Ausgabe 
2.4.1881
 
Einzelbild herunterladen

bemerkt in Anlehnung an die Ausführungen Bebel's, die gemäßigtere social.stische Richtung werde der energischeren gewaltsamen zum Opfer fallen. Damit ist die Be­ratung über die Denkschrift erledigt. Sodann genehmigte der Reichstag das Gesetz über die Versorgung der Wittwcn und Waisen von Reichsdeamien nach den Anträgen der Commission. Nächste Sitzung Freitag. Berathung des Unfallversicherungs- Gesetzes.

Bei der heutigen nochmaligen Besprechung von Reichstagsabgeordneten über die Frage wegen der mißbräuchlichen Verwendung von Sprenggeschossen einigte man sich auf einen von dem Abg. Windthorst emgebrachten Antrag, den Reichskanzler zu ersuchen, auf eine Vereinbarung mit den Regler ungen anderer Staaten hinzuwirken, wodurch jeder der Vereinbarung betretende Staat sich verpflichtet, den Mord oder Mordversuch gegen ein Staatsoberhaupt, auch wenn es zum Beginn des Verbrechens nicht kam ober die öffentliche Aufforderung dazu sowohl den eigenen Staatsangehörigen rote den im Staatsgebiet sich aufhaltenden Fremden gegenüber mit Strafe zu bedrohen, die im Staatsgebiete sich aufhaltenden Ausländer aber, wenn sie einen Mord oder Mordversuch begangen, der Regierung ihres Heimathsstaats auf Verlangen auszuliefern. Der Antrag geht sofort dem Reichstage zu. Graf Wilhelm Bismarck batte einen weitergehenden, die Vorbereitungshandlungen zum Mord betreffenden Antrag gestellt

Frankfurt, 31. März. Die heute hier abgehaltene Generalverfamui> lung der Deutschen Handelsgesellschaft hat mit 2371 gegen 632 Stimmen be- schloffen, den Aufsichtsrath zu beauftragen, eine den veränderten Verhältnisse!, der Gesellschaft entsprechende Reorganisation derselben anzubahnen. Fast sämmtliche Mitglieder des Aufstchtsraths enthielten sich der Abstimmung. Die Decharge wurde mit 2325 gegen 463 Stimmen erthetlt, wobei sich sämmtliche Mitglieder des Aufstchtsraths der Abstimmung enthielten. Die auSscheidenden Mitglieder Cohn (Speyer) und Fltnsch wurden wiedergewählt, neugewählt wurden Dr. Kerner und Dr. Matti.

London, 31. März. Nach einer Meldung aus Newcastle vom 30. ds. hat sich der Präsident Krüger mit seiner Begleitung nach dem Transoual Lande zurückbegeben. Man glaubt, daß General Wood im Laufe dieser Woche nach Pretoria gehen werde. Aus Capetown vom 30. ds. wird gemeldet, daß General Roberts dort eingetroffen sei und die Rückreise nach England ange- treten habe.

Lord Beaconsfield hatte im Laufe des gestrigen Tages mehrere Pa- roxismen; sein Befinden war am Abend nicht so gut als am Morgen, so daß der Arzt es für nöthig hielt, während der Nacht bei dem Kranken zu bleiben.

Der deutsche Soctaldemokrat Most ist gestern verhaftet und die Druckerei derFreiheit" polizeilich geschloffen worden. Heute findet das erste Verhör vor dem Polizeirtchter statt. Die Anklage lautet auf Aufwiegelung deS Volkes eines fremden Staates zur Empörung und Rebellion. Die deut­schen Socialdemokraten beabsichtigen eine Versammlung abzuhalten, um gegen die Verhaftung Most's und die Unterdrückung derFreiheit" zu protestiren. DieDaily News" spricht sich zustimmend zu der Unterdrückung der Freiheit" aus, erhebt indeffen Bedenken gegen eine Verfolgung von Staats­wegen. Daflelbe Blatt erfährt, in Folge gewifler den Behörden zugegan- gener Mttthetlungen seien bei der letzten Reise der Königin von Windsor nach London und zurück für die Sicherheit der Monarchin außergewöhnliche Vor­sichtsmaßregeln getroffen worden. Bezüglich der griechisch - türkischen Frage spricht dieDaily NewS" die Ueberzeugung auS, daß Griechenland der Stimme des vereinigten Europa Gehör schenken werde. Da alle Großmächte die Er­haltung deS europäischen Friedens wünschen, so wäre ein Widerstand Griechen­lands thöricht, ja sogar verbrecherisch.

