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Nachdem es zur lebhaften Befriedigung der Regierung Seiner Majestät möglich geworden ist, in mehreren katholischen Bisthümern eme geordnete Verwaltung wieder herzustellen, sowie dringenden Nothständen auf dem Gebiete der Seelsorge Abhülfe zu gewähren, auch der Thätrgkeit der krankenpflegenden Genossenschaften Erweiterung und Erleichterung zu verschaffen, wird Ihnen im weiteren Verfolg der im Interesse der katholischen Bevölkerung angebahnten friedlich n Gestaltung der k'rchenpolrtiscken Ver­hältnisse eine Vorlage unterbreitet werden, welche das Gesetz vom 14. Juli 1880. soweit es mit dem Beginn dieses Jahres außer Wirksamkeit getreten ist, wieder in Kraft zu setzen und zugleich in wichtigen Punkten zu erweitern bestimmt ist. Die freundlichen Beziehungen zu dem gegenwärtigen Oberhaupte der katholischen Kirche setzen uns in die Lage, dem geschäftlichen Bedürfnisse durch Wiederanknüpfung d s diplomatischen Verkehr mit der römischen Kurie Rechnung zu tragen. Die Mittel hierfür werden von Ihnen erbeten werden.

Die Ihnen zugehenden Entwürfe einer Kreis- und Provinzial-Ordnung für die Provinz Hannover bekunden den unveränderten Willen der Staatsregierung, die mit dem Erlasse der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 begonnene und durch die späteren Organisationsgesetze weiter entwickelte Verwaltungsreform vermöge schritt­weiser Ausdehnung auf das gesammte Staatsgebiet unter gleichzeitiger Berücksichtigung des aus einer mehrjährigen Erfahrung sich ergebenden Revisions-Bedürfnisses ihrem Abschlüsse entgegenzuführen.

Meine Herren! Die beiden Häuser des Landtages sind voraussichtlich zum letzten Male in der gegenwärtigen Gesetzgebungs-Periode versammelt. Mögen Ihre Berathungen, getragen von dem Geist der Treue und Hingebung für das Vaterland, gesegnet und für die sittlichen und materiellen Interessen des Volkes erfolgreich sein.

Im Auftrage Seiner Majestät des Kaisers und Königs erkläre ich den Landtag der Monarchie für eröffnet.

Berlin, 14. Januar. Der Landtags-Eröffnung wohnten etwa 150 Mit­glieder, überwiegend Herrenhaus-Mitglieder, an; das Abgeordnetenhaus war nur in den Fraktionen der Rechten vertreten. Die Verlesung der Thronrede durch Puttkamer wurde lautlos angehört. Nach derselben brachte der Präsident des Herrenhauses das Hoch auf den König aus.

Das Abgeordnetenhaus wurde bald darauf mit einem dreifachen Hoch auf den König eröffnet. 259 Abgeordnete sind als anwesend gemeldet, und ist das Haus also beschlußfähig. Die Präsidentenwahl wurde auf Montag anberaumt.

Das Herrenhaus wühlte den Herzog von Ratibor zum ersten Präsidenten und Graf Arnim - Boytzenburg zum ersten und Beseler zum zweiten Vice- Präsidenten.

Wie dieGermania" erfährt, hat das Breslauer Domcapitel be­schlossen, auf die Wahl eines Bischofs zu verzichten und den Papst zu bitten, selbst einen Bischof zu bestellen.

Dresden, 14. Januar. Der Minister des königlichen Hauses und Ordenskanzler, Dr. Freiherr v. Falkenstein, ist in der vergangenen Nacht an der Lungenentzündung gestorben.

Frankreich.

Paris, 13. Januar. Die am 18. December v. Js. erfolgte Zählung der Einwohner von Paris hat ergeben, daß Paris an diesem Tage 2,225,910 Einwohner hatte ; es hat in 5 Jahren um 237,104 Einwohner zugenommen. Von den excentrischen Arrondissements haben fünf über 20,000 Einwohner mehr, als bei der Zählung von 1876, das ganze Seinedepartement ist demnach um 341,961 Seelen gewachsen.

