Samstag den 8. Zanuar
1881.
Meßener MnMger
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Amtlicher Theil.
Betreffend: Die regelmäßigen Ergänzung-Wahlen zum Kreistage des KrelseS Gießen.
Bekanntmachung.
Bei den im November v. I. stattgehabten regelmäßigen Ergänzungswahlen zum Kreistage des Kreis,s Gießen, welche von dem KreiS-AuSschusse nicht beanstandet worden find, wurden gewählt:
A. Don den Bevollmächtigten der GemeindeDorstände:
1)
Im
II. Wahlbezirk (Großen-Llnden)
Herr
Heinrich Velten III. von Großen-Linden.
2)
V
11L
n
(Staufenberg)
ff
Karl Geißler von Lollar.
3)
w
VI.
ff
(Steinbach)
ff
Bürgermeister Dern von Hausen.
4)
ff
IX.
ff
(Hungen)
ff
„ Bopp von Bellersheim.
5)
n
X.
ff
(Langd)
ff
„ Ronthaler von Langd.
6)
ft
XI.
tf
(Glünberg)
ff
„ Pracht von Grünberg.
7)
ff
XII.
ff
(Londorf)
ff
Karl Kl lebe von Lordorf.
B. Don den 30 Höchstbesteuerten:
1) Herr Rechtsanwalt Dr. Muhl in Gießen.
2) „ Fabrikant Ferdinand Gail in Gießen.
3) „ Adolf von Nordeck Freiherr zur Rabenau in Friedelhausen.
Gießen, am 3. Januar 1881. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Boekmann.
Das Dagantenthum.
IL
Die Maßregeln gegen das Vagantenlhum werden nach zwei Richtungen hin zu sondern sein. Zunächst wird eS sich darum handeln, das Elend der Ez.stenzlosen während ihre- vogirenden Leben- zu mildern und dadurch zu verhüten, daß sie tiefer, als unvermeidlich, sittlich sii.krn, und dann muß daran gidochl werden, sie wieder in geordnete LebeuSverhältnisie überzuführen. In erster Beziehung kann man eS durchaus billigen, wenn der Gruncsatz auf- gestillt wird, daß der Bettel unhrbtüdt werden müsse, und daß allerorts Anstalten getroffen weiden, wo die wandernden Bedürstigen eine ausreichende TageSnahrung und Nachtquartier erhalten. Daß dafür Arbeit gefordert werden trfifit, möchte zu bestreiten fein, weil gerade die arbeilfuchenden Vaganten dadurch gehindert würden, den Ort, wo sie keine Arbeit finden, rasch zu verlassen, um einen andern auszusucher. Die Zeit ihrer Anwesenheit an einem Orte wird für sie vortheilhaster duich die Bemühung um eine regelmäßige Arbeit ausgesüllt, als durch die Anspannung zu einer gelegentlichen Bcichäfn- gung sür die ihnen verabreichte Gabe. Dagegen würde es sich allerdings empfehlen, wo eS möglich ist, eine productive Verwendung der unverwandt stuctuirenden Arbeitskraft zu schaffen, dies zu thun; aber man übe keinen Zwang zur Arbeit, sondern stelle eS dem Vaganten frei, sie zu leisten und dadurch wenigstens sür einige Zeit der Pein des LanbstreicherthumS überhoben zu sein, sich zu kräftigen oder Kleidung zu verdienen. Wenn eine solche Organisation allgemein, d. h. in allen Orten, in Dörfern und Städten ringesührl ist, und diese Thatsachen zum sicheren Bewußtsein des Volke- gekommen find, dann wird man auch nicht mehr nöthtg haben, über übel angebrachte Privat- wohlthätigkett zu klagen. Man weiß dann, daß sür die Armen das Nölhlgste gesorgt ist. Jetzt hat man ein gegründetes Recht, an der Zulänglichkeit Der durch die Antibertelvereine gereichten Unterstützungen, namentlich tn Rücksicht auf das platte Land, zu zweifeln und man rddn darum dem Bettelnden lieber einen Pfennig mehr, als ihn abzuwersen. Wenn die Vaganten überall eine spärliche, aber doch ausreichende Unterstützung durch Lebensmittel und Quartier finven, dann fällt auch für die nicht aus purer Arbeitsscheu und vernichteter Sittlichkeit Bettelnden der Antrieb und die Ncthwendigken deS Bettelns fort. Diejenigen, welche dann noch betteln, w ächten allerdings die Hefe des Vagan- tenthumS repräsentiren, und man hätte eine schärfere Unterscheidung zwifchen Würdigen und Unwürdigen bewirkt, als es durch die sorgsamste Eontrole von Legitimationen und dergleichen möglich ist. Dann kann man den Betrel auf das Schärfste strafen und der Strafe Arleuszwang an die Seite stellen. Erniedrigende Behandlung, die natürlich keine roh brutale und aufreizende sein darf, ttäfe dann nur Diejenigen, die sicy selbst erniedrigen und nicht wie jetzt auch solche, welche im Grunde unverdorben find.
