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~"/ Amts- und Ameigeblatt für den Kreis Gießen.

Erscheint täglich mit Ausnahme des MontogS.

Duncan: Schulstraße >.

Preis vierteljährtich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerl.ch».

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

o r Gießen, am 31. Oktober 1882.

Betreffend: Die Aufstellung eines neuen Holzpreistarifs für die Gemeindewaldungen des Kreifes Gießen pro 1883/84.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grosjherroglichen Bürgermeistereien des Kreises.

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Kotb.

besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden.

v. Starck.

und jedes Vorkommniß, auch wenn es Andere in ihrer Ehre verletzt, in die Oeffent- Uchkett zu bringen, existirt nicht". - Diese Entscheidung ist von weittragender $ebCUtS8erIm, 1. Novbr. DieBerl. Polit. Nachr." schreibent: Dian kann wahrlich nicht behaupten, daß Herrn Gladstones egyptische Politik von beson- derer Rücksichtnahme auf den traditionellen Verbündeten, Frankreich, oder gar den nominellen Oberherrn der egpptischen Satrapie, den Sultan, mspirirt sei. Die Regierung des Khedive hat soeben wieder einen eklatanten Beweis ihrer Unselbstständigkeit geliefert. Der französische Agent in Kairo fragte bei Scheris Pascha wegen der Zuziehung des General-Controleurs Herrn Bredif zu den Mimsterberathungen an, erhielt aber zur Antwort daß fernem bezüglichen Ge­suche nicht stattgegeben werden könne, da der englische General-Controleur gleich­falls den Sitzungen des Ministerraths fern bleibe. Formell läßt sich Men den Bescheid Scherif's nichts einwenden, in Wahrheit spricht aber aus dem Bescheide ^Scherif Pascha's nichts als die entschiedene Abneigung der englischen Regierurng, Frankreich unter welchem Vorwande immer den Wiedereintritt in die egrMche

- Domäne Großbritanniens zu gestatten. .

Daß ferner Lord Dufferin's egpptische Mission nur em Vorwand ist, hinter welchem sich eine hochgradige Spannung zwischen London und Konstan­tinopel verbirgt, begegnet an infornnrter Stelle kaum einem Zweifel. Em offenbarer Abbruch der diplomatischen Beziehungen Englands zur Pforre liegt nickt im Fntereffe ersterer Macht; de facto aber läuft die Berufung ihres Konstantinopeler Botschafters fast auf noch Schlimmeres hinaus. An eine ersprießliche Fortsetzung der Tätigkeit Lord Dufferm's auf seinem bisherigen Posten dürfte kaum zu denken sein, nachdem er erst einmal dazu beigetragen haben wird, die englische Machtsphäre in einer ehedem türkischen Dependenz dauernd zu organisiren. r L , r..±

Der in diplomatischen Angelegenheiten der Regel nach gut unterrichtete PariserDemps" bleibt dabei, den Grafen Robilant als für den italienischen Botschasterposten in Paris designirt zu bezeichnen und nennt als präsumtiven Nach­folger Nobilant's am Wiener Hofe den Kavaliere Nigra. Es sei jedoch unbestreit­bar, daß das Wiener Cabinet den Grafen ungern scheiden sehe und m Rom dahin wirke, daß man einen anderen Diplomaten als Vertreter Italiens nach

Paris entsende. , ri L .

Eine recht sprechende Illustration zu den Zuständen m Rußland bildet folgende denB. P. N." von beachtenswerther Seite verbürgte Mittheilung. Der_ md besprochene Senator Massein, welcher speciell die RuniMrung der Ostsee- Provinzen zu betreiben hat, war von zwei Beamten beglestet, die ihn auf s Kräftigste unterstützten. Diese beide Herren wurden emes Tages plötzlich ent­lassen, und zwar aus keinem geringeren Grunde, als west die Polizei ermrt hatte, daß dieselben in intimer Verbindung mit dem Führer der revolutionären Partei, Dragomanoff in Genf, standen. Ist uunemderartiges ^orkommmß in Rußland durchaus kein neues, so verdient doch die^ernerkung zur Kenntnitz genommen zu werden, mit welcher Herr Masiein sich mit der Sache abfand. Er meinte nämlich, er sei allerdings genöthigt gewesen, die beiden Beamten zu entlassen, allein dieselben seien nicht Mitglieder der ^rrotiftexvparUx, sondern nur des Zweiges, welcher eine friedliche Umwälzung erstrebü

- Seit Montag ist auch die letzte bet. vier Wen

Straßburger Tabakmanufaktur (Ringheim) geschlossen, bezw. dem fruhern Fabrst- Jnspector Leser übergeben worden, welcher sie mit zwei weitern frühen Filialen der Munufaktur (Friesenheim und Kürzell) im Auftrag und für Rechnung eines be­deutenden Bremer Fabrikanten weiter betreibt. Die früher geschlossene Fabrik- Male Durlach hat bis jetzt weder verkauft noch^vermiethet werden können. Es ist auffallend daß Bremer Fabrikanten ein Geschäft zu machen glauben, wo die Manufaktur selbst nicht reüssiren kann, und es läßt dieser Umstand allerdings einen drastischen Schluß über die Mangelhaftigkeit der Verwaltung zu. Darum ist denn auch die Zuziehung von Mitgliedern des Rechnungshofes des deutschen Reickes -u der eingesetzten Rlinistenal - Enquete - Commiffion m Straßburg mit Freuden 'begrüßt worden. Man glaubt übrigens dieselbe werde constatiren können daß ein geschäftlicher Rückgang bet der kaiserlichen Tabakmanufaktur erst sei dem August 1881 eingetreten sei. Ob trotz dieses zeitweiligen, kaum ein ^abr währenden Zwischenfalls das allerdings große angesehene und mit reichen Mitteln den besten Maschinen rc. arbeitende Institut unter geeigneter Verwaltung und eben solcher Geschäftsleitung zu höherer Blüthe sich je noch entwickeln kann, lasten wir dahingestellt fein. Es wird wieder einmal versichert,

