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Nr. 4L Donnerstag den 6. Januar 1861*

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Deutschland.

w. Darmstadt, 4. December. Die Regierung legte den Ständen vor längerer Zeit einen Gesetzesentwurf vor, welcher e ne Abänderung des Wildschaden s- gesetze- vom 6. August 1810 nur in Betreff «der Kosten deS Verfahrens bezweckt; er bestimmt, dass dicse Kosten regelmäßig der Beklagte zu tragen habe, wenn er zu einem Ersätze von Wildschaden verurthetlt werde, statuirt aber (und darin liegt die Ab­änderung des bisher geltend gewesenen Rechts) die Ausnahme, daß, wenn der Beklagte vor Beginn der Besichtigung und Abschätzung dem Kläger als Schadenersatz eine Summe angebotcn, welche ebenso groß oder größer ist alS diejenige, zu deren Zahlung er durch das nachfolgende Erkenntniß schuldig erkannt worden und von seinem Aner­bieten dem 'kreisamtc binnen bestimmter Frist Anzeige gemacht habe, der Kläger die nach dieser Anzeige weiter entstehenden Kosten zu tragen habe. Der Ausschuß der zweiten Kammer hatte bekanntlich die Annahme der Vorlage empfohlen Bei der Be- rathung im Plenum wurden aber Beanstandungen erhoben und insbesondere die An­sicht ausgesprochen, daß es sich empfehle, den ganzen Gegenstand, einschließlich deS einzuholtendcn Verfahrens, einer Revision zu unterziehen und demgemäß die Großb. Regierung zu ersuchen, einen den Gegenstand erschöpfenden Gesetzesentwurf vorzulegen. In Folge dessen wurde die Vorlage zur weiteren Erwägung und Berichterstattung an den Ausschuß zurückverwiesen. Auf die von dem Referenten hierauf an die Großh. Regierung gerichtete Anfrage hat diese erwidert, daß sie beschlossen habe, die ganze diesen Gegenstand betreffende Gesetzgebung einer Revision zu unterziehen, und die Vorarbeiten soweit beendigt seien, daß ein Gesetzesentwurf werde vorgelegt werden können. Die Großh Regierung glaube indessen, mit Rücksicht auf den bevorstehenden Schluß des gegenwärtigen Landtages diesem eine Vorlage nicht mehr zugehen lassen zu sollen, behalte sich dieselbe vielmehr für den nächsten Landtag vor. Auf Grund dieser Aeußerung hat die zweite Kammer einstimmig den Gegenstand für erledigt er­klärt und eS beantragt nunmehr der Gesetzgebungsausschuß der ersten Kammer, nach den von Herrn Dr. Wosserschleben desfalls erstatteten Bericht, Beitritt zu dem jenseitigen Beschlüsse.

P. Frankfurt a SDL, 4 Januar. Die Corporationen, welche sich den von der süddeutschen Abthcilung des Tabaksoereins dabier an die Reichsbehörden gerichteten Petitionen gegen das Verfahren der Straßburger Tabakmanufartur angeschlossen haben, sind die folgenden: Die Handelskammer zu Aachen, der Vorstand der Vereinigten Kaufmannschaft des Herzogthums Altenburg zu Altenburg, die Acltesten der Kauf- mannschaft zu Berlin, die Großh. Heff. Handelskammer zu Bingen, die Handelskammern zu Br« men und Cassel, der Magistrat zu Cassel, die Handels- und Gewerb-kammcr zu Chemnitz, die Handelskammern zu Coblenz und Duisburg, die Aelteften der Kauf­mannschaft zu Elbing, das Bürgermeisteramt zu Eschwege, die Handelskammer zu Frankfurt a. M., Gera, die Großh. Hess. Handelskammer zu Gießen, die Stadtver­ordneten und der Handelsverein zu Gießen, die Handelskammer zu Hanau, die Handels­und Gewerbekammcr iu Heilbronn, das Bürgermeiftereiamt zu Kaiserslautern, die Handelskammern zu Karlsruhe, Köln, Kottbus, Leipzig, Limburg, die Pfälzische Handels- und Gewerbekammer zu Ludwigshafen a. Rh-, die Aeltesten der Kaufmann­schaft zu Magdeburg, die Handelskammer zu Mannheim, der Stadtraih zu Meissen, die Handelskammer zu Minden, die Handels- und Gewerbekammer für Oberbayern zu München, der Magistrat zu Norden, die Handels- und Gewerbekammer für Oberpfalz und Regensburg zu Regensburg, die Handelskammer zu Trier, die Handels- und Ge- werbekammer zu Ulm, die Handelskammer zu Wesel und die Handels- und Gewerbe­kammern für Unterfranken und Aschaffenburg zu Würzburg. Ferner sind neuerdings den Petitionen beigetreten: Die Handelskammer zu Bielefeld, die Handelskammer zu Braunschweig, die Handelskammer zu Düsseldorf, der Vorstand der Residenzstadt Eisenach, der Stadtrath zu Gera, die Handelskammer zu Göttingen, der Stadtrath der Haupt- und Residenzstadt Karlsruhe, der Stadtratb zu Mannheim, die Handelskammer für den Kreis Mühlheim a Rh-, die Handels- und Gewerbckammer für Mittelfrankeu zu Nürnberg und die Handelskammer zu Stralsund.

