Donnerstag den 14. April
1881
Rr. 88
■
I
Lrschant tügltch mit AuSnahm« bei Ttontagi.
•MMi: Schvlstraß« B. 18.
Anstalt
0«.
(2«5
Feldarbeiten beauftragt und ihm zu
von mir mit der Ausführung
Betreffend: Draioirung der Grundstücke in gLr II und 111 der Gemarkung LangSdorf.
Preis 1 «ort 20 Pl mit «ringertohn.
Durch die Post bezogen viertel tühriich 2 Warf bv PI.
c
a
2
C: (6 X
Daß der
hem Zwecke obige offene Ordre übergeben ist, bescheinigt .........den len
Zw.ckS dieser Unternehmung beitragen werden.
Darmstadt, den 16. März 1881.
Großherzoglich Hessisches M. .tsterium deS Innern und dec Justiz.
(L. S.) gez. von Starck.
Offene Ordre
für den Herrn Ehef der trigonometrischen Äbtheilung der Köiiglich Preußischen Landet- Aufnahme Oberstlieutenant ä U suilc de- Generalstabes der Ärmer Schreiber sowie die demselben untergebenen Dirigenten, dfhttrt, Tr gonometer und Hülfsttigonometer an die Srcßbrrzoglichen Bürgermeistereien, de Grundbesitzer, Geistlichen u. und die bei der Landes-Verwaltung angest^lllra lernten in de.» Provinzen Oberhtffen und Rhnnheff n.
Gießen, an 11 Aprll 188t.
Betreffend. Vermessungen der Königlich Preußischen Lande-aufnahme auf Gro ^Herzog.'cke ar Gebiet.
Das (ÄroMrzogliche Kreisamt Gießen
an die (^roßberzoglichen Bürgermeistereien des Greises.
Den nechstthenden Mmifterial-Erlaß th.'ilen wir Ihn n erhaltenem Safttage g mäh zur Kenntniß und Nachachtun- mit.
Dr. Boekmann.
Die von der trigonometrischen und topographischen Sbthetlung b<r Königlich Preuß schen Ltndesaufn'bme prosectirten Vermeffungen und Aufnahmen weiden in diesem Jahre sich unter Anderem auch auf GebietStheile der Provinzen Oberheffen und Ndeinheffen erstrecken.
Dir bei den trigonometrifchen Feldarbeiten, welche etwa von Mitte «pul d. I. ab ihrm Anfang nedmen wnden, fuugirrrd.n Dirigenten, Osfictere, Tiigonometer und HülfStrigonometer nerden unter dem Befehle des EhcfS bet trigonometrischen Abtheilung der Lardes-Aufnadme, fdeS Oberstlieutenant- i 1* euite des GeneralstabeS der Srmee, Herrn Schreiber, stehen.
Da zur Ausführung dieses gemeinnützigen und wiffenschafllichen Unternehm:ns aber die Mitwirkung der Grundeigenthümer und Eivgefeffnen, siwie der Verwaltungsbehörden, namentlich auch d.r Forstbramten, in den betreffenden G'b rtStheilen erforderlich ist, fo werden die genannten Behöben und Per- jonen hierdurch aufgesordert, zur Förderung der ercrähnten Arbeiten auch ihrerseits kräftig und eifrig mitzuwirken.
Die dem Herrn Oberstlieutmant Schreiber sowie dem ihm unterstellten Personal zu gewährenden HülsSleistungen bestehen vorzüglich in Folgendem:
1) Bet Besteigung der Sirchthürme und anderer erhabener Orte, wenn es verlangt wird, einen oder zwei der umliegenden Gegend kundige Leute mitzugeben, welche die entfernten Ortschaften zuverlässig zu benennen utffen.
2) Die zur Besteigung der Thürme und zur Eröffnung von Aussichten etwa nöthigen Anstalten zu gestatten. Die Forstbeamten werden angewiesen, bet den zur Gewi-.uung von Duicksichten unumgänglich nölh'g werdet den Durchhauen förderliche Unterstützung zu leisten.
3) Bet Besichtigung dir Gegenden sind auf Verlangen Führer, zum Transport und zur Bewachung von Instrumenten, sowie zu anderweitig noch- «endigen Arbeiten und zu Botengängen geeignete Leute gegen onsübltche Zrhlrmg zu gestellen-
4) Bet Quamerwechfeln oder sonstigen dienstlichen Veranlaffungrn haben die Großherzoglichen Bürgermeistereien dem Herrn Oberstlieutenanl Schreiber, sowie dem thm untergebenen Personal auf Verlangen MrethSfuhr nerke gegen eine billige, die ortsüblichen Preise nicht üb-rschrettende Vergütung, bte sofort baar bezahlt werden wird, zu beschaffen und überhaupt für ihr schnelles und sichere- Fo.ikommen zi sorgen-
5) Die zur Errichtung eines Sigr.alS erforderl chen Arbeiter werden, da die Ausrichtung nur einige Stunden Z'it erfordert, auf D rlangm m-t 2b für den Mann bezahlt, bei Stgnalbauten dagegen, welche mehrer. Tage Zeit erfordern, erhalten die Arbeiter ortsüblichen Taglohn.