Die Aufbringung der Mittel für eine solche Organisation erforderte eine so umfangreiche und stetig andauernde Betheiligung der Privaten, daß rs mehr alS zweifelhaft erscheint, ob fie auf dem Aege privater Vereine zu errröglichen ft in wird. Sicherer erscheint es uni, wenn die Communen die Sache amtlich in die Hand nehmen und nötigenfalls durch eine Sonde st-uer, die für den Einzelnen unbedeutend sein, ihn aber ron dem viel kostspieligeren Almosenspenden entbinden würde, die Bedürfnisse decken. Die Verwaltung des Institutes kann keine rein ö tliche sein, west die kleinen Communen und namentlich die Dörfer dadurch möglicherweise unveihältnißmäßig belastet würden und weil die Art der gewährten Hülfe dann eine zu ver chiedere sein möchte. Beffer möchte es sein, wenn die Communen einen District, etwa eines
I Kreises eine einheitlich geleitete Eentralkafie bildeten, auS der die lokalen HülfS- institute die Mittel für die Erfüllung ihrer Pflichten zugecheilt erhielten, und wenn von der centralen Verwaltung einheitliche Grundlätze in der B Handlung und Unterstützung der Hülfesuchenden den Lokaloerwaltungen ausgeprägt würden. Nebenher mögen ja private Vereine und gewerbliche Verbände sehr vorthetl- hast wirksam fein können, die Sicherheit des Institutes aber muß durch eine central'.stische Organisation mit sicheren Einnahmtquellen gewährleistet sein. Eine sehr wichtige Aufgabe ist eS ferner, dnß mit dem Institute auch ein Arbeits Nachweisungs Bureau verbunden wird, von dem aus eine Ueberficht über die Arbeitsaussichten Im Kreise und eine rasche Verfügung über die Unterbringung der Arbeitnachsuchenden möglich ist. Hier wird daS Feld der VerttnSibättgktil des Gewerbtreibenden fein, durch welche die Bildung eineS solchen Arbtits-NachweisungS-Bureaus allein möglich ist.
(Schluß folgt).
Deutschland.
Darmstadt, 6. Januar. Seine König!. Hoheit der Großherzog find heute Nachm trag 1 Uhr 35 Min. von Karlsruhe zurückgekehrt.
Berlin, 5. Januar. Wie wir bören, hat der Gesetzentwurf, betr. die Versorgung der H nterbliebenen der Reichsbeamten, über welchen der Bundeirath in nächster Zen B.schluß fassen wird, in den zuständigen BundeSraths- AuSschfiffen erhebliche Memungs-Differenzen hervorgerufen. Dieselben beziehen sich namentlich auf die Bestimmungen des Entwurfs, wonach die Beamren verpflichtet sein sollen, 3 pCt. des penfionsmäßigen Diensteinkommens als Ber- ficherurgeprämle zu zahlen, fotote daß nur den verheiratheten Beamten diese Beitragspfl cht aufiueilegen ist. Die preußische Regierung ist entschieden für Festsetzurg des Beitrags von 3 pEt., wogegen die württembergische, unterstützt von mehreren anderen Steuerungen, 2 pCt. beantragt hat und die Bet- tragSpfl cht auch auf die unveiheiraiheten Beamten ausgedehnt wissen will. Bis j'tzt hat die letztere Ansicht im BundeSrathe entschieden die Majorität sür sich.
— Vor einigen Wochen meldete eine corseroative Zeitung, daß der siüber angekündigte reichSkanzlerische Entwurf einer großen Albeiterversicherung zurächst nicht zur Ausführung gelangen, sondern vorher sich auf eine Reichs- Unfallversicherung beschränken werde. Wie jetzt auch von der „Nat.-Liber. Corresp." m,tgethri!t wird, ist für die nächste Zett nur ein Retchs-Uufalloer- fidimngg Gesetz zu erwarten. Die Unfallversicherung soll eine Zwangsver- ficherung sein und das Reich von den Beiheiligren die Beiträge etnziehen wie auch ouszahlen. Zugleich soll damit die seit längerer Zeit im Reichstage gewünschte Revision des Haftpflichtgesetzes veibunden werden und die jetzt dem Arbeiter obliegende BeweiSlast beseitigt werden.
Berlin, 5. Januar. Die deutsche Marine soll einmal zeigen, daß der deutsche Staatsbürger überall im Auslande, und sei es selbst an den Küsten Afrikas Schutz findet. Die Admiralität hat nach Vernehmen mit dem Auswärtigen Amt die Entsendung eines Kriegsschiffes' nach der Westküste von Afrika angeordnet, um die Kroo Neger wegen der Plünderung des dort gestrandeten deutschen Dampfers „Carlos" und wegen der Mißhandlung der Mannschaften desselben zur Rechenschaft zu ziehen. Die Dampf. Corvette „23 cioria" ist mit diesem Erecutioi.s-Commando betraut worden und wird zur E-ledigung desselben der Crpitän vom „Carlos" dir Fahrt der „Victoria" mitmachen. Die kleine Action, deren Gelingen nicht zweifelhaft fein kann, ift im Jr teresse ebensowohl aller im Auslande lebenden Deutschen, wie auch der


