Ausgabe 
4.6.1882 Zweites Blatt
 
Einzelbild herunterladen

Sonntag den 4 Juni

Zweites Blatt

4882

vRr» 127

nzeiger

Amts- und Anzeigcblatt für den Kreis Gießen

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

Bttrea«: Schulstraße 8. 18.

1.

2.

3.

4.

b.

c.

d.

I

chreiben, r Inserate schte Aus-

Gießen, 3. Juni.

Mit der zu Ende gehenden Woche haben bei uns die parlamenta­rischen Arbeiten nach Pfingsten wieder ihren Anfang genommen, indetn am Donnerstag den 1. Juni die Commisston für das Unfallversicherungsgesetz und das Krankenkassengesetz ihre Berathungen wieder ausgenommen hat. Da zu diesen Entwürfen eine ganze Anzahl von Petitionen eingegangen ist, die alle von der Commission geprüft werden müssen, so ist derselben schon hierdurch erheblich mehr Arbeit erwachsen und es läßt sich darum der Zeitpunkt noch nicht bestim-

erbringen.

Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actenformat (nicht Briefpapier) zu ver­wenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.

Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:

während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen;

ein Unbescho ltenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasten und höheren Bürgerschulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienst­behörde auszustellen ist;

das Schulze» gniß.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Geigers ies unter r bei den

Sodann wird noch besonders bemerkt:

Zu pos. b.: daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung des Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen darf.

Zu pos. d.: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien und Realschulen I. Ord., sämmtlich nach dem Schema 17 zur Ersatz-Ordnung (I. Thetl der Wehr-Ordnung vom 28. September 1875 Reg.-Bl. Nr. 55 von 1875) ausgestellt sein müssen.

Im Uebrigen wird aus die Bestimmungen der §§ 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Ersatz-Ordnung verwiesen.

Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige.

Der Vorsitzende:

Gros.

Nach einer Mittheilung derKöln. Ztg." soll Fürst Bismarck jetzt wieder glücklich hergestellt sein und beabsichtigen, zum Kurgebrauche ain 6. Juni, also an dem Tage, an welchem das Plenum des Reichstages seine Verhandlungen wieder aufnimnit, nach Kissingen abzureisen. Ob der genannte Termin als feststehend zu betrachten ist, läßt sich nicht sagen, da der Reichs­kanzler es bekanntlich liebt, mit seinen Reisedispositionen soviel als möglich zu­rückzuhalten ; dagegen wird es immer wahrscheinlicher, daß Fürst Bismarck auch an dem Rest der Reichstagsverhandlungen keinen Antheil nimmt.

Aus der österreichisch-ungarischen Monarchie waren in dieser Woche keine hervorragenden Ereignisse zu verzeichnen. Im Allgemeinen kann man sagen, daß in dem politischen Leben des Donaureiches eine gewisse Ruhe eingetreten ist, der alte Nationalitätenstreit scheint vorläufig abgebrochen zu sein, auch in dem langen parlamentarischen Kampfe zwischen den Vertretern des Systems Taaffe und den liberalen Parteien ist mit Schluß der Neichsraths- Session eine Ruhepause eingetreten und der südslavische Aufstand kann so gut als nieder geworfen betrachtet werden. Selbst die Rekrutirung in Bosnien ist merkwürdig glatt verlaufen, ein erfreulicher Beweis dafür, daß die Verhältnisse m den occupirten Provinzen allmülig zufriedenstellendere werden.

In die französische Politik spielen jetzt die egyptischen Angelegen- hEtten in bedeutsamer Weise hinein. In der Deputirtenkammer hat am 1. Juni ~ ,E'handlung über die von dem bonapartistischen Deputirten de la Fosse be- Mguch der egyptischen Politik des Cabinets Freycinet eingebrachte Interpellation 'tattgefunden, doch war bis zur Stunde Näheres über den Ausgang der Debatte noch nicht bekannt. Es läßt sich nicht leugnen, daß das empfindliche National- g^suhl der Franzosen durch den Mißerfolg, den das französische Cabinet und

ingsWge iMMng s unb Bordeaur sucht i geeigneten dreier» foinMmslM nnnen berate Konditionen, w -men versehene Bewerber n subNr.6884 anW a. M. 386!

a. Geburtszeugntß;

ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit und Fähigkeit den Freiwilligen

Betreffend: Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst auf Grund von Schnl- zeugniffen.

