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Wie fleht es in Rußland aus?

Obwohl seit der Danziger Kaiser-Zusammenkunft und der wiederum voll­zogenen Annäherung Rußlands an Deutschland und Oesterreich das russische Reich schon vor längerer Zeit aus seiner isolirten und schmollenden Haltung herausgetreten und auf den besonderen Wunsch des maßvollen und friedliebenden Kaisers Alexander HI. ein getreuer und zuverlässiger Nachbar in der europäi­schen Staatenfamilie geworden ist, so betrachtet man in Europa die fernere Entwickelung der politischen Dinge ün Ezarenreiche doch immer noch mit arg­wöhnischen Äugen, und zwar mit guten Gründen. Wir constatiren allerdings ganz ausdrücklich, daß man in der Besonnenheit und Friedensliebe des Czaren Alexander HL einen festen Damm gegen die panflavistischen Evolutionen der in Rußland dominirenden Parteien der Altrussen und Pauslavisten erblicken muß, aber der Czar ist nicht nur allein sterblich, sondern er ist auch in Rußland nicht immer allmächtig und die gesauunte Zukunft Rußlands hängt nicht mehr vom Willen des Czaren, sondern dein Laufe ab, den die fort und sott gähren- den inneren russischen Zustände nehmen und in dleser Beziehung lieht es gar nicht besonders tröstlich aus. Daß der Nihilismus in Rußland nicht wüste Zer- störungswuth, sondern auch den fanatischen Kampf einiger unterdrückter Klassen gegen die russische Beamten-Corruption und das russische Regierungs-System bedeutet, darüber sind sich alle Polititer, sogar die einsichtigen Staatsmänner Rußlands, klar, denn man hat es ja neuerdings gesehen, daß die Nihilisten manchmal glimpflich behandelt werden, was offenbar nicht geschehen würde, wenn die russische Negierung in jedem Nihllisten einen wilden Zerstörungs- Fanatiker erblickte. Der Nihilismus ist daher wahrscheinlich weiter nichts, als die unter den drakonischen Verhältnissen Rußlands sehr wild, roh, verwegen und listig auftretende russische Oppositionspartei. Was diese Oppositionspartei erstrebt, liegt sehr nahe. Sie verlangt die Beseitigung der Beamten-Corruption und der Beamtenwillkür und Einführung einer Verfassung mit Volksvertretung und theilweiser Selbstregierung. Es gab nun eine Zeit, wo einige erleuchtete russische Staatsmänner in diesen Forderungen einen berechtigten Kern anerkannten und durch entgegenkommende allmälige Reformen den Revolutionären den Zünd­stoff entziehen und Rußland einem modernen Staats- und Cutturleben entgegen­führen wollten. Diese Staatsmänner waren Graf Loris Melikoff, Graf Schu- waloff und Abasa. Aber wo sind diese wenigen Erleuchteten geblieben? Nach und nach fielen sie bei dem Kaiser in Ungnade oder wurden doch aus ihren Regierungsstellen verdrängt und zwar ohne jeden Zweifel deshalb, weil die Alt­russen und Pauslavisten in Rußland leider übermächtig geworden sind und ihre frivolen und anmaßenden Führer, wie Jgnatieff, Aksakoff u. A. dem Czaren eingeredet haben, daß für Rußland alles Heil im Altrussenthum und Slavismus liege und der verderbliche Nihilismus mit seinen Nimmersatten Forderungen nur - ein Product der ausländischen, modernen Cultur sei. Es liegt ja ein Körnchen Wahrheit in diesen Behauptungen, denn wenn die Unterthanen des Czaren die Stockrussen geblieben wären, wie vor hundert und zweihundert Jahren, dann hätte sich in Rußland allerdings kein Nihilismus und keine Oppositionspartei entwickeln können. Aber wer hat denn die moderne europäische Cultur in Ruß­land eingeführt und Rußland dadurch zu einer Großmacht erhoben? War es nicht Peter der Große selbst, der da einsah, daß das Altrussenthum, werter nichts war, als die alte asiatische Barbarei und daß diese seinen Russen mit Gewalt ausgetrieben rverden müsse? Der Barbar ist nun den Russen jo ziem­lich ausgetrieben, aber den modernen Culturmenschen läßt das corrumpirte, der Willkürherrschaft ergebene russische Beamtenthum nicht fertig werden. Weil sich aber Mßland weder durch die Künste eines Jgnatieff besänftigen, noch durch den reaktionären Fanatismus der Allrussenpartei in die Zustände früherer Jahrhunderte Druckschrauben läßt, so ergiebt sich daraus für Rußland em auf­reibender Kampf der unvermittelten Gegenjätze, der im Stillen fortwuthet und es auch an gewaltsamen Ausbrüchen nach Innen wie nach Außen früher oder- später nicht fehlen lassen wird, wenn der Czar Alexander sich nicht mit Rath­gebern urngiebt, die unbedingt für Rußland geboten find. Freilich erscheint die friedliche Durchführung von Reformen in Rußland vollständig unmöglich, denn die Beamten-Corruption ist in diesem Lande so tief eingefresfen und dabei die Macht dieser Beamten doch noch so groß, daß wir keine friedlichen Mittel kennen, die im Stande wären, jene verrotteten und ungetreuen Diener des russischen Staates zu beseitigen.

