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3.9.1882 Erstes Blatt
 
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Ar. 2VS. Erstes Blatt. Sonntag ben 3. September

1882

ießener Anzeiger

Amts- unb Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

9*9*** t Schulstraße B. 18.

Erscheint täglich mit Ausnahme des MorrlagS.

PreiA vierteWhrlich 2 Mark 20 Pf. mit Pringerlshn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mari 50 Pf.

Amtlicher Hheil.

Gießen, am 31. August 1882.

Betressend: Statistische Ermittlung der landwirtschaftlichen Bodenbcnutzung und des Ernteertrags im Jahr 1882.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des KretteL-

Diejenigen von Ihnen, welche noch mit Erledigung unserer Verfügung vom 4. Juli d. I. Anzeiger Nr. 155 im Rückstände sind, werden an Erstattung der Berichte über den Fortgang der Ernteausnahme mit Frist von 8 Tagen erinnert.

Dr. Boekmann.

Betreffend: Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienff^auf Grund von Schul­zeugnissen.

Bekanntmachung.

Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung znm einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollet', werden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden, Vorschriften mit dem Ansügen oufmerksom gemacht, daß hiernach unvoll­ständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.

1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzog- thum Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.

2. Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet. Der Nachweis der Berech­tigung zum einjährigen Dienst ist bet Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu erbringen.

3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actenformat (nicht Briefpapier) zu ver­wenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.

4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizusügen:

a. Geburtszcugniß;

b. ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit und Fähigkeit den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen;

c. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Pregymnafien und höheren Bürgerschulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienst' behörde auszustellen ist;

6. das Schulzeugniß.

Sodann wird noch besonders bemerkt:

Zu pos. b.: daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung des Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen darf.

Zu pos. d.: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Retfezeugniffe für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Retfezeugnisie für die Prima der Gymnasien und Realschulen I. Ord., sämmtlich nach dem Schema 17 zur Ersatz-Ordnung (I. Thetl der Wehr-Ordnung vom 28. September 1875 Reg.-Bl. Nr. 55 von 1875) ausgestellt sein müssen.

Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der §§ 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Ersatz-Ordnung verwiesen.

Großherzogltche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige.

Der Vorsitzende:

Gros. ____ ___________________

Darmstadt, 1. Septbr. Das Großherzogliche Regierungsblatt (Beilage Nr. 21) enthält:

1. Oeffentliche Anerkennung einer edlen That:

Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben dem Kutscher Martin Sczy- boreck aus Napachme in der Königl. Preuß. Provinz Posen, dermalen zu Gleßen, in Anerkennung seiner mit eigener Lebensgefahr verbundenen Betheili­gung an der Rettung mehrerer, am 2. Juli l. Js. beim Rudern aus der Lahn bei der Badenburg bei Gießen verunglückten Personen vom Tode des Ertrinkens das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift:Für Rettung von Menschen­leben" Allergnädigst zu verleihen geruht.

2. Bekanntmachung Großh. Ministeriums der Finanzen, den Holzpreis- tarif für die Großh. Domanialwaldungen pro 1882/83 betreffend

3. Übersicht der für das Rechnungsjahr 1882/83 zur Bestreitung der Communal-Bedürfnisse der israelitischen Religions-Gemeinden des Kreises Schot­ten genehmigten Uinlagen.

4. Bekanntmachung Großh. Kreisamts Alsfeld, die Niederschlagung der drei letzten Ziele der für 1882 ausgeschlagenen Umlagen der israelitischen Religions-Gemeinde Nieder-Ohmen mit Merlau betreffend.

5. Abwesenheitserklärung.

Durch Beschluß des Landgerichts der Provinz Rheinhessen, Ferienkammer für Civilsachen, vom 22. Juli 1882, ist zur Feststellung der Abwesenheit von Zakob Schweikhard II., Ackersmann, früher in Rieder-Ingelheim wohnhaft, die im Art. 116 des Civilgesetzbuches vorgeschriebene Zeugenvernehmung verordnet worden. (Schluß folgt)

