Auf Antrag des Gr. Kreisamtes Lauterbach wegen Entziehung der Bestallung der Hebamme Barbara Möller in Wernges entschied der Pioornzialausschuß, in Erwägung , ~
daß sowohl die vorgel gten Acten als auch das Ergebmß der mündlichen Verhandlung jeven Zwe.fet darüber beseitigen, daß die Rubricatin bei Gelegenheit der Entbindung der Ehefrau tns Forftwarts Wien old zu Wernges grobe Unwissenheit und unverantwoi ttiche Fahrlässigkeit an den Tag gelegt und insbesondere es versäumt hat, nach dem Eintreten Gefahr drohender Symptome unverzüglich einen Arzt zuzuzieh.n, obgleich dies sowohl von der Wöchnerin wie deren Ehemann gewünscht worden war; t _ r r r
daß aus diesem Verhalten der Rubnkat'.i der Mangel derjenigen Eigenschaften klar erhellt, welche bei ihier B-fiallung als Hebamme vorausgesetzt werden mußten, nach Ansicht der §§ 31) und 53 der Gewerbeordnung und 98, 2, i der Kreisordnung dahin, daß der Rubnkattn die Bestallung als Hebamme zu entziehen und sie in die Kosten des Verfahrens sowie zur Zahlung eines Aoersional- betragrs von 10 <A in die Prooinzialkasse zu verurthetlen sei.
Als letzter Fall kam znr Verhandlung die Beschwerde des Christran Arnold zu Burkhardsfelden gegen einen Beschluß des Gemeinderaths wegen Wiesenoerbesserungs- ÄngelegenheitlN Zur Ermöglichung der von dem Kreisamte Gießen dringend befürworteten Wiesenverbesserung hatte Beschwerdeführer an den Ortsvorstand das Gesuch gerichtet, Namens der Wiesenbesitzer Antrag auf Gewährung eines Darlehns von 3100 aus der Landescultur-Rentenkasse auf Grund des Gesetzes vom 20. März 1880 zu stellen Gegen die erfolgte Ablehnung dieses Gesuches führte Arnold Beschwerde bei dem Krersausschusse des Kreises Gießen. Derselbe erkannte unterm 26. März 1881 mit Rücksicht darauf,
daß es sich bei dem Beschlüsse des Geineinderaths in Burkhardsfelden, durch welchen cs abgelehnt wird behuss der Wiesenverbesserung aus der Landescultur-Rentenkasse ein Kapital von 3100 JL aukzumhmen, zunächst nur um die Interessen der Wirsenbesitzer handelt, daß die Bestimmungen m Art. 48, III, 4 der Kreisordnung uiid in Art. 95 der Landgemeinde Ordnung nicht so weit auszudehnen sind, daß erne Gemeinde gezwungen werden kann, zu Gunsten einzelner Angehörigen auf deren Antrag ein Kapital aufzunehmen, ein deiartiger Zwang vielmehr nur bet dem Vorhandensein eines öffentlichen Interesses grübt werden kann, der Beschwerdesührer aber ein öffentliches Interesse nicht geltend gemacht hat und auch nicht geltend machen kann, da dies ausschließlich dem Kreisamt competirt, zu Recht,
daß die Beschwerde des Christian Arnold zu Burkhardsfelden gegen den bemerkten Gemeinderathsbeschluß als unbegründet abzuweisen und derselbe in die Kosten des Verfahrens zu verurthcilen sei, daß aber im vorliegenden Falle von Verurtheilung zur Zahlung eines Aoersional- betrages in die Kreiskasse abzusehen sei.
Auf von dem Beschwerdeführer verfolgten Recurs entschied der Provinzial-Ausschuß, in Erwägung,
daß es fick >m vorliegenden Falle darum handelt, daß eine Gemeinde gezwungen werden soll, im Interesse der Wiesenverbesserung em Kapital aufzunehmen,
daß die Aufnahme eines Kapitals schon an und für sich als eine Ausgabe erscheint und auch keine Garantie dafür vvrliegt, baß der Gemeinde aus dieser Maßregel ein Schaden nicht erwächst,
daß eine Gemeinde zu einer solchen Ausgabe nur tin öffentlichen Intereste in Folge eines Ansinnens des Kreisamts gezwungen werden kann, dahin,
daß der Recurs als unbegründet zu verwerfen und Recurrent m die Kosten des Verfahrens zu verurtheilen sei.
