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kommen; der Marsch dahin erfordert 8 Tagcmärsche, wovon zwei des W'.ffers gänzlich entbehren; der Rückmarsch nach Algier loU. durch die Oasts Tozea und die Ankunft in Tebessa gegen den 4 k. Mts. erfolgen- Die Aufständi­schen haben ihre Familien und Horden aus Gassa entfernt. Die Truppen« abtheilung deS Generals Logerot |oU am 4. k. MtS. in Gabes etntreffrn, dieselbe wird die Küste entlang ziehen, welche nach Sousa hinauf führt. Die Stämme fahren fort, sich zu unterwerfen.

AuS Kreider, 13. ds., wird gemeldet: Nach einer Depesche des General- D^lebecque aus Elliadiminoun vom 8. ds. hat der über die beiden Abhänge des Berges Benisour unternommene Angriff den gehofften Erfolg gehabt. General Colonieu stieß auf eine Abtheilung Aufständischer, welche die Colonne des Generals LoutS ihm entgegen getrieben hatte. Die Insurgenten flohen und ließen ihre Zelte und Heerden zurück, welche von den Truppen erbeutet wurden. Sltman Ouled Balkafien, ein hervorragender Führer des Stammes der Amours, wurde getödtet. General Dölebecque bereitet einen Angriff auf die Insurgenten vor, welche auf dem Col-Fonaffa concencrtrt sind.

Rußland.

Peter-burg, 13. November. Rußland sicht ein böser Winter brvor- Die Ernte tft ungenügend ausgefallen und es wird ein Nothstand befürchtet. Der Futtermangel ist im Norden so groß, daß der Viehstand zu Grunde zu gehen droht. Wie offictelle Berichte sogar zugeftehm, schlagen die Bauern ihr Vieh zu fabelhaft niedrigen Preisen los, tm es nicht durch Hunger ganz und gar zu verlieren. Pferde, deren Durchschnittspreis sonst 50 bis 70 Rubel betrug, werden für 9 bis 10 Rubel verkauft; die Preise für Rindvieh sind gleichfalls gesunken. Man fürchtet, daß die Folgen des Futtermangels tm Winter geradezu verheerend sein werden, so daß eS mit der Ackerbrstellung tm Frühjahre sehr schlimm aussehen wird. Rußland kommt also sehr bald tu die Lage, den Vorthetl seiner Kornzölle zu erproben.

Amerika.

Washington, 14. November. Die Verhandlungen in dem Proceffe gegen Guiteau wurden heute wieder ausgenommen. Als Ve-thetdtger des Am geklagten sungirten sein Schwager und ein anderer Advocat. Nach et er wenig erheblichen Diskussion vertagte der Gerichtshof die Fortsetzung der Verhand­lungen auf morgen. Guiteau machte in seinem Auftreten den Eindruck eines geistig Gestörten und wollte entgegen dem Rathe seines Advocaten und unge­achtet der Anordnung des Richters durchaus eine Erklärung verlesen. Schließ­lich übergab Guiteau daß Manuscript einer Rede einem Journalisten Einig- Zeitungen veröffentlichten heute Abend die Rede, welche ohne Zusammenhang ist und worin der Angeklagte erklärt, daß Gott ihm befohlen habe, aus den Präsidenten Garfield zu schießen, daran erinnert, daß mehrere seiner Ver­wandten irrsinnig gewesen seien und schließlich Geld verlangt, damit er seine Verthetdtgung führen könne.

Telegraphische Depeschen.

Wolff'S telegr. Correspondenz-Burrau.

Berlin, 15. November. Der Kaiser confenrte gestern Abend abwmals mit dem Fürsten Bismarck-

DieKreuz-Ztg." schreibt übereinstimmend mit anderen Zeitungen, der Vortrag des Kanzlers bet dem Kaiser über die Wahlen und die dadurch geschaffene Situation habe ein volles Einverständntß des Monarchen mit dem Kanzler in Beurtheilung der gegenwärtigen Lage und bezüglich der zunächst einzuschlagenden Schritte ergeben. DieKreuz-Ztg." fügt hinzu, die nächste Zeit dürste bereits eine Kundgebung dieser Art bringen und werde ein Zweifel bezüglich jener Ueberetnstimmung nicht mehr zulässig sein, mag nun der Kaiser persönlich den Reichstag eröffnen oder einen Stellvertreter hierzu bestimmen.

Der Cardinal Hohenlohe ist hier eingetroffen.

Baden-Baden, 15. Novbr. Utber das Befinden des Großherzogs wird gemeldet: Der Verlauf des ganzen TageS gestaltete sich in erwünschter Weise auch in Bezug auf die Hebung der Kräfte. Die Temperatur betrug Morgens 37,1, Nachmittags 37,7, Puls 84.

