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des Weiteren aus. Er sucht nachzuweisen, daß es sich in der ganzen Politik des Reichs­kanzlers nach Innen nur um Machtfragen handle. Der Kampf fei auf das höchste ge­stiegen. Die Aufforderung v. 4. Januar d. I. fei die Aufforderung:Klar zum Ge­recht zu machen", und eine solche Gesetzgebung, die uns im Innern fremd ist, sobald als möglich zu beseitigen.

Staatssetretair v. Bötticher: Das Haus wird nicht erwarten, daß ich auf die vielfachen Angriffe des Vorredners antworte. Er hat ein Bouquet von Gegenständen zur Sprache gebracht, die schwerlich mit vorliegenden Gegenstände etlvas gemein haben : Sozialistengesetz, Unfallversicherung, Kulturkampf, Königsrecht, Beamtendisciplin und weiß Gott noch Alles, ift von ihm zur Stelle geschafft worden. Es ist unmöglich, auf Alles das zu antivortcn. Sein Generalthema ist das alte von ihm oft erwähnte: Der Kanzler ist vom Uebel, er muß fort von seinem Platze. Für den Beweis se nes Satzes habe ich nichts Neues vernommen. Ich glaube mch darauf beschränken zu können, dem gegenüber zu erklären, daß, so lange er nicht neue Gründe vorbringt, ich ihm darauf nicht aniworten werde. Ich würde deshalb nicht nölhig haben, auf seine Aus­führungen zurückzukommen, wenn er nicht auch den Bundesrath zum Gegenstand seiner Betrachtungen gemacht hätte. Richter hat die staatsrechtliche Auffassung, daß der Bundesrath über jeden Antrag sich vorher schlüssig zu machen habe. Die Jnitative zur Gesetzgebung liegt beim Bundesrarh und neun Reichstage. In dem vorliegenden Falle wird fte vom Reichstag ergr ffen- Wenn'der Abg Richter behauptet hat, daß der Reichskanzler den Bundesrath als Eoulisse benutzt, so ist er auch dafür den Be­weis schuldig g.blieben Wenn er ferner auf die Allerhöchste Botschaft exemplifizirt, w erinnere ich daran, daß der Kaiser nur von seinen verfassungsmäßigen Rechte Ge­brauch gemacht, wenn er in der Botschaft Vorlagen in Aussicht stellt, die noch nicht d-e Zustimmung des Bundesraths gefunden haben Wenn Herr Richter es für einen guten parlam^ntarischen Geschmack hält, die anderen Vertretungskörper her abzusetzen, 1° "verlasse ich ihm das. Ich kann ihm aber lagen, daß weder der Herr Reichskanzler eme Eoulisse braucht, noch das Gremium der souveränen Fürsten Deutschlands es nolhig hat, sich als Eoulisse benutzen zu lassen.

Abg. Marcard (Bielefeld) spricht für unbedingte Annahme des Antrages Windt- horst, bleibt indeß unverständlich.

m ^b0, Schröder (Wittemderg) erklärt sich gegen denselben. Der Antrag wolle dre Beseitigung eines Exekutivmitiels, das gegeben sei, um Zwecke die von der Mai- geietzgebung verfolgt werden sollen, unter Umständen zu realisiren. Redner stellt ent­schieden m Abrede, daß die K ulturkampfgesetze gegen die katholische Bevölkerung und deren freie Religionsubung gerichtet gewesen seien. Er würde es vor Gott und seinem Gewrffen n cht verantworten können, wenn er aus solchen Motiven für die Maigesetze gestnnint hatte Er könne deshalb auch nicht zugeben, daß das Prinzip dieser Gesetz­gebung eine falsches gewesen. Er werde deshalb höchstens für eine motivirte Tages- ordnung stimmen, doch halte er es für richtig, den Antrag abzulehnen, da mit der Annahme desselben ein praktischer Zwck in diesem Augenblick doch nicht zu erreichen sei.