Gegen dieses Erkenntniß verfolgte Christian Arnold den Recurs an Gr. Ministerium. Dasselbe entschied unterm 11. October, in Erwägung
daß der Beschwerdeführer beantragt hat, die Gemeinde BmkhardSfelden gegen ihren Widerspruch anzuhalten zur Förderung der Ausführung enter Wiesenverbesserung em Kapital auszunehmen; _ v o
daß dies nur in öffentlichem Intereste auf Grund eines Ansinnens der Regierungsbehörde geschehen könnte, ein solches Ansinnen aber im Fragefall nicht vorliegt, dahin, daß der gegen das Erkenntniß des Provinzialausschusses der Provinz Oberhessen vom 14. Jul, l I. ergriffene RecurS des C h r i st i a n A r n o l d II.
' zu Burkhardsfelden als unbegründet zu verwerfen ist.
Hiernach ließ Gr. Kreisamt Gießen an die Gemeinde tm öffentlichen Jnterepe das Ansinnen ergehen, die zur Ausführung des von den Wiesenbesitzern in Folge gesetzmäßiger Abstimmung angenommenen PlaneS einer Verbesserung der Wiesen intflur • und III. der Gemarkung Burkhardsfelden nöthigen Kosten, veranschlagt zu 3100 aus der Gemeindekasse vorzulegen, eventuell etn Kapital in dem erforderlichen Bttrag ' für die Wiesenbesitzer zu beschaffen. , „ ,= ... , OQ
Auf Ablehnung des Octsvorstandcs entschied der Kreisausschuß unterm 28. De- 1 11 daß^das Ansinnm des Kreisamtes unzweifelhaft im öffentlichen Interesse gestellt ist und thatsächlich nach dem vorliegenden technischen Gutachten durch d>e Ausführung i der Wiesenverbesserung für die Gemeinde Burkhardsfelden em bedeutender Bvrthe
Wien 10 Avril Wie sich jetzt herausstellt, ist die aus Anlaß der RingtheatH ttatafiroobe so großartig zu Tage getretene allgemeine Wohlthatigkest verschiedentlich ö SÄ«?
Lokales.
Gießen, 13. April. Morgen begiebt sich eine Deputation, bestehend aus den Herren Bürget meister Bramm, Stadtverordneter Haustein, Handelskammer-Präsident Silbereisen und dessen Stellvertreter L- Georgi nach Darmstadt, um bei dem Henn Ministerpräsident v. Starck bezüglich des Tabakmonopols vorstellig zu werden-
Oeffentliche Sitzung des Provinzial-Ausschuffes der Provinz Ober» Hessen vom 20. und 21. Februar d. I.
In Sachen des Ortsarmenverbandes Unterreichenbach gegen den Ortsarmen verband Freiensteinau wegen Unterstützung des Georg Flach erkannte der Provinzial - ausschuß dahin, daß die Klage begründet sei und Beklagter zum Ersatz der Unter: stützungskosten an den Kläger, jedoch nur int herabgesetzten Betrag von 3o JL statt der eingeklagten 47 JL, sowie zur Zahlung der Kosten des Verfahrens und eines Aversionalbetrags von 10 JL in die Prooinzialkasse Oberhessen zu verurthetlen set.
Das Sachverhältniß ergiebt sich aus folgenden Entscheidungsgründen.
Der 20jährige Georg Flach aus Freiensteinau, welcher in dem Otte Salz Dienstknecht bei dem Schmiedmeister Sten war, erlitt eine starke Brustquetschung in Unterreichenbach beim Holzfahren für den dabei gegenwärtig gewesenen Bürgermeister Muth aus Salz und war 15 Tage in Unterreichenbach in ärztlicher Behandlung.