Deutschland.

m. Darmstadt, 10. Januar. Das Berathungsmaterial, welches der demnächst zusammentretenden zweiten Kammer bereits vorliegt, ist ein ziemlich umfang­reiches. Hauptgkgcnstand der Berathung wird naturgemäß vorerst das Staats­

Budget für die Finanzperiode 1882/85 und der damit im Zusammenhang stehende Entwurf des Finanzgesetzes bilden. Weiter hat die Regierung bis jetzt fünf Gesetzesentwürfe vorgttcgt. Dieselben betreffen die Bildung von Provinzialfonds für den Neubau von Kreisstraßen, die Ausführung des deutschen Genchtskostengesetzes und der deutschen Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher und fti- Zeugen und Sach­verständige, die Enteignung von G'.undeigenthum, die Hinterlegung von Depositen und Eaut'onen und von Proatkapitatten bet der Hauptstaatskasse und die Gewann- und Parzellenvermessung. Eine weitere Vorlage der-Regierung bezw.ckt die Erhöhung der Pensionen der Wittwen und Waisen der Volksschullehrer für die > ächsten drei Jahre. Bis jetzt wurde ein Initiativantrag eingebracht und zwar von den Abgg. Schröder und Genossen Derselbe geht auf Aufhebung des Gesetzes vom 3. Mai 1858, die Bildung der Ortsoorstände betreffend, und des Abs. 2 des Art. 1 des Gesetzes vom 22. November 1872. die Mitwirkung der Forensen bei der Festsetzung des Gemeinde­voranschlags betreffend. Die Zahl der von einzelnen Abgeordneten gestellten Anträge beträgt bis jetzt 17. Es sind der Reihenfolge der Einbringung nach die folgenden: Antrag Metz, die Abänderung d s Gesetzes vom 8. November 1872 über die Zusammen­setzung der beiden Kammern der Stände und die Wahlen der Abgeordneten betreffend; Antrag Wasserburg und Genossen auf Abänderung der Gesetzgebung bezüglich der Wahlen der Abgeordneten zur zweiten Kammer der Stände; Antrag Schröder, das Civildiener-Wittweninstitut betreffend; Antrag v. Rabenau. Herabsetzung des Jm- mobiliar- und Hypothekenstempels betreffend; Antrag D'ltmar auf Errichtung einer Beschälftation zu Butzbach; Antrag Betz, die Unterhaltung des Gymnasialgebäudes m Mainz und der dazu gehörigen Häuser betreffend; Antrag Ellenberger, und Ge­nossen auf Regulirung und Eindämmung der N'dder und Nidda; Antrag Osann,auf Uebernahme der durch die Dammbau. und S.Neußenanlagen den Gemeinden Trebur und Astbeim entstandenen Kosten durch den Staat; Antrag Haas, Förderung der Boden­melioration betreffend; Antrag Haas un- Schröder auf Aufbesserung der Pensionen der Wittwen, bezw. hinterlassener pensior.sberecht'gter Kinder der Volksschullehrer; Antrag Kugler unh Böhm zum Hanptvoranschlag, Territorial-, Fluß und Dammbau betr.; Antrag Dittmar auf Ertheilung von Pensionen und Unterstützungen an Gemeinde­forstwarte und deren Hinterbliebenen; Antrag Wasserburg auf Einführung von Wahlcouverten; Antrag v. Rabenau, die Landescutturgesetzgebung im Großberzog- thum betreffend; Antrag Kugler auf alsbaldige E nführung des Secundärbetriebs bei den Oberhessischen Bahnen; Antrag Frank und Genossen auf Vorlage eines auf Aufhebung der Art. 16, 17 und 23 des Schulgesetzes «der obligatorischen Fortbildungs­schule) gerichteten Gesetzesentwurfs und endlich Antrag Dittmar auf Regulirung der Ufa. An Interpellationen sind bis jetzt fünf eingereicht worden, und zwar von dem Abg. Haas in Betreff der Landesculturgesetze, von dem Abg. Metz in Betreff der Regulirung des Rheirstroms, von dem Abg. Wasserburg bezüglich der Handhabung der Sonntagsfeier, von dem Abg. Scriba bezüglich des Gesetzes über den Bau und die Unterhaltuna der Kunststraßen und von dem Abg. Schröder wegen Vorlage eines Gesetzes, die Benutzung und Instandhaltung der Gewässer (Wasserrechts-Gesctz) betreffend. Zu diesen Gegenständen kommen noch die dem dritten Ausschuß ob­liegende Prüfung der Wahlen, sowie ein'ge Petttionen

