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Döring.
Vorstand.
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M». Zweite» Blatt.
Sonntag den 27. Februar
1881.
michener Anzeiger
Amigt. Mi ImlsNfltt fit kl Krm Gichn.
«§vact1onS»,.re-n, J ctbulftr.^e v. 18.
Vr»edittondbure^u: I fl1
scheint tÄfllid) mit Ausnahme des Montag».
PreiS vterteljLbilich 2 Mark 20 Pf. mit Vringerkch» Durch die Post bezöge» vwrtt»jLhriuh 2 Mart LO
Amtlicher Hpeil.
Lvcalreglcmcnt.
Beim
unv
ithren.
S 3.
beleuchtet sein.
S 9.
Polizeieerwaltung Gießen.
Beim Umwenden um eine Straßenecke muß im SLritt gefahren werden. § 4
Bei Festlichkeiten, wie bet Concerten, Bällen rc.. in den Räumlichkeiten b(8 GesellswaftSvereinS haben alle Wagen beim Anfahren ihren Weg von der Lchulstrahe bezw. den Neuerbäuen her xu nehmen. Die Abfahrt geschieht oirrd) die Eonnenstroße nack) dem Areuzplotz.
S b.
DaS Anfahren zu den in S 4 genannten Festlichkeiten hat hinter und nicht neben einander tu geschehen. Die Fuhrwerke haben in der Reihenfolge »t. fie angefahren sind, nach dem Aussteigen der Besucher der Festlichkeiten
S i.
Da- Fahren mit bespannten und unbespannten Fuhrwerken, daS Retten tub Viehtreiben durch den Tiefenweg von der Bahnhofstraße in die Neustadt
Die Beleuchtung hat zu geschehen:
a) bei Personensuhrweik durch zwei Laternen, welche zu beiden Selten de« Bocke« bezw. de« Vordenheiles de« Wagen« anzubringen sind;
b) bei anderem Fuhrwerk mildester« durch eint Laterne, welche in der Regel vornen so anzubringen ist, daß Bespannung und Wagen dem entgegenkommenden oder vorbei sahr.nd.n Fuhrwerke dadurch sichtbar
Wort abzufahren.
S 6
Die bei Gelegenheit der in § 4 genannten Fälle zum Abholen bestimmten Nagen haben sich nicht in der Sonnenstraße, sondern in der Lchulstrahe auf- Mellen und nur nach Anweisung deS dierstbabenden Polizeibeamten vor dem H«s,llsLaf:-g«bäude vorzufahrrn; die Wagenführer sind verpfl-chtet hierin den A'iordi.ungrn dcs diensthabenden Poltzeib«amten unweigerlich Folge zu leisten.
Gieße», den 17. Februar 1881. Sroßhec,»gliche .
p Frei enius.
sittlichen. — S« bliebe übrig, die selbstverschuldeten UnglückssLlle eniMdi- auugslo« zu lasten, allein dann würde man den Unschuldigen mit dem Schul, L,® bestrafen und in den Fällen de« Tode« de» Schuldigen, beim Unfälle sogar die Unschuldigen, die Familienangehörigen destelben, allein. Heute sollen tieielbe ’ und auch jener, wenn er di« Katastrophe überlebt, der Armenhülse a b-im unD es ist k-in Grund vorhanden, tu Zukunst weniger human zu jein u, b bie Vkisorzung der Hüi,«losen nicht auch au« g'>-lls'h°ftl'ch«n Mitteln zu bistrriten. S« ift also durchaus tontet, die ArmenverbLnde oder den Staat mlt Leistungen an tie Perficherungeanstalten eintreten zu lasten.
Kommen wir sonach zum Schlüsse, daß dw Verpflichtung deS Arbtl er» ,u Piämienzadlungen 'n keinem Falle unedW 'ft, um d^e SntfchLdigung als erworbene« R-cht und ntcht al« eine Wohlthat erscheinen zu lasten so muß dock- auch noch hmzugesügt werden, daß der Albeiter, wenn auch nicht zu bnecten Be trögen herbeigezogen, doch meistens die d« «erstcheruv, u tragen haben wvb und daß die ganze Frage nur eine Frage der Form ift. aj liegt in der Natur unserer Judustrie-Entw ckelung, daß der Unternehmer bestrebt ist , olle Beiriebslosten möglichst abzuwölzen, sei e» in beeren Set- kaussvteisen der Maaren oder se> es mit niedrigeren Lohnen. Ze nach der Loüjunrtur wird das Sme oder das Andere startfinden, und bezahlt der Ar. beiter die Prämie im Lahnaussall als Produrent, so bezahlt er fie tm Preise al« ßonfument. — Für die Herbeiführung des Lahnausf-lles wegen der Prämie werden fich die Verhältnisse w rkirme r erweisen, Die oben erörtert wur. ten als die unabxeiebare Lonseqnenz des herrschenden Ueberangebots von
Arbeitskraft. -
werden.
S 10.
Wenn die Ladung eines Fuhrwerks neben oder hinten so weit vorsteht daß Fußgänger, vorbeifahrende oder entgegenkommende Fuhrwerke tn der Dunkelheit dadurch gefährdet werden können, so muß dieser Theil der Ladung durch eine Laterne besonterS beleuchtet sein.
Zuwiderbandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden nach $ 366 poi. 10 deS ReichSftrasaesetzes mit Geldstrafe btS zu 60 Mark oder mit Haft biS zu vierzehn Tagen bestraft.
Ist der Arbeiter zu Prämien für die Unfälle« Versickerung zu verpflichten?
