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Freitag den 15. December
Nr. 293.
1826,
iehencr Anzeiger
Amts- unb Anzeigcblatt für den Kreis Gießen.
Dureaur Schulstraße 7.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.
Durch die Pos^ bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
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Politische Ueberstcht.
Gießen, 14. December.
Der dreitägige Redekampf im Reichstage über Den Etat, resp. über die Einführung zweijähriger Budgetperioden, hat am Montag mit der Ab- lehnung des von der Reichsregierung gemachten Vorschlages, betr. die zweijährigen Etatsperioden, geendigt. Es konnte dieses Resultat nicht überraschen, nachdem in den beiden vorhergegangenen Sitzungen, die der Etatsberathung gewidmet waren, von Seiten des Hauses nur der Führer der Deutschconservativen, v. Minnigerode, für die Regierung eingetreten war, während die der linken Seite des Hauses angehörigen Redner, die Abgg. Rickert, v. Bennigsen und Richter-Hagen sich entschieden gegen die Ausstellung von Dovpeletats ausgesprochen hatten. Außerdem aber mar bereits vor Beginn der Generaldebatte über den Etat das bestimmte Gerücht verbreitet, daß auch das Centrum gegen die Einführung zweijähriger Etatsperioden sei und dieses Gerücht sand seine Bestätigung durch die entschiedene Art, mit welcher sich der Sprecher des Cen- ttums, Dr. Windthorst, am Montag in der erwähnten Frage auf die Seite der liberalen Opposition stellte. Am Montag gelangte auch der Sprecher der deutschen Reichspartei, Abg. v. Kardorff. zum Wort, welcher erklärte, daß seine Partei aus praktischen Gründen für den Versuch mit zweijährigen Budgetperioden stimmen werden. Ein wenig erquickliches Intermezzo in der Montagssitzung bildete der schon am Sonnabend begonnene Disput zwischen dem preußischen Finanzminister Scholz und dessen ehemaligem Vorgänger in diesem Amte, dem Abg. Hobrecht, wegen der Bemerkung des ersteren, daß Hobrecht während seiner Ministerzeit sich ebenfalls für zweijährige Budgetperioden ausgesprochen haben sollte, was Hobrecht energisch bestritt. Die sich hierüber entspinnende Debatte, an welcher sich nach und nach eine ganze Reihe Abgeordneter betheiligte, währte fast drei Stunden und nahm so dem Hause ein gut Theil seiner kostbaren Zeit weg. Die Debatte über den eigentlichen Berathungsgegenstand endigte damit, daß der Reichstag zunächst den Antrag Minnigerode, auch gewisse Theile des Etats für 1884—85 der Budget-Commission zu überweisen, mit 224 gegen 43 Stimmen ablehnte, auch der Antrag Kardorff, Den Etat für 1884—85 Der Budget-Commission zum Bericht zu überweisen, wurde abgelehnt, dagegen der Antrag Rickert, gewisse Theile des Etats für 1883—84 in der Budget-Commission zu berathen, mit großer Majorität angenommen. Für die nächste Sitzung am Mittwoch stand neben einer Reihe anderer Anträge aus der Mitte des Hauses auch der Antrag Windthorst auf Aufhebung des Expatriirungsgesetzes ouf der Tagesordnung.
Der Reichskanzler Fürst Bismarck hat wider Erwarten an der bteneralbebatte über den Etat im Reichstag nicht Theil genommen, da er in der Lhat in den letzten Tagen ernstlich unwohl gewesen ist. Der Kanzler hat sich aber über die Verhandlungen sofort eingehenden Bericht erstatten lassen, über deren Gang er allerdings wenig erbaut gewesen sein soll.
Der Antrag Preußens, betreffend die Erhöhung der Holzzölle, ist am 7. d. M. an den Bundesrath gelangt und enthält, wie die „Post" erfährt, den Vorschlag, den Zollsatz für Rohholz von 10 auf 30 Psg., für bearbeitetes Holz von 25 auf 50 Psg. pro Doppelcentner zu erhöhen.
Die Wahlprüfungs-Commission des Reichstags hat die Vahl des Reichstags-Präsidenten v. Levetzow beanstandet. Gegen die Wahl des Herrn v. Levetzow war seiner Zeit ein Protest aus dessen Wahlkreise ängelaufen, welcher demnach nicht ganz unbegründet gewesen zu sein scheint.
