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Erstes Blatt.
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1882
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.
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Ihre unmittelbare Ausführung liegt der Gemeindehörde ob, welche, fortdauernden Verantwortlichkeit, dafür eine besondere Zählniigs- (in großen Gemeinden auch inehrere Zählungs-Commissionen) ein-
Prei» vierteljährlich 2 Mark 20 Ps. mit Bringerlohn.
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Ps.
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Deutschland.
Darmstadt, 16. Mai. Se. Königs. Hoheit der Großherzog und Ihre Er»ßh. Hoheit die Prinzessin Victoria sind heute Vormittag 11 Uhr 18 Min. in erwünschtem Wohlbefinden via Mainz hierher zurückgetehrt.
Darmstadt. 13. Mai. Das Großherzogliche Regierungsblatt (Bei- lage Nr. 10) enthält:
1. Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, die Herstellung einer allgemeinen Bernfsstatistik betreffend. Dieselbe lautet:
Zum Vollzug des Reichsgesetzes vom 13. Februar 1882, die Erhebung einer Berufsstatistik im Jahre 1882 betreffend (Reichsgesetzblatt Seite 9), und der zur Ausführung deffelben vom Bundesrath erlassenen Vestimniungen (Cen- iwldlatt für das deutsche Reich Seite 48) wird hiermit vorgeschrieben:
§ 1. Die allgemeine Erhebung der Berufsverhältnisse der Bevölkerung findet in Verbindung mit einer Erhebung der landwirthschaftlichen und gewerb-
icßcnct Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
liegen Betriebe am 5. Juni 1882 statt.
§ 2. Die Erhebung erfolgt gemeindeweise unter Leitung der Großh. Kreisämter. " " ~ '
Für die Erhebung ist die Gemeinde in räumlich begrenzte Zählbezirke einzntheilen. Kleinere Gemeinden bilden nur einen Zählbezick.
Für jeden Zählbezirk ist ein Zähler zu bestellen, dem die Änstheilnng und die Wiedereinsammlung der Zählformulare obliegt.
§ 4. Die Angaben für die Erhebung sind von den einzelnen Haushal- —Hingen durch Eintrag in die Zählformulare zu inachen. Die Pflicht der Angabe unt> des Eintrags liegt den Haushaltungs-Vorständen, als welche auch einzeln lebende selbstständige Personen mit besonderer Wohnung und eigener Hans- 1 mrthschast gelten, bezw. den selbstständigen Gewerbetreibenden oder deren Ver- 5 Mern ob. Aushülfsweise kann der Eintrag auf Grund der gemachten Angaben ■wem Zähler bewirkt werden
B . 8 5. Die näheren Vorschriften Über die von den einzelnen Angabepslich-
Mtizm zu machenden Angaben ergeben sich ans den Zählformnlaren, welche den- »M>en zugestellt werden und aus Grund der Beschlüsse des Bundesrathes f cijefafet sind.
6. Uebersicht der Umlagen der israelitischen Religions-Gemeinden des Kreises Worms für 1882/83.
7. Abwesenheitserklärung.
8. Zulassung zur Rechtsanwaltschaft:
Am 18. April/2. Mai wurde der Gerichtsaccessist Otto Hallswachs aus Darmstadt bei dem Oberlandesgerichte und bei dem Landgerichte der Provinz Starkenburg als Rechtsanwalt zugelassen.
9. Dienstnachrichten:
Am 23. April wurde dem Schullehrer Georg Rall zu Frankenhausen die erledigte Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Wimpfen i. Th. Übertragen; am 25. April wurde dem Karl Spieß aus Leusel das Patent als Geometer 2. Kl. für den Kreis Gießen ertheilt; am 26. April wurde dem Schullehrer 'Michael Hyazinth Winter zu Dorndiel eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Klein- Auheim übertragen.
10. Concurrenzeröffnungen:
Erledigt sind: Die mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Breitenbrunn mit einem Gehalt von 900 dem Herrn Fürsten zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg und dem Herrn Grafen zu Erbach-Schönberg steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu. Die Stelle des zweiten Lehrers an der Jdiotenanstalt „Alicestift" bei Darmstadt mit einem Gesammteinkommen von 1400 «M., bestehend in einem Baargehalt von 800 Jt. und freier Station im Anschläge von 600 M. nebst freier Wohnung. Die mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gerneinveschule zu Bermuthshain mit einem Gehalt von 900 <X Eine mit einer kath. Lehrerin zu besetzende Lehrerinnenstelle an der Gemeindeschule zu Weisenau mit einem Gehalt von 1000 M.