IL
a« machte nun eingewandt werden, daß die Einführung deS Versiche- lungizwarge» für olle irgendwie gefährlichen Betriebe e« hervorbnnzen «erde, la/tie Verstchetungeptäm'e zu einem Factor be« Lohnes werde, d. tz. boB btt ltahn um ihren Benag steigen wüste, weil fie ein Glied der gewchnheitS- v ößigen Bedürfniste wird, welche angeblich die Lohnhöhe bestimmen. ®obal6 i a«" Perbtllniß von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarktem solche» ,8 daß der Atbei'er Forderungen stellen kann, ist die« ja auch richtig, allem diese« Verhiltniß ist b.ute nicht da« herrschende und wird e» auch voraus- sichU'ch auf lange Zeit hinaus nicht sein. Die Äecolution, »elt^e in «.er 'Jibußde die Maschine bewirkt hat, sie bat zur Folge, daß eine erhebliche Uiberzahl oon Arbeit«ftiften fib«r da» BetÜrs-uh vorhanden ist und der Druck von diesem Mehr an Arbeitknachsrage muß es Herbeisuhren, daß der Arbeit«- ' lebn den wachsenden Ansprüchen des Lebei s nicht folgt. Der aibeii»lose Arbeiter veikaust leine Arbeitskraft zu jedem Preise, in der durchaus richtigen Meinung, daß Darben immer noch bester (ei, al» Verderben; und wenn er Versicherungsprämien zahlen muß, so wird er lieber seinen MVlW'* nach mehr einschiäatn, als durch eine Lohnforderung, welche die Prämie ein- jchUeßt die Gewinnung von Arbeit in Frage zu stellen. Nur m Zeiten einer so fieberhaft gesteigerten Production, wie die jüngste Grundungsperlode, .st e.ne TurchNng dieser Zustände denkbar, und dann doch nur auf kurze Zeit unb mit um so schlimmeren Verhältn ssen tm Gefolge.
Ss kann also nicht daraus gerechnet werden, dafi die etwa g zahlte Prämie im Lohn dem Arbeiter ersetzt werde und dieser somit die Mmelvon der Sesellschast erhalte, für die Bildung eines Gefchtensonds ganz »du theil- neise selbst zu sorgen. Unter den herrschenden Verhältnissen ist es lediglich Kecht, die directe Heranziehung des Arbeiters zu d-n Dersicherunzsprämien, wenigstens bet den medrigen Lohnstusen, auch für den Bereich de | fl-
Sm»«-» W"n"W“
ein. betrifft, so wird ihre Zahl als eine verhältmßmäß g geringe erscheinen, »amentllch dann, wenn man erwägt, wie wenig gesellschafr.tcherleitS geschieh, um in den niederen Klassen diejenige Einsicht auf Sittlichkeit zu erziehen, w ch slS Reael erforderlich ist, um unüb-rl gte, unverständige oder Mifittliche H^.nd Lunaen als strafwürdige Unregelmäß gkeiten zu behandeln. Es mochte doch «icht gerecht erscheinen, für die verschwindende Minderheit solcher Unglücks« -fälle die gesammte Arbeiterschaft verantwortlich zu machen, den vorsichtigen 2 fittlich-n Arbeiter Prämien zahlen zu laffen für die unvorsichtigen und mv
Vermischtes.
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welche «m 27 H« 30 ®a, °. I w H°nn°°ea wgen °la°,
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«te«en 26 gebruoi. (Xbeatet.) T-b unfere Direktion aujtt dem »eueren und _ , ^tepev, ö k m lbrer ÄIQft z,kgt. beweist fie neuerttng6, indem
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T. “ 3 !nT*« l7,flrab. *qmfün,n au« Mtmchm, 8ufliturg re. ipr.chm fich
fubeunie le««. . ,tmcD mt, •«» Ulm, 'n welcher e» u. «.
D^rrao^Ln'ier ton Cberammerpou«- von Ganqhoser-Nennt ging gestern ubn bei.Bt welch «normen ^u'auf ras Sthauipiel in München und AugS-
yriz" »er Mimchmer »eiellfidas, .om «ärmer-
bürg erzielt und w . * • Ju Berlin im ^riedrich-WitdelmstLdtn Lheatn gefeiert bat.
Ibeater «ewbi «it ht « B» ^ie Novität lernten lernen ließ. M
Beifall befunbete, t.» fich Süd tr.ffl'ch uXbult. Ä » «ch «wtlich g--. em. -utzer-rtm'tiche Frische zieh. Ich cur» bal aöi» b?u. bei rl.1 Hum°7u7b doch au» manchen «echerollen. ernfier.n »amen'en. Die HanNun, 18 itarnenl. Die Eituatianen UNS F'guim find au» dem Seben gegriffen, frei =cn Unnatüiltchleiten unD Unwadrrcheinlichleüen “
S 7-
Anfahren und Absahrm darf in der Sonnenstraße nur im Schrilt
gefahren werden.
Vom Beginn der Abend-Dämmeiung an bi- zur Tageshelle muß jede« auf öffentlicher Straße innerhalb der bewohnten Theile der Gemarkung Gießen bifindliche Fuhrwerk mit alleiniger Au-nahme der Schieb- und Stoßkarren durch dellbrennende, in ordnungsmäßigem ZBande befindliche Laternen
Letrkffrnd: Vorkthruiigm flfflfn Beschädigung durch Huhrwette. Wh,
«uf Orunb des Ar,. 56 der Städ.ecrdnung, nach Anhörung der Ltadtv-rordnetenvirs-mmlung und mit Ernehmigung Sroßh.rzoglich.n Ministerium» H 3nn,” unb ber Justiz oom 1. Februar 1881 zu Nr. M. I. 2538, wird für die Stadt Dießen verordnet wie folgt.
umgekehrt ist verboten. $ ?
«ll, durch die Mäusburg gehenden Fuhrwerke dürfen nur im Schritt