München, 15. November. Die Abgeordnetenkammer hat nach langer Berathung den Antrag Mayer aus Aufhebung der obligatorischen Ctvilehe an­genommen. Die Partei der Rechten stimmte geschloffen für den Antrag und gegen die Linke. Der Justtzministrr v. Fäustle hatte sich ausführlich gegen den Antrag ausgesprochen, die Motive desielben widerlegt und die Uudurchführ- barkeit desselben nachgewiesrn; er schloß mit dem Bemerken, er fct Angesichts dessen vom Gesammtminisierium ermächtigt, zu erklären, daß dasselbe nicht in der Lage sei, die Krone im Sinne des Antrags Mayer zu berathen.

Karlsruhe, 15. November. Die Eröffnung des Landtags fand beute Vormittag 111/2 Uhr tm Ständehause durch den Staatsmintster Turban statt. Turbon verlas die Thronrede, in welcher erklärt wird, daß, da der Großher­zog durch seine schwere Krankheit verhindert und der Erbgroßherzog in der Familie zurückgehalten sei, Staatsmintster Turban beauftragt worden sei/den Ständen den freundlichen Gruß des Erbgroßherzogs zu entbieten. Bezüglich der Vorlagen hob Turban hervor, daß der Staatshaushalt eine erfreuliche Ueberetnstimmung der Emnahmen und Ausgaben aufweise. Nach Vereidigung der neu etngetretenen Abgeordneten schloß die Sitzung mit einem dreifachen Hoch auf den Großherzog.

Rom, 15. Novbr. Das amtliche Blatt veröffentlicht ein Communiqu6 über die Reise deS Königs und der Königin nach Wien, in welchem betont wird, daß die Kundgebungen in Italien und in Oesterreich,Ungarn klar ze-gten, wie dieser Besuch des Königspaares zu Wien wirklich den FrtedenSwunsch und das innerhalb der beiderseitigen Bevölkerungen bereits existirendc Gefühl der Sympathie zur That gemacht habe. Die Bevölkerungen hätten in dm Kund­gebungen ihrer Zufriedenheit über die Belhättgung einer innigeren Freundschaft zwischen Wien und Rom einen wahren Wetteifer entwickelt, und daS amtliche Blatt publttirt zum Beweise dessen eine große Lifte von Provmztal' und Communal-Vertretungen und Vereinen, welche ihre Ueberetnstimmung mit dem König und der Regieruna in Adreffen documentirten.

Paris, 15. November. Deputirtenkammer. Der Ministcrpräftdcnt Gambeita i verliest folgende Erklärung: Zum dritten Male seit 1875 hat das allgemeine Stimm- I recht in der Fülle seiner Souveränetät seinen Willen bekundet, welcher in zweifacher > Weise dahin geht, die Republik zu befestigen und ste mit demokratischen Institutionen i zu umgeben. Berufen durch das Vertrauen des Präsidenten der Republik, eine neue : Verwaltung zu bilden, haben wir kein anderes Programm als dasjenige, welches ! Frankreich hat. Das Land verlangte als hauptsächlichstes Werkzeug einer allmälig,

