,03 Donnerstag den 4. Mai 4882.
«ncßciict Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
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Aus der neuen Monopol-Vorlage.
Die neue Berechnung der Entschädigungen und Vergütungen, welche in den Motiven des Tabakmonopol-Entwurfs ausgestellt ift, nimmt die Real-Ent- schädiqunq mit 40 Mill. 4t. an. An Personal-Entschädigung erhalten die Fabrikanten 79 338,204 c4t (laut der dein Volkswirthschaftsrath gentachten Vorlage nur 59,250,000 4t.). Der Entschüdigungsberechnung wird em Reingewinn von 16 109 280'./« zu Grunde gelegt. Davon kämen auf die Geschäfte, die 4 Jahre und darüber, aber nicht volle 10 Jahre bestanden haben, 5 pCt. mit 805,464 4t. und auf die seit 10 Jahren oder länger bestehenden Geschäfte 95 pCt. oder 1'5,313,816 4t. Wird ferner angenommen, daß die ersteren Geschäfte un Durchschnitt mit dem ^fachen Betrage des jährlichen Reingewinns zu entschä- diaen sind so ist die Entschädigungssumme der Fabrikanten zu berechnen: 805,464 x BVz = 2,819,124 4t.\ 15,303,816 X 5 = 76,519,080 4t. In 'diesen Summen ist auch die Entschädigung derjenigen Fabrikanten enthalten, die ihre Fabriken freihändig der Monopolverwaltung verkaufen und daher die Entschädigung in der Kaufsumme mit empfangen. Die Rohtabakhändler erhalten jetzt 6,320,000 4t. (früher 6,400,000 <X). Betreffs des Hülfspersonals der Tabakfabrikation wird nach der neuen Berechnung angenommen, daß m den Dienst der Monopolverwaltung nicht eintreten, aber auf Personalvergütung Anspruch haben: 550 Fabrikdirectoren, Jnspectoren, Agenten tc. (nach der früheren Vorlage 1000), die zusammen 1,980,000 4t. bezogen, 900 Werkmeister, Aufseher rc. (früher ebenfalls 1000) mit zusammen 2,160,000 4t. Es kommt auch hier der vierjährige Durchschnittssatz in Rechnung. Die Entschädigung beläuft sich zusammen auf 19,768,500 4t., während die frühere Vorlage hierfür 27,750,000 4t. auswarf.
Von den Tabakarbeitern werden höchstens 8000 keine Verwendung finden. Der Jahresverdienst eines Arbeiters ist zu etwa 600 4t., der von 8000 Ai- beitern zu 4,800,000 4t. anzunehmen. Werden hiervon '/» auf die von 4 bis 10 Jahren, 3/4 auf die seit 10 Jahren oder länger beschäftigten Arbeiter gerechnet und wird für die ersteren das B'/rsache angenommen, so ergiebt sich die Vergütung von 1,200,000 4t. x 31/) — 4,200,000 4t. und 3,600,000 4t. x 5 =18,000,000 4t., zusammen 22,200,000 4t. (früher 21,000,000 4t).
Eine neue Rubrik enthält die Berechnung für das Hülfspersoual des Handels mit Rohtabak oder Fabrikaten. Es sollen Vergütung erhalten: 550 Agenten, Makler rc. mit durchschnittlichen Jahreseinkommen von je 3600 4-L, zusammen 1,980,000 4t., 200 Reisende, Commis rc. mit einem Jahreseinkommen von je 2400 </«., zusammen 480,000 4t., in Sumina 2,460,000 4t. Davon sind 15 pCt. mit 369,000 4t. auf die von 4 bis excl. 10 Jahre, 85 pCt. mit 2,091,000 4t. auf die seit 10 Jahren oder länger in ihrem Berufe thätigen Personen zu rechnen. Als durchschnittlicher Vergütungssatz für die ersten Personen ist das 1 Ursache eines Jahreseinkommens anzunehmen, so daß sich die VergiiMngssuimne berechnet 369,000 </«. x l‘/2 = 553,500 4t und 2,091,000 4t x 2 — 4,182,000 4t., in Summa 4,735,500 4t.
Händler mit Tabakfabrikaten erzielen aus deni Uinsatze der für 271,200,000 4t. angikausten Waare eine Bruttoeinnahme, bei einem Ausschlag üoti 33'/z pCt., von 361,600,000 4t. (1 Million 4t. mehr als in der früheren Vorlage). Von deut Umsätze entfällt ein Drittel auf solche Händler, die den Tabakhandel mir nebensächlich oder noch nicht seit 4 Jahren betreiben. Von den verbleibenden 241,066,667 4t. ist weiter ein Drittel mit 80,355,556 4t. abzusetzen für diejenigen Händler, welche eine Stelle im Dienste der Monopolverwaltung oder als Tabakverschleißer erhalten. Der für die Verailtungsberech- nung in Betracht kommende Umsatz beträgt mithin 160,711,111 4t. Der Reingewinn ist zu 12 pCt., also zu 19,285,333 </«. anzunehmen, wovon ein Viertel mit 4,821,333 4t. auf die von 4 bis excl. 10 Jahren, drei Viertel mit 14,464,000 4t. aus die seit 10 Jahren oder länger bestehenden Tabakhandlungen gerechnet werben können. Wird für die ersteren Tabakhandlungen als durchschnittlicher Vergütungssatz das l>/rfache eines Jahresgewinnes angenommen, so berechnet sich die Vergütungssumme: 4,821,333 x l>/2 = 7,232,000 41. und 14,464,000 x 2 = 28,928,000 4t, in Summa 36,160,000 41. (Frühere Vorlage 33,600,000 4t).
