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Str ltt9. Erstes Blatt. Sonntag den 24. Juli 1881.
Kießener ^Anzeiger
Amige- nuh Amtsblatt für öen Kreis Gießen.
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Amtlicher Hheil.
Bekanntmachung.
befunden: 1 Taschenmeffer, 1 Adler von einer Dienstmütze, 1 Kinderschuh, 1 Korallenkette, 1 goldener Siegelring, 1 Schürze, 1 Handtuch und eine Badedose, 1 Wagenkette, 1 Ring von einem Wagenrad, mehrere Schlüssel, 1 Dtfitenkartentäschchen.
Zugcflogen: 1 Kanarienvogel.
Gießen, den 23. Juli 1881. Großherzogltche Poltzeivenvedtung Gießen.
FresentuS.
Feutschland.
Berlin, 21. Juli. W e wir hören, wird das Unfallversicherung-- Gesetz bereite bei Beginn der nächsten Reichstagssitzung in wesentlich ai derer Form und ml: erweiterten, zum Theil neuen Motiven der Volksvertretung vorgelegt werden. Die mit der Ausarbeitung betrauten Kräfte tm Reichs amt de- Innern conseriren bereit- gegenwärtig auf'- Neue mit hervorragenden Interessenten diese- Zweiges der Versicherungs-Gesetzgebung; auch dürste wohl die Anwesenheit deS Versicherung--^irectors Kleeberg aus Frankfurt c. M. deS Begründer- der deutschen Unfallversicherungen mit der Förderung dieser gesetzgeb rischen Arbeit in Verbindung zu bringen sein. Gletchreitig werden m Reiche amt deS Innern die Vorarbeiten zur weiteren Verstaatlichung deS VersicherungSwese s betrieben. Dieirlb n richten sich zunächst auf den Entwurf eine- GeiekeS über die Altersversorgung der Arbeiter zunächst wohl ebenfalls nur bev Fabrikarbeiter; auch nimmt man an, Laß die Brochüre des ProfesiorS Adolf Wagner zu Gunsten staatlicher Feuersocietäten keineswegs diese Frage lediglich .karemisch zu beleuchten, sondern mehr als ein Eclatreur der öffentlichen Meinung bezüglich der Verstaatl'chung des Feuerversicherung-wesens gerade jetzt erschienen ist.
Berlin, 22. Juli. Der BundcSratb hat beschloffen, daß an die Stelle der in der Bekanntmachung vom 11. Juli 1873 enthaltenen Vorschriften folgende Bestimmungen zu treten haben:
In Bezug aus die Art der Verwendung der Reichsstempelmarken zu Wechseln und den dem Wechselstempel unterworfenen Anwetsur gen sind nachfolgende Vorschriften zu beobachten: 1) Die den erforderlichen Steuerbetrag darstellenden Marken find aus der Rückseite der Urkunde und zwar, wenn die Rückseite noch unbeschrieben ist, unmittelbar an einem Rande derselben, andernfalls unmittelbar unter dem letzten Vermerke (Indossament) auf einer mit Buchstaben o^er Ziffern nickt beschriebenen oder bedruckten Stelle aufzukleben. Das erste inländische Indossament, welche- nach der Casfirung der Stempelmarke aus die Rückseite des Wechsel- gesetzt wird, bezw. ter erste sonstige inländische Vermerk ist unterhab ter Marke niederzulchretben, widrigenfalls die letztere dem Niedersckreiber dieses Indossaments bezw. Vermerks und dessen Nach- männern gegenüber als richt verwendet gilt. Es dürfen jedoch die Vermerke „ohne Prot st", „ohne Kosten" neben der Marke medergeschrieben Werder. Dem inländischen Inhaber, welcher aus Versehen sein Indossament auf den Wech'el gesetzt har, bevor er die Marke aufaeklebt Latte, ist gestattet, vor der Weitergabe deö Wechsel- unter Durchstreichung dieses Indossaments die Mcrke unter dem letzteren aufzukleben. 