^rr. 297. Mittwoch den 21. December 188
Aichener ^(iBeißcr
Amcigk- uni) Amtsblatt für brn Kreis Gießt«.
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Deutschland. ।
Darmstadt, 19. December. Durch Decrete vom 7. l. Mts. wurden ernannt: der Gerichtsvollzieher mit dem Amtssitze zu Hungen, Karl Leonhard Betzbrrger zum Gerichtsvollzieher mit dem Amtssitze zu Orteuberg, der 1 Ger chtevollziebcr mtt dem Amtssitze zu Höchst, Wilhelm Reil. zum Gerichts- Vollzieher mit d,m Amtssitze zu Hungen und der Hülfsgerichtefchreiber bei dem Amtsgerichte Groß-Gerau, Joseph Anton Garnier, zum Gerichtsvollzieher mit dem Amtssitze zu Höchst.
Durch Decret vom 9. I. MtS. wurde dem Gerichtsvollzieher mit dem Amtssitze zu Offenbach, Franz Wende berg, die nachgesuchte Entlastung auS dem GenchtSvollzieherdienst ertheilt, und derselbe durch Verfügung vom gleichen Tage zum HülfSgerichtsschreiber bei dem Amtsgerichte Groß-G-rau bestellt.
m Darmstadt, 19. December. Der Piaudent der zweiten Kammer Abgeordneter Kugler, hat folgenden Antrag eingedracht: Die Kammer wolle beschließen, 1 an Großb. Regierung daS Gesuchen zu richten, *. den Secundarbrtrteb aus ben Oberdefsischen Bahnen mit 5 Zügen im Sommer und 4 Zügen im Winter tn j.der R cktuna beider Bahnen baldtbunlichst und spätestens mit Beginn des Be- tried-jadics 1883—84 einzuiüdren; b. einen vollständigen, nach den neunten Enahr- ungen für SecundSrbetrieb besonders geeigneten Fadi park anzuschanen und die dadurch erwachsenden Kosten auS dem Verkauf von vorbandenem Zahrmatenal, welches tm Lecundärdetricd keine zweckmäp'ge Verwendung finden kann, zu decken; k. der WioBö- Regierung anheim zu geben, ob sie den vor zufehenden Mehrn trag der Bahnen durch eigenen Belrieb oder durch Verpachtung der Bahnen an Pnvatunternehmer stchein will: 3. im Hauptvo anschlag der Staals^mnahmen 'ür die Finanzperiode 1^—85, Hauvtabtbeilung l, (5<w 2, Titel 4 b. al4 Reinertrag der Oberhessischen Badnen Ja> (XX > .* jähil ch anstatt der vorgesehenen 27,630 vH- em zustellen; 4. die durch (NN- rüdrung de« Secundärdetried« entstehenden besonderen Ausgaben für Bensiomrung von Beamten, insoweit diese nicht aus dem dafür vorhandenen Penstonosond zu decken sind au* den dafür in Hauvtabtdeilung III der Ausgaben des .^aupi Voranschlags Pensionen- einzustellenden Mitteln ,u bestreiten; 5 die >m Hauvtooron'chlag der austerordentl'chen Ausgabe, Hauptabtheilung VIII., 0ap. Iw, geforderten
47 500 _x für (r,aSn,ungS' und llrweitenmgSbauten im Bahndos ^testen und die unter po8. 2 angesorderten 90,100 X für Anschaffung neuer Bett eb«m ttel nicht zu oerrotUiflen^ Abgeordnete Scriba bat bei dem Bureau der Kammer folgende Inter- vellatwn übergeben: .Artikel 1 de« Gesetzes, den Bau und die Unteibaltuna der Kunststratzen im (^roßberzogtbum berreffend, bestimmt daß die b-'iebendenundbie noch zu bauenden Kunstsiraß.n entweder LtaalS- oder Kreisstraßen sind Nach Art. 5,
2 bcfjdbcn Gesetzes können Kreisstraßen durch Gesetz zu Staatsstraßen ei klart !^rden und geht dann mit der Unterhattungspflrcht dos (k'gentbum an der bettessenden Straße mit allen Nutzungen und Zubebörungen an den etaat über. Nach Att^ '« übernehmen die Kreise die Unterhaltung der in ihnen gelegenen, b-vber durch die bett. (Gemeinden, ^emark.mgsmbaber oder Pic nalwegbau Verbändeunterba tenen Kunst- straßen. Während also durch GeseN bestimmt ist. daß de, Kreis,traßer, die zu ^taat«. sttaßen erklärt werd-n, das E'gentdurn derselben mit allen Nutzungen zu Zudehorungen 'm den Staat übergeht, entdält das betreffende (Nesetz keine Ben mmung darüber, ob die von den (Nemeindcn, (Nemarkungsinbabern imb V cinalwegbau Verbanden in die Unterhaltung de? Kreise übergebenden Kunststratzen mtt allen Nunuug'n und Zu- debörung-n^igentdum deS Kreises werden, od.r ob Letztere nur dw Unter habtungS. pflicht haben und die Straßen Eigentbum der Gemeinden b eiben. z । bei bem b• m- näLstiaen Ueberaang der zuletzt genannten etroflen tn die Unter Haltung der Kreise eine zAewißhe t über die Sigenibumstrage unbedingt erforderlich ist, stellt der ergebenff Unterzkichnete an die (»roßb Regierung die Anfragen: 1. O^ebt nach Önologie des Art^.