Abg. Frhr. Langwerth v. Simmern spricht für den Antrag Windthorst. Dann Nach einigen persönlichen Bemerkungen nimmt k p °1*. ber Abg. Windthorst. Redner wendet sich zunächst gegen einige Bemerkungen t bcr üerbunbeteiT Regierungen. Er hat gesagt, die Regierungen wollten

sich belehren lassen. Die Bundesregierungen hätten ohne Zweifel das volle Recht, sich schweigend zu verhalten; ob es aber auch weise ist, eine solche Stellung einzunehmen, wolle er nicht untersuchen. Er würde es für politisch weiser gehalten haben, wenn sic gesagt hatten:Wir brauchen das Gesetz weiter nicht und sind mit der Abschaffung desselben einverstanden .. Dem Staatsmanne Häne! bemerke er, daß es allerdings von -vk f'n?lc.n5 ^effe ist, wenn sie eine Position ausgiebt, die nicht zu halten ist. Jedenfalls wurden die Regierungen aus den Verhandlungen die Lehre nehmen, daß die Vertreter der deutschen Nation jedenfalls zu erkennen gegeben haben, sie wünschten dem Culturkamps em Ende zu bereiten. Das sei aus allen Reden hervorgegangen. Durch die Annahme seines Antrages würden die Verhandlungen im Abgeordnetenhause m keiner Weise prajudicirt, obgleich er von demselben nicht viel erwartet. Was der Gesandte m Rom thun soll, davon wisse man nichts, und er könne versichern daß er, sich über diese Sendung gar nicht freue. Wäre es wirklich eine Sendung des Friedens dann wurde er Gott danken. Redner schließt mit dem Danke an alle Parteien" daß sie den Wunsch zu erkennen geaeben haben, den Frieden Herstellen zu wollen; insbeson dere dankt er Jur bie mündliche Art, in ber biese Verhanblungen auch bem Centrum gegenüber geführt worden fmb.

£>auS tritt nunmehr in bie Speeialberathung uiib zwar über $ 1 des vor­liegenden Antrages, welcher lautet:

'/Das Gesetz, betreffend die Verhinderung der unbefugten Ausübung von Kirchenamtern vom 4. Mai 1874 wird aufgehoben". 9

Hierzu liegen Anträge der Conservativen und der deutschen Reichspartei auf motivirte Tagesordnung vor.

x Rickert (Danzig) erklärt sich gegen den Antrag. Je weniger er persönlich

ben Culturkampf bejorbert habe, besto mehr nehme er die volle Verantwortung für jene Gesetzgebung ans sich. Nicht Bennigsen, nicht Falk, nicht seine speciellen Fraktwns- genossen seien bie Trager des Culturkampfes, sondern ber Herr Reichskanzler selbst Welche Beweggründe ber Kanzler habe, in dieser wichtigen Frage zu schweigen fei .-.uneifinblich. Herr v. Bötticher habe die Haltung bes Bunbesraths unrichtig bargestellt Es el nicht zutreffend, baß ber Bunbesrath immer erst ben Reichstag gehört und dann

WWfcn gekommen fei. Am 3. März 1874, bei der Organisationsfraa' der Reichslande, am 3. April 1878 in ber Diätenfrage, am 17. Marz 1880 in ber Gewerbeordnungsfrage u. s w. habe ber Reichskanzler sofort, gleich nach ben ersten Rednern, eine Erklärung abgegeben und habe seinNein" dazwischen geworfen In dessen sei zu berücksichtigen, baß m England in der Gesetzsammlung zahlreiche Geseke vorhanbeli feien bie nicht angewendet werden und so könne dieses Gesetz auch noch einige Zett bestehen bleiben Er wlss e nicht, was mit der Aushebung d es es Ges tzes errelcht werden solle und könne deshalb nicht der Führung des 6entrum§ fo^aen Sodann fei er außer Stande, wenige Tage vor Eröffnung des preußischen Landtags' sich einer Führung anzuvertrauen, von ber man nicht wisse, wohin sie wolle Wett bem so sei, deshalb sei er und der überwiegende Theil seiner Parteigenossen trotz aller Sympathie für ben Antrag Wmbthorst dafür, denselben durch motivirte Tagesordnung zu beseitigen (Redner verliest einen solchen Antrag). ^uc^cvnung

r ,^bg. v. Forkenbeck : Ich bekenne offen, für das Gesetz v. 4. Mai 1874 gestimmt Zu haben und ich lehne die Verantwortung dafür nicht ab. Ich bekenne ferner daß

