Ausgabe 
28.8.1881
 
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Lokales.

u e m Wiegen, 27. August. In der auf den 29. d. MtS. stattfindendm öffentlichen Sikuna des Prov.-Ausschußes kommen folgende Gegenstände zur Verhandlung: 6 8

1) Die Geschäftsfübrung des Edmund Schramm dabier.

2) Gesuch der Heinrich Mattern II. Frau zu Leihgestern um Erlaubnis zum Betriebe einer Sckankwtrthschaft.

3) Klage de« Ortsarmenverbands G.cßen gegen den Ortsarmenverband Daubrinaen wegen Unterstützung deS Heinrich Opper. 8

4) Klage des Ortsarmcnverbands Haiger gegen den Ortsarmenverband Klein Linden wegen Unterstützung der JohS. Weller Wwe.

^^^ö^Be^werde^es^Wil^elm^akobi II. und Cons. zu Rodheim, KreiS Friedberg, gegen

Dorf Kaitza in Brand gesteckt, welches, mit alleiniger Ausnahme der Kirche und eines Hauses, vollständig ntederbrannte. Der griechische Delegirte prote- sttrte bei der internationalen Commission gegen dieses barbarische Vorgehen und die Commission forderte hieraus den türkischen Commisiar Htdajel Pascha auf, eine Untersuchung und die Bestrafung der Schuldigen zu veranlasien. Gleichzeitig wurde der griechische Gesandte Condunons von seiner Regierung angewiesen, im Einvernehmen mit den Vertretern der Mächte Schritte bet der Pforte zu thun, damit außer der Einleitung einer Untersuchung auch geeignete Maßregeln getroffen würden, um der Wiederholung ähnlicher Zotschenfälle vorzubeugen. Aus Belgrad: Die Infanterie und Kavallerie der 1. Klaffe der Nationalmiltz find für Erde September d. Js. zu flebentägigen Waffen­übungen einberufen.

Petersburg, 26. August. DerPorjadok" erfährt von zuverläsfiger Sette, der Posten des Petersburger Stadthauptmanns werde aufgehoben und der frühere Posten des Ober-Polizeimetsters wieder hergestellt werden. Für letzteren Posten sei der gegenwärtige Strdthauptmann von Moskau, Kosloff, auSersehen.

Zu den neuen Gesetzen und Verordnungen über Stempel.

Durch das am 1. October 1881 in Kraft tretende Reichsgesetz vom 1. Juli d. I. werden drei Kategorien von Urkunden der Stempelsteuer unterworfen: Actien, Renten- und Schuldverschreibungen; Schlußnoten und Rechnungen; Lotterieloose.

A. Actien-, Renten- und Schuldverschreibungen.

Die vom Rennwerth zu berechnende Steuer beträgt von

Actien 5 pro mille.

Renten- und Schuldverschreibungen 2 pro mille (mit der gleich folgenden Ausnahme).

Inländischen (also deutschen), auf den Inhaber lautenden und auf Grund staat­licher Genehmigung ausgegebenen Renten- und Schuldverschreibungen der Communal- verbände und Communen, der Corporattonen ländlicher oder städtischer Grundbesitzer, der Grundcred-t- und Hypothekenbanken oder der Transportgesellschaften 1 pro mille.

Befreit von der Steuer sind: die Renten-und Schuldverschreibungen des Reiches und der Bundesstaaten, die vordem 1. October 1881 ausgestellten inländischen Actien, Renten- und Schuldverschreibungen, die gemäß dem Gesetz vom 8. Juni 1871 abge­stempelten ausländischen Prämienpapiere. Die Steuer trifft nicht gewöhnliche Schuld­verschreibungen, sondern nur zum Handelsverkehr bestimmte, einerlei, ob diese auf Inhaber oder auf Namen lauten.

Werden ausländische (inländische sind, wie oben gesagt, steuerfrei) vor dem 1. October 1881 ausgegebene Actien oder Renten- und Schuldverschreibungen (Ob­ligationen) bis zum 29. December 1881 zur Abstempelung gebracht, so tritt eine Er­mäßigung der Abgabe ein, indem nur erhoben wird: bei Actien für das Stück 0,50 <X, bet Obligationen für das Stück 0,10 JL. Das Gesetz belegt mit Strafe nicht schon den bloßen Besitz von unversteuerten Werthen, sondern nur die Veräußerung, Verpfändung, Zahlungsleistung darauf oder andere Geschäfte unter Lebenden (nicht die Hingabe zur Aufbewahrung). Es kann daher jeder Besitzer von unversteuerten steuerpflichtigen Werthen dieselben straflos behalten und auch vererben. Da jedoch alle diese Papiere zum Umsatz bestimmt sind und auch selbst für denjenigen Besitzer, welcher dergleichen Papiere als dauernde Capitalanlage bat, leicht die Möglichkeit eintritt, daß er sie ver­äußern will, da ferner künftig die Stempelung zwar auch noch gestattet ist, sich aber wesentlich theurer stellt es kostet z. B. ei: e Obligation über 1000 Dollars jetzt 10 H, nach dem 29. December 1881 aber 8,60 JL Stempel so ist es nur anzurathen, spätestens bis zum 29. December 1881 alle ausländischen Actien und Obligationen zu dem billigeren Satze abstempeln zu lassen, es sei denn, daß es sich um Werthe handelt, die nur im Auslande umgesetzt werden können.

