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Grstes Blatt. Sonntag betl 9. Juli 1882,
Gießener Anzeiger
Amts- imb Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
----— --- ~ . „ o . . s , Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Schulstraße B. 18. Erscheint täglich nut Ausnahme des Montags. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
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Amtlicher Hheil.
Gießen, am 7. Juli 1882.
Betreffend: Maßregeln zur Verhütung der Weiterverbreitung von Scharlach und Diphtherie im Kreise Gießen.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Das nachstehende Schreiben Großherzoglichen Kreis-Gesundheitsamtes Gießen vom 27. v. M. theilen wir Ihnen unter der Auflage mit. nach Maßgabe
desselben zu verfahren.
Dr. Boekmann.
Betreffend: Wie oben. Gießen, am 27. Juni 1882.
Das Großherzogliche Kreis-Gesundheitsamt Gießen
an Großberzogliches Kreisamt Gießen.
In einer an uns gelangten Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und de:: Justiz, Abtheilung für^öffentlicheenip^It diese Behörde die Desinfection, namentlich die Ausschwefelung von Zimmern und Räumen, in welchen Diphtherie- oder Scharlachkranke gelegen haben, solchen Personen zu übertragen, welche entweder schon mit dem Verfahren vertraut sind, oder doch von uns hierzu instrmrt ^em Es durfte demnach zweckdien ich erscheinen, die Großh. Bürgermeistereien anzuweisen, daß sie sich nach geeigneten und zuverlässigen Personeil »tuschen, die emtreknden Falls drDesmectron b- sorgen. Da wo Heilgehülfen, frühere Militärkrankenivärter oeer sonst zum Sanitätsdienst früher beordere Soldaten sich bestnden, können diese wohl da^ gewonnen iverden und alsdann ein und derselben Person die Ausführung gleichzeitig für mehrere benachbarte Orte übertragen werden ^erauchinGem^ nicht ansässig sind, dürfte wohl sonst Jemand gefunden werden, der sich von uns mstruiren ließe und alsdann nothigenfalls die Desinfection besorgen konnte. Es dürfte sich wohl empfehlen, solchen Leuten schon Unterweisung zu ertheilen, wenn auch noch keine der oben genannten Krankheiten an einem bestimmten ~>rte aus- Getreten' jedenfalls wäre jedoch Jemand zu mstruiren sobald in Folge vorgekommener Erkrankungsfälle Desmfeetron nothrg geworden stt. ,
getreten, ^eisamt Gießen das ganz ergebenste Ersuchen zu richten, die Großh. Bürgermeistereien in der geeignet scheinenden Werfe
bedeuten zu wollen.Dr. Glasor.
1
goldene Uhr (im Bahnhof dahier gefunden). Gießen, am 8. Juli 1882.
Gefundene Gegenstände:
1 Korallenbroche, 1 Handtuch, 1 Cigarrenetui, 3 Bücher, 1 alte Pistole, 1 Deckel einer Milchkanne, 1 Schraubenzieher, 1 Kette, mehrere Schlussel,
Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Fresenius.
Bekanntmachung.
Sei der am 7. (. M. vorgenommenen Wahl sind zu Mitgliedern des Vorstandes der israelitischen Religionsgemeinde dahier gewählt worden:
Herr Äron Stern mit 37 Stimmen,
Herr Joseph Stern?mt 27 Stimmen.
Es wird dieß mit dem Anfügen öffentlich bekannt gemacht, daß während Ä^Tagen, nämlich den W., 11. unfr 12. d. M., das ^h^otokoll nut ^llen Anlagen auf dem Bureau des 1. Vorstehers, Herrn Meier Homberger, offengelegt sein wird und daß während der unerstrecklrchen Fnst drejer drei ^.age jeder Stimmberechtigte, sowie jeder Gewählte von dem Wahlprotokoll und deffen Anlagen Einsicht nehmen und auch Einwendungen gegen bte Wahl, ooer gegen die Gewählten, beziehungsweise auch Ablehnung der Wahl, bei Vermeidung des Ausschlusses bei Großherzoglichem Krersamt Greßen vorbrrngen kann.
Gießen, den 8. Juli 1882. Der Wahl-Commissär:
Dr. Hoffmann, Regierungsrath.___
Deutschland.