In Folge der von dem Congreß für Electricität geäußerten Wünsche hat die französische Regierung beschlossen, den See- und Küstenstaaten den Zu­sammentritt einer diplomatischen Conferenz vorzuschlagen, in welcher die Frühen des internationalen Rechts bezüglich der unterseeischen Telegraphie geregelt werden sollen.

Die der Regierung nahestehenden Journale machen darauf aufmerksam, daß das Cabinet die Aufnahine des Princips des Listen-Scrutiniums in der Verffasjung verlange, daß dasselbe aber den Beschluß eines diesem Principe ent­sprechenden Wahlgesetzes für den letzten Zeitabschnitt der jetzigen Legislatur­periode vorbehalte und daß demzufolge die Existenz der gegenwärtigen Legislatur in ferner Weise bedroht sei. Der Gesetzentwurf über die Revision der Ver- faffung wird auch die Aushebung des Artikels enthalten, in welchem öffentliche Gebete bei Eröffnung einer neuen Session der Kammern vorgeschrieben sind.

Paris, 14. Januar. Deputirtenkammer. Präsident Brisson dankt der Kammer für feine Wiederwahl. Dieses neue Zeugniß des Vertrauens sei ihm um so werthvoller, als die Session eine an Reformen fruchtbare zu werden verspreche. Er ersuchte die Republikaner sich zu einigen, um diese Reformen und die Stetigkeit der Regierung zu sichern. Die Einigkeit sei die erste Be­dingung, um den Fortschritt zu verwirklichen.

Hierauf verliest Gambetta den Verfassungs-Revisions-Entwurf.

Gambetta knüpft an die Verlesung des Revisions-Entwurfs einige Bemer­kungen. Er sagt: Frankreich gab durch die Wahlen das Verlangen'kund, zu einer klugen und gemäßigten Revision zu schreiten, um die öffentlichen Gewalten mit einander in Einklang zu setzen. Um diesem Wunsche nachzukommen, legt das Ministerium den Entwurf zu einer Revision vor, welche sich nur auf die im Voraus bekannten Punkte erstrecken kann. Gambetta setzt diese Punkte auseinander und sagt: Das Listen-Scrutinium ist das Corollar'des allgemeinen Stimmrechts, welches die Aufrichtigkeit der Wahl und die Unabhängigkeit der Gewählten sichert. Man muß daher diese Frage des Princips rasch lösen; die Frage des Details und die Anwendung bleibe bis zum Ablaufe des Mandats der gegenwärtigen Kammer vorbehalten. (Bewegung). Gambetta schließt mit der Bitte an die Kammer, den Entwurf mit dein ernsten Bedacht zu prüfen, den die ihr unterbreiteten Fragen erheischten.Ich habe die Ueberzeugung, daß Sie in den Bureaus die Reformen von Angesicht zu Angesicht prüfen werden. Discutiren wir dieselben und beweisen wir, daß es sich um ein vitales Jn- trreffc handelt. Ich werde die Dringlichkeit nicht beantrgen. Wenn Sie das Resultat Ihrer Ueberlegungen einbringen, werden Sie ja sehen, ob es ange­messen erscheint, die Förmlichkeiten abzuturzen." Hierauf wurde die Sitzung aufgehoben Nächste Sitzung Montag.

Der heute in der Kammer verlesene Entwurf zu einer Verfassungs- Revision enthält folgende Hauptpunkte: 1) Die unabsetzbaren Senatoren sollen künftig von beiden, getrennt von einander votirenden Kammern, nicht mehr vom Senat allein gewählt werden. 2) Der Wahlkörper, welcher gegenwärtig Sena­toren wählt, soll auf der Basisein Delegirter auf die Gemeinde" modisicirt werden. 3) Das Princip des Listen-Scrutiniums für die, Deputirteuwählen wird in die Verfassung eingetragen. 4) Die finanziellen Befugnisse des Senats sollen abgeandert werden; der Senat soll nicht ferner gestrichene Etatsposten wiederherstellen können, dageaen das Recht der Controle haben. 5) Die öffent­lichen Gebete bei Eröffnung der Sessionen werden abgeschafft.

England.

