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eine Abschrift desselben zurück. In dem Vorschläge heißt, die Mächte i Bitten von dem Wunsch- nach einer friedlichen Lösung der griech sch-turllschen «rage befielt, den letzten Vorschlag der Pforte bezüglich d-r Grenzregulrrung gebilligt und oerlangten die Annahme desselben Eilens Griechenlands, indem fie gleichzeitig versprächen, die Ausführung desselben zu überwachen. Wenn Griechenland diesen Vorschlag ablehne, so würden die Mächte ihm ihre «ei­tere Unterstützung entziehen. KumunduroS erwiderte, er werde den Vorschlag der Mächte sorgfältig prüfen und nach reiflicher Ueberlegung sobald als mög­lich eine definitive Antwort geben.

Telegraphische Depesche«.

Wolff'» telegr. <$»rtefp»*>cni4Snttau.

Berlin, 8. April. DieNordd. Allg. Ztg." schreibt: Dem Dom- capitel zu Trier ist aus Anzeige von der erfolgten Wahl eines Bkthumsver- wesers durch den Oberpräfidenten der Rheinprovinz im Auftrage des Staats- mintsteriumS die Müthetlung zugegangen, daß die Staatsregirung sich nicht in der Lage befinde, den Gewählten als Capttular-Vlcar der Dtöcese Trier zuzulasseu. Wenn die StaatSreg'erung im Gegensatz zu den Fällen von Pader­born und Osnabrück für den in Trier gewählcen BiSthumSverweser die Ent­bindung von der eidlichen Verpflichtung nicht etntreten lafien konnte, so sei der Grund dafür nur darin zu suchen, daß die Regierung in dem bisherigen Ver- halten und Auftreten des Gewählten nicht die Bürgschaft für eine Führung deS bischöflichen Amts in einem versöhnlichen friedliebenden Sinne finden konnte, welche der Artikel 2 des JultgesetzeS zur Voraussetzung habe. Die Staatsregterung werde fich jedoch durch diesen Zwischenfall nicht beirren lasten, ihrerseits ihre Fürsorge für die katholischen Mitbürger, auch weiterhin überall da zu bethätigen, ws ihr dies durch ein entsprechendes Entgegenkommen er- möglickt wird.

Lorrd»», 8. April. Der Lord-Siegelbewahrer, Herzog von Argyll, hat wegen Meinungsverschiedenheit über gewtffe Punkte der irischen Landbtll seine Dtmisston gegeben. In einer Zuschrift an hiesige Morgenblätter hält Maltmau Barry seine Behauptung aufrecht, daß Unterstaatssecretär Dilke ihm im September 1879 eine Summe Geldes für dieFreiheit" über­geben babe.

Petersburg, 8. April- Die gerichtliche Verhandlung m dem Proresse gegen Ryffatoff und Genossen wurde gestern Vormittag Punkt 11 Uhr eröffnet. Auf dem sonst für die Geschworenen bestimmten Platze waren in drei Reihen Sessel aufgestellt, aus welchen eine Anzahl hoher Persönlichkeiten, darunter der Prinz von Oldenburg, der Kriegsminister Gras Miljutine. der Finanzminister Abasa, der Reichscontroleur Solski, Graf Baranzsff u. A. Platz genommen hatten. Für die Vertreter der inländischen Preffe waren 5, für die Vertreter der ausländischen Presse 10 Sitze reservirt. An der Hauptwand des Saales befand sich das lebensgroße Portrait des verstorbenen Kaisers, mit Trauerflor umhüllt. Den Vorsitz bei dem Gerichtshöfe führte Senator Fuchs, ihm zur Seite saßen die Senatoren Bippen, Piffareff, Orloff, Sinitzin, Belostotzki. Als Staatsanwalt fungwte Bturawieff, zur Unterstützung ist demselben zugetheilt der Prokuraturgehülfe beim Preis­gericht, Postotzki. Auf der Anklagebank faßen: Ryssakoff, 19 Jahre alt, klein, blond, bartlos, in schwarzem Anzüge ; Michailow, 21 Jahre alt, von etwas über Mittelgröße, blond, gleich­falls in schwarzem Anzüge; Jesse Helfmann, 26 Jahre alt, mittlerer Größe, mit schwarzen Augen, stumpfer Rase, rückwärts gekämmten Haaren und etwas jüdischem Typus, in ein schwarzes Kleid gekleidet; Kibalcic, 27 Jahre alt, von mittlerer Größe, mager, mit dunkel­braunem Haar und kleinem Bärtchen-, Sophie Perowskaja, 27 Jahre alt, klein, mager, von bleichem Aussehen mit hoher schmaler Stirn, braunen Haaren, in schwarzem Kleide; Sheljabow, 30 Jahre alt, von hohem Wuchs, mager, mit braunem Haar und Vollbart, starken Augenbraunen unh scharfblickenden grauen Augen. Vor den Angeklagten hatten deren Vertheidiger Unkowski, Chartulari, Gerke, Gerard, Kedrin Platz genommen; Sheljabow hat auf die Zuziehung eines Vertheidigers verzichtet und will sich selbst vertheidlgen. Außerdem waren die vorgeladcnen 64 Zeugen und 11 Sachverständige im Saale anwesend; ebenso waren ein griechisch-katholischer, ein römisch-katholischer und ein lutherischer Geist­licher, sowie ein Mollah zur Abnahme des Zeugeneides zugezogen. Der Staatsprocurator Murawieff trug die Anklageacte vor, deren Verlesung über zwei Stunden dauerte. Hierauf begann das Verhör der Angeklagten. Gegen 3 Uhr wurde die Sitzung auf 2 Stunden unterbrochen. Rach Wiederaufnahme der Sitzung begann das Zeugenverhör. Rach Ver­nehmung des Kutschers Frolof und einiger anderer Zeugen wurde die Sitzung auf Freitag Vormittag vertagt. Der Zugang zum Gerichtsgebäuoe wird streng überwacht, die Ein­gänge sind von Gensdarmen und Polizei-Agenten besetzt, der Eintritt ist nur gegen Karlen gestattet. Jede Ansammlung von Menschen auf der Straße ist verboten, die Straße darf nur auf der gegenüberliegenden Seite von Wagen befahren werden.