Berlin, 15. Mai. Bei Schluß der heutigen Reichstagssitzung ward die Eventualität, daß für sämmtliche social-politischen Gesetzentwürfe, also namentlich auch für den betr. das Reichs-Tabakmonopol, sowie für die betr. das Arbeiter-Unfall- ünd Kranken-Versicherungs-Gesetz, auf Antrag der Centrums- partei permanente Commissionen eingesetzt werden, und als solche auch nach der — nach der baldigen Beendigung der ersten Lesungen aller Gesetzvorlagen beginnenden und bis zur Herbstsession währenden — Pause des Reichstags, zusam- menbleiben sollten, Ursache zu einer längeren Geschäftsordnungs-Debatte. Seit Bestehen des Reichstages waren bisher zweimal Commissionen in Permanenz erklärt; im Jahre 1876 die Commission zur Vorberathung des Gerichtsverfassungs-Gesetzes, der Strafproceßordnung und Civilproceßordnung nebst den bezw. Emführungsgesetzen (Justizcommission). Die Mitglieder derselben erzielten für die Zeit ihrer Thätigkeit freie Fahrt und eine Pauschalvergütung von 24000 M.
Die zweite permanente Commission des Reichstages tagte im Jahre 1877 und berieti, die deutsche Concursordnung; deren Mitglieder erhielten nur die Berechtigung freier Eisenbahnfahrt ohne sonstige Entschädigung. Die Einsetzung permanenter Commissionen ist abhängig von einem zu diesem Zwecke zu erlassenden Gesetze, in welchem vorgesehen wird, daß die auf die Jmunität der Reichstagsmitglieder bezüglichen Bestimmungen der Reichsverfaffung auch auf die Mitglieder der permanenten Commission während deren Zusammensein außerhalb der Sitzungsperiode des Parlaments Geltung erhalten.
Berlin, 16. Mai. Die zur Vorberathung des Gesetzentwurfs, betreffend das Reichstabakmonopol, erwählt- Commission vereinigte sich heute zu ihrer ersten Sitzung und trat m die Generaldiskusfion über den ganzen Gesetzentwurf ein. Die Abgg. Meier (Bremen), Dr. Blum und Sandtmann nahmen Innerhalb derselben Gelegenheit, von Neuem die privatrechtlichen und finanzpolitischen Bedenken der Monopolgegner zu erörtern, während die Regterungscommissarren Dr. v. Mayr und Dr. Roller die gegen die ausgestellten Rentabilitätsberechnungen vorgebrachten Einwendungen entkräfteten. Der beginnenden Plenarsitzung wegen wurde die Commissionsberaihung nach einer Rede des Abg. Lingen's abgebrochen, in welcher dieses Mitglied des Centrums die Stellung seiner Fraktion dahin präcisirte, daß die überwiegende Mehrzahl derselben im Jahre 1879 die Erhöhung der Tabaksteuer nur in der Voraussetzung votirt habe, daß durch dieselbe die Tabakindustlie zur Ruhe kommen möge. Deßhalb — so führte Dr. Lingens aus — würde auch jetzt das Centrum gegen das Monopol stimmen: zum Schluß ferner Rede sprach er noch seine Verwunderung darüber aus, daß von keiner Seite auf die neuliche Rede des socialistischen Abgeordneten v. Vollmar ein- Zurückweisung erfolgt fei. Bevor die Commission in ihre Tagesordnung eingetreien war, wurde von Dr. Lingens ein Antrag auf Vorlegung eines eingehenden Geschäftsberichts der kaiserlichen Tabakmanusactur in Straßburg eingebracht. Als Regierungscommissar erklärte Schatzsecretär Scholz diesbezüglich, daß er eine bestimmte Antwort zunächst nicht ertheilcn könne, sich aber mit der elsaß-lothringischen Landesverwaltung, resp. dem Statthalter von Elsaß-Lothrinaen in's Einvernehmen setzen wolle. Die Commission trat dem Wunsch des Abgeordneten Lingens bei. Abgeordneter Barth wurde zum Reserenien ernannt.
— Vor Schluß der heutigen Sitzung, mit der der Reichstag seine Thätigkeit vor dem Pfingstfest beendete, richtete der Präsident v. Leoetzow an die Commissionen das Ersuchen, auch während eines Theils der morgen beginnenden Ferien in Thätigkeit zu bleiben und ihre Arbeiten möglichst so weit zu fördern, daß das Parlament nicht gezwungen werde, allzu lange in den Hochsommer hinein tagen zu müssen. Ist hiermit auch die Eventualität permanenter Commissionen für die socialpolitischen Gesetzentwürfe aufgehoben, so besitzt doch der, allerdings bisher ungewöhnliche Ausweg, die Commissionen während der Ferien des Plenums tagen zu lassen, viele der Vorzüge, die den permanenten Commissionen beiwohnen.
