Ausgabe 
18.5.1882 Zweites Blatt
 
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Der Brand der Hygieine-Ausstelümg.

DerFrankfurter Zeitung" wird von Berlin untcim 13. Mai geschrieben: Unseren Epccialtelegraminen über den Biand der Hygieinc-Aussftltung ist wenig hinzuzufügen. Daß sie vom Erdboden verschwunden ist, wie unsere erste Depesche mini)eilte, bleibt die traurige Hauptsache. Denn was den Flammen entging, bildet nicht nur den kleinsten, sondern auch den bei Weitem unwichtigeren Theil des Terrains.

Das Ausstellungsterrain liegt in einem Kessel hart an den Geleisen der Lehrter Bahn; von der Stadtbahn ist es wie von einem Walle durchschn tien; nördlich von der Stadtbahn dehnt sich der größere Theil des Terrains hin; dieser ist eingeäschert, mit dem Hauptgebäude und mit allem, was sonst daraus stand. Südlich von der Stadtbahn ist der kleinere Theil; dieser ward erhalten, seine Pavillons und Kiosks sind mit einer dicken Anschwärzung davongekommen.

Ueber den Ursprung des Feuers ist bis jetzt nichts ermittelt worden. Die all­gemeine Vermuthung coneentcirt sich auf das m den Bogen der Stadtbahn gelegene Caft Bauer. Ein Kellner soll im Keller mit der Spirstuslampe Unglück gehabt haben und in der Verwirrung außer Stande gewesen sein, den um sich greifenden Flammen zu wehren. Leicht entzündliche Stoffe im nächsten Bereiche der Flammen ihaten das Uebrige, und der Nordwestwind stellte sich in den Dienst des Zerstörungswerkes

Es läßt sich schwer beschreiben, wie sehr die Ungewißheit über die Entstehung und Verbreitung des Brandes viele Gemüther bedrückt. Daß die Feuerwehr sich mit Ruhm bedeckt hat, ist allgemein bekannt uno anerkannt. Ader Allen schwebt die Frage aus den Lippen, ob die Verwaltung einerAusstellung für Hygieine und Rettungs- wesen" wohl Alles gethan haben möchte, was zur eigenen Errettung aus Feuersgesahr erforderlich gewesen wäre. Und wenn diese Frage auch künftig mit aller Gewißheit bejaht werden sollte, so bleibt doch zu bedauern übrig, daß man es nicht für mißlich hält ober hielt, ein Hauptgebäude, das kostbare Erzeugnisse des Erfindungs- und Gewerbefleitzes bergen sollte, aus Holz und Pappe auszuführen. Der Einwand, datz ein derartiger Bau nur für das flüchtige Bediirfnitz etlicher Monate und detzhalb nicht massiv errichtet werde, kann doch wohl kaum die Erwägung entkräften, datz er feuer­sicher fein müsse, um seinen durchaus nicht für das flüchtige Bedürsn ß ersonnenen und hergestellten Inhalt zu schützen. Wäre ein feuersicheres Ausstellungsgebäude nicht ein wirksameres Modell gewesen, als die Modelle von feuersicheren Theatern und Sälen, welche in der Ausstellung waren und mit verbrannt sind, gleich der gesammten Ab- theilung von Feuerspritzen und Löfchwerkzeugen? Datz wir mit diesen Gedanken Niemand verletzen möchten, brauchen wir sicher nicht zu betonen, aber es ziemt sich, vom Unglück die Anregungen und Lehren anzuaehmen, die es leider so strengen Blickes onbietet. . . .

Menschenleben wenigstens sind diesmal nicht zu beklagen. Ein gestern Abend vermitzter Feuerwehrmann hat sich heute zur Stelle gemeldet. Mittelbar hat der Brand den Tod eines fünfjährigen Knaben verursacht Weit von der Brandstelle war's; der Kleine, auf dem Stratzendamm spielend, wurde von einem dahersausenden Feuerwehr­wagen überfahren. Das Köpfchen gerieth unter das wuchtige Vorderrad, der Tod er­folgte augenblicklich. Die herbeigerufene Mutter brach bewußtlos zusammen.

