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Samstag den 16. December
1828»
ießmer Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Bureaur Schulstraße 7.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Amtlicher Hheil'.
B e k a n n t m a ch u n g.
In Gemäßheit des § 9 des Gesetzes vom L 3. Februar 1875 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden werden hiermit nachstehende Durchschnittsmarktpreise vom Monat November 1882 veröffentlicht:
Hafer «X. 13, Heu -X. 5,75, Stroh «X. 3,50 per 100 Kilogramm.
Gießen, am 14. Dccelnber 1882. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
_______________Dr, Boek mann._____________________________
Bekanntmachung.
Auf Ersuchen des Präsidiums des landwirtschaftlichen Vereins der Provinz Oberhessen bringe ich zur öffentlichen^ Kenntniß, daß Bestellungen von Obstbäumchen für das Frühjahr 1883 längstens bis zum 1. Februar k. I. und für Herbst bis längstens 1. Oktober k. I. bei dein Präsidium einzureichen sind.
Gießen, den 14. December 1882. Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen.
Dr. Boekmann.
Deutschland.
Darmstadt, 13. December. Am 11. d. Mts., Nachmittags 2 Uhr, fand im Sitzungssaale des Provinzial-Auöschusses dahier eine von Großh. Kreis- anlt einberufene Versammlung statt, an welcher — unter dem Vorsitze des Herrn Provinzial-Directors v. Marquard — die Beamten des Kreisamtes, die Mitglieder des Kreisausschusses und die Vertreter der Stadt- und Landgemeinden des Kreises Theil nahmen. Die von der höchsten Staatsbehörde gegebenen Anregungen, das Vaganteuunweseu zu belämpfeu, fanden durchaus die Billigung der Versammlung und hofft mau auf dem vorgeschlageneu Wege dem bedenklichen Umsichgreifen der Landstreicherei wirksam zu steuern. Es dreht sich im Wesentlichen um die Einführung der in Württemberg bereits mit gutem Erfolg angewandten Maßregeln, nämlich allen um Almosen anspr chenden Durchreisenden (und zwar lediglich durch eine in jedem Orte zu errichtende Centralstelle) die nöthigsteu Unterstützungen nur in Natur (Lebensmittel und Nachtlager) verabfolgen zu lassen, dabei für jede Abgabe eine entsprechende Arbeitsleistung zu bedingen. Die Gemeindebehörden sind angewiesen, sich zur Durchführung der Maßregeln des werkthätigen Beistandes der Bürger zu versichern. Die organisatorischen Verfügungen stehen in nächster Aussicht. Einer besonderen, noch vorbehaltenen Regelung bedarf es in Darmstadt-Vessungen. (Tagebl.)
Mainz, 13. December. In der heutigen Sitzung der Stadtverordneten stellte der Landtags-Abgeordnete Racke den Antrag, eine Commission einzusetzen, welche untersuchen soll, wie es möglich wäre, unsere Stadt vor einer ferneren Katastrophe, wie sie jüngst bei dem Hochwasser hereingebrochen ist, 511 schützen, resp. welche Mittel und Wege zu ergreifen sind, um solche Calamitäten zu beschränken. Dieser Antrag wurde als dringlich angesehen und soll sofort in der nächsten Stadtverordneten-Versammlung darüber berathen werden. — Der Stadtverordnete Hainz stellte den Antrag, mit Rücksicht darauf, daß schiffbare und floßtragende Flüsse Eigenthmn des Staates seien, möge die Stadtverord- neteu-Versammlung sich au die Großh. Negierung und an die Reichsregierung mit dem Antrag wenden, daß alle Schäden, welche durch schiffbare und floß- tragende Flüsse verursacht worden, nicht durch den getragen werden sollen, der davon betroffen wird, sondern durch das ganze Land. Dieser Antrag wurde der juristischen Commission zur Begutachtung überwiesen. (Fr. Journ.)
Aus dem Großherzogthum Hessen, 12. December. Zur Gewinnung einer Grundlage für eine gleichmäßige Verlhemmg der zur Beihülse an die durch Wassernoth beschäd gten Einwohner demnächst dereckstehnden Mittel, findet auf Anordnung der Negierung eine amtliche Abschätzung alUr Schäden statt. Zunächst werden die Schäden an Gebäuden von Privaten fcstgestellt, wobei, falls diese ganz zerstört oder abzutragen sind, dir Kostenaufwand für einen Neubau in den bisherigen Dimensionen zu berechnen ist. Sind Gebäude durch Wasser in reparaturbedürftigen Zustand versetzt, so sind die Kosten der Wiederherstellung festzustellen. Ausgeschlossen blerben Beschädigungen, welche nicht die Construktion betroffen haben, vielmehr nur Reparaturen im Innern, Herstellung der Fußböden u. s. w. erfordern. Die Bürgermeister constattren mit den Feldgeschworenen alle Beschädigungen, welche an Grundstücken durch Vernichtung, Abbruch oder Uebersührung mit Steinen ober Sand erfolgt sind, das Wegführen von Dung und guter Erde bleibt außer Acht. Beschädigung an Mobiliar kommt in Betracht, wenn unvermögende Einwobner ihren ganzen Besitz oder den grötzten Theil verloren haben. Zugleich wirb der Bedarf an Saatsrüchten und Setzkartoffeln festgestellt werden.