— Die Commission zur Vorberathung des Unfall- und Krankenversicherungs- Gesetzes hat sich folgendermaßen tonftituirt: Vorsitzender Freiherr v. Franckenstein, Stellvertreter Freiherr v. Maltzahn-Gültz, Schriftführer Gras Adelmann, Dr. Greve, Lohren, Eberty. Ferner Ebert, Wichmann, Gras v. Dönhoff, Freiherr v. Wendt, Bender, v. Kehler, Grad Dr. Mayer (Donauwörth), Schröder (Lippstadt', Zimmermann, Löwe, Dr. Hirsch, Langmann, Münch, Buhl, Petersen, v. Küling, Psöhler, Dr. Müller «.Langensalza), Lasker, Paasche, Gut fleisch.
f-’n c?' Bekanntmachung Großh. Kreisamts Offenbach, den SteuerausWaa tur "S Snh8 beS ®e^aItS be§ Rabbinen zu Offenbach für das Jahr 1882/83
3‘ ^erficht der für das Jahr 1882/83 von Großh. Ministerium des JE .und der JustH genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communal- heiid W! • Wurfniffen tn den Gemeinden des Kreises Bingen.
ber für das Jahr 1882/83 von Großh. Ministerium des tont £"!ern. und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse .israelitischen Religions-Gemeinden des Kreises Bingen f 11
cVorsicht der in den Voranschlägen vom 1. April 1882 bis Ende ^°rg°seheE Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse in den .lettischen Religions-Gemeinden des Kreises Offenbach.
I §. 6. Wer die auf Grund des Reichsgesetzes vom 13. Februar 1882, Slwtl Missend die Erhebung einer Berufsstatistik im Jahre 1882, an ihn gerichteten eWn wissentlich wahrheitswidrig beantwortet, oder diejenigen Angaben zu «»cheu verweigert, welche ihm nach diesem Gesetze und den zur Ausführung desselben erlassenen Vorschriften obliegen, unterliegt der jn dem vorbezeichneten Mchsgcsetz vom 13. Februar 1882 (§ 5) angedrohten Geldstrafe bis zu 30 M.
51 8 7- Die Großh. Kreisämter haben die ihnen von den Gemeinden abqe-
lieferten Zählpapiere, soweit thunlich, auf ihre allgemeine Vollständigkeit zu M»'e. | prüfen, insbesondere daraus zu sehen, daß die Gemeindebogen ordnungsmäßig Msgestcllt, die Controllisten vorhanden und keine zu den Gemeinden gehörigen BB Masten übergangen sind; erforderlichen Falls sind die Ergänzungen oder ^MiÄtichtigungen unverzüglich zu veranlassen.
8 8- Die ausgefüllten Zählformulare, mit Einschluß der Controllisten und lT-memdeb°gen sind so bald als thunlich, spätestens aber für die Gemeinden weniger als 2000 Einwohnern bis zum 5. Juli, für größere Gemeinden l/um 20 Juli 1882, der Großh. Centralstelle für bie ‘SÄ »tfenben. Der Sendung ist em Begleitschreiben, welches die Seitens der m ßreiäamter erfolgte Prüfung bestätigt, sowie ein Verzeichniß der betr jineinben »nd eine Nachweisung der zum Umrechnung von Flächenangaben' » m altem ortsüblichem Maafze gemacht sein sollten, auf Hektar und Ar ersor- , Achen Reductwnszahlen beizufugen Die Großh. Centralstelle für die Landes- - Mik kann sich mit den Großh. Kreisämtern für einzelne Fälle in denen / ferftäbter °ber ®emejnben eme eingehendere Prüfung oder Bearbeitung t WJformulare vorzunehmen wünschen, über längere Fristen für die Einlie- 11 prang der ^ahlpapiere verständigen.
i'ftattj: § 9. Die für die Erhebung und Bearbeitung des Urmaterials ersorder-
■urtl ^kii weiteren Anordnungen und Bekannkmachungeii werden von her Girnüh gB” &tralfteae für die Landesstatistik erlassen. B 6er ®r°™'
Darmstadt, den 5. Mai 1882.
tost fld1 Großherzogliches iRinisterium des Innern und der Justiz
'' i v. Starck.