2) In jeder emz<lnen der aufgeklebten Marke muß das Darum der Verwendung der Marke auf dem Wechsel und zwar der Tag und das Jahr mit arabischen Ziffern, der Monat mit Buchstaben mittelst deutlicher Schriftlichen ohne jede Rasur, Durchstreichung oder Überschrift an der durch den Vordruck bezeichneten Stelle niedergeschrieben werden. Allgemein übliche und verständliche Abkürzungen der Monatsbezeichnungen mit Buchstaben sind zulässig. 3) Bei Ausstellung des Wechsel- aus e,nem gestempelten Dlanket kann der an dem vollen gesetzlichen Betrage der Steuer etwa noch fehlende Theil durch rorschrlftsmäß g zu verwend nde Stempelmarken ergänzt werden. Stempelmarken, welche nickt in der vorgeschriebenen Weise verwendet worden sind, werden al- nicht verwendet angesehen. Diesem Beschluß ist jedoch die Maßgabe binzugefügt, daß, soweit noch Wechselstempelmarken ohne einen Vordruck für die Eintragung des Tage- der Verwendung -um Gebrauch gelangen, diese Eintragung auf einer beliebigen Stelle der Marke erfolgen darf, und daß bi- zum 31. August ds. IS. die Verwendung der Wechselstempelmarken auch nach Maßgabe der Bestimmungen in der Bekanntmachung vom 11. Juli 1873 zulässig ist.
Magdeburg, 20. Juli. Unserer Stadt stehen, wie es scheint, be- deutsame Veränderungen bevor. Man erfährt darüber gerüchtweise Folgendes: Magdeburg soll zum Haupt-Eentral-Waffenplatz Deutschlands erhoben und gleichzeitig durch Erweiterung der Festungswerke und Anlage einer bedeutenden Anzahl vorgeschobener Forts eine Sicherung Berlin- angestrebt werden. Dem- zvfolge ist Lie Verlegung der Murinons- urb Gewehr-Fabriken in Spandau nach Magdeburg, sowie die Anlage anderer bedeutender Fabrik- und Ausrüstungs-Anstalten in Aussicht genommen. Eine Citadclle soll künstighin nicht entbehrt werden, sondern in so vergrößertem Maßstabe, daß ft; alle diese neuen Fabrikanlagen und Depots umfassen kann, zwischen Magdeburg und der neuen Eisenbahnbrücke projekürt sein.
Türkei.
Konstantinopel, 21. Juli. DaS Journal „Vaktt" bemerkt bei Besprechung der Reform frage in der Türkei, die schlechten Ergebnisse der türkischen Verwaltung rührten von dem absoluten Mangel an fähigen Beamten her. Die Regierung sollte daher geeignete Beamte aus dem Auslande hierher berufen, dieselben allen Zweigen der Verwaltung sowohl in der Hauptstadt, wie in der Provinz zuthetlen und au-reichend honoriren. Der „Vaktt" weist in dieser Beziehung auf den schnellen Aufschwung hin, welchen die F'nanzver- waltung OstrumelienS unter einem ausländischen Funktionär trotz der Ver- txüftungen diese- Landes durch den Krieg genommen und auf die Verwaltung der secks türkischen Steuern, welche unter ausländischen Administratoren einen bedeutenden Ueberschuß lieferten. DaS Journal glaubt, daß unter der Mitwirkung auSläudiicher Beamten auch die Staatseinnahmen der Türket tn kurzer Zeit eine beträchtliche Steigerung erfahren könnten.
telegraphische Depesche«.
Wolff*- trlegr. E»rrespon»enz-V»nan.
