Ausgabe 
16.4.1882 Erstes Blatt
 
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1882

Westes Blatt

Erscheint läglich mit Ausnahme des Montags

Vnrean: Echulstraße ß. 19

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerloh«. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Ps.

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hat, die Baurisse aber von bem Bauherrn und dein Techniker, von wel- I Brunnen verunreinigen können. (Jlrt. 36 der Bauorrnung.)

und und

raum, mit Angabe der Feuerungseinrichtungen.

Mindestens einen Vertikaldurchschnitt durch jedes Gebäude, mit An­gabe der Terrainhöhe und der Höhe der betreffenden Straße.

Ansicht nach der Straße und, wenn das Bauwesen von mehreren Straßen aus sichtbar wird, Ansichten von diesen Straßen aus.

e. Bei Bauveränderungen ist der bestehende unb der künftige Zustand deutlich und durch verschiedene Farben kenntlich zu machen. Neue Bauten sind mit rother, bestehende Bauten aber, soweit sie eine Aenderung nicht erfahren, mit schwarzer und, soweit sie beseitigt werden sollen, mit gelber Farbe zu bezeichnen.

Die unter b, c, d und e bezeichneten Grundrisse, Durchschnitte und An­

sichten sind in dem Maßstab von 1/100 darzustellen.

In allen Plänen sind die wesentlichsten Dimensionen der Gebäude, der einzelnen Räume derselben und der Constructionstheile 'mit deutlichen Zahlen

21 Centimeter Breite zusnmmengelegt einzureichen.

Die Situationspläne sind von Demjenigen, welcher sie gefertigt

amte vorzulegen.

Diese Pläne haben zu enthalten:

a. Situation Oes Bauplatzes und dessen Umgebung, mit Angabe der Himmelsgegenden, der anstoßenden Straßen, Wege und Wasserläufe, sowie bestehender oder projectirter Baulinien; die Eigenthumsgrenzen, benachbarte Gebäude mit Bezeichnung deren Benutzung, Höhe, Bau­art und Eigenthnmer. Diese Situation ist in dem Maßstabe von i/500 der natürlichen Größe darzustellen. Für Neubauten ist der Situationsplan von einem Geometer zu fertigen.

Grundrisse für jedes einzelne Stockwerk vom Keller bis zum Dach-

(Art. 66 der Bauordnung.)

Die Bauenden sind "verpflichtet, der Localpolizeibehörde von der Been­digung des Naubaues genehmigter Bauten und Feuerungsanlagen vor dem Beginn der Verputzarbeiten Anzeige zu machen, damit zur Prüfung der plan- und vorschriftsgemäßen Ausführung des Bauwesens eine Besichtigung des­selben vorgenommen und je nach dem Ergebniß weitere Verfügung getroffen cherden mnn. (Art. 77 der Bauordnung.)

Ausgüsse aus Küchen, Brennereien u. s. w. dürfen nicht an der gegen Straßen und öffentliche Plätze gerichteten Seite der Gebäude angebracht werden. (Art. 33 der Bauordnung.)

Die Anlegung neuer, sowie die Erweiterung bestehender Düngerstätten, Jauchenbehälter oder Pfuhlgruben, Lagerplätze für Abfälle u. dergl. an Straßen und öffentlichen Plätzen ist verboten.

Neue oder bestehende Düngerstätten u. s. w. sind so zu verwahren, daß die Jauche oder andere Flüssigkeiten weder auf Straßen und öffentliche Plätze fließen, noch auf oder in nachbarliches Gebiet dringen, noch

einzuschreiben. Jedem Plan muß ein Maßstab beigesetzt werden.

Für alle einzureichende Pläne ist dauerhaftes Material zu verwenden, in der Regel sind dieselben in Actenformat 33 Centimeter Höhe

chem sie herrühren, unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. Die Unterzeichner sind für die Richtigkeit der Pläne und der eingetragenen Maß­verhältnisse verantwortlich.

' ' Sie wollen diejenigen Personen in Ihren Gemeinden, welche sich mit

der Anfertigung von Situations- und Bauplänen befassen, auf geeignete Weise von diesen Bestimmungen in Kenntniß setzen.

Nach § 87 sind in dem Begleitberichte alle zur Beurtheilung des Bau­gesuchs erkannten Thatsachen zu berichten, soweit dieselben nicht aus dem Gesuche und seinen Beilagen selbst hervorgehen; eventuell sind letztere An­gaben zu bestätigen.

Zur Berichterstattung ist das am Schluffe der genannten Verordnung (Reg.-Bl. Seite 79) abgedruckte Formular zu verwenden.

Vor Ertheilung der endgültigen Baugenehmigung darf mit der Ausführung der Bauarbeit ohne besondere Genehmigung nicht be­gonnen werden. (Art. 75 der Bauordnung.)

Die auf Grund unrichtiger Pläne oder Angaben ertheilte Baugeneh­migung ist unwirksam und kann zu jeder Zeit zurückgenommen werden.

Betreffend: Die Ausführung der allgemeinen Bauordnung vom 30. April 1881. Gießen, am 13. April 1882.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises, mit Ausnahme der Stadt Gießen.

Da die allgemeine Bauordnung vom 30. April 1881 am 1. d. M. in Kraft getreten ist, so machen wir Sie auf folgende Bestimmungen der Ausführungsverordnung vom 1. Febr. I. I. noch besonders aufmerksam.

