Einzelbild herunterladen

107. Dienstag den 9. Mai 1882.

Gießener Anzeiger

Amis- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

»eeWMt Schulstraße B. 18.

Erscheint t»glich mit Ausnahme des M»«ta»S.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringer lohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Amtlicher HHeil.

Betreffend: Maßregel zur Unterdrückung des Milzbrandes in der Wetterau. Gießen, am 5. Mai 1882.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherzogl. Bürgermeistereien Allendorf a. d. Lahn, Bellersheim, Bettenhaufen, Birklar, Dorf-Gill, Ebcrstadt mit Arnsburg, Groß-Linden, Grüningen, Holzheim, Hungen, Inheiden, Klein-Linden, Langd, Lang-Göns. Langsdorf, Leihgestern, Lich mit Colnhausen, Muschenheim mit Hof-Gtll, Obbornhofen. Ober-Hörgern, Rabertshausen, Rodheim, Steinheim, TraiS-Horlvff und Utphe.

In Folge höheren Auftrags bringen wir zu Ihrer Kenntniß, daß die verpflichteten Thierärzte innerhalb des ganzen Geltungsbereiches des Local- Polizeireglements über die Unterdrückung des Milzbrandes (s. Anzeiger von 1880, Nr. 201) functiomren dürfen, in dem ihnen zugetheilten Bezirke aber schleunigst und unweigerlich functioniren müssen.

Da das genannte Polizeireglement außer in Ihren Gemeinden auch iw ganzen Kreise Friedberg und in einem Theile des Kreises Büdingen (nämlich in Hain-Gründau, Blofeld, Nidda, Echzell, Effolderbach, Ober-Mockstadt, Ober- und Unter-Widdersheim mit Hof Schwalheim, Salzhausen, Bösgesäß, Selters, Stockheim, Glauberg, Lindheim, Oberau, Altenstadt, Höchst a. N., Ranstadt, Dauernheim mit Dauernheimer Hof und Hof Schleifeld, Berstadt, Bisses, Heuchelheim und Gettenau) gilt, so ist es Ihnen nicht verwehrt, in Ausftihrung des Milzbrand-Regulativs auch einen verpflichteten Thierarzt zuzuziehen, dem ein Bezirk im Kreise Friedberg, oder in den angegebenen Orten des Kreises Büdingen zugethellt ist.

Nur die Fleischbeschau verbleibt denjenigen Thierärzten in den Orten ausschließlich, in welchen sie ihnen besonders übertragen worden ist.

__l>r, Boekmann.__ Betreffend: Den Ankauf von Stutftillen.

Bekanntmachung.

Der Landespferdezucht-Verein veranstaltet auch im Jahr 1882 einen Ankauf von Stutfüllcn für seine Pferdezucht trechenden Mitglieder und solche Züchter, welche beabsichtigen dem Vereine beizutreten.

Angekauft werden nur halbjährige Stutftillen bester Qualität in Norddeutschland zum Durchschnittspreis von 350 X, sowie in Belgien (Ardenner Füllen) zu 400 Frcs. per Stück.

Die Bestellungen sind bis halben Juni dem Unterzeichneten oder direct bei dem Vorstande des Landespferdezuchtvereins in Darmstadt einzureichen, und ist dabei anzugeben, ob auf Füllen norddeutschen oder Ardenner Schlags reflectirt wird.

Der genannte Vorstand ist zu jeder weiteren Auskunft bereit und wird auf Wunsch die Ankaufsordnung im Abdruck mitthellen. Die allgemeinen Kosten (Reisekosten der Commissionen, sowie die Kosten des Transports, der Fütterung und der Versteigerung der Füllen) trägt der Pferdezucht-Verein, jo daß die Besteller nur den Ankaufspreis zu entrichten haben.

Die Thiere werden wie in den beiden letzten Jahren unter den Bestellern versteigert.

Der Termin und Ort der Versteigerung wird j. Z. bekannt gegeben.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, dies auf geeignete Weise in ihren Gemeinden bekannt zu machen.