Berlin, 31. August. Von Seiten mehrerer Bundesregierungen ist wie wir jören, neuerdings der Wunsch ausgesprochen, es möge die Viehzählung im deutschen Reiche baldigst vorgenommen werden. Bekanntlich war es ursprünalich die Abückt der Reichsregterung, diese Zählung zugleich mit der Aufnahme der Berussstatistik vor­nehmen zu lassen; der Reichstag hat sich indeß gelegentlich der Berathuna der dies­bezüglichen Vorlage für eine Trennung beider Aufnahmen ausgesprochen und der Reichsregierung die Einbringung einer besonderen Vorlage, betreffend eine Viehzählung im deutschen Reiche, anhetmgegeben. Wie wir hören, liegt es in der Absicht der Reichs­regierung, diesen Wünschen baldigst nachzukommen, und sind in dieser Benebuna vor­bereitende Schritte gethan, so daß dem Bundesrathe alsbald nach seinem Husammen- tritt am 15. Oktober die betreffende Vorlage zugehen wird. Jedenfalls dürfte dieselbe zu den ersten Arbeiten zählen, die dm Bundesrath beschäftigen werden

Ein Packet, dessen Inhalt aus gefirnißten Baumwollengarnlitzen Webe- geschirrlitzen bestand, mußte, weil sich dasselbe so stark erhitzt hatte, daß eine Ent­zündung zu befürchten stand, von der Beförderung mit der Post ausgeschlossen werden. Die königlich technische Deputation für Gewerbe in Berlin hat sich in einem aus diesem Anlaß herbcigeführten Gutachten dahin ausgesprochen, daß bei gefirnißter Baumwolle die Gefahr der Selbstentzündung vorhanden sei, und sind infolge dessen Sendungen, welche gefirnißte Baumwolle enthalten, mittelst soeben ergangener Verfügung von der Postbeförderung ausgeschlossen worden.

Ueber Prellerei der Auswanderer schreibt dieRordd. Allg. Ztg.": Wenn der Auswanderer nach Amerika seine Passage nach Newyork bezahlt hat, so glaubt er meistens, und es ist das für denselben, der doch fast stets nur über geringe Mittel zu verfügen hat, wichtig, weiteren Ausgaben überhoben zu sein, wenn er den Hafen er­reicht hat. Darin irrt er sich aber sehr gewaltig. Aus einem demVoigtlandtschen Anzeiger" zugesandten Briefe dürfte als Warnung für Auswanderer heroorgehen, welche Summen dieselben, noch eheste den deutschen Hafen verlassen, aufzuwenden Haven, yn dem Briefe heißt es:Denken wir uns eine Colonne von 200 Auswandererni m Hamburg ankommend. Bet Allen ist das Geschäftliche der Uebersahrt geordnet. Am Bahnhofe empfängt sie ein Agent des Auswanderungshauses und geleitet sie tn das Depot desselben. Hier wird übernachtet. Dafür werden p^.P">on gezahlt i,ou. Vorschriftsmäßig muß jede Person für die Ueberfahrt tm Zwischendeck haben eme Art Matratze eine Decke, ein blechernes Eßgeschirr. Die aus Seegras ges-rUgte, sackawg. Matratze, welche die Auswanderungsfirma selbst anfirtigen laßt, und^dazu d S - gras in Wagenladungen im Großen bezieht, kostet dem Hause Dem AuL

Wanderer wird sie berechnet mit M. 3,60. Die aus aroiem leinenem «bfaUftone ße. fertigte Decke kostet dem Hause 1 M- Der Auswanderer bezahlt ste mit 3 ^.. ®a8 blecherne Eßgeschirr, das aus dem dünnsten Bleche hergestellt wird, da e- » M vorerwähnten Auswandererutensilien auch, nur wahrend der ca. 14t-iSigen^Ueberfahrt zu halten hat, kostet gleichfalls 3 M-, während der S-bMstenprüs 1 bekagt Daraus gebt jedenfalls hervor, daß d-m Auswanderer d<e Miltes welche er aeglaubt

erst kürzlich aus den Berichten der oeuncycuyin Tonen nbne alle

konnten, daß so viele deutsche Einwanderer drüben schon in den erst.n Tagen ohne alle Hilfsmittel sind." ^-i-mania":Wenn dieNorddeutsche" sich zu solcher

ttfirfnr?? Wir die"dll'^wanderer bekehrt hat, dann wird vielleicht die Regierung bald Fürsorge für die Au swan - Raphaelsverein" gewinnen, dessen Agenten neben de""silt??chen^Unterstützung auch Schutz gegen materielle Schädigungen zu bringen suchen." ______________