Die Strafe für die Zuwiderhandlung gegen das Gesetz beträgt das Fünf­undzwanzigfache der hinterzogenen Abgabe, mindestens aber 20 für jedes Werthpapier.

B Schlußnoten und Rechnungen.

Schlußnoten, d. h. von den Contrahenten, Mäklern oder Unterhändlern aus­gestellte Schriftstücke zur Beurkundung des Abschlusses oder der Prolongation eines Kauf-, Rückkauf-, Tausch- ober Lieferungsgeschäfts unterliegen der Steuer, wenn das beurkundete Geschäft Wechsel, ausländische Banknoten oder ausländisches Papiergeld, Actien (ausländische oder inländische) oder überhaupt für den Handelsverkehr bestimmte Werthpapiere oder Mengen von Sachen oder Maaren, welche nach Gewicht, Maß oder Zahl gehandelt zu werden pflegen, betrifft, und der Gegenstand des Geschäftes einen Werth von über 300 JL (bei Maaren 1000 JL) hat. Rechnungen sind stempelpflichtig, wenn sie über ein Geschäft in den gleichen Gegenständen (mit Ausnahme jedoch der Maaren) von einem Werthe über 300 ausgestellt werden. Die Steuer beträgt für jedes Exemplar einer Schlußnote oder Rechnung 20 H, bei Schlußnoten über Zeit­geschäfte jedoch 1 Wenn eine Rechnung über verschiedene Gegenstände lautet braucht deßhalb die Steuer nicht mehrfach entrichtet zu werden. Einerlei ist, ob die Schriftstücke in Brief- öder anderer Form ausgestellt sind; befreit sind jedoch'von der Steuer Telegramme und mindestens 15 Km. weit zu befördernde Briefe. Die einem solchen Briefe beigelegten oder angehängten SchriftNücke bleiben indeß steuerpflichtig. Befreit sind ferner Schlußnoten über Contantgeschäfte in Wechseln, gemünztem oder ungemünztem Gold oder Silber.

Die Steuer wird entrichtet bei Schlußnoten durch Verwendung abgestempelter Formulare, bei Rechnungen auf gleiche Weise oder durch Verwendung von Stempel­marken. Diese sind auf der Vorderseite des Schriftstücks aufzukleben und zu entwerthen, indem auf denselben der Zeitpunkt der Verwendung genau so, rote dies durch den Bundesrathsbeschluß vom 16. Juli d. I bei Wechseln bestimmt ist, und ferner noch der Name ober bie Firma Desjenigen, welcher die Marke verwenbet, niebergeschrieben wirb. Hierbei genügen nicht bie Anfangsbuchstaben, es sinb Name ober Firma viel­mehr vollständig zu schreiben, wobei jeboch nur ein Theil ber Schrift auf ber Marke selb«: zu stehen braucht, ber Nest auf das Schriftstück selbst ober eine anbere gleichzeitig verwenbete Marke hinüberreichen Fann. Auch kann statt ber Schrift ein schwarzer Stempelausbruck gebraucht werben.

Bei Zuwiberhanblungen tritt eine Gelbstrafe ein, welche bas Fünsz'gsache der hinterzogenen Abgabe, mindestens aber 20 JL für jedes stempelpflichtige Schriftstück betragt.

C. Lotterieloose.

Loose öffentlicher Lotterieen tragen eine Steuer von 5 pCt. des Nennwerthes Die Steuer für inländische Loose ist vom Veranstalter der Lotterie vor Beginn des Absatzes, für ausländische von Demjenigen zu entrichten, ber die Loose nach Deutschland einführt oder daselbst empfangt, und zwar innerhalb dreier Tage nach der Einführung. Zu versteuernde Loose sind der Steuerbehörde einzureichen, welche dieselben abstempelt. Die Loose der inländischen Staatslotterien werden jedoch nicht abgestempelt sondern die Steuer von der Lottenebebö.de direct an die Reichskasse abgefühF. Loose ier durch die zuständige Beborde genehmigten Ausspielungen und Lotterieen zu wohlthätiaen Zwecken sind steuerfrei. * * ö

Die Strafe für die Zuwiderhandlung beträgt das Fünffache der hinterzoaenen Steuer; den Unternehmer euer inländischen Lotterie oder Denjenigen welcher den Vertrieb ausländischer Loose im Jnlande besorgt, trifft jedoch eine (Strafe von mindestens 20 JL.