Berlin, 2. Januar. Heute wird eS 20 Jahre, daß König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen starb und Wilhelm als der erste Köntq seines NamenS den preußischen Thron bestieg. Troße, gewaltige Eseigniffe liegen zwischen damals und jetzt. In der Proklamation vom 7. Januar an sein Volk, damals nur das preußische, sagte der jetzige Kaiser von Deutschland: Ich halte fest an den Traditionen Meines Hauses, wenn Ich den vaterländi- schen Geist Meines VolkeS zu heben und zu stärken Mir vorsetze. Ich will daS Rccht des Staates nach seiner geschichtlichen Bedeutung befestigen und ausbauen und die Institution, welche König Wilhelm IV. in's Leben gerufen hat, aufrechterhalten. Treu dem Eide, mit welchem Ich die Regentschaft über­nahm, werde Ich die Verfassung und die Gesetze des Königreichs schirmen. Möge eS Mir unter Gottes gnädigem Beistand gelingen, Preußen zu neuen Ehren zu führen! Meine Pflichten für Preußen fallen mit Meinen Pflichten für Deutschland zusammen. Als deutschem Fürsten liegt Mir ob, Preußen in derjenigen Stellung zu kräftigen, welche eS vermöge seiner ruhmvollen Geschichte, seiner entwickelten Heeres Organisation unter den deutschen Staaten zum Heile Aller einnehmen muß. Das Vertrauen auf die Ruhe Europas ist erschüttert. Ich werde Mich bemühen, die Segnungen des Friedens zu erhalten. Dennoch können Gefahren für Preußen und Deutschland Heraufziehen. Möge denn jener Gott vertrauende Muth, welcher Preußen in seiner großen Zeit beseelte, sich an Mir und Meinem Volke bewähren und daffelbe Mir auf Meinem Wege in Treue, Gehorsam und Ausdauer fest zur Seite stehen; möge Gottes Segen aus den Aufgaben ruhen, welche sein Rathschluß Mir übergeben hat." Man wird Angesichts dieser Worte gewiß nicht sagen können, König Wtlhelm habe nicht von allem Anfänge an in den Zeichen seiner Zeit zu lesen verstan­den, und heute wissen wir, wie voll König Wilhelm seiner großen Zeit ge­wachsen war. Möge er noch lange die schönen Früchte seiner eroßen Tharen mit seinem Volke genießen! (Köln. Ztg.)

Die Sylvesternacht ist hier doch nicht so ganz ruhig vorübcrgegangen, als es den Anschein hatte. In einigen Wiener Cafös, im Caf6 National pnb Caf6 Bauer, tauchte urplötzlich eine Anzahl von Leuten auf mit dem Rufe:Hie Antisemiten, nieder mit den Juden!" Zum Glück waren keine Juden vor­handen ; es kam aber doch zu Prügeleien und zu energischem Einschreiten der

Polizei, welche daS Casö Bauer und stellenweise auch die Behrenstraße sperrte, jedenfalls aber nicht leichte Mühe hatte, dem Gesetze Achtung zu verschaffen, denn eS kam der Morgen über dem Skandal heran.