Gießen, den 5. Mai 1882. Der Director des landwirthschastlichen Bezirksvereins.

_____ Dr. Boekmann.

Acutschland.

Darmstadt, 6. Mai. Die zweite Kammer hat für Abhaltung von Turnlehrcursen zur Ausbildung von Lehrern als Turnlehrer statt der jährlich angeforderten 3100 nur 1500 M. bewilligt, weil sie von der Unterstellung aus­ging, daß auf den Seminarien seit Erlaß des neuen Schulgesetzes ja Turn­unterricht ertheilt werde und die älteren Lehrer doch keinen Turnunterricht ertheilen könnten. Die erste Kammer hat indeß die Anforderung ungeschmälert bewilligt, allein der Finanzausschuß zweiter Sammer trägt trotz einer Petition darauf an, auf dem früheren Beschluß zu beharren und laßt durchblicken, haß eigentlich die Verwilligung von 1500 .X welche die Möglichkeit gewahrt daß 16 Lehrer jährlich 4 Wochen den Turnmrs be uchen können, noch über das vorliegende Bedürfniß hinausgehe, so daß wenig Hoff­nung dafür vorhanden ist, daß das Plenum der Kammer sich zu einer höheren Bewilligung von loOO ^ versteigen wird. - Bei der ersten Berathung des Budgets hatte die zweite Kammer für die Erweiterung des Provimial-Arreft- hauses in Gießen statt der angeforderten 95,000 x. nut 75 000 U. bewilligt di- erste Kammer dagegen die volle Summe. Nunmehr beantragt der Fiuanz- Ausjchuß zweiter Kammer die Bewilligung auf 85,000 M. zu erhöhen ,, Darmstadt, 5. Mai. Der Betich! des Finanzausschusses zweiter Kammer über die Rccommunication der ersten Kammer in Setreff des finnnt, Voranschlags der Staats-Einnahmen und -Ausgaben lieat nnnmebr gedruckt vor. Die Zahl der hiernach noch bestehend e Dissense ist eine°nickt i^b^ deutende und einzelne derselben sind von principieller Wichtigkeit. Was runäcbft hnS Budget betrifft, so beantragt der Ausschuß Beharrenbei d-rn stüberen Beschluß, wonach der als Erträgniß aus Forstdomänen in den söauv var!n schlag eingestellten Summe der Betrag von 300,000 x zugesctzt werden

iene Zusatz aus 160,000 X ermäßigte,s im Ausgabe'Bu^daet b°°Mragt der Ausschuß zu Kap. 7,Staatsrenten", bei dem von der ersten abgelehnten Beschluß zu beharren, Großh. Regierung um Vorlage eines wurss behufs zwangsweiser Ablösung der noch bestehenden ©tuÄnOn M ersuchen. Ebenso beantragt die Majorität des Ausschusses zu Kav 8 Anstand Abgänge und Nachlaße", Behairen bei dem Ersuchen an dstR gierunaum

ÄlÄtÄ, 13 »ä'ä2!

