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Nr. 43. Crites Blatt. Sonntag den 20. Februar 1881.
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Lrschnnt täglich mit Ausnahme des Montag».
Preis vierteljährlich 2 Mar? 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pi.
Sredaetionsbureanr I
Amtlicher H 6 eit. Loealreglement.
Betreffend: Vorkehrungen gegen Beschädigung durch Fuhrwerke.
Auf (Bruno de« Art. 56 ber Stdbteorbnung, nach Anhörung her Stadtveiordnetinversammluiig und mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 1. Februar 1881 zu Nr. M. I. 2538, wirb für die Stadt Gießen verordnet wie folgt:
S 1.
Da» Fahren mit bespannten und unbespannten Fuhrwerken, das Reiten und Viehtreiben durch den Ttefenweg von der Bahnhofstraße in die Neustadt und umgekehrt ist verboten.
S 2.
Alle durch die Mäu-burg gehenden Fuhrwerke dürfen nur im Schritt fahren.
S 3.
Beim Umwenden um eine Straßenecke muß im Schritt gefahren werden.
§ 4.
Bei Festlichkeiten, wie bei Concerten, Bällen rc., in den Räumlichkeiten de» Gesellschaftsvereins haben alle Wagen beim Anfahren ihren Weg von der Schulstraße bezw. den Neuenbäuen her zu nehmen. Die Abfahrt geschieht durch die Sonnenstraße nach dem Kreuzplatz.
§ 5. .
DaS Anfahren zu den in § 4 genannten Festlichkeiten hat hinter und nicht neben einander zu geschehen. Dte Fuhrwerke haben in der Reihenfolge wie sie ungefähren sind, nach dem Aussteigen der Besucher der Festlichkeiten sofort abzufahren.
S 7.
Beim Anfahren und Abfahren darf in der Sonnenstraße nur im Schritt gefahren werden. § $
Vom Beginn der Abend-Dämmerung an biS zur Tageshelle muß jedes auf öffentlicher Straße innerhalb der bewohnten Theile der Gemarkung Gießen befindliche Fuhrwerk mit alleiniger Ausnahme der Schieb, und Stoßkarren durch hellbrennende, in ordnungsmäßigem Zustande befindliche ßatmuu beleuchtet sein.
S 9.
Dte Beleuchtung hat zu geschehen:
a) bet Personenfuhrwerk durch zwei Laternen, welche zu beiden Seiten des Bockes bezw. de6 VordertheileS deS Wagens anzubringen sind;
b) bei anderem Fuhrwerk mindestens durch eine Laterne, welche in der Regel voinen so anzubriugen ist, daß Befpannung und Wagen dem entgegenkommenden oder vorbei fahrenden Fuhrwerke dadurch sichtbar werden.
§ 10.
Wenn die Ladung eines Fuhrwerks neben oder hinten so weit vorsteht, daß Fußgänger, vorbeisahrende oder entgegenkommende Fuhrwerke in der Dunkelheit dadurch gefährdet werden können, so muß dieser Theil der Ladung durch riu< Laterne besonder- beleuchtet sein.
$ 11.
Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden nach 8 366, pos. 10 des Reichsstrafgesetzes mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft biS zu vierzehn Tagen bestraft.
§ 6
Die bei Gelegenheit der in § 4 genannten Fälle zum Abholen bestimmten Wagen haben sich nicht in der Sonnenstraße, sondern in der Schulstroße aus- zustellen und nur nach Anweisung des diei stbabenden Polizeibeamten vor dem Gesellschastsgebäude vorzusahren; die Wagenführer find verpfichtet hierin den Anordnungen deS diensthabenden Polizeibramten unweigerlich Folge zu leisten.
Gießen, den 17. Februar 1881. Großherzogliche Polizeiverwaltung Gießen.
___________________Fres ent us.________________
Gefundene Gegenstände:
1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 Handschuh, mehrere Schlüssel.
Gießen, den 19. Februar 1881 Großherzogluhe Polizeiverwaltung Gießen.
Fresenius. ____________
Deutschland.
Darmstadt, 16. Februar. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben mittelst Allerhöchster Entschließung vom 12 l. Mts. den Minifterial Eanzltften erster Klaffe beim Staatsmimstertum Jacob Röttg e r zum Ministerial Proto- kolllpen bei diesem M n.sterium zu ernei nen geruht.
Darmstadt, 17. Februar. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
Am 13. Februar dem Hosschauspieler und Regiffeur Hermann Butterweck da- Ritterkreuz erster Klosse des Verdienst-Orders Philipp- deS Groß» mütbigen zu verleiben.