Im ungarischen Abgeordnetenhause hat sich am letzten Sonnabend wieder einmal eine jener eigentümlichen Scenen abgespielt, an denen Die parlamentarische Geschichte Ungarns nicht gerade arm ist. Bei der Berathung über das Budget des Communicationsministeriums griff der Deputirte v. Ro- lronczy den Staatssecretär Hieronymi heftig an, den er als den Ches einer Bande don Schurken im Ministerium bezeichnete; Hieronymi seinerseits bezeichnete diese Angriffe als unanständig und schurkisch. Wegen dieser Äußerungen wurden sowohl Rohonczy als auch Hieronymi vom Präsidenten zurecht gewiesen; schließlich erklärte Rohonczy, daß er wohl das Haus, aber niemals den Staatssecretär um Verzeihung bitte. Die Angelegenheit führte natürlich zu einem Duell zwischen Rohonczy und Hieronymi, welches am folgenden Tage durch Pistolen mit zweimaligem Kugelwechsel ausgefochten wurde, indessen wurde keiner der beiden Kämpfer verletzt. In der Montagssitzung erklärte der Deputirte v. Rohonczy, daß er das gerichtliche Urtheil abwarte, doch bitte er das Haus nochmals um Verzeihung. Sonderbare Verhältnisse.
Die französische Deputirtenkamer ist, nachdem sie in vergangener Sß-odje dem Cabinet Duclerc das Ordinarium des Budgets gegen die Stimmen der legitimistischen Abgeordneten bewilligt hatte, in die Berathung des Extra- ordinariums eingetreten. Rach dessen Erledigung dürfte die Deputirtenkammer ivachrscheinlich in die Weihnachtsferien gehen und das Ministerium Duclerc wird öemnach auch das Licht des neuen Jahres schauen. Freilich, wie lange dasselbe airf seinem Posten bleiben wird, läßt sich nicht sagen, doch hat man allseitig das Gefühl, als ob Herr Duclerc im nächsten Jahre am längsten Ministerpräsident gewesen sei.^ Namentlich können die Verhandlungen mit England wegen der egyptischen Frage, die bis jetzt noch nicht das geringste günstige Resultat für )r ankreich ergeben haben, leicht den Sturz des jetzigen französischen Cabinets herbeiführen. Auch die Expedition nach Tonkin, welche dasselbe jetzt in's Werk zu setzen gedenkt, ist ein bedenkliches Unternehmen, da diese Expedition zu neuen Eienwickelungen mit England führen kann.
Aus London signalisirt man wichtige Veränderungen im englischen Ca-
i binet. „Daily News" zufolge stünde der schon mehrfach angekündigte Eintritt Lord Derby's in das Cabinet Gladstone unmittelbar bevor. Lord Derby ist Mitglied der gemäßigt conservativen Partei und hat dem englischen Cabinet schon wiederholt angehört. Sein Eintritt in das liberale Ministerium Gladstone würde demnach die Bedeutung eines Compromisses zwischen der jetzigen englischen Regierungspartei und den gemäßigten Elementen der Tories haben. Die weiteren Verhandlungen im Ministerium würden, wie das genannte Blatt weiter meldet, noch vor dem Wiederzusammentritte des Parlaments erfolgen; Gladstone würde in Kurzem das Schatzkanzleramt niederlegen und nur Den Posten als Premier beibehalten. — Die „Times" will wissen, Egypten werde zu den Kosten zu dem Unterhalt des englischen Expeditionscorps monatlich 3200 Pfund Sterling beitragen.
In den spanischen Cortes befindet man sich am Vorabend heftiger Kämpfe, die sich unter Umständen nicht nur auf das parlamentarische Gebiet beschränken dürften. Der Ministerpräsident Sagasta erklärte jüngst im Senat, daß er die Anträge der Opposition auf Einführung des allgemeinen Stimm- rechts und auf Erlaß eines Gesetzes über die Religionsfreiheit nicht annehmen könne. Diese beiden Punkte bilden jedoch die Hauptforderungen im Programm des Marschalls Serrano, des Chefs der Opposition, und so kann man heftigen Zusammenstößen zwischen der liberalen Majorität der Cortes und der Opposition oder, wie sich dieselbe auch zu nennen pflegt, der „dynastischen Linken" entgegensehen und die Vergangenheit des Marschalls Serrano deutet Darauf hin, daß sich derselbe bei einer parlamentarischen Niederlage schwerlich beruhigen würde.
Die Wahlen zum norwegischen Storthing sind nach viermonatlicher Wahlcompagne in voriger Woche beendigt worden. Diese ungewöhnliche Zeitdauer darf nicht überraschen, sie entspricht nur den socialen unD geographischen Verhältnissen Norwegens. In den Küstenstädten finden Die Wahlen gewöhnlich im November statt, da um diese Zeit die seemännische Bevölkerung von ihren Seereisen heimkehrt, während in dem Binnenlande die Wahlbewegung schon früher ihren Abschluß findet. Nach dem Ergebnisse der jüngsten Wahlen besteht das norwegische Storthing aus 83 zur Linken und 31 zur Rechten gehörigen Mitgliedern.