Petersburg, 31. März DerRezierungsbote" meldet: Ein gestern erlaffener kaiserlicher Ukas befiehlt zur Wiederherstellung vollständiger Sicher­heit in der Residenz die Einsetzung eines zeitweiligen Rathes aus gewählten Mitgliedern der gejammten Bevölkerung. Dieser Rath soll dem Stadthaupt­mann zur Sette stehen und an den Berathungen behufs Ergreifung der noih- wendtgen Maßregeln theilnehmen. Jeder von den 228 Stadtbezirken wählt einen Vertreter in denselben. Die ersorterlichen Geldmittel werden von be; ReichSschatzkammer angewiesen.

DieAgence Ruffe" theilt bezüglich des durch den gestrigen kaiser­lichen Ukas eingesetzten zeitweiligen Raths noch mit: Der Rath, welcher be- kanntlich aus gewählten Mitgliedern der ganzen Bevölkerung der Residenz bervorgehen und dem Stadthauptmann zur Seite stehen solle, werde über jede Maßregel nach Majorität zu beschließen haben, welche der Stadthauptmann zur Vorlage bringe. Eine solche durch Majorität beschloffene Maßregel werde zur Ausführung gelangen, nachdem sie die Sanction deS Kaisers erhalten hätte. Vorgeschlagene Maßregeln, welche nicht die Majorität des Raths erhielten, würden nicht ausgesührt werden. Jeder Hausbesitzer und selbstständige Miether im eigenen Namen solle Wähler und wählbar sein. Dieser Ukas sei ein Theil des für daS ganze Reich in Aussicht genommenen Planes, deffen Entwurf der verstorbene Kaiser bereit- unterzeichnet hatte. Der Stadthauptmann macht bekannt, daß die Wahlen für den Rath bereit- heute Nachmittag 3 Uhr statt- finden sollen.

Kopenhagen, 31. März. Die gegen die sociattstische ZeitungHe- rolden" erhobene Anklage stützt sich außer auf Beleidigungen gegen den Kaiser von Rußland, auch auf Beleidigungen, welche gegen den deutschen Kaiser ge­richtet waren.

London, 31. März. Die gerichtliche Verhandlung gegen den Social­demokraten Most ist nach der heute erfolgten Vernehmung der Zeugen und der Polizeibeamten auf 8 Tage vertagt worden.

Paris, 31. März Die Hebung deS PanzerschiffesRichelieu", welche- am 29. December v. J-. in Folge eines Brandes im Hafen von Toulon ge­sunken war, ist heute mit vollständigem Erfolge von Statten gegangen.

Madrid, 31. März. Ein königliches Dekret untersagt allen fremden Schiffen, vor stattgehabter gesundheitspolizrilicher Untersuchung in spanische Häfen einzulaufen, gestattet denselben aber, an der Küste vor Anker zu gehen. Der russische Gesandte, Fürst Gortscbakoff. hat dem König sein neues Be- glaubigungs-Schretben überreicht. Aus Sevilla wird das Steigen des Guadalquivir um 6 (?) Meter gemeldet, ein Thril der städtischen Promenaden ist überschwemmt.

Lokales.

Gießen, 1. April. Schwurgerichtßvcrbandlung am 31. März d. I. gegen ® e otg Mahl von Ilbenstadt, wegen falscher Anschuldigung und Meineids.