SS1

*» b, »««-»> »»<- im »««,,! "K ni'KS »«

diesseitigen Ausschusses s. Z. beantragt halte, mit 5200 X bewilligt. Die Majorität des Finanzausschusses beantragt Beharren aus dem srllhercn Beschluß, die Minorität ist für Beitritt zu dem Beschlüsse erster Kammer. Die erste Kammer ist einem von der zweiten Kammer auf Antrag d-s Avg. Böhm zu dem KapitelGensdarmerie" beschlossenen Ersuchen an die Regierung nickt beigetreten, welches dahin geht, die Frage in Erwägung zu ziehen, ob nicht durch Verminderung der Zahl der Gensdarmerie- Osficiere eine weitere Ersparniß sich erzielen ließe. Der Ausschuß beantragt Beharren auf dem früheren Beschluß. - Zu Kap. 32,Landeszuchthaus Marienschloß", hatte die zweite Kammer 1) die widerrufliche Anstellung des Bureaugehilsen der Direction mit 1150 X jährlich nicht genehmigt, dagegen den gleichen Betrag als Bureaukosten dem Director zur Versügung gestellt: 2. dem Anstaltsarzt als Gehalt statt des ge­forderten Maximalgehaltes von 3600 X jährlich nur 2000 X bewilligt. Die erste Kammer hat die widerrufliche Anstellung des Bureaugehilsen der Direction mit 1150 X Gehalt, sowie als Maximalgehalt für den Anstaltsarzt 3600 X bewilligt. Zu 1 be­antragt der Finanzausschuß zweiter Kammer Beharren bei dem früheren Beschluß, zu 2. dagegen Bewilligung eines Gehaltes für den Anstaltsarzt bis zu 2400 X- Zu Kapitel 34,Katholische Kirche", ist die erste Kammer der Mannten Beschränkung, unter welcher die Bewilligung der angesorderten 108,102 X Seitens der zweiten Kammer stattgefunden hat, nicht beigetreten. Der Ausschuß beantragt Beharren- Bei Kap. 35,Landes-Universität", beantragt der Ausschuß, dem genehmigenden Be­schlüsse der ersten Kammer bezüglich der Errichtung einer fünften theologischen Professur für practische Theologie unter der Voraussetzung beizutreten, daß die im Budget eingestellten und von der ersten Kammer genehmigten 2800 X für den außer­ordentlichen Professor in Wegsall kommen. Ebenso läßt der Ausschuß den von der zweiten Kammer beschlossenen Abstrich von 2000 X an der Forderung für die Uni­versitätsbibliothek fallen, nachdem die Regierung in der Sitzung des Ausschusses vom 28. April dss. Js. die Erklärung abgegeben hat, daß sie den künftigen Wegfall folgender vier Posten im Budget der Landes-Universität bestimmt in's Auge gefaßt habe, nämlich 1. des Professors für Kunstwissenschaft, 2. des Professors für chemische Technologie und des damit zusammenhängenden technologischen Cabinets, 3. des Uni» versitäts-Fecht- und Tanzlehrers und 4. des Universitäts-Stallmeisters und des Reit­instituts. Zu Kap. 36,Technische Hochschule", ist die erste Kammer dem Ersuchen der zweiten Kammer, die technische Hochschule bei Fortdauer der dermaligen geringen Frequenz mit Ablaus der Finanzperivde 188285 auszuheben, einstimmig, nicht bet- getrcten. Indem die Ansichten der einzelnen Mitglieder des Finanzausschusses zweiter Kammer db selben geblieben sind, beantragt die Majorität auf bem früheren Beschlüsse zu beharren, die Minorität dagegen Beitritt zu den Beschlüsse des andern Hauses. Einstimmig hat die erste Kammer die Regierungsforderung von 128,260 X für die Gymnasien, sogleich auch die Errichtung und organische Verbindung der Vorschulen mit den Gymnasien zu Darmstadt, Gießen und Worms und die definitive Anstellung eines academisch gebildeten Lehrers zu Gießen mit 3300 X bewilligt, während die zweite Kammer die Errichtung der Vorschulen an den Gymnasien zu Darmstadt und Gießen, sowie die Verbindung der Vorschule mit dem Gymnasium zu Worms und die Fortsührung derselben aus Staatskosten abgelehnt und den sür diesen Fall vor­gelegten neuen Etat der Großh. Regierung angenommen hatte. Die Majorität des Ausschusses beantragt Beharren bei dem früheren Beschluß, dte Minorität Beitritt zu dem Beschlüsse erster Kammer. - Nicht beigetreten ist dte erste Kammer dem zu Kap. 38,Realschulen", von der 2. Kammer gefaßten Beschluß, dte Anforderung von jährlich 142,725 X als Zuschuß zu den Realschulen in das Budget von 1882-85 ein­zustellen, die Verausgabung für die Jahre 188385 jedoch davon abhängig zu machen, daß die Großh. Regierung vor Ablaus des ersten Budgetjahres die Beit tags pflicht der Städte zu den Kosten der Realschulen unter Anwendung gleichmäßiger Grund-