Dem Gerichtshöfe gehören außer den bereits genannten Senatoren an die dazu deputirten Graf Bobrinsky, Baron Korff, Tretiakom und Heller. Nachdem die Ange­klagten auf die Frage deS Präsidenten ihre Namen, ihr Alter, ihre Beschäftigung, ihr Domicil angegeben hatten, gaben dieselben zu, daß ihnen eine Abschrift der Anklageakte zugestellt worden sei. Jeliabow erklärte, es sei ihm ein von Unterprokurator Pleve unter­zeichnetes Schriftstück zugegangen, er habe vom Gefängniß aus gegen die Competenz emes Gerichtshofs Einspruch erhoben, der von der Regierung berufen, in einer gegen die Re­gierung gerichteten revolutionären Sache Richter und Partei zugleich sei. Der Gerichts­hof müsse jedoch direct aus dem Volke oder auS legal gewählten Vertretern desselben, m jedem Falle aber aus einer Jury bestehen. Auf diesen Protest sei ihm eine Antwort zu­gegangen, deren Authenticität er ihm zu bestätigen bitte. Der Präsident erwiderte, daß er die Zweifel Jeliaboff's sofort beseitigen werde und ließ durch den Gerichtsschreiber einen vom Gerichtshof heute früh in ordentlicher Sitzung gefaßten Beschluß verlesen, wonach der von Jeliaboff vorgebrachte Einwand der Jncompetenz unter Bezugnahme auf die Art. 1031 und 600 der Strafproceßordnung als unbegründet und unzulässig verworfen wird. Jelia­boff erklärte sich hierdurch zufrieven gestellt. Auf eine Frage des Präsidenten nach seinem Alter und seiner Religion erwidert Jeliaboff, er sei als ein Mitglied der orthodoxen Kirche getauft, leugne aber seine Zugehörigkeit zur orthodoxen Kirche, er bekenne sich zur Lehre Jesu Christi, welche einen hervorragenden Platz in seinen Ueberzeugungen einnehme, er sei aber der Ansicht, daß ein Glaube ohne entsprechende Handlungen ein todter Buchstabe sei. Jeder wahre Christ müsse kämpfen für die Wahrheit, für die Rechte der Unterdrückten und Schwachen, wenn nothwendig, müsse er auch für dieselben zu leiden im Stande sein. Auf die Frage nach seiner Beschäftigung erklärte Jeliaboff, er habe der Sache des Volkes ge­dient, das sei die einzige Beschäftigung, der er seit Jahren sein ganzes Leben gewidmet habe. In Folge der Abwesenheit der Zeugen Oberst Dvorjtzky, Capitän Kulebiakine, Stadtsergeant Denisow und Kaufmann Goldenberg tritt ein zweiter Zwischenfall ein. Der Staatsanwalt macht darauf aufmerksam, daß die drei ersten Zeugen abwesend und durch ärztliche Krankheitsatteste entschuldigt seien und daß der letzte tobt sei. Die schriftlichen Aussagen der Abwesenden würden genügen. Da die Aussage des verstorbenen Golden­berg sich auf die vorliegende Sache beziehe, so könne fie vielleicht gleichfalls verlesen werden, gemäß den Senatsentscheidungen der Jahre 1869 und 1874. Die Mehrzahl der Ver­theidiger tritt dieser Ansicht bei. Herard behält sich vor, den Zeitpunkt zu bestimmen, wo er fich erklären will, ob er die Verlesung gestatten will oder nicht. Kedrim schließt sich ihm an. Auf die Frage des Präsidenten an Herard, warum er sich nicht jetzt erklären wolle, erwiderte Herard, weil Goldenberg in einer von der jetzt vorliegenden Sache ver­schiedenen vor Gericht gestellt fei. so könne seine damalige Aussage nicht bei der vorliegenden Sache in Betracht gezogen werden. Ein solches Verfahren ließe sich aus den angezogenen Senats-Entscheidungen keineswegs herleiten. Der Staatsanwalt meinte, es liege ein Miß- verständniß vor. Es handle sich nicht um verschiedene Sachen, sondern nur um verschiedene Theile einer Sache.

