Ausgabe 
26.6.1881 Erstes Blatt
 
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sr* 1M4. Erstes Blatt. Sonntag den 26. Juni 1SS*4n

Kießener "ItMgcr

Intrige-- unb Amtsblatt für brn Kreis Gießen.

Mroutt Schulfiraße B. 18.

Erscheint täglich mit Lu-uahme bei Montags.

ftrH# vierteljährlich 2 »ort 20 Pf. mit vringerlohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mart 50 Pf.

Amtlicher Hheil. Bekanntmachung.

Nachdem an mehreren Orten der Provinz Oberhefsen Erkrankungen an Flecktyphus, einer erfahrungsgemäß höchst ansteckenden Typhusform, vorgekommcn sind, hat sich die Nothwendigkeit sanitärer Maßnahmen ergeben, deren Wirksamkeit und Erfolg nur dann erwartet werden kann, wenn der einzelne Erkrankungsfall unverzüglich zur Kermtniß der Polizeibehörde gelangt. Es ist deßhalb aus Grund der Kreisordnung vom 12. Juni 1874, Art. 78, unter Zustimmung des KreiS-AusschuffeS und mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 28. Mai 1881 für den Kreis Gießen und zunächst für die Dauer von 6 Monaten das nachstehende Polizei-Reglement von unS erlassen worden: .

§ 1. Von jedem Falle einer Erkrankung an einer typhusarligcn Krankheit (UnfcrlcibstDpbuo, Rückfalltypnus, Flecktyphus) hat der behandelnde Arzt, sowie Jeder, welcher nach Besichtigung eines Kranken auf die Heilung desselben bezügliche Rathschläge ertheill hat, unVcr^Ufllidb und "zwar unter Angabe des Namens, des Alters und der Wohnung des Erkrankten an das einschlägige KreiSamt schriftliche Anzeige zu erstatten.

§ 2. Unterlassung der nach § 1 vorgeschnebenen Anzeige wird mit Geldstrafe bis zu 30 Mark geahndet. Bestrafung tritt dann nicht ein, wenn jene Anzeige zwar nicht von dem Verpflichteten, so doch von anderer Seite unverzüglich erstattet worden ist.

Diese Vorschriften werden hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Gießen, den 15. Juni 1881. Großherzogliches KreiSamt Gießen.

Dr. B o e k m a n n.

Bekanntmachung.

GrvßherzoalicheS Ministerium bei Innern unb ber Justiz hat die Srianbniß zur Veranstaltung einer Verloosung von Vtch unb lanbwirlhschaftbchin Gerüchen bei Gelegenheit be« am 8. September b. I. zu Schotten abzuhaktenben lanbwirthschoftlichen Festes, sowie zum Vertriebe ber Loos. » 1 -* tn bet Provi- z Oberheisen ertheilt.

Gießen, am 33. Juni 1881. Großherz»gliä>e« »reisamt Gießen.

Dr. B^ tf mann.

7 f u ii u t m ach u u i).

Gefunden : 1 «vrallenkettchen, 1 Poriemonnat« mit Inh all, 1 Paar Giacöhanbschuhe, 1 Vorstecknabel, 1 P^"nez, 1 weißer Hanbstauchen, 1 Sommerhanbschuh, 2 weiße Taschentücher, 1 Jacke, 1 Brache, 1 Sonnenschirm, 1 Babehvse, mehrere schlüssel.

Zuaeflogen: 1 Kanarienvogel.

(Stegen, ben 25. Juni 1881. Großherzogliche Polizeiverwaltung Gießen.

Fresenius.

Frntschland.

1)

2)

3)

Darmstadt, 24. Juni. Seine SSntgl. Hoheit ber Großherzog haben AÜeranädigst geruht i

Äm 18. Junt dem Obersteuercalculator 1. Klaffe Maximllian Frhrn. v. Deller sh et m auS Anlaß feiner Ernennung zum StationScontroleur bei ben Königlicd Preußischen Hauptzoüämtern Eleve, Emmerich unb Kaldenkirchen, fowie ben Königlich Preuhnchen Hauptsteuerämtern Krefeld, DuiLburg, Meuß, Urdinaen unb Wesel ben Eharakter als Zollinspector zu ertheilen.

Darmstadt, 22. Juni. DaS Großherzogliche Regierungsblatt (Bei-

maßgebend. , .

2. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz, die Einverleibung mehrerer Grundstücke in dem Gebiete ber Ltanbes-

läge Nr. 16) enthält:

1. Bekanntmachung Großherzoglichen St-alsmimstenums, bie Anrech­nung gileipeter MilitLtbier.ste bei Feststellung ber «r.ciennetäis-Verhältniffe ber Aspiranten für ben Staais- ober SchUbienst beir. Dieselbe lautet:

Se. König!. Hoheit der Großherzog haben Allergnöblgst zu vervrbven geruht baß hii sichtlich ber Anrechnung ber von einem Aspiranten bei Staat«- ober Schulbienßes geleisteten MilttLroienste bei Feststellung ber AncienneiLls. verhältnisie die nachsolgeuben Bestimmungen beachtet werben:

Denjenigen Aspiranten des Staats- ober Schulbienstes, welche vor Ablegung ber Staats- ober Schulprüsung in Srsüllung ber Militär- pflicht im Heere ober in ber Marine gebient haben, soll bie Zeit tiefet Dienstleistung bei Feststellung ihret Ancienn-täts-Dechällnisie insoweit in Anrechnung gekrackt werden, als hierdurch der rechtzeitige Beginn thier Stubien ober ihres Dorbereitung-bier.steS verzözerl ober bie vorschriftsmäßige Dauer ber einen bezw. be« anberen verlängert unb in Folge davon bie Ablegung ber vorgeschriebenen Prüfungen hinausgeschoben worden ist. ,

Die Zeit, «ährend welcher ein solcher Sipirant nach abgelegter staats- ober Schlußprüfung zu militärischer Dienststellung herangezozen wird, soll bei Berechnung ber Zeit ber bienstlichen Beschäftigung ober 23er« wenbung nach bestandener Staats- ober Schlußprüfung mit in »nrech- nung. bezw. nicht in Abzug gebracht werben.

Die Bestimmungen unter 1 unb 2 beziehen sich lei «glich auf b e Fest­stellung ber AnciennetLts-Verhältnisse; bezüglich der Anrechnung er Militärdienste bei Festsetzung des Ruhegehalts im Falle einer Per^sio« nirung find die estischlagenden Bestimmungen ber bett- PensionSgefetze

hetrlchast Gebern in bas Stammgut be« Gräflichen Hauses Stolberg-Werni» gerode betreffend

3. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, den Locomotiv-Betnib auf der die Fabrik-Aulagen von Tvckerhoff und Albert zu Amöneburg bei Eastrl mit dim Bahnhof Luroe verbindenden Anschluß-Bahn betteffend.

4. Bekanntmachung Großherzoglichen Kreißamts Mainz, die für da- Etat-jahr vom 1. Aprll 1881 b,S Ende März 1882 zur Bestreitung der Lom- munalBedürfniffe der Stadt Mainz zu erhebenden Umlagen betreffend.

5. Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts Opperheim, die Nich'. erhebung emer Umlage auf das S euerkopital der evangelischen Eonsesstont. angehörigen zu Sa,imShetm betreffend.

6. Bekanntmachung Großdrrzoglichen KreiSamtS Gießen, die Erhebung von Umlagen der Stadl Gießen für 1881/82 betreffend.

7. Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts Friedberg, die für das Iahr 1881/82 zur Bestreitung der Lommunal-Bedürfniffe der Gemeinde Vilbel zu erhebenden Umlagen betreffend.

8. UeLerficht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz gfrtbmutcn Umlagen zur Bestreitung von Eommunal-Bedürsniffen in den leraelitisrLen Reltgionr-Gemeinden des Kreises Gteßm.

9. ALwesenheitserklärungev.

10. Ordensverlechur.g.

11. Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eine- fremden Ordens.

12. Eharakterertheilung.

13. Namens Veränderungen. (Schluß folgt).

KranLreich.

Pari-, 23. Juni. Tie Händel zwischen Franzosen und Italienern dauern fort; in Lhoi'y-lttRoi bei Paris erhielten ein Gärtner und ein ande­rer junger Mann Mefferstiche; der Italiener wurde verhaftet. 30 Piemontesen machten begehen unter Abfingung vrr Marseillaise für die Franzosen eine Kundzebuna. In Joizry schlugen fich italienische und srarzöfische Arbeiter; em Franzose wurde geiödtet, drei Jta!lerer wurden verhaftet. In Nariy wurde ein Minenarbeirer am Port Saint Vincent vorgestern von italienischen Arbeitcrn erstochen; fünf Italiener wurden verhaftet. Gestern Abend kam es in Laune Foy bei Lyon zwischen srarzöfischen und italienischen Arbeitern zu heftigen Kämpfen. E.n Ecmmiffar der Eentralxolizei von Lyon rückte mit einer Ablheilung Pol'ze Mannschaft nach Sainte Foy. In Marseille herrscht seit gestern Ruhe. 600 Italiener find gestern abzereist. Die Marseiller