Der Einwand des Beklagten, daß die Vorschrift des S 29 des Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz vom 6 Juni 1870 auf den vorliegenden Fall Anwendung zu finden habe, erscheint hmfällig, da die Erkrankung nicht an dem Orte des Dienstverhältnisses erfolgte, wie dies auch in Entscheidungen des Bundesamtes für das Heimath- wesen bereits anerkannt worden ist.
Der weitere Einwand, daß der Bürgermeister Muth aus Salz damals tu Unterreichenbach erklärt hab?, daß er für die Zahlung der Verpflegskosten des Georg Flach sorgen werde, kann hier n'cht in Betracht kommen, da hier nur über Ansprüche unter Armenverbänden zu erkennen ist, dem Beklagten aber die Verfolgung eines Regreßanspruchs unbenommen bleibt.
Die beanstandete Höhe der Verpflegskosten anlangend, so ist der Ansatz von 3 al für den Tag allerdings ein hoh-r und nur für die drei ersten besonders mühevollen Tage zu billigen, während für die zwölf weiteren Tage 2 M. für den Tag angefefct werden, für welchen ebenfalls erheblichen Ansatz in Betracht zu ziehen ist, daß fü- die fragliche Psttge außergewöhnliche Verwendungen nöthig waren und nicht unbeträchtliche Materialbeschädigungen uoifamen- Es würden sonach 33 JL für Ver- pflegungskosten, einschließlich der Kosten für Arzt und Apotheker und 2 JL für die riöthig gewesenen Gänge nadb Birst ein angesetzt, zusammen 3c> M.
Die Verhandlung der Klage des Ortsarmenverband^s Gießen gegen den Landarmenverband Friedberg wegen Unterstützung des Peter Roth wurde auf Antrag des Klägers au»gefegt, ebenso die Klage des Ortsarmenoerbandes Gettenbach gegen den Ortsarmenverband Mittel-Gründau wegen Unterstützung der Katharine Adrian
In dem Disciplinarverfahren gegen den Schutzmann Gemmecker zu Gießen entschied sich der Provinzrnlausschuß für vorerstige Vervollständigung des vorliegenden Materials.
Die Verhandlung der Klage der Gemeinde Hopfmannsseld gegen Johannes Habicht daselbst wegen Expropriation wurde auf Antrag des letzteren ausgesetzt.
Bane-n ml der Prinzessin Therese ven Liechtenstein durch den Kardinal Füist-Erz- brschof von Fürstenberg statt. Nach dem Trauungsakte empfingen o:e Neuoerinahlten die Glückwünsche der Anwesend n. Die Neuvermählten werden zwei Tage aus schloß Waitstein verbringen und dann die Hochzeitsreise nach Italien antreten.
Madrid, 12. April. Der Belagerungszustand ist nunmehr auch in ganz Catalonien aufgehoben. . . . ..
1 Serajewo, 12. April. Durch Äcimsterial-Erlaß wird die Ausfuhr von Pferden, Eseln und Tragthieren aus Bosnien und der Herzegowina nach Serbien und Montenegro bis auf Weiteres verboten.
Kairo, 12. April. Die verhafteten tscherkessischen Offictere hatten eine Versammlung abgehalten, um eine Petition aufzufetzen, in welcher der Kriegsminister um Zurücknahme ihrer Versetzung nach dem Sudan ersucht werden sollte. Hierbei hatte einer der Ofsiciere, einen Revolver in der Hand haltend, Drohungen gegen Arabi Bep ausgestoßen. Diese Thatsachen wurden denuncirt und alle Offtciere verhaftet.
dahin, daß die Gemeinde Burkhardsfelden verpflichtet sei, dem Ansinnen des Gr. Kreisamtes Gießen zu entsprechen, dahin gehend: die zur Ausführung des von den Wiesenbesitzern in Folge gesetzmäßiger Abstimmung angenommenen Planes einer Verbesserung, der Wiesen in Flur I. und Iir der Gemarkung Burkhardsfelden nöthigen Kosten, veranschlagt zu Dreitausend einhundert Mark, aus der Gemeindekassen vorzulegen, eventuell ein Kapital in dem erforderlichen Betrage für die Wiesenbesitzer zu beschaffen — und verurtheilte die Gemeinde Burkhardsfelden in die Äonn1 des Verfahrens, sowie zur Zahlung eines Aversionalbetrages von Fünfzehn Mark in die Kreiskasse.
