Ausgabe 
18.6.1882 Erstes Blatt
 
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Gesangverein -

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Sonntag den 18. Juni

Amts- und Anzeigkblatt für den Kreis Gießen.

38 Erstes Blatt.

----------------------- u a " Prei» vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Schulstraße B. 18. Erscheint täglich nut Ausnahme des MsntagS. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

car- Einladung )um Abonnement

auf den

Gießener Anzeiger,

gmls- unö flnjeifleöfatt für hen .Kreis Hießen.

©er Gießener Anzeiger" erschein-, wie gewohnt, täglich, mit Ausnahme der Tage nach Sonn« und Feiertagen, incl. der Reilaae "tötefttlicr Familienblätter", welche dreimal wöchentlich dem Anzeiger beigelegt werden.

* für den Anzeiger, frei in s Hans geliefert, beträgt 2 Mark so Pfg.; in der Erpeditton

abaebolt 2 Mark für auswärtige Abonnenten, welche nur bei der Post abonniren können, betragt derselbe 2 Mark erd. Postgebühr.

©en seitherigen Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, den Anzeiger auch im III Quartal 1882 zu send en und den Abonnementsbetrag durch Quittung erheben lasten.

Wir bitten die neuen Abonnenten, namentlich auswärtige, ihre Bestellungen baldgefälligst aufgeben zu wollen, um vollzählige

jretnplare liefern zu können. Die ExP-l»t,0N.

Amtlicher Hheit.

Ziehen, den 16. Juni 1882.

Betreffend: Maßregeln gegen die Verbreitung des Scharlachfiebers und der Nachenbräune (Diphtherie).,

Die Großherzogliche Kreis-Schul-Commission Gießen

an die Schulvorstände des Kreises. .

Auf Verfüauna Großherzoqlichen Ministeriums des Innern, Abtheilung für Schulangelegenheiten, vom 14. d. M. erinnern ww Sie an die in dem Ministerialausschreiben vom 13? Deeember 1878 enthaltenen Bestimmungen und weisen Sie an, denselben m allen Fallen auf das Pünktlichste nachzukommen.

Tanach ist un^ ^üUrin an Scharlachfieber oder Diphtherie erkrankt, sofort durch den Schulvorstand Anzeige zu machen -

2. sind die Kinder aus Familien, in welchen eine der genannten Krankheiten auftritt, vom Schulbesuch fern zu halten, 3 ist in jedem solchen Erkrankunqsfalle dem Kreisgesundheitsamte svfb-rt von dem Schulvorstand Anzeige zu mgchen.

Sie wollen die Lehrer darnach entsprechend bedeuten und insbesondere anweisen, dem Vorsitzenden des Schulvorstandes unverzüglich davon Anzeige zu machen wenn Erkrankungen von Schulkindern, oder in Familien, in denen sich schulpflichtige Kmder beenden, zu ihrer Kennlmp gelangen.

Dr. Boekmann. ____________________

Betreffend: Das Tünchen und Anstreichen der Häuser in der Provinzialhauptstadt Gießen.

§ 41. Jedes Gebäude soll, insoweit es von der Straße aus gesehen werden kann, in -en ersten drei Fahren, nachdem es unter Dach ge-

sind zum Anstrich der Gebäude untersagt.

§ 45. Wenn der Verputz der Fa§ade eines Gebäudes so fchaohaft wird, daß derselbe abzufallen und auf diese Weise den Vorübergehenden ge­fährlich zu werden droht, so kann die Polizeibehörde die frische Tunchung und den Anstrich des Gebäudes befehlen und nötigenfalls,. wenn diesem Befehle von dem Eigenthümer keine Folge geleistet wird, auf Kosten des letzteren ausführen lassen.

§ 44. Verschiedene Häuser, welche in ihrem Aeußeren ein symetrisches Ganze'bilden, müssen mit einerlei Farbe angestrichen werden. Bei nicht er­folgender Vereinbarung der Besitzer solcher Häuser wird die Farbe von der Polizeibehörde bestimmt.

Die wertze Farbe, sowie alle grellen, schreienden Farben

bracht ist, getüncht und angestrichen werden, widrigenfalls der Eigen­thümer es sich gefallen lassen muß, daß diese Arbeit auf seine Kosten poli­zeilich angeordnet und ausgeführt wird. Diese Bestimmung gilt auch für die an die Straße stoßenden Einfassungsmauern.

§ 42. Die Tunchung (der Verputz) und der Anstrich der Häuser darf in der Regel nicht eher geschehen, als ein Jahr nachdem das Haus unter Dach gebracht ist, damit vorher die Mauern austrocknen können. Vor dem Anfänge April und nach dem 1. October darf womöglich kein Haus von außen mehr getüncht werden.

§ 43. Der Mörtel zum äußeren Verputz darf keinen Zusatz von Leimen enthalten.

Bekanntmachung.

Da die wegen der Tunchung (des Verputzes) UN- des Anstrichs der Häuser bestehenden Vorschriftenbergoca[6auorbnun9 für bie Gießen in sehr vielen Fällen von den Häuserbesitzern nicht beobachtet werden, sehen wir uns veranlagt, auf den^nachstehend^abgedruckten Auszug aus der Localbauordnung mit dem Anfügen ausdrücklich hinzuweisen, daß wir demnächst eine Aufnahme der sämmtlichen Haufer rc., welche eh 1 ) $

entsprechen, veranlassen und vorkommenden Falles den Bestimmungen der Bauordnung gemäße verfahren werden.

Gießen, am 16. Juni 1882. Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Fresenius.

Auszug aus der Loealbarwrdmmg für die Provinzialhauptstadt Gießen.

Gefundene Gegenstände:

1 Zahnbürste, 1 Taschentuch, 1 Buch, 1 Schürze, 1 Stück Lüster, 1 Taschentuch, 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 Paar Strumpfe, 1 - egenidjtrni, mehrere Schlüssel. . .

Gießen, am 17. Juni 1882. Großherzogliches PollZemmt Gießen.

p Fresenrus.

Deutschland.

Darmstadt, 16. Juni. Das Amtsblatt Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, Section für Justizverwaltung, Nr. 26, enthält: Aus­schreiben vom 7. Juni, betr. die Desertion von Soldaten und vorsätzliche Be­förderung der Desertion.

Berlin, 15. Juni. Die europäischen Großmächte werden nunmehr, nachdem auch Deutschland und Oesterreich-Ungarn diesbezügliche Befehle ertheilt, durch Kriegsschiffe vor Alexandrien vertreten sein, um ihren Unterthanen Schutz imd Zuflucht zu gewähren. Wie wir hören, soll es nach wie vor der Türkei, die fest hierzu entschlossen scheint, überlassen bleiben, Ordnung und Sicherheit in

Egypten herzustellen Von einer ^Mj^ hjerbe^w Betracht kämen, England die Rede. Die Mächte, ie m e übereinstimmend in der egyptischen

und Frankreich smd l°ng° nicht mehr ^ ^im Aufrollen der

Frage, wie sie beim Beginn^ihrer g- je£t Grifft, i° haben sich

Frage selbst gewe,en smd Was -as t^ Astert; die Türkei bleibt bei die Chancen des,eiben neuerdings rKJ, die türkischen Staatsmänner ihrem Widerstande und J daß bei dem diametralen Gegensätze der hier von der Ueberzeug g lAre^cn in Egypten eine Verständigung schwer ohne eine solche Verständigung auf einer Conferenz die wnAe Gestaltung der Dinge kaum zu erreichen fern; für d,e augenbück-