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Nr. 11. Freitag oen 14. Januar issl

Hietzener Mmeiger

AliDP- Hnh Imteblaft für den Kreis Gießen.

Die russische Zollerhöhung.

Das desjähr^e Weihnachtsfcfi Hal unS eine Beschierung gebracht, für die dem edlen Geber keine Darkesworte entgegenschallen. Rußland hat mplötz- ltch seine Grrnzzölle um 10 pCt. erhöht und die Maßregel in so rigoroser Weise zur Durchführung gebracht, daß Helle Entrüstung den dabei zunächst tnteresstrten deutschen Handel ergriffen hat.

Natürlich wird die Angelegenheit in der Preffe auf das Eingehendste besprochen und die Meinung ist vorherrschend, daß Deutschland Revanche neh­men müffe und die Reichsregierung Retorsionsmaßregeln zu ergreifen habe. Welcher Art dieselben sein sollen, das zeige der Umstand an, daß man auf den bekannten Paragraphen unserer jüngsten Zollgesetzgebung hinwetst, welcher lautet:Waaren, welche auS Staaten kommen, weiche deutsche Schiffe oder Maaren deutscher Herkunft ungünstiger behandeln, als diejenigen anderer Staaten, können, soweit nicht Vertragsbestimmungen entgegenstehen, mit einem Zuschläge bis zu 50 pEt. des Betrages der tarifmäßigen Etngangsabgabe belegt werden. Die Erhebung eines solchen Zuschlages wird nach erfolgter Zustimmung drs BundeSratheS durch kaiserliche Verordnung angeordnet. Diese Anordnung ist dem Reichstage sofort, oder, wenn derselbe nicht versammelt ist, bei seinem nächsten Zusammentritt mitzutheilen. Dieselbe ist außer Kraft zu setzen, wenn der RrlchStag die Zustimmung nicht ertheilt." Man will also die deutschen Zölle auf die aus Rußland eingehenden Maaren zur Strafe für Rußlands Vorgehen erhöhen.

Angesichts dieser Forderung wird es doch gut sein, die ganze Sache mit ruhigem Blute zu überlegen, und namentlich werden das diejenigen Parteien und Preßorgane zu beherzigen heben, welche keine Freude finden an Prohibi­tivzöllen und an Vertheuerungen der LebenSm'ttel und der deutschen Production durch Zölle. Ter angeführte Paragraph zielt zweifellos nur dahin und ist nur in dem Sinne bewilligt worden, daß die in ihm vorgesehenen Maßregeln gegen solche Staaten zu richten find, die in feindlicher Absicht speciell gegen Deutschland ihre Zollsätze verändern. In dieser Welse läßt sich der russische Zoll-Ukas aber kaum auölegen, denn die von ihm eingesührte Zoll- erhöbung richtet sich ohne speciellc Hervorhebungen gegen die Waaren aller europäischen Staaten, ausgenommen, auS welchen Gründen ist gleichgültig, die Türkei. Wollte man trotzdem zustimmen, wenn die Regierung auf Grund jener Zollgesetzbestimmung ZuschlagSzölle gegen Rußlc-.v einsührte, so würde man damit nur einen Präcedenffall schaffen für diejenige Auslegung, daß Zu» schlagszölle überhaupt eintreten können, sowie nur ein Staat seine Ein« gangsabgaben selbst allgemein über das bisherige Maß erhöht. Was man mit großem Eifer an dem ursprünglichen Gesetzvorschlag bezüglich der ZuschlagSzölle bekämpft und nur mit Mühe auS ihm entfernt hat, wäre damit mit einem Male und durch eine einfache praktische, nicht legislatorische, Maß« regel wieder herbeigeführt. Niemand würde sich mehr darüber in's Fäustchen lacken, als die Urheber unseres Zolltarifs und Niemand würde mehr zu leiden haben davon, als ras durch die Zollhöhen ohnehin schon schwer gedrückte deutsche Volk!

Und dann, welches find denn die Waaren, die wir hauptsächlrchst von Rußland beziehen? Getreide, Vieh und Viehabsälle, Hanf, Talg, einige Metalle und dergleichen LeberSmittel und Rohstoffe! Denkt man ernstlich daran, und noch dazu in fteihändlerischen Kreisen, diese Dinge, die unS ent­weder zum Leben einfach unentbehrlich find oder die Grundlagen bei unS weit verbreiteter, wichtiger Fabricationen bilden, durch «eitere Zölle zu vertheuern? Haben wir doch, sollte man meinen, reichlich genug jetzt den Segen der LebenSmittel'Zölle kennen gelernt und erfahren, wie niederdrückend auf die In­dustrie es wirkt, wenn ihr der B<zug der Rohstoffe durch Besteuerung erschwert wird.

Es mag nicht leicht sein, einen anderen Weg der Repression zu finden, aber er muß gefunden oder die Represfion aufgegeben werden.

Deutschland.