Berlin, 13. December. Die „Berl. Polit. Nachr." schreiben: Nachdem Staatsminister v. Bötticher erst vor wenigen Tagen den Gerüchten über eine längere Vertaglmg des Reichstages entgegengetreten, taucht jetzt die Nachricht auf, es bestehe die Absicht, den Reichstag, sobald der Etat festgestellt sein werde, aufzulösen. Wir können versichern, daß man es auch hier mit unhaltbaren Gerüchten zu thun hat^ Es besteht weder die Absicht den Reichstag aufzulösen, noch auch ihn vor Erledigung der von der Reichsregierung in's Auge gefaßten Aufgaben zu vertagen; die letztere Eventualität erscheint ja um so überflüssiger, als, wie die Thatsachen lehren, ein ganz angänglicher Modus gefunden ist, um sich mit der unangenehmen Nothwendigkeit des gleichzeitigen Beisammenseins von Reichs- und preußischem Landtag abzufinden.
— Die Mittheilungen, welche der Staatsminister Herr v. Bötticher in der gestrigen Sitzung des Abgeordnetenhauses über den Inhalt der Vereinbarungen zwischen Preußen und Hessen über die Correction des Rheins von Mainz bis Bingen machte, sind von nicht zu unterschätzender Bedeutung, weil aus den
selben erhellt, daß bei diesen Vereinbarungen der mit Erfolg gekrönte Versuch gemacht worden ist, das durch Artikel 4 der Reichsverfassung begründete, aber bisher wegen Mangel geeigneter Organe in Wirklichkeit nicht sehr wirksame Aussichtsrecht des Reichs über die mehrere Bundesstaaten d u r ch st r ö m e n d e n öffentlichen Ströme praktisch zur Geltung zu bringen. Es ist nämlich jetzt in jener Vereinbarung vorgesehen, daß die Ausführung der Correction unter Leitung eines Reichscommissars erfolgen und zu wesentlichen Veränderungen der Correctionswerke in der Folge die Genehmigung des Reichs erforderlich sein soll, nachdem bereits 1880 von einer Reichscommission das schwierige Unternehmen durchgeführt war, die widerstreitenden Interessen der Schifffahrt und des Land- und Weinbaues, sowie der verschiedenen betheiligteu Ortschaften durch Aufstellung eines Regulirungsplans zu befriedigen.
Mit dem Inkrafttreten des Vertrages und der darin vorgesehenen Einrichtungen wird ein bedeutsames Präjudiz für die thätige Betheiligung des Reichs sowohl bei der, nach den neuesten Erfahrungen am Rhein, immer wichtiger werdenden Regulirung der großen Flüsse, als bei wirthschaftlich besonders wichtigen Unternehmungen, wie die Vertiefung der Unterweser behufs Heraufführung der Seeschifffahrt bis Bremen, geschaffen.
— Bis vorgestern hatte sich das Befinden des Reichskanzlers, wie die „Post" schreibt, noch nicht gebessert, so daß auf sein Erscheinen im Parlanient für die Zeit vor den Weihnachtsferien wohl überhaupt verzichtet werden muß.
Berlin, 13. December. Der Vorstand des Centralvereins für Körperpflege in Volk und Schule (Vorsitzender Aintsrichter Hartwich) hat soeben an das Abgeordnetenhaus eine Petition gerichtet, in welcher er die Bitte stellt: „Das Haus wolle die Negierung ersuchen, nach dem Vorbilde der Unterrichts- Verwaltung von Elsaß-Lothringen eine Commission von Aerzten behufs Erstattung eines Gutachtens über das höhere Schulwesen Preußens einzusetzen, um auf Grund desselben die genügenden Maßnahmen zur Verhütung einer für die gebildete Jugend Deutschlands immer drohender werdenden Gefahr des körperlichen Rückgangs mit all' seinen traurigen Folgen zu treffen! —"
Kalle a. S., 12. December. Der akademische Senat der hiesigen Universität hat beschlossen, die 400jährige Wiederkehr des Geburtstages Dr. Martin Luther's am 10. November k. Js. Seitens der Universität Halle, als der Erbin Wittenbergs, in einer der Bedeutung des Tages würdigen Weise zu feiern. Eine aus 5 Mitgliedern des Professoren-Collegiums gebildete Commission ist beauftragt worden, dem Senat Vorschläge für die Begehung dieser Feier zu unterbreiten. Die Commission ist unter dem Vorsitz des Rectors zusammengetreten und hat sich über die ersten vorbereitenden Schritte bereits schlüssig gemacht.
Rußland.
Petersburg, 12. December. Man meldet aus Warschau, daß sich unter den russischen Stuoirenden an der dortigen Universität eine starke Gäh- rung und die Tendenz äußert, ähnliche Ausschreitungen wie in Kasan, Charkow und St. Petersburg zu provociren. Da jedoch das russische Element an der Warschauer Universität eine verhältnißmäßig geringe Minorität bildet, welche ohne Theilnahme Seitens der polnischen Collegen in keiner Weise activ aufzutreten vermag, und da alle bei den polnischen Studirenden gemachten Anstrengungen, sie zur Betheiligung an den geplanten Demonstrationen zu bewegen, scheiterten, dürfte die Ruhe an der Warschauer Hochschule bewahrt werden.
Amerika.
New-Uvrk, 13. December. Der Dampfer des norddeutschen Lloyd „Salier" ist wieder flott und hat anscheinend keine Havarie erlitten.
Telegraphische Depesche«.
Wolff'S telegr. Eorrespondenz-Bureau.
Berlin, 14. December. Reichstag. Vor Eintritt in die Tagesordnung erklärt der bayerische Bundesrathsbevollmächttgte Graf Lerchenfrld, gleich der Reichsregierung lehne es auch die bayerische Regierung ab, ihr Votum über den Antrag Windthorst vor dem Reichstag zu motiviren. Bet der fortgesetzten Berathung der Denkschrift über die Ausführung des Socmltslengesetzes hält Hänel die fortdauernde Verlängerung des Belageruttgszufiandes für ungerechtfertigt. Minister Puttkamer widerspricht dieserr