Groß und bis jetzt unberechenbar ist der materielle Verlust, abgesehen von dem unwiederbringlichen Verluste an geistigem und physischem Kraftaufwand, an Zeit und Enthusiasmus. Ein großer Theil der Ausstellungsgüter war noch nicht versichert. Die Angaben über die Summe der vorhandeneu Versicherungen schwanken zwischen 2 und 4 Millionen X- Die Namen der beteiligten Versicherungsgesellschaften haben unsere Depeschen mitgeteilt.

Ueber das Quantum des vernichteten Ausstellungsgutes schreibt', dasBerliner Tageblatt":Die überwiegende Mehrzahl der Kojen war schon zum Theil sehr kostbar betorirt unb etwa ber fünfte Theil ber Gegenstänbe an Ort unb Stelle placirt. Namentlich bie Ausstellungsobjecte der verschiedenen Regierungen, Behörden und Vereine waren bereits in großer Anzahl vorhanden. Modelle, Zeichnungen unb Pläne von hohem Werthe ftanben in allen Ecken. Die Ausstellung des Kriegs­ministeriums, welche zahlreiche Krankenwagen, Lazareth-Einrichlungen u. s. w., ferner eine höchst werthvolle Sammlung von Veterinärgegenständen enthielt, war vollkommen fertig. Ebenso waren in der vom Kgl. Ministerium für öffentliche Arbeiten veran­stalteten Ausstellung von Bergwerks- und Hüttengegenständen bie Arbeiten schon beenbet. Die Eisenbahnausstellung war beinahe complet. Die Gruppen für Meteorologie, Canalisation, Wasserleitung unb Beleuchtung, Ventilation, Babe-Einrichtungen, Lehr­mittel, Haushaltungsgegenstände, Lebensrnittel unb Maschinenwesen, welche meist von Piioatausstellem beschickt würben, waren beinahe fertig. Im Normal Wohnhaufe, welches einen Glanzpunkt ber Ausstellung bilben sollte, waren noch verschiebene ber Zimmer unvollendet; doch ist die unbezahlbare Mühe, welche die besten architektonischen Kräfte und die leistungsfähigsten Firmen von Berlin auf die Einrichtung und Aus­stattung des Wohnhauses verwandt haben, für immer verloren.

Das Wllberg'sche Panorama das in einem Halbkreis die römischen Thermen des Caracalla darstellt und den vorspringenden Anbau auf der Ostfeite des Haupt­gebäudes einnahm, war bis auf den letzten P nselstrich vollendet. Der herrliche Flaggenschmuck, welcher die Ausstellung ber Stadt Kiel verzierte und die wenigen Er­wählten, welche die Ausstellung betreten durften, entzückte, ist ein Raub des Elements geworden. Vor Allem aber ist ein Hohn des Schicksals die gelammte Aus­stellung von Hydranten, Gptintteuren, Feuerspritzen und sonstigen Feuerlösch-Gegen- ständen. welche sich in den besonders für diese Gruppe des Rettungswesens bestimmten Abtheilung des Hauptgebäudes befanden, ein Raub der Flammen geworden, denen sie zu wehren bestimmt waren."

Daß unter den geretteten Gütern die österreichische Betheiligung sich befindet, ferner bie Ausstellungsbibliothek unb einige Eisenbahn-Waggons, haben wir ebenfalls schon berichtet.

Daß ber Ausschuß, welcher heute eine lange, anftrengenbe Sitzung hielt, be­schlossen hat, bie Ausstellung unter allen Umftänbcn zu Staube kommen zu lassen, baß der Kronprinz wesentlichen Einfluß auf btefen Entschluß geübt hat, bestätigt sich. Dieser Beschluß hat einen großen unb kühnen Zug. Sich im Angesichte eines völlig eingeäscherten, ber Erbe völlig gleich gemachten, trostlos leer gebrannten Unglücksplatzes zu neuem Wirken aufzuraffen, ist vornehm unb stark unb verbietst bie allgemeine Sympathie, auf welche bie Mitglieber bes Hofes hoffen unb an welche ber Ausschuß avpellirt. Ob aber bie Ausstellung noch in biefem Jahre unb gar schon im Juli wird eröffnet werden können, wie von manchen Seiten zuverlässig erwartet wird, muß billig in Zweifel gezogen werden. Denn wenn auch die Bauten schnell wieder herzurichten sind freilich wieder aus Holz so wird doch der größte Theil ber verlorenen Ausstellungsgüter, von benen Doubletten nicht vorhanben sinb, keineswegs so schnell zu ersetzen sein. Sollte es bennoch möglich werben um so ruhmreicher.