^.2 M Gesetz S vom 27. «pul 1881, den Bau und dic Unterhaltung der Kunststranen >m ^roßherzogthum Heffen bettettend, mi der Unterdaltungspsl cht bo5 wXmberüTnbJn Gemeinden :c an die Kre.se übergehenden^ die Kreise über? 2 Ist die ölroßb Regierung geneigt, e-ne °Ue Zweifel über diese «,«tttzums°-rhSlwiffr b<fdtigcnt>e ®«larahon G-ictzks »om ... flpnl 1R81 ju Mianlafrn?- Dal R-,chsaml W Jnn.rn iS jktzt i-sti'bl,
gemäß den auifübrungen b<8 etaatgmirifrr« v. B°«ltiLer b« den Beialbun- g,n des Reichstags über den Etat des Reich,ge,undbe^«°mts eine Beschleunigung der l,L,nornten B,Hürde b.rb.izusübr.n In erster Re.be dürf.en -,r wähl die Ferligstellung der ncch auSstehenden auSi^rungs.Best.nimungen »um Se- itfce, betr. den Verkehr mtt Nahrungs- und Genußwilteln.erwarl.n können. DeS Weiteren soll d'e Herstellung der Phamacopoea Gtnnanica wesent.iL
Mission anstatt, nie beabsichtigt gerresen, erst IM Arnl schon m den ersten WoLen deS neuen °tabn$ nack Berlin einberufen werden.
— Die Commisston zur Borberatbung des Zollars-blufie« von Hamburg hat heute wie schon tun a-meldet. cor dem Plenum die ;w"'e Lesung de« Sesekenlwurls bee-bet. Der Titel des Gl-tzes, wurde gemäß dem «"trage ßänel abaeänbert und auch S 1 dem Antrag Hänel nach angenommen. Da- gegen wurde der °i'-b-spr°ch-re § 4 d.ffelben Antrags abgelehnt urd sodann das ganze Gesetz nebst der com Abg. Büsing vorzeschlagenen Resolution, welche bieln^”^e.?;^r^i(4bean\ra Bundesra.be und dem Senat, der
- Stadt üamburg auf’ Grund des an den Hnmburgischen §errn Wmt. sterresidenten gerichteten Schreiben« des Reichskanzlers vom 27. Ma, d^ts erzielten Tinvernedmens die Befteiung von z-der zollamtlichen Rednndluna für die zwischen her See und dem Freihasengebiete Ham- b$ura8 unb umgekehrt unter Zollstagz- unb Leuchte tr-mfitirenchen Sch'ffe eint dauernde Einrichtung fein werde, und daß dtesUbe, falls n- cj. fester alS unaeeignrr erweisen sollte, nur durch eine arbeie Lnttchtung .rsetzt 7«be'«elch.,-ine größere Erschwerung des Tran.
mit 16 gegen^Stimmen angenommen, nachdem Finanzminister Bitter erklärt —--------- 7
hatte, daß er für seine Person Einwendung gegen die Resolution nicht zu machen habe. Zum Referenten wurde der Abg. Staudh ernannt.
— Nachdem der Reichstag mit sehr großer Majorität und unter Zustimmung deS Minister- Maybach brschloffen, die an den Neichsetset bahnen beschäftigten Unterbeamten n-cht mehr diätarisch, sondern in Zukunft etats- mäßig anzustellen, wird auch im Abgeordnetenhause dasselbe für die preußischen Suratsbahnen beantragt werden. Zn der letzten Landtagssesflon war eS namentlich der Abg. Büchtemaun, der stch lebhaft der Jntereffen der Unter- beamten annahm, das Abgeordnetenhaus lehnte aber seinen Antrag in Folge deS Widerspruchs deS Ministers Maybach ab.
— Die Ueberschüffe, welche der dem preußischen Landtage vorzulegende Eisenbahn-Etat aufweisen miid, werden sehr beträchtliche sein; sie werden sich vielleicht aus 20 biS 24 Mill. JL belaufen. Wie der Landtag in seiner ersten Session stch mit der Verstaatlichung der Köln-Mindener, Rheinischen, Berlin- PolSdam-Magdeburgtr. Brrlin-Stettiner, Magdeburg-Halberstädter Dahnen zu befaßen gehabt hat, so wird die bevorstchende dritte und letzte Sesfion sich wiederum mit wichtigen Verstaatlichungs-Anträgen (Bergisch-Märkische, Thüringer ui.d vielleicht Anhaltijche E senbahnen) beschäftigen müfftn.