Den Gememde-Vorständen wird empfohlen, dem Hemr Oberstlieuttnanl Schweiber oder deffen Beaufttagte r zur Beschaff mg der nöthigen Arbeiter möglichst behülstich zu fein.
6, Gegen Vorzeigung dieser off.nen Ordre sind die genanntm Dirigenten, Officiere, Trigonometer und Topograp»e», HülfSirtg->no neter und HülfS- tvvoaiavhk» übtraO, wo sie e« verlangen weisen, für sich und >h:e Duner rtfp Burfchen, bte Der genlen auch noch für i'jrt Pfeide mit geeig ietem Quartier und entsprechender Derpflegurg zu vcrsedein Für diese Leistangen ha! dc.i den B-Ie.ffenden uaatittelbnr eine angemess-ne Bezahlang zu erfolgen. D « «ourage sür die Pseide ter Dirigenien ist gkgen die vorschrtsismäß ge Ouitlung herjugebeu.
Utbeibaupt wird erwartet, d^ß d m Herrn Oberstiieureuant Schreiber unv dem gesimmt n ihm untersteü'en Personale all ai,deren HulsSlerstungm, deren sie zur B förderung und Erleichreruna idres Auftrages bedürfen werden, gevähri werden und es wird insbesondere zu den Gru idbesitzern, Geistllchm und allen Einwohnern überhaupt daS Vertrauen gehegt, daß sie mit Bereitwilligkett deren Wünschen eutsprichen und dadurch zur Erleichterung deS nützlichen
s
5 v H £ ® d*
3 5 oio
O ® =
Abtyeilung der LandeS-Aufnahme.
Oberstlieuteuank.
O-® 5-a g c:
Se
O » ° 5
9 r
Großherzoglich Hessisches M nistertum der Finanzen.
(L 8.) ge». Schleiermacher.
contra«. Rautenbusch
MM» MR
AK ■au
'7Nst der iu vermietbni^
Betreffend: Opftr und E llecten für kirchliche A:mei pflege. Lang-Göns, den 12. April 1881.
Das Großherzogliche evatlgcllsche Dekanat Gießen
an sämmtliche Pfarrämter deS Dekanats. . u
Im Auftrage des Großherzoglichen Super.nteudenten fordere ich Sie aus, mir baldigst dcn Betrag der bei Taufen und Trauu. gen gesamme tu Opfer sowie der Neujahrs-Eollecte vo n Jahr 1880 zu berichten.
r Strack.
*
E
Kießener ^üneiger
Ailskizk- uni Amtsblatt fit den Kreis Gießen.
Bei der geträß unserer Verfügung vom 4. März l. I. — Anzeiger Nr. 56 - heute vorg rommentn Abstimmung find gegen die Ausführung deö Unterneh» ns überhaupt Id ie Einwendungen erhoben, fondeln nur Aniräge wegen Befreiung von der Zuzi«hung zu den Kosten gestellt worden, worüber in besonderem Verfahren entsck eben werden wird. , ,,, „
Hiernach ist die Ausführung der beabsichtigten Entwässerung beschlossen worden.
DaS Abstlmmungsprotokoll lammt Anlagen wird 14 Tage lang, nämlich vom 14. d s 28. UMtS. auf bem‘ Bfirgefr
Witali Langsdorf unter dem Ansügen offen gelegt, daß .ine etwa beabfichttzie A frchturg der Zulätfigkeit oaer RechtSbe-ävdigkeit t^r Abstimmung oder des vorstehend b kmnt gemachten Resultates derselben binn.n der oben angezebrnen Frist von 14 Tagen bei Merdunz deS AuSfchluffeS mittelst RecurseS an den Ale s-AuSschuß deS Preises Gießen stattfindeo muß.
Gießen, am 12. April 1881. Grotzherzogliches LretSamt Gießen.
Dr. Boe kmann.
1881.
Der Ehef der
i Rendant Wliliher weit lUDermictiir.
Carl Leib.
Zimmer (Pattem
ger, Ncucnwep ngehende Zimmer ober aut einzeln
S. Elsoffer.
idter Haus gnaumigcs Log'-: ches gamilimloris.
zu vermieihen Ix. ilcrL_ßinJpnmm_ nmer zu Dermidbo
Slbreinermeiiie', lock meines Llorbc 6 Zimmern, wl uli an eine ruM;<
- Dr v.
„uff
TÄW&-