6) Dir Bildung eines Eisenbahnbeirathes.

7) Gesuch der Heilanstalt für scrophulöse Kinder zu Nauheim um Abtretung von fiS' call'chem Gelände.

Gestern trug sich in Krofdorf eine interessante Wette zu. Ein sehr vermögender Mann hatte einem anvern sein ganzes Vermögen (ca. 60,000 JC) versprochen, wenn er 250 Pfd. von Wirth Kahlert bis nach Gleiberg an eines der beiden Thoren trage. Ruhm konnte er so oft er wolle, jedoeb durfte er die Last nicht ablegen. Letzterer, durch dieses ansehnliche Gebot m Versuchung geführt, machte sich nun einen Sack und füllte ihn mit Sand und 50-Pfv. Gewichtsternen bis zu 25u Pfd. H ruen an seiner Last brachte er eine Stütze an, damit, wenn er ruhen wollte, er sich zurückiehnen konnte und btt Stütze das Gewicht trug. Gestern Nachmittag ging nun das Lasttragen von Wirth Kadlert aus vor sich. Eine Menge Neugilriger folgte, um das Ende zu sehen. Bis an den Ärofooifti Fitedbof konnte er die Last tragen, hier wurde ihm sein Glück zu sauer und er ließ sich's vom Rücken nehmen. Er hatte sich jetzt mübe ge tragen für nichts, während sich der Andere in die Faust lachte.

Verwischte S.

Darmstadt, 26. August. Das unselige Kugelsuchen hat am Mittwoch in Griesheim wieder neue Opfer gefordert, indem ein Einwohner von einem explooirenden Geschoß getödtet, ein anderer schwer verwundet wurde.

Alsfeld, 24. August. Heute Nacht ist die Decke in dem neu angebauten Berathungs: zimmer des Genchtslocals herunter gefallen, jedoch glücklicherweise keine Person beschädigt worden.

M arburg , 26 August. Heute Morgen ist ein Commando des hiesigen JägerbataillonS unter Führung des Herrn Hauptmann Oppermann nach Neustadl zur Aosuchuna der Gegend nach dem vermißten Förster Becker ausgerückt. DaS Bataillon selbst ist zu den Herbstübungen zunächst nach Gießen abmarschirt.

Remscheid. Der schauerliche Bericht einesAugenzeugen" an die Wests. Ztg. über dasvon dem brennenden Berge verschlungene Haus" u. s. w. wird von der E.berfeld'er Zei tung für unwahr erklärt, mit der Versicherung, der Berg brenne noch immer in derselben Stärke wie früher, «twas Besonderes habe sich jedoch an ihm nicht zugetragen; vor wenigen Tagen habe man wieder begonnen, die Kreuz- und Querwasier über die Oberfläche zu leiten und seitdem mache sich an den Endpunkten wenigstens eine bedeutende Abnahme der Glut bemerkbar.

(AuS der Jnstructionsstunde für Kavallerie.) Wenn ich eine Volle reite, so reite ich eine grade Linie, d. h. ich reite eigentlich keine grade Linie, sondern ich durchschneide mit meiner Vorhand die H ntcrhand meines Vordermannes wenn ich nun vorn das Pferd in'S Maul reiße und bin kn nachorücke, was soll dann aus der Mitte werden? Dann reite ich nicht, sondern ich bin ein Esel und kein Kavallerist, und das ist eine Schande.

Auszug aus den Standesamtsregistern des Standesamts Gießen.

Vorn 20. bis 27. August 1881.

Aufgebote.

Den 22. August. Der Seconde-Lieutenant tm 2. Großherzogi. Hessischen Infanterie Regiment Nr. '16 Albert Paul Friedrich Rudolph zu Gießen mit Marte Mathilde Kreßner, Tochter des verstorbenen König!. Preußischen Conjuls Bernhard Adolf Kreßner zu Berlin.

Ehefchi teßungen.

Den 23. August. Gymnasiallehrer Dr. Peter Dettweiler von Wintersheim mit Anna Montanus, Tochter oeS Kaufmanns August Monranus von Montabaur. 24. Sch'-rmmacb« Gottfried Friedrich Franz Schneider mit Barbara Köhler, Tochter des verstorbenen Lokomotiv­führers Johannes Köhler von Gießen.