Das Kriegsgericht hat nun auch über die letzten der Genossen Arabi Pascha's, Jacub Sami Pascha und Mahmud Fehmi Pascha das Urtheil ge- sprochen. Dieselbe Comödie wiederholte sich zum dritten Male: Beide wurden zum Tode verurtheilt und vom Khedive zu lebenslänglicher Verbannung begnadigt. Arabi wird mit lammt seinen Gefährten Zeit haben, auf Ceylon über den schnellen Wandel irdischer Macht und Herrlichkeit nachzudenken. Ob aber die Urheber des egyptischen Aufstandes wirklich ihr ganzes Leben auf dem englischen Eilande im Süden Indiens vertrauern werden, das möchte wohl jetzt Niemand behaupten. — Der Khedive Hai Ismail Ejub an Stelle des bisherigen egyptischen Cabinets-Chefs Niaz Pascha, welcher seine Demission eingereicht hatte, zum Minister des Innern ernannt, womit Ismail Ejub wohl auch gleichzeitig das Präsidium übernommen hat. — Von den in Egypten befindlichen englischen Truppen sollen in nächster Zeit vier weitere Bataillone nach der Heirnath zurückkehren.
Darmstadt, 13. December. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:
Am 12. December die Kaufleute Ferdinand Burk. Georg Wortmann, Evuard Silbereisen, Georg Noll zu Gießen, zu Handelsrichtern, — die Kaufleute Louis Treff, Adolph Zinßcr zu Gießen zu Ergänzungsrichtern — an der be: dem Landgerichte der Provinz Oberhessen gebildeten Kammer für Handelssachen mit dem Sitze in Gießen — sämmtliche mit Wirkung vom 1. Januar 1883 bis zum 31. Decemder 1885 — zu ernennen.
Darmstadt, 13. December. Morgen, als am Todestage der Höchstseligen Großherzogin Alice, ist das Mausoleum auf der Rosenhöhe von Vo-miltags 11 Uhr an geöffnet. Wie wir aus guter Quelle vernehmen, wird gegen Ostern hin eine Lebensskizze der in Gott ruhenden hohen Frau mit Mitthetlungen aus Briefen c*-fd?etnen.
m. Darmstadt, 13. December. Die Abgeordneten Böhm und Kugler haben unterm 5. d. M. in der zweiten Kammer den Antrag eingebracht, die Regierung zu ersuchen, die Instruction, betreffend die Verpflegung armer Waisen in der Großh. Hessischen Landes-Waisenanstalt, dahin zu erweitern, daß auch unehelich geborene Waisen unter gleichen Bedingungen Aufnahme in dieser Anstalt finden können, rote ehelich geborene Waisen. Die ursprüngl.che Satzung der Großh. Hessischen Landes-Waisenanstalt bestimmt — wie die dem Antrag beigegebenen Motive ausführen, — daß nur ehelich geborene Waisen christlichen Glaubens Aufnahme in dieser Anstalt finden konnten. In Folge eines Antrages der zweiten Kammer wurde diese Satzung dahin abgeändert, daß auch unbemittelte Waisen israelitischen Glaubens aufnahmefähig wurden. Es dürfte deshalb nach Ansicht der Antragsteller kein gesetzliches Hinderniß im Wege stehen, ihrem Anträge Folge zu geben. Ohne Zweifel sei es eine große Wohlthat für unbemittelte Waisen, wenn dieselben durch Aufnahme in die Landeswatsenanstalt eine gute Erziehung genießen, die sie zu tüchtigen und guten Menschen heranbildet und liege kein Grund vor, Kinder, die ohnedies das Unglück haben, unehelich geboren zu werden, von dieser Wohlthat auszuschließen; im Gegentheil seien solche arme Kinder in der Regel noch unterstützungs- und erziehungsbedürftiger. da dieselben meistens auch keine sonstigen Anverwandten haben, die sich ihrer unglücklichen Jugend und ihrer Erziehung annehmen Wenn dieselben von der Aufnahme ausgeschlossen bleiben, rote seither, so falle deren Unterhaltung und Erziehung den betreffenden Gemeinden zu, die nicht so gut in der Lage seien, diese armen Waisen zu tüchtigen und guten Menfchn heranzubilden, wie dies eine eigens zu diesem Zwecke errichtete Landesanstalt thun könne. Der Einwurf, der möglicherweise gemacht werden könnte, daß durch Annahme des Antrages die Immoralität gefördert oder unterstützt werde sei nicht stichhaltig, da die beantragte Fürsorge für uneheliche Kinder sicher nicht zur Folge haben könne, daß deshalb mehr uneheliche Kinder geboren werden. Die Unterstützung solcher Waisen komme auch nicht etwa den Eltern zu Gute, welche sich vergangen haben, sondern nur den an ihrem Unglück unschuldigen Kindern und in zweiter Linie den durch den Ausschluß dieser Kinder ebenso unschuldig leidenden Gemeinden.