Jeliabow sei wie Goldenberg, ebenfalls wegen der Minenlegung bet Alexandrowsk ange- klagt, folglich sei die Vorlesung der Aussagen Goldenbergs zulässig. Herard erwidert, der Gerichts­hof solle über die Zulässigkeit der Verlesung der einzelnen Theile der Aussagen entscheiden. Der Staatsanwalt beruft "sich abermals auf die betreffenden Senatsentscheidungen und hält

sein Recht auf Verlesung der Stellen der Atlssage Goldenbergs, welche Jeliabow, die Perowskaja und Kibaltischtsch betreffen, aufrecht. Jeliaboff verlangte das Wort und er­klärte, die Interpretation der Gesetze sei nicht seine Sache, er müsse sich daher der Ent­scheidung des Gerichtshofes fügen. Er beantrage aber die Cilirung Kochurnilow und -ololkewitsch. Der Gerichtshof lehnte dies ab, da diese wegen derselben Angelegenheit ver­folgt würden, deren Aufklärung die Vorladung der Genannten bezwecken solle. Die An­geklagten hatten kein Interesse daran, dieselben zu geben und das Gesetz gestatte ihnen, nicht zu antworten. Da Goldenberg bei derselben Affaire betheiligt gewesen fei, wie Kochurnikow und Kolotkewitsch, weshalb sollte man für den Einen das verlangen, was den Anderen verweigert wurde. Jeliaboff verlangte hierauf den Beweis für den Tod Golden­bergs, welcher nicht constatirt fei. Der Genchtsl-of zog sich zur Berathung zurück. Rach feiner Rückkehr gab er folg<.nbe Erklärung ab: Rach Anhörung bes Staatsanwalts und der Vertheidiger und Jeliaboff's erklärt der Gerichtshof, daß die Abwesenheit der drei vor- geladenen Zeugen eine gesetzmäßige sei, daß deren Aussagen verlesen werden sollen und daß die Einwände JeliaboffS nicht giltig seien. Goldenbergs Tod sei ordnungsmäßig constatirt. Er könne daher nicht vernommen werden. Die Aussagen der von Jeliaboff gewünschten Zeuge,! bezögen sich auf eine Affaire, in welcher sie ebenfalls angeklagt seieu- Es würden daher die Stellen der Aussagen Goldenlergs verlesen werden, die sich aus die gegenwärtigen Angeklagten bezögen. Hierauf erfolgt die Verlesung der Anllagealte, welch. 1'.) Kolumnen umfaßt.__________________________________ __

Das Erdbeben auf Chios.