Bekanntmachung.

iss**

vor Allem der Ministerpräsident Herr de Freycinet durch sein Vorgehen in Egypten davongetragen hat, verletzt worden ist und wird Freycinet vermuthlich scharfe Worte zu hören bekommen haben. Da indessen bei der Kammermehr­heit die Ueberzeugung vorherrscht, daß eine Cabinets-Krisis jetzt unter allen Um­ständen vermieden werden müsse, so wird das gegenwärtige französische Cabinet wohl auch glücklich die egyptische Klippe umschiffen. Die Studenten-Unruhen im Pariser Quartier Latin, bei denen die Polizei mit ganz unnöthiger Bruta­lität vorging, werden wahrscheinlich dem Pariser Polizeipräfecten Camescasse die Stellung kosten, ja, vielleicht auch den Fall des Ministers des Innern, Goblet, nach sich ziehen, zumal letzterer ohnehin bei der Kammermehrheit nicht sehr beliebt ist.

Czar Alexander III. hat einen bemerkenswerten Schritt gethan, als er sich neulich gelegentlich des Regimentssestes der Jsmailow'schen Garde iin offenen Wagen und ohne militärische Bedeckung in Petersburg zeigte. Dieses Wiedererscheinen des Czaren in seiner Hauptstadt mit Vermeidung aller ängst­lichen Vorsichtsmaßregeln gegen etwaige nihilistische Attentate muß das Vertrauen des russischen Volkes zu seinem Kaiser mächtig stärken, wie das erwähnte Auf­treten Alexanders III. auch geeignet erscheint, den Nihilisten zu imponiren. Großfürst Constantin ist dieser Tage von Kolpina nach Moskau zur Eröffnung der dortigen Industrie-Ausstellung abgereist.

In Spanien regt sich wieder einmal der Großmachtskitzel. Das mini­sterielle JournalEpoca" schreibt, Spanien habe Ansprüche auf den Rang einer Großmacht. Die Mächte würden hoffentlich begreifen,_ daß es unpolitisch wäre, zu warten, bis man Spaniens bedürfe. Man müsse schon jetzt auf seine Mitwirkung rechnen. Dieses Wiederaufleben des spanischen Nationalgeistes i)t sicherlich nicht ohne Bedeutung, nur müßten die spanischen Staatsmänner be­denken, daß die schweren politischen und wirthschaftlichen Sünden, welche die spanischen Regierungen seit den Zeiten Phllipps II. begangen haben, nicht im Handumdrehen wieder gut gemacht werden können und daß Spanien sich daher noch längere Zeit mit seiner jetzigen politischen Machtstellung begnügen muß.

Die Vertreter der Westmächte in Konstantinopel haben an den Sultan das Ersuchen gerichtet, eine Erklärung zu Gunsten des Khedive Tewfik Pascha zu erlassen, um zu constatiren, daß in der Entlassung seiner Minister und in Befolgung der von den englischen und französischen Agenten ihm empfohlenen Politik der Khedive nicht gegen die Wünsche des Sultans ge­handelt habe. Außerdem soll der Sultan Arabi Pascha und bie übrigen mili­tärischen Chefs in Egypten nach Konstantinopel berufen, danut dieselben ihr Verhalten rechtfertigen. Die Vertreter der Mächte haben dem Sultan gerathen, beiden Anträgen Folge zu geben.

Da augenblicklich über die egyptische Krisis keine neueren Nachrichten von besonderer Wichtigkeit vorliegen, so sei es gestattet, Einiges über die Vergangenheit Arabi Pascha's, der plötzlich in Egypten eine solche

Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden, Vorjchristen mit dem Ansügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvoll­ständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.

Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzog- thum Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.

Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jabres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet. Der Nachweis der Berech­tigung zum einjährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu

s'' ,,.3 Uli

, 1». 4*. *1

6-, 8 121 J

*55r,**

- men, an welchem die genannten Vorlagen aus dem Schooße der Commission an Idas Plenum des Reichstages gelangen werden. Bekanntlich trägt man sich inner- bes Reichstages mit dem Plane, die socialpolitischen Vorlagen an eine Zwischencommission zur Erörterung zu überweisen, wenn, wie wahrscheinlich ist, dieselben beim Schluß der gegenwärtigen Reichstags-Session noch nicht erledigt /'77f1 sind. Wie sich die Reichsregierung zu diesem Plane stellen wird, ist noch nicht bekannt, nur verlautet hierüber, daß sie einem bezüglichen Antrag aus der Mitte des Hauses entgegensieht.

keile,, 3871 M: ms-telii, W25j[g.

i gMt. r r öM. M -ö*-

wird für Hausarbn. Nord-Anlage Wie Wner

fr. X»

W

W1'

$1»'