1882
Donnerstag den 12. Oktober
Nr. 238
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.
Bnreau: Schulstraße 7.
Gießen, den 6. Oktober 1882.
Hainer-Hof, Winnerod.
Im Bezirke der II. Compagnie (Lieh)
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Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlcchn.
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
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Gießener Anzeiger
Amts- und Anzcigcblatt für den Kreis Gießen.
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Die diesjährigen Herbst-Control-Versammlungen werden im Kreise Gießen wie folgt abgehalten werden:
I. Im Bezirke der I. Compagnie (Gießen).
I. Zu Gießen am 3. November 1882, Vormittags, im Oswald'schen Garten
und war um 8 Uhr für sämmtlichc Reservisten der Infanterie, sowie sammtliche zur Disposition der Truppentheile und der Ersatz-Behörden entlassenen Biannschaftcn aller Waffen, um 9 Uhr für fämmtliche Reservisten der übrigen Waffen und die am Schluffe naher bezeichneten Wehrleute.
Hierher gehören die Orte: . .
Annerod, Burkhardsfelden, Gießen mit Schiffenberg und Herrnwald, Heuchelheim, Klem-Lmden, Oppenrod.
2. Zu Lollar aui 4. November 1882, Vormittags 9 Nhr, neben dem neuen Bahnhofsgebäude.
Hiorhrr 9^”“bnor^caDbrtgba,; AH-Bussck, Bersrod, Beuern, Climbach, Daubringen mit Hof Heibertshaufen, Groß-Bufeck, Lollar, Mainzlar, Rödgen, Ruttershausen mit Kirchberg, Staufenberg mit Friedelhausen, Treis a. d. Lda., Trohe, Wiesest.
3. Zu Grünberg am 4. November 1882, Nachmittags 1 Uhr, an dem Bahnhofe
Hierher Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg mit der Dickelsmühle, Neumühle, Stadtmühle, Steinmühle, Obere und Untere
-tieaelhütte, Latzmühlc, Hattenrod, Harbach mit der Kolbenmühle, Sommerinühle, Keffelbach mit der Rabenau'schen Papiermühle, Lauter mit der Arztmühle, Bingmühle, Georgenhammer, Strellesmühle und Walkmühle, Lindenstruth, Londorf mit der Burg Rabenau, Burgmuhle, Schandtmühle, Reitzenmühle und Ziegelhütte, Lumda (Groß und Klein), Odenhausen mit Appenborn-Hof, Queckborn, Remhardsham, Reiskirchen, Mddingshausen, Saasen mit Bollnbach, Veitsberg und^Wirrberg, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain, Weitersham mit dem
1. Zu Hungen am 11. November 1882, Mittags 12 Nhr, am Friedhöfe.
Hierher gehören die Orte: , _ , -
Bellersheini, Bettenhausen, Hungen, Inheiden, Langd, Langsdorf, AWhenheim, Ronnenroth, Obbornhofen, Rabertshausen mit Ringelshausen, Rodheim mit Hof Graß,- Röthges, Stemheim, Trais-Horloff, MM Billingen.
2. Zu Lieh am 11. November 1882, Nachmittags 3 Uhr, am Bahnhose.
Hierher gehören die Orte: . . , ~ .
Albach, Mendorf a. d. Lahn, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt mit Arnsburg, Ettingshausen, Garbenteich, Groß-Linden, Grunmgen, Hausen, Holzheim, Lang-Göns, Leihgestern, Lich mit Albacher-Hos, Kolnhausen und Rlühlsachsen, Münster, Hof-Gill, Rieder-Besstngen, Over-Befsingen, Ober-Hörgern, Steinbach, Watzenborn mit Steinberg. , , ™
Es haben aus den genannten Orten zur bestimmten Stunde sämintliche im betreffenden Bezirke wohnenden Offiziere und Mannschaften des ^eurlauvten- standes aller Waffen des deutschen Reiches zu erscheinen, welche zur Reserve gehören, zur Dispofition der Truppenthetle beurlauvt, oder zur Dispofilion der Ersatz-Behörden entlassen find, sowie diejenigen der Landwehr angehörigen Mannschaften, welchen eme besondere Ordre zur Gestellung bei der Herbst-Control-Versammlung vom Bezirksfeldwebel zugegangen ist- — Die Ersatz-Reservisten haben nicht zu erscheinen.
Dispensationen können nur in ganz dringenden Fällen eintreten und müssen darauf bezügliche Gesuche spätestens 8 ^age vor den betreffenden Control- Versamnilungen auf dem Dienstwege eingereicht werden. ~
Die ohne Entschuldigung fehlenden Mannschaften haben sich der gesetzlichen Strafe zu gewärtigen.
Es wird noch bemerkt, daß die Leute mit dem Militär-Paß und Führungs-Attest versehen in bürgerlicher Kleidung zu erscheinen haben, und vor. dem Beainn der Control-Versammlung Schirme, Stöcke, Pfeifen 2c. fortzuleaen sind. 8*^*»
1 9 b Oberstlieutenant z. D. und Bezirks-Commandeur.