Berlin, 22. Juli. Bezüglich der Mißhandlung deS evangelischen Predigers Fl edner durch spanische Polizeibeamte hört die „Rordd. Allgem. Ztg.", der kaiserliche Vertreter in Madrid sei beauftragt, diesen wie andere Fälle, wo spanische Provinzialbehörden sich Ausschreitungen gegen deutsche Retcksangehörige zu Schulden kommen ließen, zur Kenntniß der spanischen Regierung zu bringen. Die bisherigen freundschaftlichen Beziehungen zwischen beiden R-gierungen ließen die Annahme gerech'fertigt erscheinen, daß spantscher- seitS Vorsorge getroffen werde, um eine Wiederholung derartiger Vorkommnisse zu verhüten.
Paris, 22. Juli. Die „Agence HavaS" meldet: Nachrichten auS Tur iS constatiren eine erhebliche Beruhiaung, welche sich feit zwei Tagen in der ganzen Regentschaft, namentlich tn Katrouan und Sousa bemerkbar wache. Dieselbe wird dem durch die Einnahme von Ssax hervorgerufenen tiefen Eindruck auf die Bevölkerung zugeschrieben.
London, 22. Juli. Unterhaus. Aus eine bezügliche Anfrage Mc. Coan'S erwidert Gladstone, in der Angelegenheit Midhat Pascha'- habe die Regierung kein Recht zur Intervention gehabt, sie habe nur geglaubt, daß im Interesse der Human tät, sowie im eigenen Jr ter esse der Türket und angesichts der öffentlichen Meinung in Konstantinopel und in Europa Vorstellungen erwünscht sein könnten. Sie habe deshalb den Botschafter Lord Duffertn am 4. Juli angewiesen, zu Gunsten der Nachsicht und Mäßigung tn der vertraulichsten, delikatesten ur d wirksamsten Weise Vorstellungen zu machen. Lord Dufferin habe sich dieses Auftrags in der taktvollsten Weise entledigt. Die englische Regierung rweifle nicht, daß Nachsicht urb Mäßigung Europa befriedigen und den Interessen des Sultans und der Türkei zur Förderung dienen würden.
— Der deutsche Botschafter Graf Münster hat sich gestern Abend nach dem Festlande begeben. — Zur Vertretung der englischen Armee bei den preußischen Herbstmanövern ist General Robert- defigntrt. — Den „Daily News" wird aus Lahore vom 21. ds. gemeldet, daß Ajub Khan die Vorposten des Emirs nach Girisht zurückgedrängt habe.
Petersburg, 22. Juli. Der „Golos" bezeichnet die Nachricht ausländischer Blätter über tn Dünaburg vorgekommene Ausschreitungen gegen Juden als ur begründet.
Lokales.
Gtestev, am 23. Juli. Tie von un8 tn Nr. 166 gebrachte Notiz über die Abbaltung des 34jähttgen Stiftungsfestes des Turnvereins Gießen, berichtigen wir dahin, daß dasselbe nicht wie angegeben am 31. Juli er, sondern am 7. August auf der vadenburg abgehalten wird.
— Die »Main-Weser Bahn" hat 50 % Fabryrrisermaßigung für die Besucher des Feuerwehrtages tn Friedberg bewilligt, sofern wenigstens 30 Mann für einen Zug angemeldrt werden. Letzteres geschieht hier für den Frübzug 6*.
Vermischtes.
Darmstadt, 21. Juli. Gestern hatten wir hier erneu der heißesten Tage tn diesem Jahrhundert. Nach Beobachtung des SatasteramteS betrug das Maximum der Temperatur 36,88 Grad L. oder 29 5 Grad R. un Schatten. Nach den seit dem Jahre 1827 erugesührten Beobachtungen des genannten Amtes wurde diese Temperatur seit dieser Zeit, also im Laufe von 54 Jahren, nur ein einziges Mal erreicht, resp. um ein Geringe- übertroffen, nämlich am 16. August 1861. an welchem Tage der Thermometer den höchsten Stand von 30.2 Grad R. aufwies. Zur veurthrilung der in den jüngsten Tagen herrschenden Hitze dürften folgende