Darmstadt, 9. Januar. Gestern fand irn Beisein deS Großherzogs, der fürstlichen Kinder, der Prinzessin Karl und des Prinzen Alexander die feierliche Einweihung des für dieAliceschule" errichteten GebäudeS statt. Wie die verstorbene Großherzogin Alice durch Förderung und Ausbildung des sogenannten Mauerhospitals und durch Gründung eines Waisenvereins den Kranken und Waisen ihre Fürsorge zugewandt hatte, so war sie auch durch die Gründung einer Industrieschule bestrebt gewesen, Mädchen durch methodi- scheu Unterricht im Nähen, Zuschneiden u. s. w. die Möglichkeit tüchtiger Aus­bildung in diesen Fächern und damit einen etwa erwünschten Erwerbszweig ru sichern. Schon bei Lebzeiten der hohen Gründerin hatte diese Anstalt sich der lebhaftesten Anerkennung und Benutzung zu erfreuen; es mangelte aber, um derselben ein dauerndes Heim und den erwünschten Umfang geben zu können, an einem eigens hierzu bestimmten Gebäude. Die nach dem Tode der Groß­herzogin zur Aufrechterhaltung und Förderung ihrer wohlthätigen Stiftungen veranstalteten Sammlungen haben es inzwischen möglich gemacht, diesem Mangel abzuhelfen. In dem festlich geschmückten Saale hatten sich außer dem Hofe, der Vorstand der Schule und eine Reihe geladener Gäste, sowie die bermali« flen Schülerinnen eingefunden. Nach einleitenden Worten des Bauraths Busch als Baumeisters erfolgten Ansprachen durch den Vicepräfidenten Dr. v. Wede-

| kind und den Stadtpfarrer Dr. Sell, welche in treffender Weise die Bedeutung : der Anstalt und die Ziele der seligen Gründerin zum Ausdruck brachten. j Quartettgesang leitete die Feier ein und schloß sie.

Darmstadt, 12. Januar. Seine Röntgt Hoheit der Großherzog em­pfingen heute den Generalmajor v. Boehn, Commandeur der 21. Division, den Oberst Ceremonienmeister v. Werner, den Major Macke vom 2. Großh. Jnfanterie-Regiment (Großherzog) Nr. 116, sowie den Justizrath und Dtvt- stonsauditeur Lotheißen; zum Dortrag den StaatSminister Frbrn. v. Starck.