"°n !^^."0^)wenbig erachte, eine Revision unter Ausschluß

der diskretionären Vollmachten. Schon im Jahre 1877 habe ich eine derartige Reoifinn für nothwendig gehalten und habe dies ausgesprocher Das Bedürfniß hier ür ist dringender geworden eit dem bekannten Juligesetz vom Jahre 1880 Wenn wla heute wiederhole so wird der Abg Windthorst zugeben, daß dies eonsorm demkn^a n in 9eiP($en habe. Den Inhalt der Revision kann ich heute nickt angeben, ich will mich nicht unbestimmte Hoffnungen erwecken, ich glaube, die Revision wild von tjaö ZU Fall stattstndeii müssen, wobei die unveräußerlichen Rechte des Staati's gegenüber den Bedurfniffen der Kieche zu wahren sein werden. Ich halte ein Bedürf NM sur Aufrechterhaltung des Gesetzes vom 4. Vtai 1874 für nicht vorhanden mär, ein solches Bcdurfmß vorhanden, dann würde fick auck die Reaierun^ roau Das Gesetz ist aus der damaligen Lage entstandenWeder an§ bfm Hause noch^on- Bundesrath für bie Ausrechthaltnng bes Gesetzes etwas gesorgt worben. Warum hat bei preußffche Kommissar bes äZnndesraths nicht die Nothwendigkeit der Aufreckt- haltung diests Gesetzes betont? In ber That ist auch bie Laae heute eine aickere als imJahrel874. Trotzdem halte ich nicht es für wohlgethan, bas Gesetz schon heute aufni- bebcn. Zne Lage ber kirchenpolitischen Verhanblungen ist uns völlig unbefannt wir wtüen ulcht, was im preußischen Lanbtage verhanbelt werben soll. In zweimal 24 Stuuben wirb der Lanbtag eröffnet, bann wirb bie Lage klar sein. Deshalb bitte irh ©ie, beu Antrag Winbthorst abzulehnen, bie Lage würde im Lande falsch verstanden weicken wir wurden Hoffnungen erwecken, bie ber Revision schaben würben Aus biesem Grunde bitte ich Sie, den Antrag Windthorst abzulehnen

Die Abgg. Schroder (Wittenberg) und v. Kardorff suchen ihre früheren Ans fuhrungen zu ergänzen bezw. richtig zu stellen ' nutzeren Aus-

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folgerungen kommen werden. Er würde sonst von der Liberalstät einen eigentümlichen Begriff bekommen. Ubcralttnt ber Neuliberalen

Ein unbedeutendes Gebäude ist in Folge Unvorsichtigkeit eines Bewohners am 31. v. Mts. niedergebrannt.

Deutscher Reichstag.

23. Sitzung vom 12. Januar.

Präsident v. Levetzow eröffnet die Sitzung um iy4 Uhr.

Am Bundesraihstlsche: i. Bötticher u. A.

Tagesordnung: 1) Dritte Berathung der Kalivorlage.

Dieselbe wird debattenlos genehmigt-

2) Fortsetzung ber Berathung über den Antrag Windthorst, betr. die Aufhebung des Gesetzes über die Verhinderung der unbefugten Ausübung von Kirchenämtern.