Deutschland.

Darmstadt, 2. November. Das Amtsblatt Großh. Ministeriums des Znnern und der Justiz, Section sür Justizverwaltung, Rr 42, enthält folgendes Ausschreiben, d. d. Darmstadt, am 27. October, betreffend: die Uebernahme von Rebengeschästen durch die Großh. Gerichtsvollzieher, an sammtliche Justiz- sowie von Anträgen auf Erlaß von Zahlungs- oder Vollstreckungs-Befehlen im Auftrage Anderer gegen den Bezug einer Vergütung erscheint als bei Betrieb eines ®eiuerbes.^ Gerichtsvollzieher-Ordnung den Gerichtsvollziehern

jeden Betrieb von Handel und Gewerben untersagt hat, hat er denselben folge­weise die Berechtigung zur Anfertigung der bezeichneten Schriften in der ange gebimn^Wreise entzogen pon Vergütungen für das Anfertigen sicher

Schriften in vereinzelten Fällen ist mißständig und geeignet, den Gerrchtsvoll- zieher in eine seiner öffentlichen Stellung nicht entsprechende, schiese Lage zu bringen.^ bem zz^rbote des § 20 der Gerichtsvollzieher-Ordnung die Gerichtsvollzieher in der Provinz Rheinhessen bisher gewerbsmäßig Klagen und Anträge auf Erlaß von Zahlungs- und Vollstreckungs-Befehlen gegen Berechnung einer Vergütung ausgenommen haben und auch sonst einzelne Verfehlungen gegen senes Verbot vorgekommen sind, so sehen wir uns veranlaßt, den Genchtsvoll- üehern den Bezug von Vergütungen für das Anfertigen von Klagen, sowie von Anträgen auf Erlaß von Zahlungs- und Vollstreckungs-Befehlen em- für allemal ',U m Den^Aussichtsbehörden empfehlen wir, der Befolgung dieses Verbotes ihre

Aus dcm Grotzhcrzogthum Heffeu schreibt.man dero»ranks. Zig. y Marburg wird mitgetheitt, haß die Sekundärbahn von Laasphe nach ^.oive a Main-Wffer^Bahn im Morat December ds. Js. dem Verkehr überZeben werben ) Freudig berührt uns diese Nachricht sür die Bewohner elms Landstrichs welcher ftuh zum Großherzogthum Hessen gehörte, denn die Segnungen des erleichterten Vn-kehr $ werden den Wohlstand und die Zufriedenheit desselben fordern und befesstg n- liegt bei dieser Veranlassung die Frage nahe: Wann wrrd der Bau von S bahnen, dre in vielen Landestheilen em tief empfundenes Bedürfmß für Erhal g Entwickelang des Volkswohlstandes sind, bei uns im Großherzogthum Leben statt gewinnen? Man hätte nach den im verflossenen Winter gelegentl^' der Kamm Verhandlungen in Darmstadt gegebenen Zusicherungen einer rascheren Entw elung Dinge entgegensetzen dürfen und nicht ohne em Gefühl d.r Enttäuschung werb inzwischen eingetretenen Verzögerungen empfunden. Mag die Aufgabe, da bahnwesen unter ganz bestimmten Normen zu entwickeln urid Hierfür erschöpf . ltche Bestimmungen zu treffen, nicht leicht fein, das Wichtigste bleibt, daß die mettaw dringende Sache hierdurch nicht zu sehr verzögert werdeund- wir tm Grobh ^?ihetle nicht ganz zuletzt durch Verkehrsverbesserungen entlegenen Bezirken se Y mxoduk- sichern, welche die heut- zwischen Stadt und Land ibestehenden UM rsch d

!£BitlenS«lii.e ?Jnt-r-si°M^reichsgerichtliche Entscheidungen über^da^ gt/U b«

zu Dringen? Daß die 11 . unbebmat fest Anders hingegen verhalt sich die

gegenüber niemals Oeffenttichkeit wirkenden Charakt-ren.

Sache in Bezug auf Sff/"1*1* f 1 Beivrechuna öffentlicher Mißstände angeklagt waren, Z-itungsredact-ure, welche wegm^Beiprechung offem^w Ast.mmungen des Stras-

m'nS ?93 Wenn nämlich Jemand über wissenschastlrche, künM-rffche

gesetzbuchs in d io i o ein tadelndes Urtheil sällt oder Äeußerungen tbut.welche Dbera,fl^nhrun« od-r V-İldigung o°n Rechten oder zur Wahrnehmung b-rech gt r

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