aber fest fortschreitenden reformatorischen Politik die Einsetzui.g einer Regierung, die einig und frei ist oon untergeordneten Bedingungen, von Zwietracht und Schwäche einer Regierung, welche immer bereit ist, die Interessen der Nation vor deren Erwählten zu besprechen, denselben Rechenschaft adzulegen von ihrem Thun, einer Regierung, die es versieht, allen Graden der Hierarchie des öffentlichen Dienstes die Pflicht des Re- spects, des Gehorsams und der Arbeit auszuerlegen. (Beifall.) Sie rechnet darauf, in beiden Versammlungen eine Majorität zu finden, die ihr vertraut und die aus freiem Entschluß diese Regierung unterstützen will; sie re net daraus, für ihren Dienst eine disciplinirte Administration zu finden, die integer und treu ist, die den persönlichen Einflüssen wie den localen Eifersüdtteleien entzogen bleibt und einzig und allein durch die Liebe zur Pflicht und zum Lande sich inspinren läßt. Sie hat vor Allem tm Auge, die Reformen zu sichern, ihr Wille ist es, durch eine weise begrenzte Revision der con- stitutionellen Gesetze, die eine der wesenilichen Gewalten des Landes in eine voll­kommenere Harmonie mit der demokratischen Natur unserer Gesellschaft zu bringen, (Beifall) ferner mit Ausdauer das durch unsere Vorgänger so gut begonnene Werk unserer nationalen Erziehung fortzuführen (Zustimmung) sie will außerdem ohne Zeitverlust unsere militärische Gesetzgebung wieder aufnehmen und vervollständigen (Sehr gut); sie beabsichtigt, ohne jedoch der DefensiokraftFrankreichs Eintrag zu thun, die besten Mittel ausfindig zu machen, die Lasten des Landes bei der Land- und See­macht zu rebuciren und dabei, ohne jedoch den Stand der Finanzen zu gefährden, die­jenigen Lasten zu erleichtern, welche den Ackerbau beschweren (Sehr gut); die Re­gier una beabsichtigt, durch Verträge unsere verschiedenen Industrien zu befestigen, unseren Productions- und Transportmitteln, sowie unserem Hand lsverkehr einen regeren Impuls und eine immer wachsende Entwickelung zu geben. Sie will mit einer Sorgfalt, wie es den Repräsentanten der Demokratie gebührt, und in einem wahrhaft praktischen Sinne der Gerechtigkeit und der Solidarität die Institutionen begünstigen, welche die Fürsorge und Unterstützung auf socialem Gebiete zum Zweck haben. Sie will durch die strikte Anwendung des Kon­kordatssystems die Achtung der Gewalten sichern, welche in den Beziehungen zwischen den Kirchen und dem Staate bestehen. (Beifall.) Endlich will sie, indem sie die öffent­lichen Freiheiten schützt, mit Festigkeit aufrecht erhalten die Ordnung im Innern und mit Würde de i Frieden nach Außen. Diese Re he von Reformen wird, um ste zu gutem Ende zu führen und nicht zurückzubleiben hinter der Aufgabe, die unser Patriotismus uns auflegen mußte, die ganze Dauer der Legislaturperiode ausfüllen Wir bedürfen des vollen und ganzen Vertrauens der Republikanerin dieser Versammlung, wir nehmen dieses Vertrauen in vollem Maße in Anspruch, wir rechnen auf ihre Mitwirkung, wir präsentiren uns den Beauftragten des Volkes mit dem Entschluß zu ihrem Dienste zu stellen, alles was wir oon Kraft, Muth und Thätigkelt besitzen, wir werden nach dem Wunsche des ßavbes eine neue Etappe auf dem Wege des Fortschritts ohne Grenzen eiiischlagen, welcher der französischen Demokratie geösfn.t ist (Lang anhaltender Beifall.) Nach Verlesung der ministeriellen Erklärung stellte Barodet (von der äußersten Linken) den Antrag auf Revision der Verfassung und verlangt die Dring­lichkeit für denselben. Der Konseilpräsident Gambetta sprach gegen die Annahme der Dringlichkeit, weil die Regierung einem Anträge nicht zustlinmen könne, welcher, die tzx-stenz des Senates bedrohe. Die Frage wegen einer Rev sion des Kongresses könne erst erörtert werden, wenn jedes Mitglied der Kammer die Punkte geprüft hätte, auf welche die Revision sich erstrecken solle. Die Regierung weise daher die Dringlichkeit zurück, indem sie sich vorbehalte, den Antrag auf das Genaueste zu prüfen, sobald er zur Diskussion kommen werde. Clemenceau bekämpfte die von Gambetta aufgestellte Theorie über die Nothwendigkeit eines vorläufigen Einverständnisses der beiden Kam­mern vor bem Zusammentritt des Kongresses. Die Kammer habe nicht das R^cht, im Voraus die Tagesordnung des Kongresses zu beschränken, da dieser souverän sei. Gambetta besteht auf Ablehnung des Dringlichkeitsantrages. Es handele sich um eine politische Frage; man wolle das Land glauben machen, daß die ganze Konstitution in Frage gestellt sei. Dies würde mißlingen. (Beifall.) Der Dringlichkeitsantrag wurde schließlich mit 368 gegen 120 Stimmen abgelehnt.

Im Senat verlas der Just'zminister Cazot eine Erklärung, identisch der von Gambetta in der Kammer abgegebenen.

Die gesicherte Heimstätte.

Der Niedergang des kleinen Grundbesitzes in Folge wachsender Verschuldung wird durch übereinstimmende Klagen aus mehreren Theilen Deutschlands bestätigt. Die Erhaltung des Standes kleiner, in zufriedenstellender Lage befindlicher Grund­besitzer ist anerkanntermaßen ein äußerst wichtiges Element einer gesunden volkswmh- schaftlichen Organisation des Staates. Es iit daher wohl rathsam, angesichts des diesem Stande drohenden Unterganges, die Einrichtungen in Erwägung zu ziehen, durch welche in anderen Ländern der kleine Grundbesitz vor der Auflösung durch Verschulden bewahrt wird. DieBadische Landeszeitung" wies kürzlich auf die von politischer Weisheit zeugenden Gesetze der nordamerikanischen Vereinigten Staaten hin, durch welche daselbst die Farmer gegen d c schlimmsten Folgen wirthschastlicher Unglücksfälle geschüpt werden.