Abg. Dr. Hänel: Es fei immer eine peinliche und sachlich unangenehme Lage, wenn man gezwungen ist, im Namen einer Minorität feiner Partei zu sprechen. Die konservativen Blätter hätten bereits verkündet, daß dieser Zwiespalt wesentlich zur Zersplitterung der großen liberalen Partei führen werde unb bieProvinzial Corre- spondenz" habe bereits die Frage aufgeworfen, wie könne die Regierung sich auf bie liberale Partei stützen, die in sich so zersplittert ist. Wie stehe cs nun heute, nachdem der Reichstag in die parlamentarischeDiscussion eingetreten ift? Wie steht es mit der konservativen Part i? Wir haben gestern von Herrn v. Kardorff gehört, daß die Frei- Conservatioen sich entschlossen haben, für eine motivirte Tagesordnung zu stimmen, welche von ber Erwägung ausgeht, daß ja jetzt Erörterungen zwischen dem Staate unb ber römischen Curie über eine Herbeiführung des kirchlichen F'iebens stattsinden, deren Resultat erst abgewartet werden müsse. Unb Herr v. Kleist erklärt Namens der beutsch- conservativen Partei, daß diese in zwei fast gleiche Hälften in dieser Frage geschieden sei, von denen die eine für, die andere gegen den Antrag stimmen werbe. Nach dieser Sachlage sind sie vollkommen berechtigt, bie Artikel berNordd. Allg. Ztg." unb ber Prov.-Corr." einfach umzuschreiben und an Stelle des Wortesliberal" das Wort konservativ" zu setzen. Ich frage, w-e kann denn die Regierung sich auf eine Partei stützen, die so gespalten ist, wie die konservative Partei? Redner gcht nunmehr auf die Entstehungsgeschichte des Gesetzes vom 4. Mar 1874 des Näheren ein und betont namentlich, daß dieses Gesetz die gjammte Maigesetzgebung zur Voraussetzung gehabt habe. Die Sachlage von damals erforderte cs, daß man bem Staate die Mittel in bie Hand gab, um bem Gesetze Achtung zu verschaffen. Redner ist deßhalb ber Meinung, daß bie Revision an der richtigen Stelle, also an ber Maigesetzg bung selbst vorzu­nehmen sei. Das Gesetz vom 4. Mai 1874 sei dazu schlechterdings nicht geeignet. Ader auch noch ein anderer Grund veranlasse ihn, gegen den Antrag zu stimmen. Wollte er auch dieses Gesetz außer allem Zusammenhai ge mit ber Maigesetzgebung betrachten, so müsse er sich doch fragen, welche Absicht verbindet man denn mit der Aufhebung des Gesetzes, welche Ziele verfolgt man, welches ist der Standpui kt, der dazu führt, daß gerade dieses Gesetz einer Revision unterworfen werden soll. Hier fehlt jede Klarheit. Es würden die verschiedensten Zwecke, die verschit densten Standpunkte mit bem Antrag Windthorst verbunden, so daß man nicht wisse, wohin man eigentlich steuere, welche Bestrebungen man verfolge, zu welchem Ziele dieser erste Schritt führen solle. Weiter führt Redner aus, daß weder der Bundesrath, noch ber Reichskanzler, noch bie preuß. Regierung sich über düse Frage geäußert unb Beschlüsse über ben Zusammenhang bes aufhebcnben Gesetzes mit ber im Lanbtag zu erwartenden kirchenpolitischen Vorlage gegeben. Aus biesem Schweigen schließt Redner, daß bie Annahme des Antrages Windthorst bem Herrn Reichskanzler vielleicht sehr gelegen kommt, um eine Genehmig­ung bes Bunbesraths von ber künftigen Haltung bes Centrums gegenüber ben Vor­lagen ber preußischen Regierung abhängig zu machen. Die vollstänbiae Revision ber Maigesetze, welche bas Centrum verlangt, sowie die Abhängigkeit 'ber Verhältnisse ber katholischen Kirche von bem Ausgang der Verhandlungen mit Rom' weift unsere Partei entschieden zurück. Ich scheibe nur barin von meinen Freunden, daß ich nickt an einem einzelnen Punkte ben Anfang mit Concessionen machen will. Vor sechs Jahren galt es für anrüchig, kein Culturkämpfer zu fein, sitzt weist Jeder ben Verdacht, ben Cul­turkampf gewollt zu haben, entschieben zurück (Heiterkeit). Selbst die heftigsten Cultur-- kämpfer, bie Freikonservativen, wollen nichts mehr bavon wissen. Wenn man aber auf eine solche Gesetzgebung sich eingelassen hat. bann muß man auch bie Verantwort­lichkeit bafür übernehmen, welche ja bas Eingestänbniß bes Jrrthums im Ganzen unb im Einzelnen nicht ausschließt. Ich erblicke in bem Antrag Winbthorst nur einen An­trag zu wettergehenben principiellen Concessionen. Aus individuellen und praktischen Gründen, nicht aus principiellen, die allen meinen Freunden gemeinsam sind, lehne ich ben Antrag ab. (Beifall bei ben Nationalliberalen.)

«lbg. Liebknecht erklärt sich mit bem Antrag Windthorst Namens ber social- bemokratischen Partei einverstanden. Er habe an demselben nur auszusetzen, daß er nicht allgemein ift, daß er nicht die Abschaffung aller Ausnahmegesetze fordert. Die socialdemokralische Partei habe die Absicht gehabt, diesem Mangel durch die Stellung eines Amendements abzuhelfen. Sie sei aber durch die Geschäftsordnung daran ge­hindert und deßhalb werde sie einen selbstständigen Antrag einbringen, welcher die Abschaffung sämmtlicher Ausnahmegesetze bezweckt, darunter bas Jesuitengesetz, das Gesetz vom 4. Mai 1874, ben Kanzelparagraph unb bas Socialistengesetz. Es mei'be sich dann zeigen, ob bie Majorität, welche jetzt für den Antrag Winbthorst eintritt, die Consequenz ihres Beschlusses ziehen werbe.