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L öffentliche Sitzungen des Provinzial-Ausschuffes der Provinz Lber- heffen vom 31. und 32. 'April. iSUilutz.)

In Setreff ber Einstellung bes Kirchenweges von Orleshausen nach Bübingen war als Vertreter bes Gr. Kreisamtes Büdingen der Gr. Kreis- Asseffor vr. Mellor, als Vertreter ber Stabt Bübingen im Auftrage des Rechts­anwaltes Dr. Gutfl eisch der Gerichts-Accefstst Braun erschienen.

Der Provinzialausschuß entschied in Erwägung:

daß der Stadtvorstand zu Büdingen unterm 4. November 1880 den Beschluß gefaßt hat, den rubr. Weg aufzriheben;

d<-ß der Gr. Kreisrath des Kreises Büdingen diesen Beschluß als ungesetzlich in Gemäßheit des Art. 96 der lianbgemeinbeorbnung unb Art 48, III 3 ber Kreisordnung beanstandet hat;

daß nach dem Ergebnisse der Verhandlungen in Betreff der Eigenschaft dieses Weges als eines öffentlichen Weges ein Zweifel nicht obwalten kann; H

daß an einem öffentlichen Wege IN irgend welcher Beziehung ohne Vorwifsen und Genehmigung b-§ mit ber Fürsorge für den unbehinderten allgemeinen Verkehr auf öffentlichen Straß-n unb W gen sowie mit der gelammten Landes- und Polizei­verwaltung im Kreise beauftragten Kreisamtes (Art. 77 der Kreisordnungl von dem Vorstande einer Gemeinde in deren Gemarkung eine Aenderung nicht vorgenommen werden kann, auch wenn bie veränberte Wegstrecke in bem Eigenthum ber betr Ge- meinbe steht;

vergl. Entscheibung bes Provinzialausschusses ber Provinz Oberhesfen vom 20. Oetober 1880, Mainzer Zeitschrift V. pag. 132 unb bes Gr. DerwaltungsgerichtS- hofes vorn 8. Juni 1881 eod. VI. pag. 50;

baß hiernach bie erhobene Beanstanbung als begrünbet unb das angefochtene Urtheil der ersten Instanz als gerechtfertigt erscheinen müssen, dahin,

baß ber Recrrrs als unbegrünbet zu verwerfen unb Recurrent in bie Kosten bes Verfahrens sowie zur Zahlung enes Aversionalbetrages von 40 X in bie Prov'nzialkasse zu verurtheilen sei.

In Betreff bes Ansinnens bes Gr. Kreisamtes Bübingen an bie ®emeinbe Büdingen wegen Erhöhung des Gehaltes des Rechners Albrecht war als Vertreter des Gr. Kreisamtes Büdingen der Gr. Kreisassessor vr. Melior, als Vertreter ber Stadt Büdingen im Auftrage des Rechtsanwaltes vr. Guts lei sch der Gerichisaccefsist Braun erschienen. Als Sachverständiger wurde der Rechnungsgehülfe Döring vernommen. Der Provinzialausschutz entschied In Erwägung,

daß die Befugniß des Kreisausschuffes, einem auf Grund des Art. 48 II. 2 ber Kreisorbnung gestützten Antrag bes Kreisrathes auf Erhöhung des Gehaltes eines Gemeinberechners tm öffentlichen Interesse stattzugeben, nach ben oorliegenben Ent- scheibungen ber beid-n höchsten Instanzen einer weiteren Begrünbung nicht mehr bebatf

