Ausführungen und bemerkt, derselbe werde nicht ohne zwingende Noth ausrechterhalten. Wendt erklärt, der Fortschritt halte die Darlegungen der Denkschrift für unzureichend und werde dem Antrag der Socialtsten, dies tn einer Resolution auszusprechen, zustimmen. Grillenberger gegenüber konstat-rt Minister Putikamer, daß die Regierung niemals durch Agents provocateure Exzesse hat prooociren lassen, uur Material zur Begründung der Verlängerung des Belagerungszustandes zu gewinnen. Windihorst erklärt, das Centrum werde gegen die Resolution der Soctaliften stimmen, es nehme die Denkschrift zur Kenntniß ohne eine Billigung oder Mißbilligung der darin enthaltenen Thatsachen auszusprechen. Nach der roeiteren, von Stöcker, Schröder und Richter geführten Debatte wird der Antrag der Socialtsten, die Verhängung des Belagerungszustandes als nicht ausreichend begründet zu erklären, abgelehnt und die Kenntnttznahme der Denkschrift ausgesprochen.
Nächste Sitzung am 9. Januar 1883.
— Die Commission des Abgeordnetenhauses für die Lauenburgische Verordnung hat beschlossen, dem Plenum die unveränderte Annahme der Verordnung zu empfehlen.
- Die „N- A- Z" schreibt: Es verlaute, daß die englische Regierung den zu Konstantinopel vertretenen Conferenzmächten demnächst Vorschläge mttthetlen lassen werde, um die Sicherheit der Sch'fffahrt auf dem Suezkanal unter internationalen Schutz zu stellen. Es sei zu hoffen, daß diese Vorschläge freundliches Entgegenkommen finden werden. Im Sinne der Gerechtigkeit würden auch die Interessen der an der Conferenz nicht betheiltgten Staaten, welche aber bet der Schifffahrt im Suezkanal durch ihren Colonialbesitz interessirt sind, zu befürworten sein, es heiße, namentlich die Niederlande und Spanien wollten tn dieser Richtung Wünsche äußern, welche wohl entgegenkommende Aufnahme finden würden.
— Heber die gestrigen Beratungen des evangelischen Oberkirchenraths mit dem Synodalrath berichtet die „Kreuzzeitung", daß in Sachen der Mischehen eine von den Kanzeln zu verlesende Ansprache an die Gemeinden zu erwarten sei, worin diese zur Treue im Bekenntniß auch auf dem Gebiete der Ehe ermahnt werden, außerdem fei eine nähere Anweisung an die Geistlichen und Gemeindekirchenräthe für ihr Verhalten bet den aus den. Mischehen sich ergebenden Fragen zu erwarten.
Frankfurt, 14. December. Die hiesige Handelskammer sprach sich in ihrer letzten Sitzung gegen die in Vorschlag gebrachte procentuale Börsensteuer aus. Dieselbe belaste in unentsprechender Weise Handel und Industrie. Der Präsident, der Syndikus und einige Mitglieder der Handelskammer sind nach Berlin zu der dort stattfindenden Conferenz über diese Angelegenheit deputirt worden. Auf das in 1000 Exemplaren an die Börsenbesucher, sowie die hiesigen betheiligten Waarenhändler und Industriellen gesandte Circular ist in den ertheilten Antworten ein sehr reichhaltiges Material eingegangen, welches entweder zu einer besonderen oder zu einer in Gemeinschaft mit den anderen Han- dels-Corporationen auszuarbeitenden Denkschrift benutzt werden soll.
Richmond, 14. December. In dem alten Palast von Hampton Court brach heute früh eine Feuersbrunst aus, die noch immer weitere Fortschritte macht. Der östliche Theil des Palastes ist fast vollständig zerstört. Wie es heißt, sind mehrere werthvolle historische Gemälde verbrannt und viele andere Kunstwerke beschädigt.
— Das in dem Palaste von Hampton Court ausgebrochene Feuer ist bewältigt. Der angerichtete Schaden ist nicht so bedeutend, als man bisher annahm; es sind nur einige von Hof-Pensionären bewohnt gewesene Räumlichkeiten durch das Feuer zerstört worden.
Petersburg, 14. December. Der „Neuen Zeit" zufolge rüstet die dänische Negierung im Vereine mit der russischen eine Expedition unter der Leitung Normans aus, um das vermißte dänische Schiff „Deymphna" zu suchen. Die Expedition, welche 20 Schlitten und 120 Rennthiere mit sich führen soll, wirt) wahrscheinlich noch in diesem Monat aufbrechen und nach deut Osten und Westen der Petjchoramündung gehen.
Zweiter hessischer Handelskammertag.
Mainz, 11. December.