Den ersten telegraphischen Nachrichten über das Erdbeben auf der Insel Chios sind jetzt aus Smyrna und Konstantinopel nähere Mitthetlungen gefolgt, welche so Schreckliches enthalten, daß man wünschen muß, sie wären übertrieben Die Depeschen lauten: Smyrna, 4 April- Aus Chios sind gräßliche Nachrichten über die Erdbeben Catastrophe einget, offen. Gegen dreißig Ortschaften der Insel sind zerstört; man zählt mehrere Tausend Opfer. Die Erdstöße dauern fort. Die Bevölkerung verlaßt d c Städte, ohne die Opfer zu b graben. 40,000 Personen fehlt es an Obdach. Kleidung und Nahrung. Der General-Gouverneur Midhat Pascha entsandte neuerd ngs zwei Dampfer mit Aerzten, Lebensmitteln und Zelten. In Depeschen aus Chios w>rd be­sonders um Brot gebeten und ersucht, an das Mitleid Europas zu appeUirem Konstantinopel, 5. April. Ein Special-Correspondent meldet aus Chios, vom 4 April, 8 Uhr Abends: Auf der ganzen Insel sind gegen 4000 Personen umgekommen; in Chios allein sind bisher 1400 Leichen aus den Trümmern herausgezogen worden Die am meisten heimgesuchten Ortschaften sind: Sarkies, Kalimassia, Vassiliomes und Veroerato. Das Eidbeben ist anhaltend. Der Gouverneur Sadyk Pascha ist abgereist, um Hülfe zu bringen. Der Sultan entsandte zwei Schifte mit Zelten und Lebens­mitteln nach der unglücklichen Insel. , .. _ . , ....

Dem furchtbaren Erdbeben, welches im Tyrrhenischen Meere die Insel Ischia heimsuchte, ist also jetzt im Acgäischen Meere eine Catastrophe gefolgt, ju welcher das erstere nur ein kleines Vorspiel gewesen zu sein scheint ChioS liegt an der Küste von Kleinasien, beiläufig um zwei Breitegrade südlicher als Ischia, und übertrifft an Aus­dehnung die letztere Insel um mehr als das Fünffache. Wie Ischia und Capri vor dem Hafen von Neapel, so liegen Lesbos (Mytilene) und Chios vor dem berühmten Hafen von Smyrna. Von Smyrna kamen die ersten Nachrichten über das Unglud und von dort aus mußte die erste Hülfe nach der Insel gehen. Chios hat im Msttel- meere einen hohen Ruf wegen seiner Fruchtbarkeit und der Schönheit des Menschen­schlages, welcher sich die edlen Linien aus der klassischen Zeit gerettet zu haben lchemt. Die Chioten behaupten, daß ihre Frauen und Jünglinge schon im griechischen Alter- tbume als Modelle für die Künstler gesucht gewesen seien An der ganzen Küfte von Kleinasien und in den griechischen Gewässern sind die Chioten ihrer Lebenslust, ibrcs Muthes und auch Uebermuthes wegen berühmt. Die Insel hat fünf gute Hafenplatze mehrere Städte und etwa 70 Ortichaften Die Zahl der Bewohner wird heute aus 50,000 geschätzt; sie betrug aber noch zu Anfang dieses Jahrhunderts 130,000. Eines der furchtbarsten Ereignisse, welche die Weltgeschichte verzeichnet, war das Gemetzel aus Chios im Jahre 1822, in welchem die Türken bic Chioten mit Feuer und schwer! vertilgten und bei dem an 100.000 Menschen ihr Leben eingebüßt haben sollen. D'c Einkünfte der in türkischem Besitze befindlichen reichen Inseln waren der Sultana zu gesprochen. Die Ch'vten, welche auf ihren griechischen Ursprung von jeher stolz waren, erhoben sich wiederholt gegen die Türken und wurden immer wieder mit der glotzten Grausamkeit unter das Joch zurückgebracht. Der bedeutendste Aufstand war jener in dem oben genannten Jahre Lord Byron ging mit dem Gedanken um, den Cmote Hülfe zu bringen. Damals flohen die Insulaner vor dem Türkenschwerte nach allen Richtungen der Windrose, wie heute vor dem entsetzlichen Naturereignisse. In allen Hafenplätzen nahm man die Kinder und Frauen von Chios auf und auf elenden Barren kamen sie nach der griechischen Küste hinüber. Das Unglück von Chioö bewegte die gefammte gebildete Welt, wie cs heute wieder bei dem Erdbeben der Fall fein wnd Dennoch vermochte damals der Dertilgungskrieg der Osmanen den Muth der Chioten n;d)t zu brechen. Die Uebriggebliebenen erhoben sich im Jahre 1827 neuerdings, und nun wurden sie derart niedergeschmettert, daß ihre Kraft ein für alle Mal gebrochen erschien. Hocvinteressant ist die Geschichte der Insel, auf welcher viele Gelehrte die Gedurtsstätte des Homer vor allen anderen Inseln und Städten suchten. D'e Schule des Homer" nennt man auf der Insel eine antike Bank am Fuße des Berges Epos unweit der Meeresküste. Es ist eine schwere Steinplatte, welche auf vier ver­witterten Tb'erfiguren ruht. Die Stätte ist der Stolz her Insulaner und von den Poeten der Insel in alter und neuer Zeit besungen worden.

