— unter
' u. b
2) Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten- oder drittenmale erscheinen, haben ihre Loosungs sch eine mitzub rin gen.
3) Wenn von einem Militärpflichtigen, oder für einen solchen von seinem Vater, oder seiner Mutter, Zurückstellung in Anspruch genommen wird, so ist für Vorlage der zur Beurkundung der behaupteten Thatsachen erforderlichen Nachweise und Zeugnisse vor dem zur Musterung anberaumten Termine zu sorgen. Die Zeugnisse müssen amtlich ausgestellt oder beglaubigt seiu.
Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähigkeit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familienangehörige sich selbst persönlich im Termin vor der Ersatz-Commission einzufinden.
Der Civil-Vorsitzendc der Ersatz-Commission des Kreises Gießen. Dr. Hoffmann, Regierungsrath.
häuslichen und gewerblichen Verhältnisse statt.
Es haben daher diejenigen Reservisten und Landwehrmänncr, sowie die Ersatz-Reservisten 1. Clasie, welche im Falle einer Einberufung auf Zurückstellung wegen häuslicher Verhältnisse einen Anspruch machen zu können glauben, an den bezeichneten Tagen, Morgens H Uhr, zu erscheinen und ihre Gesuche zu begründen.
Gießen, den 16. März 1882.
Besondere Bestimmungen
1) Zur Musterung haben sich bei Meioung der gesetzlichen Strafen, zu stellen:
Diejenigen, dem Großherzogthum Hessen oder einem andern Staute des deutschen Reiches angehörigen Militärpflichtigen, welche
a) in einer Gemeinde des Kreises Gießen ihr gesetzliches Domicil — ihre Heimath oder ihren ständigen Wohnsitz — haben und sich nicht in einem anderen Theile des Großherzogthums Hessen oder einem anderen Staate in einer der nachstehend unter b) angegebenen Eigenschaften aufhalten;
b) in einer Gemeinde des Kreises Gießen sich als Dienstboten, Haus- oder Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehrburschen, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft aufhalten, oder die Universität Gießen oder das Gymnasium daselbst oder eine sonstige Lehranstalt in einer Gemeinde des Kreises Gießen besuchen;
c) in einer Gemeinde des Kreises Gießen, oder während ihre Eltern einer solchen angehörten, im Auslande geboren sind, und weder im Großherzogthum Hesien noch in einem anderen deutschen Staate Domicil besitzen oder sich anfhalten;
und im Jahre 1862 geboren sind; 1
ferner
Sämmtliche Militärpflichtige, welche im Jahre 1881, bezw. 1880 zurückgestellt worden, oder nach ihrer gezogenen Mummet disponibel geblieben, d. h. nicht einberufen worden sind.
Entbunden von der persönlichen Gestellung sind Diejenigen, welchen Ausstand bewilligt, oder Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst ertheilt worden ist.
Bekanntmachung.
Die Musterung und Loosziehung der Militärpflichtigen des Kreises Gießen für das Jahr 1882 findet an den nachgenannten Tagen statt und zwar
!• Zu Grünberg im Gasthaus zum Rappen.
Montag den 17. April, Vormittags von 8 Uhr an:
Musterung
ieT Militärpflichtigen der Gemeinden Grünberg, Lauter, Beltershain, Geilshausen, Göbelnrod, Harbach, Kesselbach, Lindenstruth, Lumda, Allertshausen, Climbach, Londorf und Odenhausen;
Dienstag den 18. April, Vormittags von 8 Uhr an,
derjenigen der Gemeinden Queckborn, Reinhardshain, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain, RüddingShausen, Weitershain und Saasen.
Ile Zu Gießen im Saale -es alten Rathhauses.
Mittwoch den 19. April, Vormittags von 73/4 Uhr an,
Musterung
Der Militärpflichtigen der Gemeinden Alten-Buseck, Annerod, Daubringen, Allendorf a. d. Lumda, Bersrod mit Winnerod, Beuern und Burkhardsfelden; Donnerstag den 20. April, Vormittags von 73/4 Uhr an, derjenigen der Stadt Gießen der beiden ältesten Jahrgänge (1880 und 1881);
Freitag den 21. April, Vormittags von 73/4 Uhr an,
derjenigen des jüngsten Jahrgangs (1882) der Stadt Gießen und derjenigen der Gemeinden Großen-Bnseck, Hartellrod, Heuchelheim, Klein-Linden, Lollar, Mainzlar, Oppenrod und Reiskirchen;
Samstag den 22. April, Vormittags von 73/4 Uhr an,
derjenigen der Gemeinden Wieseck, Rödgen, Trohe, Ruttershansen, Staufenberg und Treis a. d. Lumda;
Montag den 24. April, Vormittags von 73/4 Uhr an,
Loosziehung
(auch der in Grünberg Gemnsterten).
