New-Aork, 2. Februar. Ein großer Theil der Union ist von heftigen Schneestürmen und starker Kälte heimgejucht. Die Schifffahrt im hiesigen Hasen ist durch E>s gehindert. Einige Eisenbahnen tm Westen sind in Folge starken Schneefalle- außer Betrieb. In Calisornien dauern die starken Regengüsse fort. Wenn die Waffer nicht rasch verlaufen, ist die Ernte voraussichtlich schwer geschädigt.
Der Krieg in Transvaal.
Ueber die Niederlage der Engländer liegen aus englischen Quellen folgende neuere Nachrichten vor: Wenn die Vernichtung des 94. englischen Regiments als eine lieber; rumpelung angesehen werden mußte, so kann bei dem Treffen von Langs-Nek davon nicht die Rede sein. Das 94. englische Regiment hotte knapp Zeit, sich in Gefechtsordnung aufzustellen, dann war die von den Boeren gegebene Bedenkzeit verstrichen und Joubert führte seine Leute zum Angriff. Anders bei Langs-Nek. Zwei Tage dauerten, während die feindlichen Parteien sich gegenseitig im Auge behielten, die Vorbereitungen zum Angriffe: Holländer wie Engländer hatten hinreichend Zeit, ihre Nerven zu stählen. Wie man der „Daily News" telegraphirt, konnte von Colleys Lager aus die Stellung der Bauern vollständig überblickt werden, und diese gaben sich nicht die geringste Mühe, sich zu verbergen. Ebenso aber konnten die Boeren von ihrer höher gelegenen Stellung aus die Annäherung der Engländer auf's Genaueste überwachen; sie sahen die dunkelgrüne Masse der 60. Schützen sich zur Rechten ihrer Stellung lder britischen Linken) bewegen und die Scharlachröcke der 58er auf ihrer eigenen Linken sich zum Sturme formiren. Ihr einziges Mittel, den Angriff abzuschlagen, bestand in dem richtigen Gebrauche ihrer einzigen Waffe, d. h. ihrer vorzüglichen Präcisions-Carabiner. Ueber die Art und Weise, wie sie sich dieser Waffe bedient haben, sind die englischen Blätter des Lobes voll. Die überstarke englische Artillerie bewarf während einer vollen Stunde die Stellung der Boeren mit Granaten und Raketen, ehe ein einziger Gewehrschuß abgefeuert wurde. Die Bauern besaßen nicht eine einzige Kanone, um das Feuer der Engländer zu erwidern, die englische Artillerie und dirjenige Theil der englischen Truppen, der mit heiler Haut davonkam, ist gar nicht in den Bereich ihrer tödtlichen Handfeuerwaffen gekommen. Und was es heißt, unter einstündigem heftigen Granatfeuer eine Truppe, die selbst keinen Schuß abfeuern darf, in gehobener Stimmung zu erhalten, in solcher Stimmung, daß in der entscheidenden Minute der Arm um keines Haares Breite zittert, welcher Grad, sei es von moralischer Kraft oder von langjähriger militärischer Schulung, dazu gehört, das weiß vielleicht bloß der Soldat von Fach zu beurteilen. Die Engländer hofften sehr- stark auf den moralischen Eindruck ihres Artilleriefeuers. Der erste reitende Bote, den sie nach Newcastle, der Grenzstadt Natals, absandten, brachte die Nachricht, daß die Boeren sich zerstreuten, weil die englischen Raketen ihre Pferde scheu gemacht und allgemeine Verwirrung hervorgerufen hätten. Dem war nicht so, die Boeren warteten bloß ihre Zeit ab. Des Weiteren berichten die englischen Blätter: „Die angegriffene Stellung war überaus stark, schweres Geröll war über die Heide zerstreut, hinter welchem der Feind vollständig Deckung fand. Die Artillerie konnte ihn nicht zum Weichen bringen. Unsere Truppen gingen ruhig vor und warfen die feindlichen Plänkler zurück. Als sie den Hügel zur Hälfte erstiegen, wurden sie von einem unsichtbaren Feinde auf beiden Flanken mit einem mörderischen Feuer empfangen. Da die Boeren geübte Schützen sind, so traf jede Kugel ihren Mann. Die Ofsiciere waren niedergeschossen, ehe der kritische Augenblick eingetreten. Die Soldaten kämpften gut, allein ihre Munition war verschossen; da die Verstärkungen ausblieben, waren sie genötigt, sich