1882.
Dienstag den 17. Januar
Nr. 11.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.
Biere«« r Schulstraße B. 18.
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlshn.
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
ichener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Nr. 1 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 10. d. M-, enthält! .
1455.) Gesetz, betreffend die Controle des Reichshaushalts und des Landeshaushalts von Elsaß - Lothringen sur das Ctoteyatyc 1861/82. bom
4. 3aiiuar l882^^ Bekanntmachung, betreffend die Neubefestigung von Kiel. Vom 8. Januar 1882.
Gießen, den 16. Januar 1882. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
p ' Dr. Boekmann. _____________________
Betreffend: Einführung des neuen Gesangbuchs. ^amxax
Das Großherzogliche evangelische Dekanat Gießen
an sammtliche Pfarrämter des Dekanats.
wie lange wohl diese Gemeinschaft dauern wird. .
Deutschland.
Darmstodt. 14. Januar. Se. Königl. Hoheit der Großherzog nahmen heute inilitärische Meldungen entgegen und empfingen den Landgerrchts- director Muth von Gießen; mm Vortrag den Staatsimmster Frhrn. v. «tarck, den Geheimen Staatsrath Finger und den Hof-Ceremomenmeffter v. Werner.
Darmstadt, 14. Januar. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben
^Am^ 14^ Januar dem Decan des katholischen Decanats Mainz. Pfarrer zu St. Quintin zu Mainz, Joseph Schneider, das Ritterkreuz 2. Klaffe des .Ludewigs-Ordens zu verleihen.
— Se. König!. Hoheit der Großherzog haben Allergnadigst geruht:
Um 31. December den Gerichtsschreiber bei dem Amtsgerichte Hungen, Wilhelm Bi er au, in den Ruhestand zu versetzen.
m. Darmstadt, 45. Januar. In den letzten Tagen hat sich das Be- rathunas-Malerial für die demnächst zusammentretende zweite Kammer abermals um einige Gegenstände vermehrt. Zunächst ist es eine Propositwn Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, welche das Ansinnen an die Stande enthält, dieselben wollen ihre Zustimmung dazu erklären, daß zum Behufe des Ankauss eines etwa 7OOO Quadratineter umfassenden Grundstückes zur Erwei- runq der Gemüsegärten bei der LaudesJrrenanstalt Zeppenheim der Betrag von 7000 M. und für Einfriedigung der Gärten der gleiche Betrag aus den ini Budget dieser Anstalt sür die lausende Fmanzperwde sich eraebenben Ueberschüssen entnommen werde. — Ein Antrag des Abg. sJJc ö l h n- ger geht dahin, die Kammer wolle die Großh. Regierung ersuchen, ne möge Mittet ergreifen, um dem UeberHandnehmen der Landstreicherei und des Bettels zu steuern. — Abg. Dittmar beantragt, die Kammer wolle die Großh. Regierung um Vorlage eines Gesetzesentwurfs ersuchen, welcher die Revision, bezw. Erweiterung des Gesetzes vom 26. Juli 1848, betr. die Aus- übung der Jagd und Fischerei in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen, bezweckte. — Weiter ist eingelaufen eine Vorstellung der vereinigten hessischen Gemeinden und Gutsbesitzer für Strombau-Angelegenheiten, die Re- gulirung der Strom bauten der Rheinniederung betr. Eine Eingabe der Handelskammer Mainz als Vorort des hesstfchenHandelskammertags ist auf Aufhebung der Besteuerung der Wei neinlagen der Weinhändler gerichtet. Zwei weitere Eingaben betroffen die Erbauung von Secundärbahnen. Die erste stammt von dem Eomitd für Erbauung einer Secundärbahn von Grünberg (Mücke) über Freienfeen, Laubach, Hungen, Echzell nach Friedberg, die andere von den Vorständen der Gemeinden Wöllstein , Siefersheim, Volxheim, Freilaubersheim, Gumbsheim, Eckelsheim, Steinbockenheini und Wonsheim, den Bau einer Secundärbahn von Arnsheim nach Kreuznach betreffend.
Der Gesetzgebungausschuß der zweiten Kammer wird morgen abermals eine Sitzung abhalten und die Berathung des von dem Abg. Arnold erstatteten Berichtes über den Gesetzesentwurf in Betreff der Enteignung 0011 Grundeigentum fortsetzen.
Berlin, 13. Januar. Der Entwurf eines Gesetzes, betr. die Erhebung einer Berufsstatisük im Jahre 1882 lautet jetzt nach den Beschlüssen der Commission, wie folgt: r, c .
§ 1. Im Jahre 1882 smdet die Erhebung einer allgemeinen Beruts- statistik für den Umfang des Reiches statt. § 2. Die statistischen Ausnahmen werden von den Landesregierungen bewirkt. Die Lieferung der erforderlichen Erhebungs-Formulare und die Verarbeitung des Urmaterials erfolgt, soweit dies nicht von den Landesregierungen übernommen wird, von Reichs wegen. Die den Landesregierungen durch die Lieferung der erforderlichen Erhebungs-Formulare und durch die Bearbeitung des Urmaterials erwachsenden Kosten werden Vom Reiche nach einem vom Bundesrathe festzustellenden Satze vergütet. $ 3. Die vorzulegenden Fragen dürfen sich, abgesehen von dem Personen- und Fanlilienstande und der Religion, nur auf die Berufsverhältnisse und sonstige regelmäßige Erwerbsthäügkeit beziehen. Jedes Eindringen in.die Vermögens- und Einkommens-Verhältnisse ist ausgeschlossen. 8 4. Der Bundesrath bestimmt de« Tag der statistischen Aufnahme und erläßt die zur Ausführung dieses Ge
setzes erforderlichen Vorschriften. § 5. Wer die auf Grund dieses Gesetzes an ihn gerichteten Fragen wissentlich wahrheitswidrig beantwortet oder diejenigen Angaben zu machen verweigert, welche chni nach diesem Gesetze und den zur Ausführung desselben erlassenen und bekannt gemachten Vorschriften (§ 4) obliegen, ist mit Geldstrafe bis zu 30 JL zu bestrafen.
