1*82
Erscheint täglich mit Ausnahme des MsnIagS.
Amts- und Anzcineblati für den Kreis Gießen.
Zweites Blatt. Donnerstag den 13. April
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HelftaÜ Schulstraße B. 18.
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Betreffend: Die Bezirkseinihrilung der Bezirksbauaufseher. Gießen, den 8. April 1882.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Grotzherzoglicherr Bürgermeistereien des Kreises.
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
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Horloff, Utphe, Villingen.
III. Baubezirk: Bezirksbauaufseher Maringer in Grünberg. „ , , x
Mendorf a. d. Lda., Allertshausen, Beltershain, Bersrod, Beuern, Burkhardsfelden, Climbach, Gellshaufen, Gobelnrod, Grunberg, Harbach, Hattenrod, Kesselbach, Lauter, Lindenstruth, Londorf, Lumda, Odenhausen, Queckborn, Reinhardshain, Reiskirchen, Rüddingshausen, Saasen, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain, Weitershain, Winnerod.
IV. Baubezirk: Bezirksbauaufseher Dorn in Gießen. .
Alten-Buseck, Daubringen, Großen-Buseck, Lollar, Mainzlar, Ruttershausen, Staufenberg, Treis a. d. Lda., Wieseck.
Ur. Boekmann.
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'atoreunb^. Die Einführung des Gesetzes vom 27. April 1881 — den Bau und die Unterhaltung der Kunststraßen im Großherzogthum betreffend — hat im Zu- 10 Avril fd ininmenhaim mit der Anstellung eines Kreis-Ingenieurs eine veränderte Eintheilung der Bezirke der Bezirksbauaufseher zur Folge gehabt. Sie erhalten im Rach- stehenden eine Uebersicht über die Besetzung und den Geschäftskreis der numnehrigen vier Bezirksbauaufseherstellen, wie solche von dem Kreis-Ausfchuß beftunmt wurden.
row"‘"—1 i Baubezirk: Bezirksbauaufseher Seuling in Gießen. ,
Albach, Ullendorf a. d. Lahn, Annerod, Garbenteich, Groß-Linden, Grüningen, Hausen, Heuchelheim, Holzheim, Klem-Lmden, Lang-Göns, Leihgestern, Oppenrod, Rödgen, Steinbach, Trohe, Watzenborn mit Steinberg.
II Baubezirk: Bezirksbauausseher Heineck in Hungen.
Bellersheim, Bettenhaiisen, Birklar, Dorf-Gül, Eberstadt, Ettingshausen, Hungen, Inheiden, Langd, Langsdorf, Lich, Münster, Muschen- heim, Rieder-Bessingen, Ronnenroth, Obbornhosen, Ober-Bessingen, Ober-Hörgern, Rabertshausen, Rodheim, Röthges, Stemherm, Trars-
ei Schüler, die t . Schulen destl ^umlie nmd il liche Äusnchm!:
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Betreffend: Die Ausführung der allgemeinen Bauordnung vom 30. April 1881. Gießen, am 12. April 1882.
Das Grobherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großherzogtieben Bürgermeistereien des Kreises, mit Ausnahme der Stadt Gießen.
Die allgemeine Bauordnung vom 30. April 1881 (Reg.-Bl. Rr. 13) ist am 1. d. M. in Kraft getreten. Wir machen Sie darauf aufmerksam, daß mminehr die Berichte über Baugesuche nach dem Formular auszufertigen find, welches in der Verordnung vom 1. Februar 1682 über die Ausführung der allgemeinen Bauordnung (Reg.-Bl. Rr. 3) als Anhang enthalten ist.
____Pr. Boekmann._________
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Unter dem
Inschrift:
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Gesetz vom 30. April 1874. Fünfzig Mark.
Berlin, 10. Januar 1882 Reichsschuldenverwaltung.
Sydow Hering Merleker
Berlin, 7. April. Es ist nun endlich das bayerische Gutachten über das Monopol hier eingetroffen. Die bayerische Negierung spricht sich in motivirter Weise gegen das Monopol aus, tritt aber entschieden'für eine Erhöhung der Einnahmen aus dem Tabak ein und fchlägt dazu schließlich die Fabrikatsteuer vor. Für das Monopol lautet von den Gutachten der größeren Staaten außer deinjenigen Preußens nur das württembergische. Dasselbe will aber die Erträgnisse den Einzelstaaten zur Verringerung der Matrikular-Beiträge und sonstiger Herstellung ihrer Finanzen überwiesen wissen. Hessens Gutachten lautet weder für noch gegen das Monopol, so daß über die hessischen Stimmen noch gar nicht zu verfügen ist. Einige Staaten stehen mit ihrem Gutachten noch immer aus.
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Durch rechtskräftiges, am 3. April 1882 von dem kommandirenden General des XL Armee-Corps bestätigtes Erkenntniß vom 28. März 1882 ist der Tispositionsurlauber Konrad Deichert des 1. Bataillons 2. Großh. Hess. Landwehr-Regiments Rr. 116, aus Rabertshausen, Kreis Gießen, in contumaciam
Großherzogliches Gericht der Großh. Hess. (25.) Division.