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10. Die Armenverbände müssen mit solchen Machtmitteln ausgestattet werden, daß sie den Trotz und die Trägheit der ihnen überwiesenen Armen zu brechen und die ihnen obliegende Erziehung der noch arbeitsfähigen Personen zur ökonomischen Selbstständigkeit durchzuführen vermögen. ,
11. Es ist von Reichswegen darauf zu dringen, daß jeder Orts-Armenverband einen solchen Umfang hat und mit solchen Einrichtungen ausgestattet ist, daß er den Anforderungen, welche an die öffentliche Armenpflege zu stellen sind, zu entsprechen
12. Die Herbergen bedürfen einer strengen Controle und die Behörden müssen in den Stand gesetzt werden, sie auch dann zu schließen, wenn ihre Inhaber erwiesenermaßen den Bettel begünstigen, oder wenn sie Stätten der Vollerei, der Unordnung oder der Schamlosigkeit geworden sind. Im öffentlichen Interesse ist auf die Herstellung von Herbergen hinzuwirken, in welchen die einkehrenden Wanderer gegen Ausbeutung und gegen Verführung zur Unsittlichkeit gesichert sind.
In Anschluß hieran res-rirteH-rr Ernst (M-rseld) über eine von Herrn Land- rath Germershausen (Insterburg) veröffentlichte.^rochure. ,,Dre R^orm der Armengesetzgebung", welche im Großen und Ganzen die von dem ersten Referenten ausgesprochenen Grundsätze ebenfalls enthält. ~ . ,fa
Das Resultat der Kündigen Debatte, auf deren Details einzugehen uns unmog-. lich ist, war die Annahme der Nummern 1—6, 10 und oben angetührten^atze sowie Ueberweisung von Nr. 7—9 zur wetteren Erwägung des Congrestes. Nr. 11
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von übtr 200 Theilnehmern besuchtes gememsaEs Mittagsmahl, dem sich ^bend ein von der Stadt Darmstadt mranstaltetcs anf*nt6cn wird. Morgen
SSormümg fmbef Ausflug der DOr cinigfn Monaten verstorbenen
Kebeimermb s KLvveri ist nunmehr der Professor Dk. Altboff von der rechts- und üaatsw sienschaitlichen Facultät an der Universität Straßburg dazu ersehen, das Decernat über "e Universitäts-Angelegenheiten im preußischen Cultusminlstenum zu übernehmen. Derselbe ha am Sonnabend bte Berufung nach einiger Bedenkzeit angenommen. AU- boff ist im -tabre 1839 zu Dinslaken im Kreise Duisburg geboren. Nach Vollendung seiner Kumnasial-^und Universitätsstudien war er längere Zeit als Referendar und Messor in der iurisUsch'N Praxis, namentlich in den rheinländischen Bezirken Neuwied und Bonn thätig Im Frühjahr 1871 kam derselbe als Justitiar und Referent für
Aeutschland.
m. Darmstadt, 9. Oktober. sJahresoersammlung des Deutschen Vereins für Armenpflege und Wohlthätigkeit.) (Forisetzung und Schluß.) In der heutigen zweiten Sitzung, welche Vormittags 9 Uhr im Saalbau begann, bildete den einzigen Gegenstand der Verhandlung „Der Unteistützungswohnsitz und das Land- aimenwesen mit RüclsiLt auf die vagabundirende Bettelei". Der Referent, Herr Land- roth Dr. Elvers (Wernigerode) faßte seine gediegenen und warmen Ausführungen in folgenden Sätzen zusammen:
1. Die Zustände, welche die Vagabondensrage in den letzten Jahren zum Gegenstände der Besprechung in so vielen Versammlungen und in der Presse gemacht haben, dauern im Wesentlichen unverändert fort.
2 Der Schaden, welcher unserem Volksleben in materieller und in geistiger Beziehung durch das Vagabondenthum zugefügt wird, ist von der größten und tiefgreifendsten Bedeutung.
3. Die Thätigkeit der Emzelnen und der Vereine ist ohne Hülfe des Staates nicht im Stande, dem zu so großem Umfange gelangten Uebel zu steuern.
4. Es sind manche Aenderungen in den gesetzlichen Vorschriften über die Bestrafung der Bettler und Landstreicher wünschenswerth; doch darf von einer blosen Deischärsung der Strafen eine Beseittgung der jetzigen Mißstände nicht erwartet WCTt> "ß. Daß man das Geben von Almosen an Vagabonden unter staatliche Strafe stellt, ist nicht durchführbar.
6. Die Hilfe, welche von der Gesetzgebung erwartet werden muß, kann nicht darin bestehen, daß sie die Freizügigkeit aufhebt, sondern nur darin, daß sie solche gegen Mißbrauch schützt tilgendes Bedürfn ß, daß jeder Angehörige des Deutschen Reiches einem bestimmten Orte zugewiesen wird, an welchem er seinen Unterstützungswohnsitz hat und daß fortan Niemand mehr, so lange er Angehöriger des Reiches ist, seinen seitherigen Unterstützungswohnsitz verlieren kann, wenn er nicht zugleich einen neuen eiiriibt. her sich der Wanderfreihett unwerth gemacht hat, muß gezwungen
werden können/an dem Orte, an welchem er seinen Unterstützungswohnsitz hat, dauernd zu bletben.^^ bje außerhalb ihres Unterstützungswohnsitzes dem Erwerbe nachgehen, ist die Führuna von Wanderbüchern vorzuschrechen, die von der" Obrigkeit auszustellen und in regelmäßigen Zwischeüräumen zu reo-diren sind,