An Unterstützungen sind höchstens 40,000,000 4t. vorzusehen. Der Ge- iammtbetrag an Entschädigungen und Vergütungen rc. stellt sich in Summa auf 233,522,000 4t. Wird endlich, um allen Verhältnissen in möglichst sichernder Weise Rechnung zu tragen, wobei z. B. auch die aus dem Dienste der Mono- polverwaltuug innerhalb der ersten 5 Jahre wieder ausscheidenden Personen zu gewährende Vergütung in Betracht kommt, noch ein Zuschlag von 10 pCt. = 2,335,220 4t. eingestellt, so stellt.sich die Gefammtsumme auf 256,874,424 4t. (Nach der früheren Vorlage war diese Entschädigungssumme auf 234,300,000 4t. festgesetzt, sodaß sich also jetzt ein Plus von 22,574,434 4t. herausstellt). Der Reinertrag aus dem Monopol war in der früheren Vorlage'mit 165,487,917 4t. berechnet; in der neuen Veranschlagung des Reinertrags sind die Zinsen des Anlage- und Betriebskapitals, incl. der Reserve von 220 Mill. 4t., sowie der Amortisation, zusammen 4>/, pCt. berechnet mit 9,350,000 4t, während früher die Zinsen nur von 200 Mill. 4t. ä 4V2 pCt. mit 8,500,000 4t. berechnet wurden. Boni Ertrag, der sich auf* 174,595,667 41 (früher 172,324,775 4t.) stellt, gehen ab die Zinsen der Entschädigungssumme von 257,0000 4t. « 41/» pCt. incl. der Amortisation mit 10,922,500 4t., sodaß als Reinertrag verbleiben 163,673,167 4t.
Deutschland.
m. Darmstadt, 2. Mai. Der Abg. Haas hat bei der zweiten Kammer den Antrag eingebrachi: Die Kammer wolle an Großh. Regierung das Ersuchen richien, zum Zwecke möglichster Verhütung von Flurschäden zur Zeit bevorstehenden oder ein- tretcnden Hochwassers mit Organisirung eines behördlichen telegraphischen Wasserstands-Nachrichtendienstes für die betheiligten Gemeinden der Rheinniederung baldlbunlichst vorzug-h n. Motivirt wird dieser Antrag wie folgt: „Durch die Erfahrung der letzten Jahre ist es hinlänglich bewiesen, daß in Folge der im Großen und Ganzen vollendeten Rheinftromregulirung aus der Streck- Basel-Mannheim bei etntretendem Hochwasser die von oberhalb kommenden Wassermassen unseren, der Ueberschwemmungsgesahr ausgesetzten Gemarkungen der Rbeinniederung viel rascher und — häufiger als früher — namentlich im Sommer so rasch und den Grundbesitzern unoermuthet zuströmen, daß eine Bergung der austichenden Crescentien sowohl auf dem durch Dämme nicht geschützten Vorlande, wie auch auf dem der Schädigung durch Druckwasser ausgesetzten geschützten Gelände in Ermangelung rrchtzeitiger, seither In ganz ungenügender Weise nur durch Zeitungsnotizen vermittelter Kenntniß der Gefahr von Seiten der Interessenten nicht mehr stattfinden kann. Andererseits treten empfindliche Verluste an dem Ernteweith dadurch ein, daß eine die Grundbesitzer bet plötzlicher starker Erhöhung der sommerlichen Stromspiegelhöhe ergreifende Panik zur voreiligen Einheimsung der noch nicht ausgereisten Ernte der vermeintlich bedrohten Flächen veranlaßt, ohne daß eine wirklich- Uebeifluthung oder eine schädliche längere Dauer des höheren Wasserstandes thatsächlich zu erwarten ist, bezw. eintritt. — D,e Unsicherheit würde beseitigt oder wesentlich gemindert, manchem voreiligen Schritt würde vorgebeugt sein, wenn authentische Nachrichten über den voraussichtlichen Einritt, Umfang und die Dauer des Hochwassers durch Vermittelung der Verwaltungsoder technischen Behörden den Grundbesitzern rechtzeitig und sortlausend zugänglich gemacht wenn letztere — und nicht minder die Gemeindevorstände betreffs etwa gebotener oder in Ansführung begriffener Parum- oder Schleußemeparaturen — in-- besondere bei jeder über den Normalwasserstand hinausgehenden Erhöhung des Waster- spiegels möglichst frühzeitige tägliche Kenniniß über die Veränderungen im Wasserstande des Rheins von Basel abwärts, sowie über außergewöhnliche Hochwasserzuflüfie der bedeutendsten Nebcngewässcr, in specie der Jll, des Neckars und des Mains erhalten würden, um danach die nöthigen Dispositionen treffen zu können. — Besondeie Schwierigkeiten bietet eine derartige von den Gemeinden lebhaft gewünschte Emrichtang bei der heutigen Ausdehnung des durch die Bahutelegraphen ergänzten Reichs-Tele- graphennetzes nicht; da, wo Telegraphenstalionen sihlen, kann durch einen Signal- ober Botendienst die Lücke ausgesüllt werden. Die Behörden der oberhalb gelegenen Staaten werden in freundnachbarlicher Weise die erforderlichen Benachrichtigungen unteren .iiisischen Behörden gewiß nicht vorenthalt-n. Die von oberhalb cinlautenden Nachrichten würden bei einer Hauptstelle, etwa in Mainz ober Worms, zu concentriren unb von da, in eine gemeinverständliche Fassung umgearbeitet, an die Gemeinden per Telegramm abzusenden und dort öffentlich anzuschlagen sein. Der Kostenpunkt kann m Anbetracht des zweifellos eminenten Nutzens einer solchen Einrichtung nicht in w tracht kommen. Da eine größere Zahl von in sechs Kreisen dies- und Mseits des Rheines gelegenen Gemeinden interessirt ist, so bedarf es des Eintretens Großh. Negierung, wobei jedoch selbstverständlich nicht ausgeschlossen bleibt, daß die betheiligten Kreise und Gemeinden zur Kostendeckung herangezogen werden."