111. Zu Lich im Rathhaussaale.
Dienstag den 23. April, Vormittags von 9 Uhr an,
Musterung
der Militärpflichtigen der Gemeinden Albach, Allendorf a. d. Lahn, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt, Ettingshausen, Garbenteich, Großen-Linden, Grüningen und Hausen;
Mittwoch den 26. April, Vormittags von 9 Uhr an,
derjenigen der Gemeinden Langsdorf, Hungen, Holzheim, Jnherben, Langd, Leihgestern, Lang-Göns und Muschenheim;
Donnerstag den 27. April, Vormittags von 9 Uhr an,
derjenigen der Gemeinden Lich, Münster, Nieder-Bessingen, Nonnenroth, Obbornhofen, Ober-Bessingen, Ober-Hörgern, Rabertshausen, Rodheim und Röthges;
Freitag den 28. April, Vormittags von 9 Uhr an,
derjenigen der Gemeinden Steinbach, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Villmgen und Watzenborn mit Steinberg.
Samstag den 29. April, Vormittags von 9 Uhr an,
Loosziehung.
Bern. Diel - in fetttung mit bi I «en großartigen f)i d Machen sind die In Irm lM, eitrig Ja I.' ä W'Mten, we I Lchmi; zu Italien i |< Hacke te beugen I Nt des 16. Zch! Ickten Helvetier Mr I' baten, mehrere dech MA IlJanta, te GoHchv MtMch. U roeibtid iy chrchnb, nicht I- Eb
I ffN* K A 3 «faxtet M
in Onft ift. glücklich" totS •«&»< E.°Ü" K'-L-K
* tST'
S5S
»*JSw** l.htr l'flJ'L Jchi)
; J heuige lEDohm'ichenA
; «lebigen. L
\ ginaniminijter»^ । wurde s
! desgleichen voH : Ieraihnng W
। ineittr
i MeD, -vmck M jtln perionltjer iltotn Budgets bennffi Muahmedudget M Heuerung der :: taßte. - ,9
Berlin, u • : man hart, tim * V hohen LchrM io . identen in W m.b > Aer rorigtn Äache [int MAMvng oorgefrd Kaiser in dessen Palm
R
Münchs Eching des Jnstz M i5 gegen 681 w öberlanbesgeri, ff?'
?3U Htze
E8i<v, in
».es
Noch nicht etngerelchte Zurückstellungsansprüche siild bei der Großherzoglichen Bürgermeisterei vorzubringen und die Verhandlungen baldigst — unter allen Umständen vor Beginn deS Ersatzgeschafteo — an die Ersatz-Commission einzusenden. Verspätete Gesuche haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung.
4) Wenn ein Militärpflichtiger an Gebrechen leidet, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, z. B. Taubheit, Harthörigkeit, Kurzsichtigkeit, Geistesschwäche u. s. w., so ist dies durch amtlich ausgestellte oder beglaubigte Zeugnisse des Arztes, sowie des Bürgermeisters, Geistlichen, Lehrers u. s. w. nachzuweisen. DaS Vorhandensein von Epilepsie ist durch die eidliche Erklärung von mindestens drei glaubwürdigen Zeugen zu erhärten.
5) An der Loosziehnng persönlich Theil zu nehmen, steht jedem Militärpflichtigen frei; für Diejenigen, welche bei dem Aufrufe nicht anwesend sind zieht ein Mitglied der Ersnitz-Commission das Loos.
6) Die Großherzoglichen Bürgermeistereien haben sämmtliche ihrer Gemeinde angehörigen oder in ihrer Gemeinde gestellungspflichtigen Militärpflichtige — die vorübergehen > auswärts sich aufhaltenden schriftlich — auf Grund der ihnen k. H. zugehenden Stammrollen zu der Musterung vorzuladen.
Die iNroßherzoglichen Bürgerm >u r od r Betgeordi-eten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinden anwesend zu sein und sich darum zu bemühen, daß die Letzteren J/4 Stunde vor der bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungs- peichäftes em anständiges und ruhiges Verhalten beobachteil.
Wenn ein Militärpflichtiger wegen Gebrechen oder Krankheit persönlich zu erscheinen nicht im Stande ist, oder wenn er sich in gerichtlicher Haft befindet, so ist darüber ein auf persönlicher Anschauung beruhendes Zeugniß des Arztes und der Bürgermeisterei, bezw. eine Bescheinigung des Gerichts vorzulegen.
Den Großherzoglichen Bürgermeistereien liegt es ob, darauf aufmerksam zu machen, daß ein Militärpflichtiger wegen gerichtlicher Bestrafung des Militärdienstes unwürdig ist, und sind deßhalb die erforderlichen Nachweise amtlich zu erwirken und vorzulegen.
Im Anschluß an das Ersatz Geschäft findet
Dienstag den 18. April im Gasthaus zum Rappen zu Grünberg, Samstag den 22. April im Saale des alten RathhauseS zu Gießen und Freitag den 28. April im RathhauSsaale zu Lich
die Klasststeirung der Maunschasten der Reserve, der Landwehr und der Ersatz-Reserve 1. Clafse rücksichtlich ihrer