Geborene.

Dtn 17. August. Dem Briefträger Peter Hanauer eine Tochter, Katharine Helene. 17. Ein Sohn von hier. 17. Dem Schaffner bei der Oberhesstschen Bahn Ludwig Schäfer ein Sohn. 18. Dem Bremser Peter Gerth cin Sohn, Wilhelm Karl. 18. Ein Sohn von hier. 19. Dem Fuhrmann Georg Stühler eine Tcchler, Marie. 19. Dem Bierbrauer Lud­wig Lenz ein Sohn. 20. Dem Schlosser Heinrich Lawal eine Tochter, Margarethe. 2 ». Dem Kaufmann Otto Ludwig Hein ein Sohn, Ludwig Maria Philipp Ernst. 20. Dem Schuh- machermcister Wilhelm Herbert ein Sohn. 21. Dem Arbeiter Karl Kranz eine Tochter, Louise Karoline Philippine Christine. 21. Dem Taglöhner Friedlich Weber ein Sohn, Karl Friedrich Wilhelm. 22. Dem Corpsdiencr Pbilipp Brasch ein Sohn, Louis Karl.

Gestorbene.

Den 19. August. Eine Tochter von auswärts, Minna, 15 Tage alt. 22. Eva MauS, 31 Jahre alt, von Wetzlar. 22. Der Einjährig-Freiwillige im 2. Großh. Hess. Infanterie- Regiment Nr. 116. Johannes Ley von Henningen bei Neuwied. 22. Taglöhner Johannes Braun, 38 Jahr alt, von Allertshausen.

Auszug aus den Kirchenbüchern der Stadt Gießen.

Evangelische Gemeinde.

Getraute.

Den 23 August Dr. Peter Dettweiler, Gymnasiallehrer zu Gießen und Anna Mon­tanus, ledige Tockter des Kaufmanns August Montanus zu G'eßen.

Den 24. August. Gottfried Friedrich Franz Schneider, Schirmmacher zu Gteßen und Barbara Köhler, ledige Tochter des verstorbenen Lokomotivführers Johannes Köhler zu Gießen.

Getaufte.

Den 16. August. Dem Schreiner Christian Meinhardt eine Tochter Caroline Marie, geboren 20. Mai.

Den 21. August. Dem Buchdrucker Louis Lichtenberger ein Sohn, Hermann Carl Otto, geboren 17. Juli.

Denselben. Dem Wirth Ernst Jughard eine Tochter, Mathilde Karoline, geboren dm 13. Mai.

Denselben. Dem Mechanikus August Guntrum eine Tochter Amalie, geboren 5. August 1878 und ein Sohn Louis Christian, geboren 22. Dezember 1880.

Denselben. Dem Secondelieutenant Wilhelm Müller eine Tochter, Viktoria Auguste Therese Lvdia Anna Thekla Else, geboren 23 Mai.

Denselben. Dem Taglöhner Heinrich ^. omberger ein Sohn, Heinrich, geboren 22 Juni-

Denselben. Dem Schlosser Louis Pfaff eine Tochter, Elisabeth, geboren 29 Juli.

Denselben. Dem Heizer Friedrich Heinrich Goubeaud eine Tochter, Louise Magdalem, geboren 3. August.

Denselben. Dem Fuhrmann Jobann Georg Dönges eine Tochter, Elisabethe Karoline Georgine Pauline Katharine, geboren 17. Juli.

Brodp reise

vom 28. Äugust blö 11. September 1881.

der Bäcker

1 Kgr. (2 Pfd.) Weißbrot».....

2 (4 ) .....

1 (2 ) Schwarzbrot) I. Sorte

2 (4 )

1 (2 ) IL Sorte

2 (4 )

bei Konrab Rinn III. .... . 3 (6 Pfb ) Schwarzbrob II. Sorte

bei K- Wallenfels unb K- Haas . F. W. Hartmann.....

H- Kuhn........

L- Kroneberg, D- Rühl Wwe., Ehr. Faß, M. Lenz, E. Wallen­fels unb L- Keil.....

NB. Schwarzbrob II. Sorte wirb von W- Lange unb Aug. Noll nicht ver­kauft.

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Gießen, den 27. August 1881.

der Brobverkäufer

Kgr. (2 Pfb ) Weißbrot).....

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(2 ) Schwarzbrob I. Sorte

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bei W. Seulina unb Ph. Bob .

Kgr. (2 Pfd.» Schwarzbrob IL Sorte

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bei Emil Sauer .......

I- Thomas unb K- Möser. .

Großherzogliche Polizei-Verwaltung Gießen.

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