Am 3. August v. I. engaghte Mahl die Helene Zoppi von Sonnenberg al« Haushälterin. Derselben mißfiel indeffen sehr bald ihre Stellung und verließ sie deßhalb am 23. Aug. v I. ca6 Hau« deS Mahl und logirte sich in Ilbenstadt bei einer ihr bekannten Familie ein. Sm 28. August v. I. reiste sie sodann mit der Eisenbahn nach Franffurt a. M., um sich von da nach Sonnenberg und später nach PariS zu begeben. Mahl, welcher von der beabsichtigten Abreise Kenntniß erhalten hatte, war mit demselben Zuge, wie die Zoppi, nach Frankfurt gereist. Auf dem Main-Neckarbahnhof traf er mit der Zoppi zusammen und wurde dieselbe dort auf

seine Veranlagung verhaftet. Mahl begab sich hierauf auf bas Polizeibüreau und gab dort eine Anzeige zu Protokoll, inhaltlich deren er die Zoppi beschuldigte, sie habe tbm verschiedene Gegenstände entwendet. Auf Grund dieser Anzeige wurden die Effecten der Zoppi beschlag nahmt und fanden sich unttr solchen folgenden Gegenstände: zwei Kopfkiffen, zwei Paar Strümpfe, eine Schürze, ein Paar Stiefeletten oder Schube, cm HalSdindchen, verschiedene BriefcouvertS und mehrere Photographien vor, welche von Mahl als sein Eigenthum bezeichnet wurden. Die Zoppi wurde hierauf geeignet vernommen und stellte dieselbe dabei die Begebung eines Diebstahls z N. des Mahl entschieden in Abrede, indem sie zugleich Folgendes angab:

Die Briefcouverts und Photographien gehörten allerdings dem Mahl, sie habe sich diese jedoch nicht rechtswidrig zugeeignet, sondern sie seien auS Versehen von ihr eing packt worden. Was sodann die weiteren von Mahl als sein Eigenthum bezeichneten Gegenstände betreffe, so gehörten dieselben ihr und habe sie solche theils von Haus« mit nach Ilbenstadt gebracht. tbeilS habe Mahl sie ihr geschenkt.

Nach Vernehmung der Zoppi wurden die entstandenen Verhandlungen an die Staat«-- anwaltschaft abgegeben und ließ dieselbe die geeigneten weiteren Ermittelungen eintreten, wobei sich zweifellos herausstellte, daß die von Mahl alS fein Eigenthum bezeichnete Schürze der Zoppi von einer Freundin geschenkt worden war und somit derselben eigentbümlich zugebörte. Dagegen vermochte die Zoppi hezüglich der anderen oben aufgeführten Gegenständ? den Eigen- thumSnachweis nicht zu erbringen und behauptete Mahl bei seiner durch den ®r. Amtsanwa't zu Friedberg stattgehabten Vernehmung wiederholt auf daS Bestimmteste, daß diese Gegenstände fein Eigenthum seien. Auch bestritt et entschieden, daß er der Zoppi dieielben geschenkt habe. Gleichzeitig versicherte er noch, daß ihm dieZoppi außer jenen Gegenständen noch e.n schwarzes Kleid, eine Quantität Bettfedern, einen Kattunrock nebst dazu gehöriger Jacke, eine Tuchsacke und zwel Betttücher entwendet habe.

Mit Rücksicht auf dieses Ergebniß der angestellten Ermittelungen wurde gegen Zoppi Anklage erhoben

Die schöffengerichtliche Hauptverhandlung fand am 9. November v I. statt unv stellte hierbei die Zoppi die ihr zur Last gelegte Thai wiederholt in Abrede und erklärte dieselbe : Einen Kattunrock habe sie nie zu sehen bekommen und Bettfedern und Betttücher habe sie nicht mitgenommen. Dagegen habe sie allerdings ein schwarzes Kleid, eine Tuchjacke, ein seioeneS Tuch und ein Paar Stiefeletten und eine Kattunjacke an sich genommen, allein sie habe diese G-genständc nicht gestohlen, sondern dieselben seien ihr von Mahl geschenkt worden. Ferner habe sie tu Photographien und die BriefcouvertS, wie sie feüher angegeben lediglich aus Ver­sehen eingepackt und was die in ihrem Besitze Vorgefundenen zwei Paar Strümpfe und zwei Kiffen betreffe, so hätten dieselbrn niemals dem Mahl gehört, sondern seien von ihr mit nach Ilbenstadt gebracht worden.