wj. Darmstadt, 12. Januar. fErste Kammer der Stände. 18. Sitzung.j Nachdem Se. Großh. Hoheit Prinz Heinrich von Hessen den verfassungsmäßigen Eid geleistet und seinen Sitz in der Kammer eingenommen, folgt als erster BerathungS- gegenstand der Gesetzesentwurf, den Bau und die Unterhaltung der Kunftfttahen im Grotzherzogthum betreffend, und damit in Verbindung stehend der Antrag der Abgg. El len berg er und Genossen auf Subvention des Staates zum Ausbau des projectirten Straßennetzes im südlichen Theil des Vogelsberges, sowie der Antrag Pfannstiel auf Uebernahme der Unterhaltung der Vicinalstraße von Homberg zum Bahnhof der Station Burg- und Nieder-Gemünden durch den Staat In der Generaldebatte fügt der Berichterstatter, Graf zu Solms-Lauback, Erl., den Ausführungen des Autz- schußberichts noch einige Bemerkungen an und heißt es gut, daß man die Kreise alS diejenigen Perwaltungskörper bezeichne, welchen Bau und Unterhaltung der Kunst­straßen zu überweisen seien, wenn er es auch für ersprießlicher gehalten hätte, den größeren Verband der Provinz heranzuziehen. Der Gedanke der Uebernahme der ganzen Etraßenangelegenheit «uf den Staat involvire eine Ungerechtigkeit gegen oolkS« reiche Gegenden, welche an der Erbauung von Kunststraßen in entlegenen Landestheilen kein Interesse haben. Die Kammer tritt sodann dem Beschlüsse der zweiten Kammer bei, die Regierung zu ersuchen, darüber zu wachen, daß bis zum Zustandekommen eines neuen Wegbaugesetzes das bestehende Gesetz, namentlich in Beziehung auf Unterhaltung der Vicinalwege, streng gehandhabt wird. Die Art. 112 des Entwurfes werden ohne jede Debatte nach den Beschlüssen des anderen Hauses mit zwei unwesentlichen Modifikationen angenommen. Die zu den Art. 12 und 13 von der zweiten Kammer ausgesprochene Voraussetzung, daß die in den Motiven von der Regierung ge­machte Zusage hinsichtlich der Dotation der Provinzen in Erfüllung gehe, findet nicht die Billigung des Hauses, dagegen wird das Ersuchen beschlossen, möglichst bald die Provinzen zum Zwecke der Unterstützung des Neubaues von Kreisstraßen mit Kapitalfonds zu dotiren, resp. den Ständen in möglichst kurzer Frist ein dahin zielen­des Gesetz vorzulegen. Art. 13 wird mit einem kleinen Zusaß angenommen, ebenso Art. 14. Zu Art 15 beantragt die Majorität des Ausschusses Strich der pos. 2, welche die Beittagspflicht von Eigcnthümern oder Inhabern größerer Gewerbsunter­nehmungen, für welche eine Sttaße regelmäßig abgenutzt wird, enthält. Außerdem beantragt der Ausschuß Ablehnung des von der 2. Kammer beschlossenen Zusatzes:sowie Ge­markungsinhaber, für welche eine Straße von wesentlichem Vortyeil istdie Majo­rität beantragt dagegen Annahme des Zusatzes:Die Regelung der Zuziehung von größeren Gewerbsunternehmungen oder größerem Grundbesitz zu den Kosten der Unter­haltung der Kreis- und Staatsstraßen bleibt besonderer gesetzlicher Regelung Vorbe­halten." Ministerialrath I a u p empfiehlt Annahme der pos. 2, welche der badischen Gesetzgebung entnommen sei und dort nie zu Anständen Veranlassung gegeben habe. Eine gesetzliche Vorlage in der von der Majorität befürworteten Richtung werde wohl zu großen Anständen führen. Fürst zu Jsenburg-Birftein,. Ducklaucht, will die Entscheidung dieser Angelegenheiten einer höheren Instanz als dem Provin­zialausschuß anheimgegeben haben. Staatsminister Freiherr von Starck, Exc. widerlegt einige auf das Chausseegeld bezügliche Bemerkungen des Grafen a u Solms-Laubach, Erl. und rechtfertigt im Uebrigen poa. 2 des Artikels Die übele Meinung von den Erkenntnissen der Prooinzialausschüsse, welche der Herr Bericht­erstatter habe, dürfe nicht unwidersprochen bleiben. Es werde nicht angehen, eine höhere Behörde mit der Entscheidung dieser Angelegenheiten zu betrauen. Die Abstimmung ergiebt Ablehnung der pos. 2 des Artikels mit 17 gegen 10 Stimmen, womit der erste Zusatzanttog wegfällt. Der zuletzt beantragte Zusatz wird gegen 4 Stim­men angenommen. Die Artikel 16 19 werden unverändert angenommen zu Art. 20 beantragt die Minorität des Ausschusses Sttich des Artikels mit allen Zu­sätzen und weiter das Ersuchen an die Regierung, dem nächsten Landtage eine Gesetzes­vorlage zu machen, durch welche unter Berücksichtigung und genauer Prüfung der vorliegenden Anträge feftgestellt werde, welche bisherigen Vicinalstraßen in Zukunft in das Eigenthum des Staates übergehen sollen. Für den Minoritätsanttag sprechen Herr Wernher und Graf zu Solms-Laubach, Erl. Staatsminister Frei­herr d. Stark, Exc-, empfiehlt Uebernahme der drei in der Regierungsvorlage ent­haltenen Sttaßen als Staatsstraßen und erflärt, die Regierung sei jetzt schon damit befaßt, über die zahlreichen Anttäge Erhebungen anstellen zu lassen, auf Grund deren der nächste Landtag in der Lage sein werde, sich über die einzelnen Anttäge schlüssig zu machen. Graf zu Solms-Laubach, Erl., tritt hiernach von dem Minoritäts­anttag bezüglich des Striches zurück- Art. 20 wird hierauf in der Fassung des Ent­wurfes gegen 1 Stimme angenommen, die Zusätze der zweiten Kammer werden gegen 2 Stimmen abgelehnt, das von der Minorität beantragte Ersuchen wird gegen 6 Stimmen angenommen. Art. 21 wird nach den Beschlüssen zweiter Kammer angenommen mit Sttich der Worte im letzten Absatz:Die Straße durch den Grebenauer Grund wird Kreisstraße". Der Gesetzesentwurf im Ganzen wird ange­nommen und die Anttäge Ellenberger und Genossen und Pfann stiel für er­ledigt erflärt, resp. der Regierung zur Prüfung und Berücksichtigung empfohlen.

(Schluß folgt.)

Breslau, 10. Januar. Der Abg. R'chter hat gelegentlich der Etats- berathung darauf hingewiesen, wie großen Umfang der Schmuggel an der holländisch, deutschen Zollgrenze in Folge der hoben Schutzzölle angenommen hat und welch* ungeheurer Schaden den diesseitigen Fabrikanten daraus er­wächst. In geradezu erschreckender Weise mehren sich aber jetzt die Klagen an der böhmisch-deutschen Grenze über den in großartigem Maßstabe eingerich­teten Schmuggel rober Leinwand, die früher bekanntlich zollfrei zu uns einge- fübrt wurde. Die Thatsache stebt fest, daß sich die Jntereffenten bereit- genöthigt sehen, selbst Belohnungen öffentlich au-zuschreiben, um diesem Un­wesen zu steuern. So liegt derBresl. Ztg." ein Aufruf der Firma I. Rinkel zu Landshut vor, welcher in sämmtlicken Ortschaften der Grenzbe­zirke rertheilt worden ist und am Schluß wörtlich wie folgt lautet:Irn Jntereffe der heimischen Industrie muß diesem Schmuggel baldigst und nach­drücklichst ein Ende gewacht werden, wenn derselbe nicht einen Mangel an