Der Gesetzgebungsausschuß der 2. Kammer tritt am 13. d. M zusamm n, um zunächst den von dem Abg. Arnold entworfenen Bericht über den Gesetzesentwurf, die Enteignuna von Grundeigenthum betr ffend, zu beratben.

Berlin, 9. Januar. Das Kriegsministerium hat zur Sicherstellung einer schnellen und genauen Ausführung der Trinkwasser-Untersuchung im Felde unterm 2. v. Mts. angeordnet, daß die einjährig-freiwilligen Pharmaceuten in der Handhabung des in Rede stehenden Verfahrens geübt und dessen genaue Kenntniß in Theorie und Praxis mit zum Gegenstands der Prüfung für die Qualification zum Oberapotheker gemacht werde. So muß fortan jeder einjährig­freiwillige Pharmaceut vierteljährlich durchschnittlich mindestens zehn solcher Un- tersuchungen im Verlaufe seiner Dienstzeit ausführen. Zuerst dienen als Unter- suchungsobjecte Mischungen aus destillirten und den für die Trinkwasser-Analyfe in Frage kommenden Substanzen, dann folgt die Untersuchung natürlicher Wasser aus Brunnen und Wasserläufen. Bei der Prüstmg zum Oberapotheker sind Wasserproben in Gegenwart des Chefarztes zu untersuchen, das Verfahien zu erläutern und die Fragen über Bereitung und Prüfung der Reagentien zu beantworten. , t <<._

Da die Socialdemokraten befürchten, ihr Antrag auf Aufhe umg Ausnahmegesetze werde nicht mehr zur Berathung im^Plenumkotlinien, s ' sichtigen sie, diesen Antrag als Amendement zum Windthorst fchen

Aus den heutigen Mittheilungen derNordd. Allg. Ä^^^'^rung Vorlage des Tabaksmonopols bestätigt sich Zunächst, ^6 Landtags- nach wie vor daran festhalte, den Reichstag

sesjion zu einer Frühjahrssession einzuberufen. ^es Erhöhung der

der Thatsache, daß von der Annahme des Monopols, üe Aus­jetzigen Gewichtssteuer für Tabak und der ^steu^ru nn hie Com-

Hebung her Klaffensteuer unb Ne preußischen Landtage nicht

nmiialverbande abhängig gemacht st « -l,,.,>rresorm-Vorlage zugehen werde. So« di- ««te-iti« «W*Sliterk, Uk»

- g. Miinch.» m* «,» »-», in.

und der ultramontanen Ma arttn i es g - ^Ealen sogar den

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1882.

Donnerftalz den 12. Januar

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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

Burean: Schulstraße B. 18.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohu.

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Bekanntmachung.

Abgesehen von sehr dringenden Fällen und selbstverständlich'von Vorladungen sind die Amtsrichter nur Mittwochs zu sprechen. Anträge bei unseren Gerichtsschreibereien können Mittwochs nnd Samstags, Vormittags zwischen 10 und 12 Uhr, an den ubngen Wochentagen Nachunttag» zwischen 3 und 5 Uhr gestellt werden. ,

Gießen, den ti. Januar 1882. Großherzogüches Amtsgericht Gießen.

Langsdorfs.