m Darmstadt, 18. Februar. Wie bereits früher kurz mitgttheilt, besteht eine Differenz in dcn Beschlüssen beider Kammern der Stände bezüglich der Beschwerde hessischer Gemeinden und Grundbesitzer wegen der durch Hochwaner des Rheines dervor- -erusenen Eigentbumtzbeschädigungen, sowie de- Antrages des Äbg. Metz und der BorfreUung der Gemelndevorstände von Groß-Rohrheim und Biblis, die Verstärkung des Rbeindammcs und des Deschnitzdammes bei Groß-Rohrheim und Biblis betresi-nd. Die zweite Kammer beschloß, an bie Großherzogl. Regierung das Eisuchcn zu richten, schleunigst eine aus an dem Strombau nicht betheiligten Technikern, sachkundigen Land wirthen und SchifNahrtsinteresscnten bestehende Kommission zu berufen, welche unter Berücksichtigung der Strombaurcgulirungcn in Baden und unter Anhörung der bc- iheiligten Techniker unsere Sttomdauvcrhältnisie untersucht. Tie erste Kammer beschloß dagegen, daß die Großh. Baubeamtcn in dieser Commission als Mitglieder iungiren fallen und weiter, daß die Worte „unter Berücksichtigung der Stromregulirungen in Baden und unter Anhörung der betheiligten Techniker" in obigem Ersuchen Wegfällen fallen. Der berichtende Ausschuß der zweiten Kammer beanttagt nach dem von dem Abg. Reinhart desfalls erstatteten weiteren Berichte Beharren bei der von der zweiten Kammer beschlassenen Fassung das Ersuchen, indem er besonders hervorhebt, daß gerade der Hinweis auf die badischen Regulirungen nur veranlassen sollte, daß man bei unteren Strombauten die Folgen des badischen Systems gehörig errangt. _ Weiter beschloß die zweite Kammer das Ersuchen an die Großh Regierung, daß auf Grund iiefer Untersuchung ein einheitlicher Plan für die Sttomdau- und Dammbauoerhältnisse ^es Rheines für die Strecke von der Landesgrenze bis Bingen unter Berücksichtigung ler Beschlüste der Reichscommission ausgestellt und der Kammer baldthunlichst über das Resultat Mittheilung gemacht werde. Tie erste Kammer beschloß, in diesem Er- luchen nach dem Worte .Landesgrcnze" die Worte „bei Worms" einzuschalten, womit sich der berichtende Ausschuß zweiter Kammer einverstanden er Härt, weiter Strich der Worte „unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Retchscommtsston", in welcher Beziehung der Ausschuß der zweiten Kammer Beharren bei dem früheren Beschlüsse -beantragt. ,
Darmstadt, 18- Februar. Nächsten Dienstag den 22. ds. wirb bte hessische
Beamtenwelt, vorzugsweise die juristische, ein seltenes Fest feiern. Der frühere Zuftiz- mimfler und jetzige Präsident des Oderlandesgerichts, Wirk!. Geh. Rath Kempfs dahier, begeht nämlich fein öOjähriges Tienstjubiläum und es rüsten sich bereits zahlreiche Deputationen hier und anderwärts zur Beglückwünschung des Jubilars, der sich in seiner langjährigen Thäugkeit in der Justiz und Justizverwaltung, sowie als Mitglied der zweiten Kammer hohe Ach tung erworben hat
Berlin, 17. Februar. N^ch der Labmetaordre vorn 25. v. Mts., betr. dte Jndi.nststellung der Schiffe und Fahrzeuge der kaiserlichen Marine, sollen dte Dampskanonenböte „Komet" und „Delphin" zu Fischereizwecken bienen. ES wird, wie wir hören, zum Schutze der deutschen Seefischerei gegen die Uebergriffe englischer Fischer ein regelmäßiger Wachdienst in der Weise eingerichtet werden, daß während des Betriebes der Seefischerei die erwähnten Kanonenböte an der deutschen Nordseeküste kreuzen, um nöthiaensallS sofort für die Jr.tereffen der deutschen Fischer emheten zu können. Man hofft auf diese Weise der bisher ständigen Klage, daß Englands F scher an der deutschen Küste chr Gewerbe ausüben, ohne daß Deutschland dagegen zu feüum eigenen Vorthetl etwas NennenSwerthes unternommen hätte, abzuhelfen. Außerdem werden die Sanonenböte den deutschen Hochseefischern Schutz gewähren gegen Uebirgriffe von dänischer Seite. Im Laufe deS letzten Sommers haben deutsche HoLseefischer häufig Klage geführt über mancherlei ihnen Seitens eines zum Schutze dänischer Fischer bet der Insel gante stationirten dänischen Kriegsschiffes zugefügte Unbill.
— Das deutsche Kriegsschiff „Victoria" hat Gibraltar verlaffen und ist nach ber Westküste von Afrika abgedampst, um an den dortigen Eingeborenen Genuglhuunr zu nehmen für Mißhandlung deutscher Schiffbrüchigen und Plün- derung deS Wracks. Die „Victoria" wurde bis vergangenen Dienstag in Gibraltar zurückgehalten, weil sie die Antwort bei englischen Regierung auf dte Anfrage Deutschland-, ob sich England Nicht mit einem Schiffe an der Egreditton belheiligen wolle, in Gibraltar abwartete. Diese Anttrort ist der „Victoria" überbracht worden und lautet babin, daß bie englische Regierung es ablehnt, sich an bem Unternehmen zu betheiligen.
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London, 16. Februar. Parnell hat ein Schreiben an bie Landliga gerichtet, in welchem er mittheilt, daß er nicht nach Amerika gehen werde, da I er glaube, daß feine Anwesenheit in Irland und im Parlamente von größerem