Berlin, 30. April. Eine hochinteressante Verbrecher-Statistik wahrend der letzten 25 Jahre ist Seitens des Justizministeriums für die alten preu|iwu Provinzen aufgenommen worden. Die Statistik weist nach, daß _bie Bevölkerung dieser Provinzen in den Jahren von 1854 bis 1878 sich um 25 pCt. vermehrt hat, daß in diesen Provinzen im Jahre 1854 die Zahl der zur amtlichen Kenntniß gebrachten Diebstähle 56,000, und gegenüber der Gesammtzahl aller zur Kenntniß der Behörde gekommenen Verbrechen 40 pCt. betrug, während 1878 „nur" 55,090 Diebstähle gemeldet wurden, d. h. 35 pCt. von, der Ge- sanpntzahl aller bekannt gewordenen Verbrechen. Betrug und Unterschlagung figuriren in. dem Zeitraum der 25 Jahre fast gleichmäßig, und zwar Betrug mit 2 bis 3 M.^ Unterschlagung mit 4 bis 5 pCt. der zur Anzeige gekommenen Verbrechen. Die Bankerott-Vergehen haben ebenso wie Meineids-Verbrechen in bedeutendem Maße zngenommen.
Berlin, 1. Mai. Unter Betheiligung der meisten zur Berathung der Tabakmonopol-Vorlage hier eingetroffenen bundesstaatlichen Minister haben die Ausschüsse des Bundesraths heute mit der Vorberathung des Gesetzentwurfs, betr. die Arbeiter-Unfallversicherung, begonnen. Dem Vernehmen nach sollen die Berathungen mehrere Sitzungen in Anspruch nehmen — indeß wird gehofft, daß die Vorlage noch in dieser Woche vom Plenum des Bundesraths festgestellt werden wird, so daß sie dem Reichstage am Freitag oder Sonnabend zugeyen
— Bei der jetzt unzweifelhaft feststehenden Thatsache, daß Reichstag und Landtag denn doch längere Zeit gleichzeitig tagen werden, dürfte es interessant genug sein, zahlenmäßig festzustellen, wie viele Mitglieder, des Reichstages auch Mitglieder des preußischen Herren- resp. Abgeordnetenhauses find Es gegoren dem Reichstage und Herrenhause gemeinschaftlich an 19 Mitglieder. Dem Reichstage und Abgeordnetenhause zugleich gehören an 76 Mitgiieder; davon entfallen auf das Centrum 29, die Fortschrittspartei 14, die Dmtschcomervattven 11, Nationalliberale und Secessionisten je 7, Polen 5,_ deutsche Neichsparter 2 und 1 Däne. Es erhellt, daß das etwaige Fehlen dieser 9o Mitglieder, fall- nur die übrigen zur Stelle sind, die Beschlußfähigkeit des Reichstages nicht alteriren kann, noch weniger dasjenige der 76 des Abgeordnetenhauses die de- Letzteren. Aber auch das Resultat wenig erheblicher Abstimmungen-, z. B. in zweiten Lesungen, würde wenig alterirt werden, ^dmet man Centrum, Con- servative und Polen einerseits, so verlieren diese z. B. im Abgeordnetenhause 4,, dagegen die gefammte Linke 29 Stimmen und würde das genau dem Gesammt- verhältniß der Stimmen entsprechen, also jede Partei gleichmäßig altenrt werden.
Rußland.
Riaa, 1. Mai. Wie die „Rig. Ztg." meldet, ist am 28. v Mts. gegen den Baron Nolcken-Appricken bei Hasenpoth (Kurland) ein Agrarverbrechen ver-