Chios ist. wie gesagt, eine der rcidmcn Inseln an der kleinasiatischen Küste, und neben dem Handel verdankt es den Wohlstand seiner Bewohner der Fruchtbarkeit des Bodens. Die Hauptstadt Chios ober ftaftro, gegenüber der klemasiatifchen Küste, scheint, so viel man dis jetzt weiß, ebenfalls vom Erdbeben beimgesucht worden zu fern Die Stadt liegt an einem überaus fruchtbaren Küstenstriche; der Hafen ist freilich nicht mehr so bedeutend wie noch zu Anfang dieses Jahrhunderts. Die Gebirge im Jnneri werden als Kalkgebirge bezeichnet Im Altn:thum wurde viel Marmor auf der Insel gewonnen. Daß sie früher schon von Erdbeben heimgesucht worden sei, ist nicht be- fannt. Fast alle Ortschaften liegen in fruchtbaren Strichen an der Küste und im gebirgigen Innern Seide und Baumwolle g beiden vorzüglich auf der Insel Der Wein von Chios ist hockberühmt und wird dem Malaga gleichgestellt C'tronen, Feiger und Oliven liefern reiche Ernten. Eine Besonderheit der Insel ist der Mast x (em Baumsaft-, welchen die orientalischen Weiber kauen. Der Mastica ist ein Brannrwetn der zum Theil ebenfalls auf Chios gewonnen wird. Berühmt sind die Ter binthen die herrlichen Bäume, welche leider immer seltener werden. Als eine Besonderheit ber Insel werden noch die rothen Repphühner bezeichnet- . . . Und dieses prachtvolle Elland ist in diesem Augenblick eine ungeheure Stätte des Jammers und der Wehklage ge­worden, von welcher man jeder neuen Nachricht nur nut gepreßtem Herzen entgegen1 sehen kann. _

Lokales.

Gießen, 9. April. sSitzung der Stadtverordneten vom 7. ds. Mts.j Anwesend Herr Bürgermeister Br a m m , Herren veifleordneten Keller und Heß; von Seiten der Stadt verordnetm die Herren: Baist, Diery, Gatt, Srüneberg Homderger. Kauf Lüdekina, Ab. Roll, «ug. Noll, Petri. Scheel, Sckopback, Voat un. Wortmann. In die «bschötzunaS.Lommiision für die Besteuerung des Weins werden tu seitherigen Herren wiedergewählt. Hierauf bringt Herr Bürgermeister Srama ein Aniwor: schreiben deS Reickstagsabgeordneten Freiherrn v. Rabenau zur Kenntniß der Cerfemmlun^ worin Herr v. Rabenau mit Bezug auf ein an ihn gerichtetes Schreiben in Betreff des Der fahrens der Snaßburger Tabakmanufaktur erklärt, daß er zu denjenigen Abgeordneten eeböre, welche bie s. Z. von dem Verein deutscher Tobakfabnkanten und Händler an den Reichsta; gerichtete Petition befürwortet haben. - In Betreff der Petition an den Statthalter vo» Elsaß Lothringen wird mitgetbeilt. daß derselbe erf ärt. er könne in dieser «naelegenheu nickt» thun. da eS im Interesse Elsaß - Lothringens liege, die Manufaktur beizubebalten. Rescript Gr Ministeriums des Innern und der Justiz an ba* KreiSamt Gießen emvffehu unter Beifügung eines Abdruck- eines Localreglcments über den Gebrauch von Bie,druck' apparaten, wie solche- im Kreise Lffenback eingeführt ist, die Einführung desselben im Krei'i Gießen. Seitens der Polizeibehörde wird die Einführung qu. Reglements ebenfalls befürwortet Die Beschlußfassung hierüber wird ausgesetzt, da weitere Erhebungen stattfinden sollen- Ueberfckreibung eineS Pachtvertrags unter gleichzeit-ger Ueberiassung weiterer zwei Wiesen binK1 den Sieben an den neuen Pächter wird genehmigt. Die Kosten für die Bepflanzung Realschulgartens, sowie die Anschaffung von Grasiamen für die städtischen Wiesen wervm gv nehmigt. Dem Gesuch der Alteensckule um Abschlagen einer Wand und Herstellung ein'» Bretterverschlags in dem Schulhause am Asterweg auf städtische Kosten wird stattgegeben.