Lonkon, 13. Januar. Nach hier eingegangener amtlicher Meldung hat am 22. November v. Js. in der Höhe der chilenischen Küste an Bord des Triumph", des Flaggenschiffes des Pacific-Geschwaders, eine Explosion stattge­funden, durch welche 3 Mann getödtet und 7 Mann verwundet wurden.

Deutscher Reichstag.

25. Sitzung vom 14. Januar.

Präsident v. Levetzow eröffnet die Sitzung um l3/t Uhr.

Am Bundesralhsüsche: o. Bötticher Bitter, v. Prollius u. A.

Das Haus tritt sofort in die Tagesordnung ein.

Auf Wunsch der Geschäftsordnungs Commiision wird die Berathung über den Antrag Kayser m Betreff der Verhaftung des Abg. Dietz bis nach Erledigung der folgenden Nummer der Tagesordnung ausgesetzt.

1) Mündlicher Bericht der Budget-Kommission über den derselben wieder­holt zur Berathung überwiesenen Titel 1 der Einnahmen aus den Zöllen und Ver- brauchsftcuern.

Der Referent Abg. v. Wedel!-Malchow berichtet über die Verhandlungen der Commission bezüglich dieses Gegenstandes und empfiehlt Namens derselben den Ausgabe-Etat in seinen einzelnen Theilen nut den ausgeführten Summen zu bewilligen, eimchließlich der Mehr-Ausgabe für die Verlegung bei Zollgrenze. Zu der Debatte dieser sehr schwierigen Materie, betr. das Recht der Regierung zur Verlegung der Elb- Zollgrenze ohne Zustimmung des Reichstags, nehmen das Wort: Die Abgeordneten Dr. Möller (Königsberg), Dr. Meyer (Jena), sodann Dr. Lasker, der zunächst sein Bedauern darüber ausspricht, daß die Commission über diesen wichtigen Beschluß keinen schriftlichen richt erstattet habe. Es fe< unmöglich, bei der Unruhe, die stets während eines mündlichen Berichtes im Hause statifinde, dem Referenten zu folgen, der sich ja heute bemüht habe, die äußerst schwierige Materie lichtvoll darzustellen- In der Commffsion sei eine Uebcreinstimmung nicht zu erzielen gewesen und zwar haupt- sachlich aus dem Grunde, weil die Regierung eine sehr schroffe Haltung angenommen habe. Der Redner beleuchtet die Frage vom ftaatsrechtlichei'. Standpunkte aus und sucht nachzuwersen, daß der Bundesrath nicht das Recht habe, die Zollgrenze ohne Zu­stimmung des Reichstags zu verlegen.

Finanzmimster Bitter kann n chts Neues in der Sache mitthtilen; es sei alles bereits dvrchg. sprachen Durch bin Mit Hamburg abgeschlossenen VeArag erachtet Redner die Sache für abgeschlossen. Der Anschluß der Hamburger Gebietstbe,le bedinge die Verlegung der Zollgrenze auch auf der Elbe. Jener Anschluß sei erfolgt und könnte nur rückgängig gemacht werden, wenn der Reichstag die erforderlichen Mittel ver­weigern wür de. Von einem Confl ct kann keine Rede sein Die Regierung wünsche keinen Conflict u. d habe ihn auch nicht prooociri. Durch Verlegung der Zollgrenze bliebe die Elbe trotzdem für den Handel und die Schifffahrt entsprech-nd der Wiener Akte vollständig frei. Aber die Regierung dürfe nicht behindert werden, die »Zölle in dieser Weise zu erheben. Das sei das Ziel der Regierung mit der Anmerkung im vorliegenden Etat.