Abg. Frhr. v. Hammerstein (kons.) fonftatirt ebenfalls bie Thatsache, baß jetzt Niemanb bie Schuld an dem Culturkamps tragen wolle. Allerdings hätten bie Herren benfelben nicht gemacht, aber sie hätten ihn vergiftet. Jedenfalls fei inzwischen der Grundsatz aufgegeben, baß ber Revision ber Maigesetze eine Unterwerfung der Kirche vorangehen müsse. Persönlich ist Redner der Meinung, baß bet einer Revision bei Maigeietzgedung, weil biefelbe auf falscher Grundlage beruhe, wenig von derselben übrig bleiben werde. Die Konservativen feien übrigens in der Beurtheilung des fraglichen Gesetzes vollständig einig, nur bezüglich ber Opportunität bes Antrages gingen die Meinungen auseinander. Es sei aber nach seiner Auffassung vorauszusetzen, baß b e Annahme bieses Antrag? mit Rücksicht auf die schwebenden Verhandlungen ber Reichs­regierung, bezw. ber preußischen Regierung nur erwünsch! fein müsse. Veranlassung und Zweck, auf dem bas Expatriirungsgesetz beruhe, seien nicht mchr vorhanben. Es fehlen heute nicht nur bie materiellen, sonbern auch bie formellen Voraussetzungen bes Gesetzes. Deßhalb werbe er für ben Antrag stimmen.

Abg. Richter (Hagen): Herr v. Bötticher hat gestern betreiben Stanbpunkt eingenommen, welchen die Herren unb Damen auf ben Tribünen einnehmen, die sich auch hier belehren lassen wollen. Wenn ber Herr Reichskanzler nur als Sprachrohr des Bunbesraths vor uns erscheinen will, so haben wir nichts bagegen, bann muß biefer Stanbpunkt aber jeberzeit gewahrt werben. Nack ben bisherigen Erfahrungen wirb ber Bunbesrath nur allzu häufig als Eoulisse diplomatisch vcrwerthet. Er ist bisher kein Hinderniß für einseitige Projekte des Reickskanzlers gewesen. Dieses Ge­setz ist kein selbstständiges, es ift nur ein formelles Gesetz, es ist nickts weiteres als eine bittere Nothwendigkeit in einem bestimmten System Wer für dieses Gesetz

schwärmt, ber qualifizirt sich für den Polizeidienft. Das Gesetz ist nichts weiter als eine Vollmacht an die Regierung Sollen wir der Regierung diese Vollmacht lassen, wenn sie selbst uns zweifelhaft darüber läßt, ob sie dieser Vollmacht überhaupt noch Werth beilegt? Man drängt doch der Regierung solche Vollmachten nicht auf, nament­lich wenn cs sich um ganz ungewöhnliche Rechtsm-ttel handelt Ich bin nickt der Meinung, daß man dem Reichskanzler mit der Annahme des Antrages Windthorst einen Gefallen erweist; Alles was darüber verlautet, spricht für das Gegentheil, bas sehen wir auch an ben Konservativen, bie in bem Maße, als sie bem Reichskanzler persönlich näherftchen, gegen ben Antrag zu stimmen entschlossen sind. Waium schweigen benn bie preußischen Minister in biefem Hause? Was wissen benn bie Par­teien von ben Unterhanblungen mit Rom? Die Herren schweifen sich aus, und wir sollen nun thun, als wenn wir bie Funktionen biefer Herren übernehmen. Wäre es nickt Aufgabe cne? preußischen Ministers, wenigstens in ferner Eigenschaft als Ab- georbneter ben Standpunkt ber Regierung klar zustellen? Im Uebrigen hat d>e Revision ber Maigesetzgebung begonnen von eincm eisten Schritt kann nicht mehr bie Rede sein. Wir nehmen ben Antrag nicht aus Liebe zu Herrn Windthorst an/ sondern aus nur sachlichen Gründen Ich bedauere den Standpunkt ber Ratio-.al- liberalen unb speziell ben des Herrn Ho brecht; es ist das ein ganz falscher Strich­punkt. Allerdings wollen wir auch auf die Gefühle der katholischen Be­völkerung Deutschlands Rücksicht nehmen, aber zu verhandeln haben wir nur mit den legitimen Vertretern des katholischen Volkes, nicht mit Rom. Was den soge­nannten Kulturkampf vergiftet hat, ist die Rtethode, bas liegt in ber fehlerhaften Politik des Kanzlers. Für den Kanzler ist der Kulturkampf nichts weiter als eine Machtfrage, I wahrend er für uns in Wahrheit eine Kulturfrage ist. Redner führt diesen Gedanken