Vertreten waren sämmtliche hessische Handelskammern nut zusammen 20 Dcle- tzirten. Präsident Herr Commerz'enrath Michel (Mainz), Beisitzer die Herren Com- merzienrath Weintraub (Offenbach) und v. Bärlc (Worms).
Ja dem erstatteten Geschäftsbericht wurde conftatirt daß dem entschiedenen und einmüthigen Vorgehen der hessischen Handelskammern es gelang n sei, den hessischen Weinhandel durch Beseitigung der Weinsteuer von einer Fessel zu befreien, die derselbe auf die Dauer nicht hätte ertragen können. Ebenso sei, und zwar zum ersten Male seil Bestehen des deutschen Handelstages, der hessischen Industrie und dem hessischen Handel zu einer speciellen Vertretung in dem bleibenden Ausschuß des deutschen Handels- tages verholfen worden. In der Frage der Abänderung des heffischen Hand.'lskammer- gesctzes fei dreimal dem yessischen Ministerium des Innern und der Justiz Vorlage unterbreitet worden, eine Antwort jedoch noch nicht eingetroffen.
Die Tagesordnung des bevorstehenden deutschen Handelstages wurde darauf durchberathen und eine Verständigung tn allen Fragen mit Ausnahme derjenigen der E nsührung der Warrants erzielt. Die vereinigten Handelskammern sprachen sich ein- müthig für die gesetzliche Erstreckung der Deklarationsfrist auf die Angabe des Werthes der ein- und ausgeführten Waaren, für die Nothwendigkcit der Anlage von Schifffahrtskanälen In Deutschland und für eine gesetzliche Regelung des Checkwesens aus. Den Antrag der Handelskammer Mannheim, den alsbaldigen Erlaß eines deutschen Reichsgesetzes, betreffend die Lagerhäuser, Lagcreigenthums- und Lagerpfandscheine, zu empfehlen, werden die Handelskammern Bingen, Darmstadt, Mainz, Offenbach und Worms unterstützen, die Handeskammer Gießen nicht.
Zu dem dritten Punkt der Tagesordnung, das Gesetz vom 14. Mai 1879 über den Verkehr mit Nahrungs- und Genußmstteln, sowie Gebrauchsgegenständen, stellte und begründete die Handelskammer Bingen als Referent den Antrag:
1. die Herstellung von Kunstwein zum Zweck des Verkaufs zu verbieten;
2. es als wünschensweith zu erklären, daß berechtigte, nicht auf Vermehrung ober Verdünnung des Weines zielende Verbesserungsmethoden nicht vom Nahrungsmittelgesetze betroffen und die so behandelten Weine auch als Wein in den Verkehr gebracht werden dürfen.
Die Handelskammer Worms als Korreferent sprach sich gegen den zweiten Antrag der Handelskammer Bingen aus. Der Handelskammertag verwarf mit allen Stimmen gegen diejenige der Handelskammer Bingen den zweiten Antrag dieser Kammer und beschloß, an den Reichskanzler, den Reichstag und die hessische Regierung die Bitte zu richten, auf Grund der §§ 5 und 6 des Reichsgesetzes vom 14. Mat 1879 eine kaiserliche Verordnung zu erwirken, inhaltlich welcher die Wetnsabrikation auf kaltem Wege, das Feilhalten und Verkaufen der durch diese Darstellung gewonnenen Produkte und die Verwendung der zur Herstellung dieses Kunstweins erforderlichen Substanzen, wie Weinsteinsäure, ätherische Oele, Glycerin, Farbstoffe, sowie Traubenzucker, wenn derselbe nicht chemisch rein hergestellt ist, zur Wetnsabrikation verboten werde. Ferner wurde die Ueberzeugung ausgesprochen, daß es im höchsten Grade im Interesse des inländischen Weinhandels und der inländischen Weinproduktton liege, auf dem Wege internationaler Vereinbarungen eine gleichmäßige gesetzliche Behandlung der Weinproduktion und des Weinhandels mit den angrenzenden Ländern, insbesondere in Oesterreich und Frankreich, herbeigefübrt zu sehen.
Der vierte Punkt der Tagesordnung betraf den Bau von Sekundärbahnen im Großherzogthnm Hessen und wurde hier auf die privciplelle Seite der Frage nicht etn- gegangen, da inzwischen die hessische Regierung einen ausführlichen Gesetzentwurf den Landständen des Großherzogthums vorgelegt hat Die Handelskammer Darmstadt empfiehlt zur genauen Prüfung dieses Entwurfs einen außerordentlichen Handelskammertag zur genauen Durchberathung des Gesetzes demnächst einzuberufen. Dieser Antrag fand einstimmige Annahme.