Der Provinz'alausschuß erkannte in Erwägung, „^rhnunc
daß ein öffentliches Interesse im Sinne des Art. 48, II. 2 der Kre
ohne Zweifel nicht nur in dem Falle vorliegt, wenn durch eine Ausgabe das Bmeren aller Gemeindeangehörigen gefördert wird, sondern auch schon in bem 5? , mnit. Interesse einer ansehnlichen Anzahl von Gemcindeangehongen in Betrach ' - daß das Vorhandensein des letzteren Falles angenommen werden mu«, wenn einer so kleinen Gemarkung das Interesse von 107 Wiesenbentzcrn 0ef° b ’ß6«.
daß letztere Tatsache außer Zweifel gestellt ist durch das eingehende und wohl, motivirte Gutachten des Gr. Culturinspectors; _nn.,n (Semeinbe
daß auch, abgesehen von obigen Gründen, das Interesse einer g r aehoben. gefördert wird, wenn der Wohlstand einer großen Anzahl ihr-'"Ä tmVaeÄ™ und hierdurch deren Steuerkraft verstärkt wird und dieses Int 1 0 $
Sinne des Wortes als ein öffentliches gelten muß; in Fällen wie ii
dem vorliegenden, schon in dem Gesetze vom 7- Oktober ioa her
ausdrücklich anerkannt worden ist, nach welcher die Mmontal. . 1
Besitzer zur Annahme des Verbesserungsplanes gezwungen. werverrann
daß durch 8 52 der Instruction zur Ausführung des Gesetzes vom 18^ Augul 1871, die Zusammenlegung der Grundstücke rc. betr-, tn_e nem„0nh Vifn 1eures den Gemeinden die Verpflichtung zur Vorlegung der Kostenl un «ml
Kapitals auferlegt worden ist. und wenn für de« vorliegenden Fall ^ Ansiche ges tz liebe Bestimmung noch mcht erlassen worden, bierdurch gerade ^aum mr die Evewum des Art. 48, II. 2 gegeben ist, weil diese Möglichkeit dos Ansinnen öffentlich n Interesse gerade für ben Fall angeordnet ist, daß em Gesetz das öffentliche Interest mcht wahrt^ Gemeinde ans der vorlagsweisin Aufnahme eines
Kapitals etwa erwachien könnte, als em überau«
über den nach Obigem durch Wahrung des öffentlichen Interesses zu sichernden Bor heilen zu Recht,
daß der Recurs als unbegründet zu verwerfen und die Gemeinde Burk- bardsfelden in die Kosten des Verfahrens, sowie zur Zahlung eines Aversionalbetrages von 20 M. in die Proornzialkasse zu verurtheilen sei
Fürst Gortfchakosss Entlastung.