Mahl, der als Zeuge geladen war, behauptete nachdem er den Zeugeneid abgeleitet, daß die bei der Zoppi vorgefundenen Strümpfe und Kiffen sein Eigenthum seien und daß er daS schwarze Kleid, daS Paar Stiefeletten, das seidene Tuch, die Tuch- und Kattunjackc keineswegs der Zoppi geschenkt habe und daß er annebmen müsse, daß ihm die Zoppi auch einen Kattu»- rock, zwei Betttücher und eine Partie Bettfedern weggenommen habe, da ihm bleie Gegenstände seit ihrem Weggänge fehlten.

Nach Schluß der Beweisaufnahme erließ das Schöffengericht Urtbeil dabin, daß die Zoppi von dem Diebstahl einer Quantität Bettfedern, e,ncS KattunrockS und zweier Bunüchrr freizusprechen, dagegen des Diebstahls der übrig.m Gegenstände für überführt zu erachten unv in eine Gefängnißstrafe von 14 tagen zu verurtheilen sei.

Gegen dieses Erkenntniß ergriff die Zoppi das Rechtsmittel der Berufung und fand tn Folge deffen am 22. December v. I. bei der Strafkammer Gr. Landgerichts der Provinz Oberheffen eine weitere Hauptverhandlung statt, zu welcher Mahl wiederum als Zeuge geladen war. Außerdem waren auf Antrag der Zoppi verschiedene, früher noch nicht v-rnommene Personen als Zeugen geladen. Mahl beharrte nach Ableistung des Zeugeneid>S bei s-tnen früheren Depositionen, die der Zoppi ungünstige Aussage des Wahl fand indeffen tn den wetteren Zeugenaussagen ein solches Gegengewicht, daß die Staatsanwaltschaft sich veranlaßt sah, die Freisprechung der Zopp, zu beantragen, welchem Anträge auch der Gerichtshof Folge gab.

Mahl wurde hierauf verhaftet und die Voruntersuchung wegen falscher Anschuldigung und Meineids gegen ihn eröffnet.

Derselbe stellte zwar bet seiner Vernehmung durch den Untersuchungsrichter die Be aehung der ihm zur Last gelegten Slrafthaten entschieden In Abrede, die stattgehabten Er. Hebungen haben indeffen Thatumstände ergeben, welche seine Schuld außer Zweifel stellen und sind namentlich durch die Aussagen der von Zoppi benannten Zeugen ihre Behauptung n vollständig erwiesen.

Angeschuldigter wurde für schuldig erkannt und tn eine Zuchthausstrafe von vier Jahren verurtheilt. Gleichzeitig wurden demselben die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 4 Jahren aberkannt und ihm die Befugniß abgesprochen, alS Zeuge oder Sachverständiger eidlich vernommen zu werden.

Gießen, 1. April. Seine Kömgl. Hoheit ter Großherzog haben dem einjährig frei­willigen Pharmaceuten Daudt im Großh. 2. Inf.-Regt. (Großherzog) Nr. 116 daS allge­meine Ehrenzeichen mit der Inschrift:Für Rettung von Menschenleben" zu veileihen geruht.

Im Jahre 1880 logitten auf den 3 hiesigen Herbergen nicht weniger als 19861 Handwerk-burschen Wenn man nun berechnet, was jeder Handwerksbursche an Ge­schenken von den Handwerksmeistern uud an Bettelpfennigen in hiesiger Stadt zusammenklopft, so wird als Minimum pro Kopf und Tag 1 J4 nicht zu hoch gegriffen sein. Es hätte dem' nach die Stadt Gießen in einem Jahre an Handweiksburschen 19861 JL verabreicht, nbge- sehen von den 20 H Stadtgeschenk, die jeder zugereiste Handwerksbursche erhätt, und von den sonstigen Reiseunterstützungen.

Soeben, */z1 Uhr Mittags, eilt das Militär im Laufschritt nach dem Walde am Exercierplatz, woselbst ein Waldbrand ausgebrochen ist. Das Feuer wurde bald gedämpft und ist ein sehr großer Schaden hoffentlich nicht zu verzeichnen.

Handel und Verkehr.