In der Stempelsteuerfrage beantragte die Handelskammer Offenbach, den Reichstag zu ersuchen:
*) zu den Beschlüssen des Bundesraths vom 5. Juli 1882, betreffend die Auslegung des Reichsstempelabgabengesetzes vom 1. Juli 1881, in geeigneter Wns-- Stellung zu nehmen und eine maßgebende Interpretation herbei- zusuhren; ’
b) vor Allem geneigtest dahin zu wirken, daß die Annahme von Wechseln zur Gutschrift auf cm Waarenkonto und zwar sowohl das Begleitschreiben zu der Rimesse, wie auch die Gutschriftanzeige, als „der in Tanfnummer 4 des genannten Stempelgesetzes ausgesprochenen Stempelsteuerpflichtigkeit unter; liegend/ gesetzmäßig bezeichnet werde.
Dieser Antrag fand einstimmige Annahme. Ein weitergehender Antrag und die m Anregung gebrachte Berathung des Gesetzentwurfes des Abgeordneten v Wedell- Malchow, die procentuale Börsensteuer betr., wurde dem nächsten Handelskammertage überwiesen. y
Ferner beschloß der Handelskammertag einstimmig, an die hessische Staatsregterung die dringende Bitte zu richten, die Handelskammern als die gesetzlich berufenen Vertreter der Gesammtir.teressen des Handels und der Industrie des Landes, soweit es die Verhältnisse irgend gestatten, bei jeder wichtigeren Frage zu hören, welche Handel und Gewerbe des ganzen Landes ober des Bezirkes angehen. Die neuen hessischen Steuerentwürfe — Kapitalrenteusteuer, sowie Revision der Gewerbesteuer und Einkommensteuer — bildeten den siebenten Punkt der Tagesordnung. Wegen vorgerückter Zett wurde dieser Gegenstand der Beschlußfassung des demnächst zusammentretenden außerordentlichen Handelskammertages überwiesen. Indessen wurde einstweilen be- schiosirn, zu erklären, daß alle Einkommen je nach ihrer besseren Fundirung höher zu belasten seien, als die weniger funbirten, und daß es in hohem Grade mißlich erscheine, die an und für sich gewiß gerechtfertigte Heranziehung der Aktiengesellschaften als solche zur Einkommensteuer eintreten zu lassen, so lange eine gleiche Bestimmung nicht in den übrigen Staaten bestehe. Die Einführung einer Kapitalrentensteuer, so gerechtfertigt diefelbe an und für sich erscheine, wurde für unzweckmäßig erklärt, so lange eine solche Besteuerung nicht gleichzeitig in Preußen zur Einführung gelange. Das Gewerb. steuer- gesetz wurde für durchaus revisionsbedürftig erklärt, insbesondere in Bezug auf die Art der Veranlagung.
£ Ein von der Handelskammer Gießen nachträglich gestellter Antrag mußte ebenfalls der vorgerückten Zeit halber auf die nächste Sitzung vertagt werden.
Schließlich wurde die Handelskammer Mainz wiederum zum Vorort für das nächste Jahr erwählt. _____________(Fr. Ztg )
8 d falt H»
Gießen, 15. December. Schwurgerichtssitzung vom 14 December l. I., Vormittags 8V2 Uhr beginnend, gegen Heinrich Dauth von Mittel-Gründau wegen Brandstiftung.
Derselbe ist angeklagt:
daß er am 12. September 1875 die dem Grafen zu Leiningen-Westerburg gehörige und zu Ilbenstadt gelegene Schafscheuer nebst bann befinblichen Fruchivorräthen vorsätzlich in Branb gesetzt habe.
Dauth würbe für schuldig erkannt und in eine Zuchthausstrafe von 5 Jahren unter Aufrechnung von 2 Monaten Untersuchungshaft verurtheilt, ihm auch die bürger- ltchen Ehrenrechte auf die Dauer von 5 Jahren aberkannt
Schwurgerichtssitzung am 14. December I. I , Nachmittags 2 Ubr beginnend, gegen Friedrich Christian Wnth von Hirschhausen wegen Diebstahls und Nauds.
Wirth ist angeklagt:
1. daß er in der Nacht vom 28. zum 29 Juni l. I. zu V-lbel dem Wirth Kullmann daselbst zwei demselben gehörige Säcke in der Absicht rechtswidriger Zueignung weggenommen habe,
2. daß er in derselben Nacht auf der Straße zwischen Bild l und Massenheim dem Valentin Henkel von Dorfborn mit Gewalt gegen dessen Person folgende Gegenstände:
a. eine Nohrpeiische,
b eine Reisetasche, welche verschiedene Kleidungsstücke enthielt, in der Absicht rechtswidriger Zueignung weggenommen habe.
Angeklagter wurde für schuldig erachtet und in eine Zuchthausstrafe von 5 Jahren und 1 Monat, abzüglich 3 Monaten Untersuchungshatt, verurtheilt Gleichzeitig wurde auf Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 5 Jahren, sowie auf Stellung unter polizeiliche Aussicht eifannt.