Während der Dfterfeiertage brachte der Telegraph ans Petersburg die^Mtt- theilung^ daß der Zar Alexander III. den greifen Reichskanzler Fürsten Gortschakoff aus Gesundheitsrücksichten und unter Belassung seines Titels und Ranges, seines Amtes enthobin und den mit der interimistischen Leitung der Staatsgeschafte behauten Staatsrath v Giers zum Minister des Auswärtigen ernannt habe W-nn nun auch bereits feit drei Jahren Fürst Gortschakoff theils aus Gesundheitsrücksichten, theils aus ÄmÄ" M -°U Rußlands -uswatt.-.-P°m>- E m-hr betraut war, so müssen wir doch sowohl wegen der außerordentlichen diplomatischen Lausbahn des Fürsten Gortschakoff, als auch wegen seines Nachfolgers dem langjährigen Leiter von Rußlands auswärtiger Politik einige Worte widmen-
Fürst Alexander Gortschakoff, der feine Abstammung von dem be ühmten ruffifchen Herrschergeschlechte der Runks ableitet, wurde als Sohn des Generalmajors Fülst Michael Gortschakoff am 4. Juli 1798 gebor-n. Schon als Jüngling zeigte Fürst Alexander Gortschakoff ausgezeichnete Begabung und wählte nach wohlbestandenem Examen auf dem Lyceum zu Zarskoje-Selo die diplomatische Laufbahn. In diese, bewährte er sich als scharfer Kopf, wie als unverwüstliche Natur, und ward als Secretär und Botschaftsrath in London, Rom, Beilin, dann auch wieder in Petersburg und Turin uno Wien thätig. Im Jahre 1841 wurde Gortschakoff dann rusfische Gesandter am königlich württembergischen Hose in Stuttgart und ihm fiel dann spater die del'cate Aufgabe zu, die Vermählung des damaligen württembergifchen Kioriprriizen jetzigen Königs Karl mit der Großfürstin Olga, der zweiten Tochter des Kaisers Nikolaus von Rußland, zu vermitteln, wobei Gortschakoff große Geschicklichkeit, Treue und Anhänglichkeit an das russische Kaiserhaus zeigte. Wahrend fernes langiahrigen Aufenthalts in Stuttgart wurde Go>tschakoff auch zum russischen Bevollmächtigten beim deutschen Bundestage ernannt und als hat er auch die folgenschwer
Bekanntschaft bi§ Fürsten Bismarck gemacht- Wahrend des für Rußland so verhäng- nißvollen Krimkrieges war dann Gortschakoff russischer Botfchaster m Wien und ih -i lag die schwierige Ausgabe ob, Oesterreich für eine den russischen Bestrebungen günstige Neutralität zu gewinnen, was Gortschakoff freilich nicht vollständig gelang. Wahrend der Verhandlungen des Pariser Vertrags, der Rußland tiefe Demuthigung auf erlegte, zeigte Gortschakoff so viel unerschütterlichen Muth und geschmeidige Beharrlichkeit, daß er noch im Jahre 1856 als Nachfolger Neffelrode's zum Leiter von Rußlands auswärtigen Angelegenheiten vom Zar Alexander II- berufen wurde „Als solcher con- centriite er seine ganze Thättgkeit auf die Sammlung der Kräfte Rußlands und strebte nach einer Annäherung an das damals so mächtige französische Kaiserreich, um mi dessen Hilfe die Verluste des Krimkrieges für Rußland wieder zu ersetzen. Bald merkte aber Goitschakoff, daß er mit Hilfe Frankreichs nicht zu seinem Ziele kommen konnte, und da er gegen Oesterreich noch einen alten Haß aus den Zeiten des Kiimknege^ hegte, so bewirkte Gortschakoff einen engen Anschluß Rußlands an Preußen, nach welchem beide Staaten vom Jahre 1864 dis 1870 nach einem gemeinsamen Plane operirten und Rußland nach den Niederlagen Frankreichs an dem Pansir Vertrage rütteln und die Schmach des Krimkrieges loschen konnte. Damals stand Gortschakoff s Stern am höchsten, als er aber während und nach dem Tü'kenkriege mit den alten vanslavistischen Plänen wieder herausrückte, die Fürst Bismarck im Interesse des europäischen Friedens nicht billigen konnte, da fing Gortschakoff auf einmal wieder mit Frankreich zu liebäugeln an und von diesem Augenblicke an wurden Fürst Bismarck und Gorttchakoff Gegner und find es geblieben. *?a Gegnerschaft der beiden Kanzler Rußlands auswärtigen Beziehungen sehr viel zu schaden drohte, wurde bereits vor drei Jahren der deutschfreundliche Staatsrath v. Giers mit der Leitung der ruffifchen auswärtigen Politik betraut und dieser, ein Freund Deutschlands und Gegner des Panslavisrnus, ist nun auch zum definitiven Nachfolger Gortschakoff s ernannt, ein Ministerwechsel, der offenbar etn bedeutsames Friedenssymptom ist.
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