ß 85. Zur Erlangung der baupolizeilichen Genehmigung für Neu­bauten und Hauptveränderungen an Gebäuden sind von dem Bauherrn die zur Prüfung und Beurtheilung des Bauprojects erforderlichen Pläne in dop­pelter Ausfertigung durch Vermittelung der Localpolizeibehörde dem Kreis-

Dr. Boekman n.

Berlin, 13. April. Der Führer der Nationalliberalen, Herr v. Ben­nigsen, hatte am 10. Februar d. Js. sein 25jähriges parlamentarisches Jubi­läum gefeiert. Aus verschiedenen Gründen hatte die Ueberreichung eines Ehren­geschenks, bestehend aus einem prächtigen Tafelaufsatz und andern Silbergeräthen, sowie eine Glückwunsch-Adresse verschoben werden müssen. Dieselbe fand nun erst am letzten Mittwoch in dem festlich geschmückten Gebäude des Landesdirec- toriums zu Hannover statt.

Detmold, 12. April. Unser Landtag hat sich mit bedeutender Mehr­heit, nämlich mit 16 gegen 5 Stimmen, gegen das Tabakmonopol aus­gesprochen.

Telegraphische Depesche».

Wolffs telegr. Correfpondenz-Bureau.

Leipzig, 14. April. Das Reichsgericht verwarf die Revision, welche die durch das Schwurgericht in Cöslin wegen Landfriedensbruches aus Anlaß der Excesfe gegen die jüdischen Einwohner in Schievelbein Verurtheilten eingelegt satten. Die Betteffenden waren zu Gefängniß bis zu einem Jahr verurtheilt worden.

Paris, 14. April. Präsident Grevy ist heute Nachmittag hierher zu- ^llekehrt. Der interimistische diplomatische Vertreter Deutschlands in Tunis, Dr. Rachtigal. hatte heute eine Unterredung mit dem Ministerpräsidenten Frey- gmet und beabsichtigt, morgen nach Tunis abzureisen. Auch General Lambert äehrt morgen nach Tunis zurück. Die Botschafter Admiral Jaurös und Porten ^u ^beg>jOE^ verlassen gleichfalls morgen Paris, um sich auf ihre

London, 14. April. Einer Meldung derTimes" aus Alexandrien nom heutigen ^age zufolge ist die Unzufriedenheit der Bevölkerung und die Jn)uvvri.lnatwn m der Armee im Wachsen begriffen. Die Truppen van Da­mette hatten einen Officier, welcher sich im Arrest befand, wieder frei geiiiacht.

Jiom, 14. April. Der König Humbert stattete dem König van Württem­berg heute einen Besuch ab.

~ ^nch einer Meldung derAgenzia Stefani" aus Kairo von heute (hatte der egyptische Ministerrcsth die Frage bezüglich der Souverünetät über

, 1A 9Inrit kDeutscher Schmiedetcig.) An den Tagen des 19. und

on wer n Mainz der 7. deutsche Schmiedetag (Ve-ein selbstständiger

Mai stndet ftatt. Gleich den übrigen Gewerben haben sich schon

Schmledeme,ster D Schmiedemeister in Deutschland zusammengethan, um

aus dem Wege der Cmtralisation die Hebung des Gewerbes nach allen Richtungen hin

Assab nochnials in Berathung gezogen und die Entschließung gefaßt, die Ent- fcheidung in die Hand der Pforte zu legen.

Petersburg, 14. April. Der Gouverneur von Podolien nieldet, wie derRegier.-Anz." inittheilt, daß er sich sofort auf die Benachrichtigung von den in Balta ausgebrochenen Excessen gegen die jüdische Bevölkerung persönlich dorthin begeben habe, um die Ruhe wieder herzustellen. Die Unruhen dauer ten am 11. ds. bis Abends 10 Uhr, zu welcher Zeit das Militär die Ruhe wieder herstellte. In der Nacht erneuerten sich trotz der ausgestellten Wachtposten bie Unruhen, welche dann am 12. ds. bei dem Eintreffen der Truppen unterdrückt wurden Die Excesse wurden von den Bewohnern von Balta und Bauern der Nachbarorte begangen. Der Procureur ist zur Beaufsichtigung des Ganges der Untersuchung eingetroffen. Am 13. ds. war Balta ruhig. Am v Abends 5 Uhr, überfielen Einwohner des Ortes Letitschewo die dortige jüdische Bevölkerung und deren Häuser. Das Militär stellte die Ruhe wieder her ohne von den1 Waffen Gebrauch machen zu müssen; die schuldigen wurden m bntt genommen. . « veröffentlicht einen kaiserlichen Ukas, durch welchen

Baron Jomini "zum Staatssecretär ernannt wird. - Die haben die Persönlichkeiten der Mörder des Generals ^trelmkost vollständig festt aestellt Der eine derselben war der Sohn eines Collegrenraths, Rauiens Ricolvi Schelwakoff, der bis Januar 1881 die Universität ^^^men?Stevkan Cbatt sucht hatte; sein Complice war ein Wjätkascher Bauer Samens ^ttphan Chatt turin welcher bereits 2 Jahre wegen der un ^nhre 1880 im Ämteipalaiö Sitten Explosion polizeilich

w°-ch° Chalturin und Molk«? lebte,

mit der Verbreitung Mdlicher Lehren in Arbeiterkrehen häufig beschäftigte. _