Gießen, 15. December. Die Dienstags-Production des Schnellmalers Herrn Ritter von Palm aus Wien hat so allgemeinen Beifall gesunden und solches Interesse erweckt, daß derselbe auf vielfache Aufforderung am nächsten Sonntag noch eine Production abhalten wiid Das Eintrittsgeld ist so niedrig gestellt, daß Niemand es versäumen sollte, diesem interiffanten Abende beizuwohnen. Herr von Palm ist tu Darmstadt auch vor Sr. Königl. Hoheit dem Großherzog ausgetreten und entnehmen wir den Hessischen Volksblättern folgendes:
„Darmstadt, 20. Juli 1882. Der Landschastsrnaler Si tter von Palm aus Wien, welcher sich in jüngster Zeit wiedeiholt in hiesiger Stadt probucirte, hatte heute die Ehre, im hiesigen Schlofie vor Sr. Königl. Hoheit dem Großherzog und der Großh. Familie, sowie Ihrer Kaiser!. Hoheit der Frau Herzogin von Ebiiiburg, der Familie Sr. Großh. Hoheit des Prinzen Alexander und der gräflichen Familie von Erbach- Schönberg eine Probe seiner Kunst als Schnellmaler abzulegen. Derselbe stellte in der erstaunlich kurzen Zeit von 18 Minuten nach gegebenem Motive ein Landschafts- gemälbe her unb sprachen die hohen und allerhöchsten Anwesenden dem Maler ihre volle Zufriedenheit unb Anerkennung für bas Geleistete aas.
** Gießen, 15. December. [Xbeater.] Unser diesjähriges Schauspieler- personal hat schon oft einen völligen Beweis seines Könnens geliefert. E n gutes Ensernble, dazu eine sorgfältige Vorbereitung the'lweise neuer, mitunter guter Stücke haben eine solche Zugkraft geäußert, daß die Direciion auch an ungünstigen Wochentagen ein gefülltes Haus zu erreichen vermochte. Unter den weiblichen Darstellern ist es besonders Frau Kathi Schubert-Schneeberger, die sich als kräftiger Magnet für das theaterlustige Publikum erwiesen hat. Sie hat uns durch ihr frisches, lebhaftes und schlagfertiges Spiel schon viele genußreiche Abende verschafft unb so wäre' es nur billig, wenn unsere Theaterfreunbe ihr an bem heutigen Abenb zu ihrem Benefize ihre Dankbarkeit burch zahlreiches Erscheinen bezeugten.
— Zwei hiesige Pferbeschlächter, denen das Schlachten zweier Pferde (wegen Krankheit derselben) vom Kreisveterinärarzt untersagt war, wurden wegen nachheriger graver Mißhandlung derselben, weil sie die Pferde ca. 14 Tage ohne Streu, Heu und Wasser im Stalle stehen und verhungern ließen, vom Großh. Schöffengericht zu je 14 Tagen Gefängniß veluriheilt.
D^iffsbericht. Mitgetheilt von dem Agenten des Norddeutschen Lloyd in Bremen, C W. Dretz Nachfolger, Gießen.
Bremen, 13. December. Der Postdampfer Donau, Capt. R. Ringk, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, welcher am 2. December von Newyork abgegangen war, ist gestern 5Vr Uhr Morgens wohlbehalten in Southampton angekommen und hat nach Landung der für dort bestimmten Passagiere, Post und Ladung 8 Uhr Abends die Reise nach hier fortgesetzt. Derselbe überbringt 216 Passagiere unb volle Ladung.
ftrantfurt a. M., 15. December, Nachmittags 2 Uhr — Mtn. (Telegraphischer Coursbericht. Mitgetheilt durch das Bankgeschäft Albert Kaufmann in Gießen.) Creditactien 241% Staatsbahnactien 293%, Gali,ier 253, Lombarden 116%, Rord- westbahnacticn 167%, Darmstädter-Bankactien 152, Ob-rschlesisch- E.-B.-Act. 256%, ?°^rr. Silberrente 65%6, 4% Ungar. Goldrente 72%, 4% 1880er Russen 68%, Nüssen 86%, 2. Orient-Anleihe 54%, Spanier 60V,, 5% Rumänische Rente 92/2, 4/o Uniftc. Egypter 718/16, Disconto Comm. 193, Gotthardbahnactien 1153/g. Tendenz: matt.
Den Spiel-Abend
am 16. und 17. ds. Mts. zmn Besten der Ueberschwemniten am Rhein, Main rc. bitten mir nicht zu vergessen! Wir ersuchen die Freunde unseres Blattes sodann, umgehend die Ertäge an die Expedition des Gießener Anzeigers absenden zu wollen, damit wir die Gaben sofort weiter befördern können. Denn schnelle Hilfe thut noth!