zurückzuziehen. Jetzt stürzten die Boers aus ihren Schlupfwinkeln und verfolgten die Truppen bis in die Nähe des Lagers." Hierzu bemerkt „Dail, News": Um Verluste durch unser Artilleriefeuer zu vermeiden, sahen sich die Boeren genötigt, der angreifenden Infanterie bloß auf kurze Entfernung entgegenzutreten und vor einem Bajonetanariff nicht zurückzuschrecken. Somit kam es zu einem wilden Handgemenge, wie es in den Schlachten der Engländer gegen wilde Völker selten ist. Man muß gegeben, daß die Boeren ihre Taktik mit einer bewunderungswürdigen Berechnung der Ziele und der Mittel durchgesührt haben. Diese ihre Taktik setzte sie selbst großen Verlusten aus, ihre thatsächliche Einbuße an Todten und Verwundeten (Gefangene verloren sie selbstverständlich nicht) aber scheint gegenüber der englischen Verlustziffer ganz verschwindend klein zu sein. Die englische Zeitung „Mercury" bringt eine etwas eingehendere Schilderung des letzten Gefechtsabschnitts Während des Rückzuges der Engländer kam es fortwährend zum Handgemenge; die Bauern setzten auf beiden Flanken die Verfolgung dis dicht hinter das Lager fort. Die Geschütze der Engländer waren rechtzeitig zurückgezogen worden. General Colley sandte nun einen Parlamentär mit der Parlamentärflagge hinaus, um einen Waffenstillstand behufs Beerdigung der Todten und Herbeischaffung der Verwundeten zu gewähren Diese Bitte wurde ohne alle Umstande bewilligt. Ein englischer Arzt half den Boeren bei den Verwundeten. Der Verlust der Engländer beläuft sich auf ein Viertel von Colley's ganzer Mannschaft. 169 Infanteristen und 30 Reiter sind tobt oder gefangen, 80 sind verwundet- Allein die fünf Cornpagnieen, welche den Hauptangriff unternahmen, verloren 181 Mann (von wahrscheinlich 400), darunter alle Ofsiciere. Die Verwundeten wurden von den Boeren vortrefflich gepflegt und bann den Engländern ausgeliefert. Sie sollten am Tage nach dem Treffen nach Newcastle befördert werden; die Todten wurden auf dem Platze beerdigt. —
Ueber die gegenwärtige Lage der Engländer wird berichtet: „Unsere Stellung ist stark, ihre einzige Schwäche besteht in der Schwierigkeit, das Vieh grasen zu lassen, während der Feind das Lager umschwärmt. Es wird nöthig fein, so rasch als möglich Verstärkungen abzuschicken. Das 60. Regiment ist von Maritzburg abgegangen; die Hochländer werden dort erwartet. Die Truppen hoffen am 9. Februar in Newcastle emjutreffen." „Daily News" spricht in einem sehr interessanten militärischen Leitartikel die Ansicht aus, daß der durch das Drakens-Gebirge führende Paß vor Langs-Nek bloß durch Frontalangriff, nicht durch Flankenbewegungen genommen werden könne, weil der Buffalo-Fluß auf der einen, die jähen Abstürze des Drakens-Gebirges auf der andern Seite die Annäherung hinderten. Colley werde in seinem Lager von den Boeren umschwärmt und cernirt werden; ein Angriff auf das Lager sei undenkbar. Wohl aber könnten die Bauern das vorwiegend von Holländern bewohnte Grenzland Natals überfluthen und durch Zerstörung der Brücken und andere Dinge den Marsch der britischen Verstärkungen verzögern. Wahrscheinlich werde man jetzt auch auf der alten nach Utrecht und Wakkerftroom führenden Straße einen Angriff versuchen, auf diese Weise würde man die Bauern zur Theilung ihrer Kräfte zwingen, und sei eine der beiden Stellungen forcirt, so würden die Bauern auch die andere aufgeben müssen, um nicht im Rücken gefaßt zu werden. Die nach dem Kriegsschauplatz abgegangenen Verstärkungen hat der englische Kriegsminister im Unterhause auf 4500 Mann angegeben, während die „Times" behauptet, es seien thatsächlich 10- bis 15,000 Mann. Wan wird jetzt auch gewahr, daß General Colley schon vor dem Beginn des Aufstandes über 4100 Mann regulärer Truppen verfügte, die freilich über Transvaal und Natal verzettelt waren.