Berlin. Die Reichsschuldenverwaltung veröffentlicht folgende Beschreibung der auf Grund des Gesetzes vom 30. April 1874 (Reichs-Gesetzblatt S. 40) unterm 10. Januar 1881 neu ausgefertigten Reichskassenscheine zu Fünfzig Mark. „Die neuen R-ichskassenscheine zu Fünfzig Mark sind 10 Zentimeter hoch und 15 Zentimeter breit, in braunem Kupserstichdruck auf Hanfpapier hergestellt, welches wst senkrechten R Ppen versehen ist und an dem einen Rande einen mit bunt lblauen Pflanzenfasern durchsetzten bläulichen Streifen enthält. Der Streifen ist besonders auf der Ruaseite deutlich erkennbar. Die Schauseite zeigt in einem breiten mit Blattgewinde verzierten Rahmen auf dunklem, aus Reichsadlern gebildetem Teppichmuster 1) rechts eine geflügelte weibliche Gestalt, auf einem Säulenkapitäl sitzend, das Haupt mit einem Zichevkranz geschmückt, in der linken Hand den Merkmstab, m der rechten eine ©anbs uhr haltend, zu Füßen umgeben von Sinnbilderii dis Ackerbaues und Gewerbfleißes, 2) in der Mitte einen an einem querltegenben Stabe befestigten Vorhang mit der
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H. 133 fiir fahnenflüchtig erklärt und in eine Geldstrafe von 1000 Mark verurtheilt worden. bJL—-"Sü Darmstadt, den 8. April 1882.
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^'gen System aber ist es allerdings schwer möglich, in der Volksschule sich ■ fugend für die Gymnafialstudien vorzubereiten, Privatinstitute bestehen nicht r, E'erall und es ist daher ein natürlicher Wunsch der Gymnasien, die eigentliche ,,^u^arbell, wenn dieser militärische Vergleich erlaubt ist, in eine geregelte ■* , um gleich von Anfang an mit einigermaßen im Detail-
ft ausgebildeten Compagnien exerciren zu können. Liegt hierin ein Vor- W trifft er weder eine einzelne Anstalt, noch auch speciell die Verwaltung "Schulwesens im Großherzogthum Hessen, sondern die gesammte aus der ^cyauungsweise unseres Geschlechts hervorgegangene Richtung unseres deutschen 6 1 Ise fettes c«ulwesens, an dem das Großherzogthum Hessen allein wohl wenig zu ändern lllLsein wird. So lange man daher gewissermaßen die Gymnasien als Fachschulen für Gelehrte" den „Fachschulen für Praktiker" (Realschulen) . v M^oerftellt, wird man alles thun müssen, um sie als Fachschulen zur mög- u j Vollkommenheit zu bringen! Hierzu dienen gewiß die Vorschulen, die lb '! t oobudrem bei den Schulen in volkreichen Städten sich nicht nur selbst be-
16 £ sondern auch noch darüber hinaus die Kosten der Gymnasien
^er ®taat genöthigt, die Vorschulen aufzugeben, so werden ifi uon den Communen forterhalten werden, eine Ablehnung der-
9 öl L- chre Existenz daher kaum beeinträchtigen und es ist dann doch gewiß 4 5 J” T, b 'Ult ihnen unter Umständen verbundenen peeuniären Erleichterungen Staate zuzuwenden.
und im Hintergründe die Zahl „50"; 3) links einen mtt bem ’WPHJ
geschmückten Schild. Der Rahmen enthalt in feinem oberen Alle eine Tafel mit der Inschrift „Reichskassenschein" und in dem unteren
Reichskaffenscheine nachmacht oder verfälscht, oder' nactza-machte oder veOa^chte Reichs, kassenscheine wissentlich in Verkehr bringt nurb nach "2^ ^^'xfetzbuchs
vom 15. Mai 1871 bestraft". Die RÜckfecke^gt^
Ban7e"wAches^di?r! W^ ^ünÖ!fl Mark" enthält: 2) auf ber
“Sdigungsfimp® ber R°I»s|Ä-n°»w°N.mg. welcher aus dem Reichsadler uud ber Umschrift „Reichsschuldenverwaltung besteht.
Miln» 3 Avril Hinsichtlich des demnächst zu erwartenden Wasserstandes des RheAes wirb ber „Rh -und R.-Ztg." aus der Schweiz geschrieben, daß der in den
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Darmstadt, 8. April. Der Finanzausschuß erster Kammer hat bean- kagt, dem bekannten Beschluß zweiter Kammer in Betreff der Zukunst der technischen Hochschule nicht beizutreten, wobei einerseits die Erklärung der Regierung maßgebend war, andererseits es dem berichtenden Ausschüsse unmöglich effchien, einen Beschluß, wie er zuerst von der Majorität des jenseitigen Aus- fchusses gestellt war, für eine bestehende Anstalt nur die Mittel bis zu einem nech dazu kurz bemessenen Termin zu verwilligen, zu aceeptiren. Unmöglich iiicht blos wegen der Unthunlichkeit in praktischer Beziehung, sondern auch wegen i’r von der Volksvertretung dadurch in der schroffsten Weise hervorgekehrten äußersten Anwendung von Machtmitteln, die geeignet waren, ohne einen wahren Orund Confliete hervorzurufen. — Was die Vorschule an den Gymnasien an- 156 ui' W, so spricht sich der Bericht warm zu deren Gunsten aus und beantragt 8«^, K ' öeri elbe auch in Consequenz seiner Anschauung die Genehmigung der Erbauung eines Zeiten Gymnasiums dahier. - Die betreffende Stelle lautet: „Was sich gegen Me Vorschulen sagen läßt, trifft eigentlich weniger diese selbst, als die moderne Lutwickelung dieses Systems des höheren Unterrichts überhaupt, das zu sehr in tm Ansammeln von Kenntnissen auszuarten droht, während in der Gymnasial- : ^rch Aneignung der Fähigkeit, überhaupt Etwas lernen zu können, der
in Mge Mann für die' academischen Studien vorgebildet'werden' solle.
guz 9!) i ' Iktziaen Sustem aber ist es allerdinoä sn,
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