Berlin, 3. Januar. Die russische Zollerhöhung soll im Abgeordneten­hause, durch eine Interpellation von konservativer Seite angeregt, Gegenstand der Erörterung werden. Es ist unschwer abzusehen, daß der Regierung eine solche Anregung nicht nur angenehm, sondern sogar erwünscht ist. Aufsehen macht die Beurtheilung der Stöcker'fchen Agitation im JahreSrückblick deS streng kirchlichenEvang. Anzeigers." Es heißt da:Allgemein anerkannt wird, daß dem Hofpredtger Stöcker eine große Arbeitskraft und ein Geschick der hinreißenden Volksrede innewohnt, welches ihn zu einem Agitator und Vorkämpfer prädestinirt. WaS aber die Anerkennung feines Wirken- vielfach in kirchlichen Kreisen hemmt, ist vornehmlich, daß er sociale Forderungen auf Grund der heiligen Schrift und im Namen, des Christentums geltend macht und auf dem Wege seiner Agitatation namentlich in der Judensrage zu Mit. teln des Angriffs und der Vertheidtgung zu greifen sich genöthtgt sieht, die auch wohlgeneigten Freuyden Bedenken erregen, weil sie eher Wunden schlagen als heilen und Wasser auf die Mühle von Leuten geben, mit denen Hospre- diger Stöcker nichts zu schaffen haben will." In den wettern durchaus chrtst- lichen Ausführungen sagt daS Kirchenblatt bezüglich der christlich-soctalen Der- sammlungen, deren Werth zur Unterstützung der inneren Mission es anerkennt: Anders verhält sich die Sache, sobald diese Volksversammlungen vom chrtst- lichen und religiösen auf das sociale und politische Gebiet übergehen, besonder- aber wo sie anfangen, aggressiv zu werden, sociale Forderungen zu formuliren, allgemeine Anklagen gegen ganze Klaffen vorzubringen und sich in ihrer zu. fälligen Zusammensetzung zum moralischen Richter aufzuwerfen in Dingen, deren sittliche Beurtheilung eine tiefere Einsicht und ruhigere Erwägung sor- dert. Da ist die Gefahr unvermeidlich, daß in die wohlgemeinte Belegung Strömungen sich htnetndrängen, welche, auf anderem Boden und aus anderen Motiven erwachsen, die Tendenz einer religiösen und sittlichen Einwirkung am Ende überwuchern." Zur Judensrage äußert sich daS Blatt:Bet der Antt- semttenbewegung wird unleugbar in den durch sie erregten Volksklaffen der persönlichen Sympathie und Antipathie ein größerer Einfluß verstattet, alS der politischen und rechtlichen Erwägung und dem socialen Bedürfntß. . . . Der alte confesfionelle Haß gegen die Juden ist noch ntcht tobt; wo er wieder ausflammt, da soll er nicht unter dem Namen deS ChristenthumS sich einfüh- ren, welches Gewissensfreiheit und Duldung aus seinem Schoße hervorgebracht hat. . . . Wir haben in letzter Zett Versammlungen erlebt, welche sich christlich nannten, wie jene christlich liberale Reichshallen-Versammlung, wo die Gewalt- thätigkeit des Wortes, verbunden mit der Gewaltthätigkett der Fäuste, unter dem Titel des ChristenthumS etablirt wurde. Sorgen wir dafür, die wir wissen, was lebendiges Christentum, Glaube und Liebe in Christo Jesu in Wahrheit find, daß nicht auch an uns oas Wort flch erfülle:Um euret- willen wird der Name Gottes gelästert unter den Heiden."

Berlin, 3 Januar. Geaen den im vorigen Monat in AugSburg auS London herübergekommenen Most'schen Agenten Victor David soll das io diesem Falle zuständige Reichsgericht die Voruntersuchung wegen Thetlnahme an einer hochverräthertschen Verschwörung und wegen Aufforderung zum Mo- naichenmord eingeleitet haben.

Italien.

Rom, 2. Januar. Der Papst hat den deutschen Domcapiteln im Princip erlaubt, Disthumsverwalter zu wählen. Einzelne schwierige Fälle, z. B. Fulda, bleiben der Entscheidung des Papstes Vorbehalten.

tzngland.

London, 1. Januar. Im gestrigen Termine des Proceffes gegen die Führer der irischen Landliga führte der General-Procurator für Irland seine Ansprache an die Geschworenen zu Ende. Er schloß wie folgt:ES ist ein allgemeiner Wunsch vorhanden, daß das die Befitzverhältniffe in diesem Lande betr. Gesetz eine Aenderung erfahre, aber darum handelt eS fich jetzt nicht. Worauf ich zu achten habe, ist, daß der rothe RepublikaniSmus, der Commu- uismus und der Nchilismus anderer Länder fich nicht in diesem Lande ein- bürgern. Meine unmittelbare Pflicht ist es, darauf zu achten, daß den Gesetzen Gehorsam geleistet werde und daß die Gesetzesübertreter bestraft werden. Die Pflicht der Geschworenen ist eS, einen strengen und unpar­teiischen Weg zwischen der Krone und den Angeklagten einzuschlagen. Was auch immer das Ergebniß sein dürfte, so hoffe ich, die Geschworenen werden zu einem für ihr Gewissen und chr Land befriedigenden Schluffe gelangen. Der Unordnung im Lande muß gesteuert werden, während zu gleicher Zeit der Wunsch vorhanden ist, die Erörterung aller öffentl^n Fragm einzuschränken; allein die Verschwörung muß im Interesse des Kaufmanns, des Landwirths und des Glundbefitzecs unterdrückt werden." Der zuerst verhörte Zeuge war ein Stenograph aus London, der die Notizen verlas, die er fich auf vielen Ver­sammlungen b*r Landliza, bei senen Dillvn, Parnell und andere Angeklagten Reden hielten, gemacht. Er bekundete, daß die Redner häufig von dem Aus­rufe unterbrochen worden:Erschießt ihn 1 (nämlich den Stenographen). Zeuge begann dann die Reden verschiedener Landliga-Führer zu verlesen, was den Präsidenten Richter Fetzgerald zu der Bemerkung veranlaßte, daß, wenn