Abg. Büchtemann führt aus, der Reichstag habe alle Veranlassung, seine Rechte zu wahren, namentlich in einem Moment, in welchem die Reichsreqceruna die Executive so rigoros ausübt. Redner kann nicht anerkennen, daß btr gegenwärtige Zustand auf ber Unter-Elbe ein rechtsbeständiger fei. Das bestehende Elbzollgrenzaesetz kann nur durch em neues Gesetz abgeändert werden, nicht durch einen Vertrag Qu einem Gesetz sei der Bundesrath nicht kompetent, dazu sei die Zustimmung des Reichs­tags erforderlich. Er halte es heute noch für richtig, die Entscheidung Der Frage so lange zu vertagen, bis über die Hamburger Frage die Entscheidung getroffm sein werde Leider habe die Budget-Commission diesen Antrag abgelehnt. Was die materielle Frage anlange, ob nämlich die Reichsregung die in Betracht kommenden 200 000 JL auf Grund des Zollvertrags autzgeben dürfe, darüber werde später der Rechnünasbbf und der Reichstag zu entscheiden haben. Für heute könne man sich mit einer Rechts' Verwahrung begnügen.

Präsident v. Levetzow schlägt nunmehr vor, die Berathung über den vor­liegenden Gegenstand zu unterbrechen und zunächst über den Antrag des Aba' Kayser, bezw. den über denselben erstatteten Bericht der Geschäftsordnungs-Commission in Berathung zu treten. "

Referent Abg. Dr. Clauswitz empfiehlt Namms der Commission folaenben Antrag. Der Reichstag wolle beschloßen:

1) auf Grund des Ar . 31 der Verfassung die Aufhebung der wider den Reichs­tags - Abgeordneten D-etz in Stuttgart verhängten Untersuchungshaft und die Siftirung des Strafverfahrens für die Dauer ber Sitzungsperiode des Reickslaos zu erfordern; u

2) dem Herrn Reichskanzler von diesem Beschlüsse Mittheilung zu machen

3) den Herrn Reichskanzler aufzufordern, seiner Zut dem Reichstage eine'voll­ständig actenmäß'ge Darstellung ber Gründe zugehen zu lasten, welche iur sn?r Haftung des Abg. Dietz (Hamburg) geführt haben; 4 r'

4) den Herrn Reichskanzler aufzufordern, die Bundesregierungen zu erfucken fämmtlichen Gerichten durch eine General-Verfügung aufzugeben, in allen in welchen die Verhaftung eines Reichstags-Abgeordneten erfolgt, dem Reichsm^L- Präsidium davon unverweilt, auf dem kürzesten Wege und unter gedrängter Dar­stellung ber Grunbe Kenntniß zu geben." 0 r ^or'

Dem Antrag ist folgendes Telegramm des württembergischen Justizm!nisi«.i-i»mL <1- d. Stuttgart, 13. Januar, an das Rnchsamt des Innern b^gesügt-^ in ' E Mtttheilung Polizeipräsidiums Berlin hat die Staatsanwallschoft Skuttaart dei d^ Untersuchungsrichtern des Landgerichts Stuttgart Eröffnung ber $ounter u*, nn L.n Buchhändler Moldhausen hier wegen Verbreitung eines verbotenen" llustriVten^tes" kalend-rs für 1882 beantragt. Aus Anlatz der vorgenommenen Saus uchuno mtX statt des abgereiften Goldhausen dessen Geschästsnachsolger Aba Die» mrlrfipr ganj fur3er Seit hier sich aushielt, sestgeuommen und dem AmiSgericht Sluttaart nlr geführt, welches gegen denselben vorläufig Haft verfügt hat davon nndnÄ t Dletz l?lsür fortgesetzter Verbreitung e ner verbotenen SDrucff c^rfft^beariffen^mh als bei Ausübung eines Vergehens $ 19 des St.-G -B ~ « ^nach

Punkt 1 und 2 des Commissionsantrags werden bebattenlneA^hL + cn o und 4 der Anträge werden von dem Staatssecrelär Dr v Sckellina stehe dem Reichstage nickt zu, eine Prüfung darüber anzustellen ob Ä?

materiell zulässig war oder nicht; das fei lediglich Sache der Gerichte den Punkt 4 anlange, so werbe der Herr Re,chskanzl7r^ fpcc,eö

die AnnLkde^PÜnttL°^der Läge LoLsich^

Nr. 4 und um die Bedenken des NtssLfairs " bie

ZU beschließen, die Gerichte mögen dem R6ckskanrler ^lf c er'

3ctgc machen behufs Mittheilung an den Reichtztaa ^ ( ^ta0e) cinc An-

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