Die geplante Umgestaltung dcs Postwesens auf dem platten Lande, für welche die geforderten Geldmittel vom Bundcsrath und Reichstag bewilligt worden sind, wird alsbald in Vollzug gesetzt werden. Das Landbriefträger-Personal wird zunächst um 2000 Köpfe verstärkt, also von 12,000 um 14,000 vermehrt; weitere Verstä'kangen bleiben Vorbehalten. Gegen 300 Landbriefträger werden mit Fuhrwerk ausgerüstet. Die Einrichtung von 437 neuen Post Agenturen schließt sich an. Dadurch wird die Zahl der Reich r-Postanstallen auf 8017 gesteigert. Als Filialen bestehender Postanstalten sollen 1000 Posthülfstellen in allen Theilen de« Reich- eingerichtet werden. Die Zahl der Landbriefkasten wird auf 3a,000 vermehrt. Der Verkehr macht den Raum schwindm, und um diesen Satz für unser Landpostwescn zu bewahrheiten, ist nothwendig: die räumliche Verkleinerung der Landbestellbezirkc, die öftere Zuführung der Sen düngen und Briefkasten-Leerung, sowie die Vermehrung der Postanftaltcn und Bejchleun'gung der Verbindungen. Es wird angestrebt, einen beträchtlichen Tdeil bet Landotte täglich zweimal »ur Briefbestellung und zur Leerung der Briefkasten belaufen zu lasten. Die vestellgängc und Destellfahrten sollen bis zu Nacdbar-Postanstalten oder bi« zu Punkten, wo eine Begegnur.g mit Landbriefträgetn anderer Postanstalten vorgesehen ist, ausgedehnt und auf diese Weise förmliche Kursverbindungen hergestellt und im Zusammenhänge erhalten werden. Die Post- dülfstellen sind dazu bestimmt, solche Landorte, welche an Postkursen oder Eisenbahn-Haltestellen belegen sind, mit den nächstliegenden Postanstalten tn unmittelbare Verbindung zu setzen Reben bei bleiben diese Landorte im Landbestell-Verbandc einer Postanstalt und werden von den Land­briefträgern in gewöhnlicher Weise belaufen Die Posthülfestellen verkaufen Post Werthzeichen und Formulare und nehmen gewöhnliche Srieffenbangen und Packete, nach Bedürfniß auch inländische Telegramme, zur Einlieferung entgegen. Vor ihrem Hause wird ein Briefkasten angebracht, welcher vor jeder Post, welche zu benutzen, und bet Anwesenheit deS Landbriefträgers geleert wird. Mit den Posten gehen den Posthülfstellen gewöhnliche Briefe und Packete, sowie auch Zeitungen, für den Ort zur gebührenfreien Ausgabe zu. Sache der Empfänger ist e«, die Sendungen abzuholen. Mit Werth-, Geld uno Einschreibsendungen haben die Posthülf- stkllen keine Befaffung. Wird die Einlieferung solcher Sendungen gewünscht, so werden auf Bestellung bei bet Postbülfstelle die ßanbbrtefträger dieselben au8 der Wohnung deS Aufgeber« adholeu. Die Posthülfstellen werden als Ehrenamt solchen Ortsangebürigen, welche daS volle Vertrauen der Gemeinde besitzen und sich durch Eid zur gewiffenhaften Amtsführung verpflichten, übertragen. Sie bilden gewissermaßen die Vorstufe zur förmlichen Postanstalt, in welche sie nach und nach umgewandelt werden sollen. Eine wesentliche Erleichterung der Landbriefträger bei der Bestellung der Päckereien und zugleich eine Vervollständigung der Packetbestellung nach dem Lande wird angebahnt Die fahrenden Landbriefträger haben ntb.n bleien Aufgaben noch die Bebeutung für den Landverkehr, baß sie eine regelmäßige Personen-Fahraelegenheit bieten. D'e Mitfabrt ift gegen eine dem Landbriefträger zu zahlende Vergütung gestattet. Die nach einem allgemeinen Muster zwei- oder vierräderig gebauten Wagen haben euren Bockfitz für zwei ! Personen mit leichtem Verdeck, die vierräderigen außerdem einen Sitz für eine dritte Person. Diese Einrichtungen werden gleich einer belebenden Kraft auf den Verkehr wirken, wie d.e neuesten Erfahrungen beweisen, welche auf dem Gebiet der Telegraphie infolge der während