Lokales.
Gießen, 3. Februar. Sitzung der Großherzoglichen Handelskammer am 11. Januar 1881.
Anwesend vie Herren: M. Homberger, Vorsitzender, L. Georgi, Sigm. Heichel- heim, F. C. 93. Koch, W. Liebrich, G. H. Schirmer, Ed. Silbereisen.
Der Vorsitzende begrüßt die Mitglieder der Kammer mit dem Wunsche, daß deren Wirksamkeit tm neuen Jahr eine ersprießliche sein möge und wirft bann einen kurzen Rückblick auf die wirthschaftltcke Lage und die Thätigkeit der Kammer in ver abgelaufencn Periode.
53 Eingänge werden zur Kenntniß der Kammer gebracht und thetlS &d acu genommen, thetls zur Diskussion und Circu'aiion bestimmt.
Herr F. E. B. Koch erstattet hinauf Bericht über die am 29. Decbr. v. I. stattgehabtc Eisenbahn-Conferenz in Frankfurt a. M.
Auf dieser Eonferenz kam folgender Antrag der Handelskammer Offenbach zur Be- rathung : Die Eonfecenz möge den dringenden Wunsch aussprechen, daß an Eisenbabnkasien in nichtpreußischen Gebictstheilen, sowie in Frankfurt a. M. Noten jener Privatbanken In Zahlung genommen würden, welche in Frankfurt a. M. oder an den in Frage kommenden Statwnßorten tzinlösungsstelle unterhalten. — Die hiesige Handelskammer hatte diesen Antrag unterstützt und den weiteren Antrag gestellt, daß dieses Zugrständniß sämmtbchen Privatbanknoten, welche dem Bankaesetz unterworfen sind, und Einlösuugsstellen in Frankfurt a M oder Berlin unterhalten ' «äffen, gewährt werde. Nach längerer Debatte brachten die Delegirten der Handelskammern '
Gießen und Offenbach folgenden modifieirten Antrag ein- „Die Noten jener Landesbanken, welche an den Stationsorten der von preußischen Staatsbahnen durchschnittenen nichtprrußischen Gebietstheile Einlösungsstellen unterhalten, speeiell die Noten ver süddeutschen Bank sind von den Eijenbahnkaffen in Offenbach und Gießen anzunehmen."
Seitens der Frankfurter Handelskammer wurde nachfolgender Antrag emgebracht: Die Noten jener Privatbanken, welche dem § 44 res Rnchsbankgesetzcs vom 14. Marz 1«75 Genüge geleistet haben, find bei den Eisenbahnkaffen in Zahlung anzunehmen, wenn der zu zahlende Betrag mindestens dem Rcnnwerth der an Zahlungsstatt übergebenen Banknoten gieichkommt. — Beide Anträge wurden von der Eonferenz angenommen. — Von der Kgl. E-scnbahn- i Direction war zu Anfang der Debatte baiauf hingewiesen worden, daß die Pttvaibanknoten : von jedem Privatmann, welcher von der Eisenbahn Zahlungen zu erhalten habe, zurückqewiesen 1 werden könnten.
Auf ein Gesuch der hiesigen Handelskammer an die Kgl. Eisenbahndtrection: während .' der Wtntermonate die Entladungsfrift auf 12 Tagesstunden festzuictzkn, antwortete genannte i Direction, dem Gesuche könne nicht nachgegeben werden. In Betracht der hoben Wichtigkeit i dieses Gegenstandes wird beschloffen, das Gesuch in einer Eingabe an den Minister für öffent- ; ltche Arbeiten zu wiederholen.
Die Handelskammer von Mannheim hat eine Eingabe an den Bundesrath gerichtet, betr. das Börsen- und Quittungssteuergesetz und gibt davon Kenntniß. Die Kammer beschließt, eine ähnliche Eingabe an den Bundesrath und das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz zu richten.
In Folge der Kündigung der Secretärstelle Seitens des Herrn E. Wetter wird beschloffen, die Stelle auszuschreiben.
