Millionen Seelen zu verzeichnen hat.
Telegraphische Depeschen.
Wolff's telcgr. Corrcsponveyz.Bureau.
Berlin 17 März. Das Abgeordnetenhaus setzte die Berathung des Cultusetats fort. Bezüglich der Zulassung der Realschul-Abiturienten zu allen Fakultäten erklärt auf eine Anfrage der Cultusmmister, die Fakultäten hätten im Allgemeinen gegen die Zulassung derselben zum Universitäts-Studium sich