Dgl. Mainzer Zeitschrift B. II. p. 117

V. p. 75;

daß es im öffentlichen Interesse einer ©emeinbe begrünbet erscheint, wenn ein als tüchtig bewährter Rechner in seinen Dienstleistungen entsprechenber Weise bezahlt unb hierdurch dem Dienste erhalten wirb;

daß dem Stadtrechner Albrecht von seiner vorgesetzten Behörde ein sehr günstiges Zeugniß ertheilt worden ist;

datz der dem Stadtrechner dermalen verwilltgte Gehalt von 1028 X nach bem Gutachten des vernommenen Sachverständigen als ein dessen Dienstleistungen und den allgemein üblichen Normen nicht entsprechender zu erachten ist;

datz nach demselben Gutachten der vom Gr. Kreisamte angefonnene Gehalt von 1450 X als zu hoch gegriffen und auch der Ansatz des Kreisausschuffes mit 1300 X nicht vollständig gerechtfertigt erscheinen;

baß bei billiger Abwägung der Verhältnisse ein fixer Gehalt von 1250 X als ein angemessener zu erachten ist, zumal da ber Kreisausschutz in ber von bem Provinzlal- ausschusse als nichtig erklärten Entscheidung vom 21. April 1877 auf diesen Betrag erkannt bat;

baß, wenn auch ein Theil der Kosten des Verfahrens durch den von dem Gr. Kreisamte Büdingen verfolgten Recurs veranlaßt und dieser als unbegründet verworfen worden ist, dennoch die sämmtllchen baaren Auslagen des Verfahrens ber ©emeinbe Bübingen aufjuerlegm sind, weil das Kreisamt in dem vorliegenden Falle bas öffent­liche Interesse ber Gemeinde Büdingen vertreten, deshalb als deren Organ gehandelt hat und demzufolge die Bestimmungen des Art. 71 ber Kreisorbnung Anwendung finbe'n müssen, noch benen im Falle eine öffentliche Behorbe unterliegt, bie Kosten außer Ansatz bleiben, für die baaren Auslagen des Verfahrens unb bes obfiegenben Thelles aber derjenige Communalverbanb aufkommen muß, als dessen Organ die öffentliche Behörde gehandelt hat,

vgl. Entscheidungen des Provinzial-Ausfchufses der Provinz Oberhesfen und des Gr. Verwaltungsgerichtshofes, Mainzer Zeitschrift VI p. 169,

dahin,

baß ber von Gr. Kreisamte Bübingen verfolgte Recurs als unbegrünbet zu verwerfen unb dem Recurse des Stadtvorstanbes nur insoweit statt­zugeben fei, baß ber Gehalt anstatt auf 1300 X, wie vom Krelsausschufse bestimmt, auf 1250 X jährlich normirt werbe, unter Verurtheilung ber Gemeinde Büdingen in die Kosten des Verfahrens, sowie zur Zahlung eines Aversionalbetrages von 20 X in die Provinzialkaffe.

Verwischte».

Bei einer zu Luppurg in der Oberpfalz am letzten Sonntag abgehaltenen großen Bauernhochzeit wurden nach beendigtem Gottesdienste die üblichen drei Tanz­touren im sog. alten Schlosse vorgenommen. Plötzlich brach der Boden unter ihren Füßen und die ganze Hochzeitsgesellschaft stürzte in den Abgrund unb zwar so außer­ordentlich unglücklich, baß, wie erzählt wirb, Einige schwer verwundet und Einige getöbtet würben.

Ein Laien-Evangelinm,

ein Volksbuch im besten Sinn des Wortes, ist die Schrift über Dr. Liebaut's Re- generationStur. Insbesondere sei dieselbe allen an Gicht und Rheumatismus Leidenden, benen sie eine rasche unb gründliche Heilung sichert, dringend empfohlen Zu haben in den Buchhandlungen, auch gegen Einsendung von 50 in Marken von Rühl's Buchhandlung, Darmstadt, und W. Erras' Buchhandlung, ©äthestraße 3, Frankfurt a. M. 352i

r Anzeiger.

Hierdurch die ergebene Anzeige, daß ich vom 16. d. M. an im Hause des Herrn

Rentner Bender (Ben-er'fche Cigarrensabrik),

Seltersweg C. 73,

Ecke des Seltersweges und der Süd-(Neuen-)Anlage, wohne.

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