— DaS Bedürfniß einer beschleunigteren Erledigung der Wahlprüfungen scheint nachgerade von allen Seiten anerfanrl zu weiden. Zn allen Parlamenten muß es für unzuträglich gedalten werden, daß Mitglieder, deren Wahl ernsten Bedenken unterliegt, auf längere Zeit an den Berathungen und Be- schlüffen theilnehmen. Zm Reichstage aber wird der Uebelstand erheblich ge- steigert durch die Zersplitterung der Parteien, welche es möglich macht, daß bei kritischen Fragen die Stimme eine- Mitgliedes entscheidet, deffen Cualift» cation zweifelhaft ist. Es entspricht demnach der Rücksicht gegen den Reichstag selbst wie gegen deii Einzelnen, daß die Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl in allen Instanzen mtt möglichster Beschleunigung herbeigeführt wird. Ja dieser Sesfion kommt noch ein auLnahmSweiser Umstand hinzu, um diese Dringlichkeit schroff heroortreten zu lasten. Die betr. Abtheilung hat die Acten über die Wahl deSsenigen Mitglttdes der deutsch - conservatimn Partei, welche- die Vertrauensstellung deS Präfidenten deS Hause- einnimmt, der Wahlprüfungs-Commisfion überwiesen und nach der allgemeinen Annahme wird diese Eommlsston fich gezwungen sehen, b.i dem Plenum die Beanstandung der Wahl des Herrn v. Leoetzow zu beantragen. So lange man stch lediglich an hie bisherige Praxi- hält, würde selbst ein Beschluß drS HauseS, die Wahl zu beanstanden, die Stellung deS Mitgliedes nicht beeirflusten; e- ist unzweifel- bafi, daß Mitglieder, deren Wahl angifochten ist, bi- zur Erledigung der Vorfragen alle Rechte der Angehörigen de- Reichstag- zu beanspruchen haben. Gleichwohl ist nicht m Abrede zu stellen, daß da- Hau- selbst in eine peinliche Lage gesetzt wird, nenn e- zur Entscheidung der Frage aufgerufen wird, ob das Mandat deS ersten Repräsentanten deS ReickstagS zu beanstanden unb d e Reichsregierung zur Klarstellung der entscheidenden ThatsaLen aufzu- fordern ist.
— Der BundeSrath hat nach Meldung der „Wes..Ztg." gestern, veran- laßt durch eine Eingabe, der wunderbaren Auslegung dis Zolltarifs durch die preußischen Zollbehörden bezüglich der Tarifirung von Fleischpräserven in Blech- büchsen ein E de gemacht. Die Zollbehörden haben bekanntlich auf diese Blech- büchien den Zollsatz von 24 JL für Waaren aus schmiedbarem Eisen tn Verbindung mit andern Materialien angewandt, weil die Blechbüchsen mit Papier Etiquetten beklebt waren, und somit den doppelten Zollsatz erhoben. ES ist in der Tbat zu verwundern, daß es des Einschreitens des Bundesrat!s bedurft hat, um dieser Auslegung deS Tarifs abzuhelfen.
- Der LtaatSsecretär des ReichSpostamtS hat unterm 15. d. MtS. eine Derfü-ung er lasten, welche davon ausgtht, daß nach neueren Wabmeh- murgen einzelne Beamte in amtlichen Berichten urd Bescheiden ihren Namen so schreiben, daß die Unterschrift ihnen selbst zwar als Ausdruck deflelben gelten mag. für Andere indessen unverständlich bleibt. Unter Bezug auf die durch Verfügung vom 15. Juni 1878 ergangene Mahnung, fich einer deut- litten Namersurtterschnft zu befleißigen, werden die Beamten eindringlich auf- gefordert, ihren Namen stets so zu schreiben, daß er auf den ersten Blick geläufig gelesen werden kann. Schade, daß es. keinen Weg gtebt, diese vor- ttesfl ch- Voischrift für alle Ltände zu verallgemeinern.
Berlin, 18. December. Wie man hört, find Weisungen ergangen, feen en zufolge die OrtSbehörden aufgefordert werven sollen, gegen die Lerbergs- wirthe und ähnliche Gewerbetreibende, bei welchen Landstreicher und Bettler erfahrungc gemäß bentto llige Abnehmer erbettelter Sachen finden, Vorkommen- densallS stets strafgerichtliche Anträge auf Hehlerei zu stellen, nachdem das Reichsgericht den Grundsatz ausgestellt, daß der wegen eines Vermögensvor- theilS geschehene Ankauf von Sachen, von welchen der Käufer wußte, daß, sie unbefugter Weise erbettelt seien, die Dorausietzung des § 259 des Reichsstraf- g'setzbuches enthielte und darum als Hehlern strafbar wäre.
Hekerreich.
Wien, 18. December. Don heute ab darf der innere Raum des ab- ! gebrannten Ringtheaters, wo fortwährend an der Stützung deS dem Einstürze drohenden Mauerwerks gearbeitet wird, nur noch von den dabei beschäftigten Personen betreten werden. Die heute vorgenommene Zusammenstellung der t I Verunglückten und Vermißten ergab die Zahl von 620.
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