Nr. 84. 3»etteeBlatt. Sonntag den 10. April 1SS1
(Eichener Mnzeiger
Amizc- uni) Amlsdlutl für iicn Siris Girßeu.
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Erschnnt täglich mit Aufnahme brt Montag». Preis vierteljLhrlich 2 »art 20 PI mü «rinfrrH«-
Durch die Post bezogen vierteijährluh 2 »art 50 Pj.
Bekanntmachung.
©le »ufterung und Loosziehung der Militärpflichtigen betf »reifes Gießen für das Jahr 1881 findet an den nachgenannten lagen statt und zwar:
Zu Wrünberg im (Gasthaus zum Rappen
Montag den 25. April, Vormittag» von 83/* Uhr an.
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. , , . Dienstag den 26. April, Vormittags von 83/. Uhr an
bfTjtnt|m bei Onnetnbcn Queckborn, ReinhardShain, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain, Rüddstig-Hausen, Weiter-Hain und Saasen.
II. Zu Gießen im Saale des alten Rathhauses
Mittwoch den 27. April, Vormittags von 73/4 Uhr an,
" M""är,flich.„en der Gemeinden «"^^«nnersd Daubrmg^ A^d/rf a. t. Lba, Bersrod mit Winnerod, Beuern und Burkhardsfelden;
Donnerstag den 28. April, Vormittags von 73A Uhr an,
derjenigen der ^tadt Gießen der beiden ältesten Jabraänge (1879 und 1880);
berftnfgen des jüngsten Jahrgang« (1881) ber 2ta?t Gießen und u'^^attenrob, Heuchelheim, RleimSinben, Lollar,
Mainzlar, Oppcnrod und Reiskirchen;
k . ^Samstag den 30. April, Vormittags von 73/4 Uhr an,
derjenigen ber öemnnbrn iffiiefed, Robgen^Trohe^ Ruttershausen, Staufenberg und Treis a. b. Lumda,
Montag den 2. Mai, Vormittag« von 7=V, Uhr an, Loosjirhung (auch der in Grünberg, Gemusterten).
III. Zu Lich im Rathhaussaale.
Dienstag den 3. ai, Vormittags von f> Uhr an,
bet Militärpflichtigen ber öemeinben Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, ^Dorf-Gill, Ebechadt, «Ibach, «Uenborf a. b. Lahn, Ettingshausen, Garbenteich, Großen-Linden, Grüningen und Hausen;
. . . . Mittwoch den 4. Mai, Vormittags von 9 Uhr an,
mirnifl<n der G^neinden Langedorf, Hungen, Holzheim, Inheiden, Langd, Leihgestern und Lang-Göns;
derjenigen der Seme,»den Sich, Munster, Muschenheim, Medrr-Bessingen, Non^nrmh, ""bbomhäs",^“r^e^mäen, Ober-Horgctn, Rabertshausen, Rodheim, und Röthges;
k , . . , v Freitag den 6. Mai, Vormittags von 8 Uhr an,
beteiligen bet Gemeinben Ltembach, Steinheim, Traio-Horloff, Utphe, Villingen unb Watzenborn mit Steinberg.
«amstag den 7. Mai, Vormittag« von 8 Uhr an,
Loos)irhung.
„ „ Besondere Bestimmungen
<tJ9 5ut bei Meldung bei gesetzlichen Strafen, zu stellen:
^ n ein,7ffi^m^,riCb m a,ntern Staate des deutschen Reiches angehörigen Militärpflichtigen, welche
änderen i‘« «'«S«» ihr gesetzliches Tomicil - Ibre Heimath oder ihren stäiibigen Wohnsitz - haben unb sich nicht In einem
b) in einer ©emeinte de» QnteT,n Staate in einer ber nachstehend unter b) angegebenen Eigenschaften aufhalten;
Vthrburicbtn fca&riF-irbtt/ nh n Haus- oder WiNhschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen und
und im Jahre 1861 geboren find;
ferner
Sämmtllche Militärpflichtige, welche im Jahre 1880, bezw. 1879 zurückgestellt worden, oder nach ihrer gezogenen Rümmer disponibel geblieben, d. h. nicht einberusen worden sind. * 9 0
MUi'tärb7eu°st erihell7wörbm"i^'"^ Diejenigen, welchen Ausstanb bewilligt, ober Berechtigung zum einjährig-freiwilligen
31 Wenn’1«'11 l“m zweiten- ober brittenmale erscheinen, haben ihre ioosungsscheine mitzubringen.
io füi b ' M.l.--rpfl>chligen, oder für einen solchen von seinem Vater, ober seiner Mutter, Zurückstellung in Anspruch genommen wird, -----; s"«"* t'- *ut•"»->—» ..
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Bringen unbbie *S^äinbhinnIntä(wfi>^HÄn®$ N"d.v°r dem MusterungSt.rmiu« bei der Großherzoglichen Bürgermeisterei oorzu.
0 4) >75cnn ^n Mrlitärv^t baldigst an die Erlatz-Commnsten emzusenden. Verspätete Gesuche haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung.
D. s. w.', so ist dies durch ®c6rc*en, Cl^et' lc äußerlich nicht wahrnebmbar find, z. D. Taubheit, Harchörigkeit, Kurzsichtigkeit, Geistesschwäche
Das Vorhandensein önn «enH0beglaubigte Zeugniye des Arztes, sowie des Bürgermeisters, Geistlichen, Lehrers u. s. w. nachzuweisen.
5) A„ Lorsriebuna ^^e ctdliche Erklärung von mindestens drei glaubwürdigen Zeugen zu erhärten.
Sicht ein Mitglied der^Ersatz-Cou^isfi^n^das^ Loos.^^^^ W ictcm MilÜärpflichtigen frei; für Diejenigen, welche bei dem Aufrufe nicht anwesend sind tai* vU^germeistereien haben sämmtliche chrer Gemeinde angehörigen oder in chrer Gemeinde gestellungspflichtigen Militärpflichtige — bte vorübergehend auswärts sich aufbaltenden schriftlich - auf Grund der ihnen k. H. zugchenden Stammrollen zu de? Musterung vorzuladen.