Ein Ausschretben Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz macht Mittheilung : über die Aendcrung des Eichstempels aus den tm Spiritushandel gebrauchten Fässern. Die \ Kammer beschließt, den hiesigen Handelsstand davon durch Veröffentlichung im amtlichen Thetle ! des ,-Anzeigers" in Kenntniß zu setzen.
j Hierauf bemerkt Herr M. Homberger, daß ihm noch die Leitung der Präsidentenwahl > obliege und daß er nach dem Vollzüge dieses Actes aus der Handelskammer ausscheide, sich j auch ver Abstimmung enthalte.
Bei der sodann erfolgten Abstimmung wurde mit 5 Stimmen Herr Ed. Silbereisen i zum Präsidenten und Herr L. Georgi mit 4 Stimmen zum Stellvertreter des Präsidenten gewählt.
Gießen, 3. Februar. Wir haben bis dato mit einer Besprechung über die Theatervorstellungen im Cafe Leib zurückgehalten, um einestheils dem Publikum Muße zu lassen sich erst selbst durch Anschauen ein Urtheil zu bilden und andcren- theils den Schauspielern Zeit zu gewähren, sich in die Oertlicbkeiten der Bühne sowie an etwaige Neuerungen, welche ja ein Wechsel immer mit sich bringt, zu gewöhnen. Unsere Erwartungen über die Leistungen der Schub er t'schen Gesellschaft waren nachdem rotr die vorjährige Saison gekostet, etwas höher gespannt, als was wir früher zu sehen und zu hören bekamen. Und diese Erwartungen sind für diesmal nicht getäuscht worden. Kamen, namentlich bei den ersten Vorstellungen, hier und da einige Störungen vor, hatte zuweilen einer oder der andere der spielenden schlecht memorirt, ober auf seine Costüme nicht die sorgfältigere Aufmerksamkeit gelenkt, so müssen wir heute doch gestehen, daß die Gesellschaft bestrebt ist, diese kleinen Mängel stets zu verbessern und wo möglich ganz zu vermeiden. Unser kunstsinniges und kunstliebendes Publikum fühlt dies wohl und lohnt das Bestreben der Gesellschaft, es zu unterhalten und auszuheitern, durch regen Besuch. Namentlich am gestrigen Abend, wo „Krieg im Frieden" zum zweiten Male gegeben wurde, war der Saal fast übervoll. Wir begrüßen dieses recht sehr und wünschen, daß für die Folge die Gesellschaft, wie ja zu erwarten ist, sich immer mehr befleißigt, Gediegenes zu bieten; der Anerkennung detz Publikums darf sie sich bann versichert halten.
Vermischtes.
Mainz, 29. Januar. Ein nicht uninteressanter Rechtsfall wurde heute gerichtlich entschieden. Im vorigen Jahre fiel hier der Dackdeckergeselle Ries von einem Dache und zerbrach sich hierbei den rechten Arm dergestalt, daß er abgenommcn werden mußte. Die hierauf ange- stelltc Entschädigungsklage wurde vom hiesigen Landgerichte als unbegründet abgewtesen. vom Oberlandesgerichte in Darmstadt aber in qaali anerkannt und deßhalv heute vor der ersten Civilkammer von Neuem verhandelt. Der Beklagte Dachdeckcrmeister Karl Hettergott, ein Mann in kleinen Verhältniffen, war bei der Dresden-Stuttgarter-Unfallversicherungs-Gesellschaft etngetreten, welche aber inzwischen insolvent geworden, so daß Hettergott nun persönlich haftbar ist. Der Entschädigungs-Antrag war auf Auszahlung eines Kapitals von 15,000 Ji. resp. auf eine jährliche Rente von 1000 JL gerichtet. Die Kammer sprach dem Kläger eine rinmaltge Entschädigung von 5000 JL zu, wobei sie annimmt, daß Ries noch im Stande sei, sich anderweitig etwas zu verdienen. Es ist zu bemerken, daß der betreffende Dachdeckcrmeister durch Leistung dieser Entschädigung schwer heimgesucht ist und unter dieser Last erliegen kann.
— Wie vorsichtig man verfahren muß, wenn man etwas findet, zeigt folgender Fall. Im Frühjahr vorigen Jahres fand ein Einwohner von K. ein Portemonnaie mit 8^18^ Inhalt; er machte darüber die erforderliche Anzeige, der Verlierer meldete sich jevoch nicht, und wurde von ihm in Folge dessen das Ausschlußverfahren beim Amtsgericht beantragt. Zuvörderst wurde von ihm ein Kostenvorsckuß von 6 39 eingezogen und ibm am 28.