Dem amerikanischen Landmanne bleibt unter allen Umständen ein Stück Land gesichert, das ihm kein Gläubiger nehmen kann. DieHomeetead, dieHeimstätte" (56 bis 112 Joch Grundstücke), kann ihm weder vom Wuchrrer, noch von der Steuer­behörde im Zwangswege vei kauft werden:von Haus und Hof getrieben" kann er nicht werden. Ein gewisses, wenn auch nur g-ringes Geld-Einkommen des Kleingrund- besihers ist vor der Pfändung geschützt. Jener gänzliche Rum, je -es Herabsinken des freien Bauern zur Knechtschaft oder zum Vagabundenthum, wie es bei uns leider nicht selten vorkommt, wild daher in den Vereinigten Staaten durch das Gesetz möglichst verhütet. Dr. Alexander Peez führt in seinem BucheDie amerikanische Concurrenz" diese Einrichtung desHomesteads als eine der Ursachen an, welche die Landwirth- schaft Amerikas gegenüber jener der alten Welt so sehr begünstigen. Das sogenannte Heimstätte-Gesetz gibt jedem Grundbesitzer das Recht, eine Liegenschaft b.s zum Werthe von 5000 Dollars alsHeimstätte" in das Be^rksgrundbuch nut der Wirkung ein- tragen zu lassen, daß, wenn die Eintragung vollzogen ist, dieses Grundstück eine un­antastbare Fam'lienzufluchtsstätte bildet, die nur in einem einzigen Falle unter den Hammer gebracht werden kann, nämlich wenn der Besitzer eine Hypothek aufnimmt und die aus derselben hervorgehenden Verpflichtungen n:cht erfüllt. Dieses Heimstätte- GeseN hat sich vollkommen bewährt. Es hat Fälle gegeben, wo die Familien in Noth und Elend gestoßen, von Wucherern u. bergt- erdrückt, unter Schlägen unverdienten Unglücks zusammengebrochen wären, wenn sie nicht auf ihrer sicheren Heimstätte an­gesessen gewesen wären. Dieses Heimstättegesetz wird vervollständigt durch das Pfändungsgesetz, welches bestimmt, wie weit in Fällen der Zahlungsunfähigkeit die Zwangsversteigerung sich erstrecken darf. Letzteres Gesetz bezieht sich beinahe auf sämmt- liche Berufskreise und huldigt den Grundgedanken, den Bürgern ein gewisses Ver­mögens-Minimum zu sickern, so weit dies durch Staatshülfe möglich ist. Was die Landwirthschaft treibende Klasse der Bevölkerung betrifft, so werden Ackerbaugeräthe und was sonst zur Feldwirthschaft gehört, nebst drei Kühen und deren Saugkälbern, zwei Ochsen ober zwei Pferden ober zwei Mauleseln nebst ihrem Geschirr und Futter auf einen Monat, ein Wagen, alle Saat unb Sämereien, bie man in ben nächsten sechs Monaten gebrauchen wirb, bis zum Betrage von 200 Dollars, ferner 75 Bienen­stöcke, bann ein Pserb unb Wagen im Besitze einer verkrüppelten Person, welche bes Gefährtes zu ihrem Lebensunterhalte bebars, enblich Geflügtt bis zum Werthe von 25 Toll, von ber Pfänbung ausgeschlossen. Es kommt bieses Gesetz insbesonbere ben kleinen Farmern zu Gute unb schiebt ben Wucherern einen wirksamen Riegel vor. Als bie Farmer in Sübkalisormen vor 3 ober 4 Jahren burch zwei aufeinanberfolgenbe Mißernten betroffen würben, hätten viele berselben Haus und Hof als Bettler verlassen müssen, wenn sie nicht ihre Heimstätte besessen hätten unb buich das Pfändungsgesetz vor Enteignung der zur Fortsetzung ihrer Wirthschaft nothwcndigen Geräthschaften unb Vorrätbe geschützt worben wären. Nachdem aber nach ben mageren Jahren roieber bessere Zeiten eingetreten waren, konnten sie nachträglich ihre Verpflichtungen erfüllen unb sitzen noch gegenwärtig auf ihrer Scholle. Diese amerikanischen Einrichtungen haben auch in Oesterreich bie Aufmerksamkeit auf sich gelenkt unb ber österreichischen Regierung ist ber Antrag gestellt worben:Die Regierung wirb ersucht, über bie Fest­stellung jener lanbwirthschaftlichen Vermögenschaften welche von der Zwangspfänbung auf bas Vermögen ber Lanbwirthe auszunehmen sinb, Erhebungen zu pflegen unb sohin bem Reichsrathe einen Gesetzentwurf wegen Schaffung eines pfanbfreien Existenz- Minimums für bie Lanbwirthe auf bem Lanbe vorzulegen-" Hoffentlich ruft diese Anregung auch in Deutschland entsprechende Maßregeln zur Erhaltung unseres be­drängten Kleingrundbesitzes hervor.

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