Berlin, 5. Juli. Wegen gegenseitiger Zulassung der in der Nähe der Grenze wohnhaften Medicinalpersonen zur Ausübung der Praxis ist zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarn in ähnlicher Weise, wie es zwischen Deutschland und Belgien, bezw- den Niederlanden durch Convention vom Februar 1873 geschehen, folgende Ueberemkunft beschlossen worden: Art. 1. Die deutschen Aerzte, Wundärzte, Thierärzte und Hebammen, welche in der Nähe der deutsch.österreichischen Grenze wohnhaft sind, sollen das Recht haben, ihre Berufsthätigkeit auch in den österreichischen, in der Nähe der Grenze belegcnen Orten in gleichem Maße, wie ihnen dies in der Heimaih gestattet ist, auszuüben, vorbehaltlich der im Art. 2 enthaltenen Beschränkung, und umgekehrt sollen unter gleichen Bedingungen die österreichischen Aerzte, Wundärzte, Thierärzte und Hebammen, welche in der Nähe der österreichisch - deutschen Grenze wohnhaft sind, zur Ausübung ihrer Berufsthätigkeit in den deutschen, in der Nähe der Grenze belegenen Orten befugt sein. Art. 2. Die vorstehend bezeichneten Personen sollen bei der Ausübung ihres Berufs in dem andern Lande zur Selbstverabreichung von Arzneimitteln an die Kranken, abgesehen von dem Falle drohender Lebensgefahren nicht befugt sein. Art. 3. Die Personen, welche in Gemäßheit des Art. 1 in den in der Nähe der Grenze belegenen Orten des Nachbarlandes die Heilkunst ausüben, sollen nicht befugt sein, sich dort dauernd niederzulassen oder ein Domicil zu begründen, es sei denn, daß sie sich der in diesem Lande geltenden Gesetzgebung und namentlich nochmaliger Prüfung unterwerfen. Art. 4. Es gilt als selbstverständlich, daß die Aerzte, Wundärzte, Thierärzte und Hebammen eines der beiden Lander, wenn sie von der ihnen im Art. 1 dieser Ueberemkunft zugestandenen Befugniß Gebrauch machen wollen, sich bei der Ausübung ihres Berufs in den in der Nähe der Grenze belegenen Orten des anderen Landes den dort in dieser Beziehung geltenden Gesetzen zu unterwerfen haben. Außerdem wird jede der beiden Regierungen ihren Medicinalpersonen anempfehlen, bei den in Rede stehenden Anlässen die in dem anderen Lande bezüglich der Ausübung der Heilkunst erlassenen Administrativ - Vorschriften zu befolgen. In einem fünften Artikel wird bestimmt, daß die Vertragsbestimmungen sechs Monat nach etwa erfolgter Kündigung seitens einer der vertragenden Regierungen erlöschen, ferner, daß sie ratificirt und die Ratificationen möglichst bald ausgewechselt werden sollen.
— Die Fortschrittspartei gibt vom 25. August ab in Berlin ein billiges und populäres Wochenblatt für Stadt und Land heraus unter dem Titel: „Der Reichs- sreund". Herausgeber sind die Reichstagsabgeordneten Hugo Hermes, Ludolf Parisius, Eugen Richter. Das im Umfange eines Druckbogens erscheinende Wochenblatt wird nach Art des secessionistischen „Deutschen Reichsblattes" auch einen nicktpolitischen, für Erzählungen und dergleichen bestimmten Theil haben. Postabonnement vom 25. August bis 30. September 20 H, vom 1. October bis 31. December 50 H.
Krankrclch.
Marseille, 6. Juli. Unter den 355 mit dem Dampfer „Sarthe" heute
eingetroffenen Arabern befand sich ein gewisser Hussein Ben Hassan aus Tunis, welcher nach dort zurückkehren wollte, aber hierhergebracht und der Behörde überliefert wurde, weil er auf der Fahrt den Capitän infuttirt und mit dem Tode bedroht hatte und andere Araber aufzuwiegeln versuchte, so daß er gefesselt werden mußte. Das Gerücht bezeichnet Hussein als einen Agenten Arabi Pascha's, der beauftragt sei, nach Tunis zu gehen und dort gegen die Franzosen aufzuwiegeln.
Telegraphische Depesche«.
Wolff's tclegr. Corretpondrn,.Bureau.
Berlin, 7. Juli. Wie die „Poft" mittheilt, ließ ihr der ehemalige Finanzminister Bitter die Erklärung zugehen, daß er den Enthüllungen der „Nat.-Ztg." Über seinen Rücktritt absolut fremd gegenübergejtonben habe.
— Der „Reichs-Anz." publicirt die Ernennung Burchard s zum Staats- fecretär des Reichsschatzamts unter Verleihung des Charakters als Wirkt. Geh. Rath mit dem Prädicat Excellenz. . hielt Beute
Berlin, 7. Jul,. Das Central-Comite der H^Eb«LtEüieSitzuna?Es Nachmittag im Bürgersaale des Rathhauses unter V°rs-S H°brecht s eine Ligung c wurde beschlossen, die Ausstellung 1883 mrs dem alten?tafc» m.em ©oMpttau aus Glas und Eisen zu eröffnen- Hobrecht theilte mit, der «aller yaoe uun u einen B-dÜrsniß-Zuschntz »onlOO.OOO^ bewilligt. eon geftern gemeldet,
der Ät de?Gärnis?7von Alerandrien habe ^S^^Tumefn^^n sch« versichert, daß die angeblichen MMmi7?er B«u"Eän worden seien, noch ftattfinden würden.
die wohlbekannte Humanität des Admirals. gemeldet, daß die
- Den „Da.ly N-ws wwd aus «drien g^l S
Arbeiten an den Forts eingestellt worden let , ’n'banten darauf wiederholt müdes Sultans. Admiral Seymour ha mjt Nachdruck werde entgegengetreten
geteilt, datz jeder Wiederaufnahme der Arbeiten m^t^^ @|braUar Qb. _ Das Kr!eg7am7hZ M?F7?°7ysirmscheBrunn^nröhren und 40 Taucherapparaie zur Ver- wendung in Egypten bestellt. In Beantwortung einer Anfrage North-
coteJö erklärt Gladstone, der Regierung seien keinerlei oeunruhtgende Nachrichten aus Alexandrien aj)ij0 „Salamis" ist nach Brindisi abgegangen,
um den General Evelyn Wood von dort nach hier abzuholen. Das Kanalge-