December v. I. das Eigentbumsrecht zugesprochen. Jetzt hat nun der glückliche Finder vom Gericht eine Kostenrechnung erhalten, welche mit dem Betrage von 10 20 abschließt, so
daß also verlangt wird, da das Portemonnaie selbst keinen Werth hat, daß er in Folge eines Fundes noch 2 2 Kosten aus eigenen Mitteln zahlen soll. Die Kostenrechnung stellt sich
folgendermaßen zusammen: 1 JL 23 H Schretbgebühren, Porto und Zustellungsgebühren, 8 JL 70 Insertions-Gebühren, 90 H Gerichtsgebühren, in Summa 10 Jü 20 H
— Der nachstehende interessante Lotterieprozeß ist am Mittwoch vom Berliner Landgericht entschieden worden. Ein Tischlermeister spielte mit einem Handwerksgenoffen in der Großherzoglich mecklenburgischen Landeslotteric zusammen ein Achtel Loos und hatte 4 Klaffen an seinen Partner bezahlt. An der rechtzeitigen Bezahlung der 5 und 6. Klaffe war er durch schwere Krankheit gehindert, wollte sie aber nach Beendigung der letzten Klaffe nachholen. Der Inhaber des Lottertelooses wies aber die Zahlung zurück und erklärte sich sogar bereit, dem Partner die bereits bezahlten Beträge zurückzugewähren, was dieser seinerzeit refüsirte. Es ergab sich, daß das Loos mit 3000 Ji und mit der Prämie von 150,090 gezogen worden war und der Mitspieler klagte gegen den Inhaber des Looses auf Herauß- zahlung der Hälfte des Gewinnes. Gleichwie früher das preußische Obertrtbunal hat das Landgericht zu Gunsten des Klägers entschieden und zwar unter nachstehender Begründung: Der Mitspieler an einem Loose erwirbt durch die Bezahlung der 1. Klaffe das Recht der Betheiligung an sämmtlichen Klaffen der laufenden Lotterie, wenn nicht bei Schließung des Spielvertrages, also vor Beginn der Lotterie, die Kontrahenten ausdrücklich durch gegenseitige Vereinbarung ein Anderes bedungen haben. Spielt der Inhaber eines Looses dasselbe durch alle Klaffen der Lotterie weite: und zahlt die nach der 1. Klaffe entfallenden Einsätze «us seiner Tasche, so muß er im Gewinnfalle dem Mitspieler seinen Theil auSfolgen und ist nur berechtigt, die schuldigen Einsätze davon zu kürzen.
Eingesandt.
Gießen, am 2. Februar.
Au die geehrte Redaction!
In der gestrigen Nummer Ihres geschätzten Blattes findet sich eine Recension des Concertes vom 30. Januar, welche im Interesse der Wahrheit und auf vielfachen Wunsch des mufifoerftänbigen Publikums eine Berichtigung forbert. Diese Zeilen wären vielleicht ganz überflüssig, wenn ber Herr Verfasser der genannten Kritik so freunblid) gewesen wäre, seinen vollstänbigen Namen darunter zu setzen; — ein Jeder macht's so gut er kann.
Auch wollen wir ihm nicht wibersprechen, wenn er behauptet, baß bie sehr hohe Temperatur auf Tonentfaltung und Stimmung ber Instrumente einen ungünstigen Einfluß äußern können, ja wir müssen sogar annehmen, baß biefe selbst oerftimmenb auf bie Gehirnclaviatur wirken kann und bebanern nur, baß bie (doch wohl vom Winde bewegten) „rauschenben Cebernwälber" unb bie „niebertrSufclnben Cascaben" nicht als heilsames, abküblenbes Gegenmittel gewirkt haben.---
Unser berühmter Solo-Geiger hat auch in bem letzten Concerte bas begeisterte Publikum zu rauschendem Beifall hingerissen. Wenn wir einen Vergleich mit feinem früheren Spiel anstellen wollen, so müssen wir sagen, er hat diesmal noch Besseres geleistet, denn er ist ruhiger geworben unb hat manche Eigentümlichkeit abgelegt, auf die wir als Deutsche gern verzichten unb die wir bei einem geborenen Franzosen leicht entschulbigen.
Das Orchester war nicht allein „gut eingeübt", fonbern es leistete auch Vortreffliches unb sinb wir bem Herren Dirigenten mit befonberem Danke verpflichtet, —