Berlin, 14. Januar. Der Landtag der Monarchie ist heute Mittag mit folgender Thromede eröffnet worden:
Erlauchte, edle und geehrt- Herren von beiden Häusern des Landtags!
Des Kaisers und Königs Majestät haben mich zu beauftragen geruht, den Landtag der Monarchie in Allerhöchstihrem Namen zu eröffnen.
Die Finanzlage des Staates zeigt gegen die Ergebnisse der letzten ^ahre -inen weiteren Fortschritt der Besserung. Das abgelaufenc Rechnungsiagr hat einen vorzugsweise aus der Verwaltung der verslaatlicbten Eisenbahnen herrührenden versüg- baren Ueberschuß von beinahe 29 Millionen Mark geliefert und die Ergebnifse der Betriebs-Verwaltungen, sowie die in andauerndem Steigen begrißenen Einnahmen aus den Reichssteuern lassen sür das künftige Jahr weiter- Mehrerträge erwarten.
Unaeachtet der gegenübcrstehendcn Mehrausgaben, unter denen insbesondere eme nicvt unerhebliche Erhöhung der Matrikularbeiträae des Deutschen Reiches hervortritt, hat sied doch der Staatshaushalts-Etat für 1882/83 günstiger als für dl- drei vorher- gehend^Jah« zz^acht genommen werden können, den auf allen
Gebieten der Staatsverwaltung hervorgetretenen Bedürfnissen m ausgiebiger Weife Belnediauna zu verschaffen. Wenn Ihnen dessenungeachtet noch die Ausnahme emer Anlefhe oim mäßigem Betrage vorg-schlaa-n wird, so g-sch'-bt dies m der Absicht einstigerer Entwickelung der wirthschaftlichen Interessen des Staats, insbesondere durch bb'b»ung^r°d^ktE Anlagen und^ Zwecks Gesetz-Entwürfe zugehen, welche
in Aussicht nehmen die Lage bet Hinterbliebenen unmittelbarer (Staatsbeamten ui Ueber= emsttrnmungmttber^ vorigen Jahre erfolgten gesetzlichen Regelung dieses Gegenstandes tm Reiche sicherer und auskömmlicher zu gestalten und die Verhältnisse der nach langer Dienstzeit in den Ruhestand zu versetzenden Beamten günstiger als bisher zu Staatsregierung muß zu ihrem Bedauern darauf verzichten, die von ihr als dringend erkannte allgemeine Anfbesserung ;ber Beamtende,oldungen schon im nächsten Etatsjahre zu verwirklichen; sie wird aber ernstlich darauf bedacht sem, ^ hierzu e^ forderlichen, nicht unerheblichen Mittel dem Staatshaushalte zuzuführen und webt sich der Hoffnung hin, daß die weitere Ausbildung des Systems ber, inbtreften Steuern im Wege der Reichsgesetzgebung die baldige Erfüllung auch dieser Wunsche möglich machen werde. ätzten Landtags-Session unerledigt gebliebene Entwurf eines Gesetzes, nach welchem bie aus dem ErtrMe neuer oder erhöhter ReAssteuern an Preußen zu übttweisenben Gelbsummen zur Herabminberung ber birecten Steuern und der KomunaU abaabcn verwendet werben sollen, wirb Ihnen uneben vorgelegt werben. Es sind m diesen Gesetz-Entwurf die Erleichterung der Volksschullasten unter Beseitigung, des Schulgeldes und die Erhöhung der Beamtenbesoldungen als unmittelbare Verwendungs- ’WCtfe Nach7^7nzw7sch-7datR-ichsg-s-tz über di- n-u.-ing-führt-n R-ichs-St-mpel- abaaben in Kraft getreten ist, wird über die aus den Ertragen derselben dem Preußischen Staatshaushalte zufließenden Mittel zum ersten Male Verfügung zu treffen jein.
In Verbindung mit dem vorbezeichneten Gesetzentwürfe wird Ihnen ein fernerer ÖSSw. •»
gf®, ,S
Durch die mit den Oe^afdjaften Geldmittel für die Herstellung
werden, ist zugleich Bereitstellung der Beschaffungen und ban-
neuer langersehnter Schienenwege wie für m h Verkehr erheischt.
liebe Anlagen erleichtert, welche 1)er «rfreul}^{®a^ef%sgnt®ürfe, welche eine erhöhte
Die in der vorigen Session nicht eriedigle i « oJ be§ Staats-Elsenbahn-
Bürgschaft für den wirthschE'^bN "nb si an; wieberum zuyehen.
systems bezwecken, werben Ihnen zurBeschl KL ^u für bie Verbesterung der
Von ber unausgesetzten Fürsorge Mittel für bie planmäßige
Wasserstraßen wird die^^Anforberung w terer über die planmäßige Regu-
Fortsetzung ber Sttomrorrektionen minber eine Denkschrift über bu gegen
lirung mehrerer kleiner f5^^fbar^n”ln[D1roierte ^eugniß ablegen. Die Staatsregierung wartige Lage ber Preußischen Kanalv . rtro^nö^eilim0 bes Rhein-WZer Elbe-


