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Samstag ben 31. Januar

Nr. 2«

Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS.

WtXdtewmttaut | Schulstraße B. 18.

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Die Landesbefestigung der Schweiz.

Bisher galt die Schweiz immer für ein Lanv, dem der liebe Gott die beste natürliche Befestigung gegeben hat, die bei dem Unabhängigkeitsstnn der Bevölkerung hinreiche, das eidgenöffifche Gebiet vor Fremdherrschaft zu bewah­ren. Seit einigen Wochen find aber auch die Schweizer Generalstäbler von den vielen in der Lust schwebenden Kriegsgefahren erregt, und verschiedene Broschüren erklären eine Befestigung der Schweiz für nothwendig.

Die neueste Broschüre, welche man dem Major Rynsker oder dem Oberstlieutenant Fornerod zuschreibt, nimmt von vornherein an, daß ein neuer Krieg zwischen Frankreich und Deutschland leider unvermeidlich fei, daß daher die neutralen Länder sich in einer gefährlichen Lage befinden könnten und daß man daher bei Zeiten Vorkehrungen gegen diese Gefahr treffen müsse. Von dieser Anficht ausgehend prüft nun der Verfasser das, was diese beiden großen Länder feit 1871 gethan haben. Während Frankreich 1800 Millionen seiner neuen Verteidigungslinie geopfert, hat Deutschland, das durch seine öcono- mische Lage allerdings nicht im Stande ist, Frankreich aus diesem Gebiete zu folgen, nichtsdestoweniger eine Venheidtgungs-Fronl von fünf großen und acht kleinen Verthetdigungsplätzen. Der Verfaffer der Broschüre meint, daß bei solcher strategischer Stärke geringe Streitkräfte hinreichen werden, das Land zu beschützen, und daß daher jede dieser beiden großen Mächte lercht über 2- bis 300,000 Mann versügen könne, um einen Frontwechsel vor­zunehmen.

Das Sntercfie der Schweiz betonend, schreibt der Verfasser:So lange die Cabinetepolitik der Großmächte über den Kopf ihrer Völker weg mit den Allianzen wie n it ben Bauern eines Schachbretts spielen wird; fo officiösen Preß-Bureaus das Mittel finden werden, die civilistrtesten Völker nach Belieben zum Frieden oder zum Kriege zu treiben; so lange Frankreich und Deutschland in einer Weise rüsten, daß der Augenblick kommen muß, wo es heißt:Abrüsten oder fich messen", - so lange werden wir von den Ver­lierern der Schweiz im Namen ter Armee fordern, daß sie sich ernstlich mit einem System der Landesbefestigung und mit der Ausrüstung unserer schweren Artillerie, der wirksamsten Vertheidigungswaffe, beschäftigen." Natürlich wird nun das ganze System von dauernden ^Befestigungen des Näheren tiU0ße trfclirfen in diesem Preß- und Broschürenpreit über die Nothwen-

digkeit einer Befestigung der Schweiz, zu welcher man gewöhnlich eine Stär­kung der Vertheidigungsfähigst von Belgien und Holland in Parallele stellt, nichts Anderes als eine natürliche Rückwirkung der aufgeregten kriegerischen Stimmung in den militärischen Kreisen der Großmächte. Es ist jetzt Mode, das KriegSspiel in Broschüren zu betreiben; man prüft darin die Stärke der Befestigungen, die Zahlenverhältniffe der Armee, die Kriegsbereitschaft und die Chancen einaiqer Feldzüge. Zwar heißt es: si vis pacem, para bei uw, - aber im Allgemeinen sind wir keine sonderlichen Freunde dieses Spielens mit dem Feuer. Die Schweizer Osficiere thäten ober wahrlich beffer daran, zum Frieden zu mahnen, als den Krieg als natürlich und nothwendig hinzusteüen; ihr Land bleibt am besten, wie es ist, denn mit oder ohne Befestigung lebt es doch nur von der Gnade der großen Mächte. Italien, Oesterreich, Deutsch­land und Frankreich würden die sprachverwandten Gebiete der Schweiz ohne Mühe annektiren können, wenn sie es nicht für Vortheilhast erachteten, dieses neutrale Zwischengebiet sich zu erhalten. Darin allein, nicht in einer Grenz­befestigung, und endlich in einer guten Verfassung und in der Entwickelung M bürgerlichen und politischen Gemeinsinns liegt die Siäike und Lebens- sähigkeit der Schweiz.

VkMg.

'Etockh-lz,* l'Knupelholz,

'Stockh-lz, E'chen-Welleo,

ton 12^37 om " von 1012 cnt nub 4-8 m tzLngx ie und f ingen.

zur bestimmten nDistrictbetNr.1. ^-Januar 1880..

Tnbenteich.. lvaiz.

Iauuar, 2gs 1 Uhr, 1 Hmn r.«.Ter- n; dch r eine Partie hene Zungen, 6ornet»- lch em M Honig,, morplatte, eine Decn Daage, ein Comptoir- uftre mH 3 flammen, ände öffentlich gegen

>en ssleiicbwiiaren sind Lreichnuer unttrfudjtr imbtn worben.

lanuQT 1880. , tzoncursverwalter.

1 zimmer ru ver- 3 M.D. 8b. , ^7Familienlogi? wt jßjn ;u oemkkthen.

ihm sowie

,.L3'ui(i iu permidoen gron^dU^Ä 7:S'rfftatl btt (jit. Horetzseck^, TSrS'tintS

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... kündenden 5eond abzugeben." Daran schließt sich der Ausschußanttag, gegen welken von der Regierung nichts eingervandt und welcher von der zweiten wie von Ausschuß war auch darin emverstanden und der Benchtestatter Fryr. von ^oenuo, smack es ausdrücklich aus:Die Absicht des Ausschusses gehe nicht dahm, .der Re- aieruaa anbdm au «eben, ob si- dieses eine Prvcent ganz oder theilweise 'M Jahr au soeben oder bei der Landes-Brandversicherungs-Anftalt, oder bet teilweise aus- «An/- rr »erlonae melmebr daß das eine Procent auch wirklich verausgabt es,»- ssssr »«-äs »

?e beÄ wohl an der Zei , im Sinne des Gesetzes zu bejiimmen daß dem « - dacb en Verein" aus dem einen Procent eine bestimmte Summe labrlrch zur Verwal- tuna und Versüaung zu Zwecken der Unterstützung, oerung ückter sre.wrÜrger Feuer- Smännet au «eben wären. Wie ich vernehme, ist ,n dieser Beziehung noch n -bis geschehen ja* die verstärkte Brandversicherungs-Commisston, welcher e,n dessallstger Antrag des Landesausschusses der freiwilligen Feuerwehren vvrlag, soll sich dagegen ausgesprochen Habern E^^st, ftanb seither entgegen, daß dem Gesetze vom

1V Sevtember^1878 in der herausgehobenen Richtung Folge gegeben werbt. 2] ®l- bentt bie Großh. Staatsregierung nicht Verfügung zu treffen, haß aus dtm gedachten

Spm Verbände der freiwilligen Feuerwehren hes Großherzogthrrms Hessen

eine feste Summe jährlich zur Verwaltung und Verfügung zu Zwecken der Unterstützung ve7ungwckter s7eiwMger Feuerwehrmänner und deren Hirrterbl,ebenen gegeben werbe ?

Darmstadt, 28. Jan. Die Großh. StaatSregterung hat bet Großy. Kreisamt Schotten Anfrage gestellt in Beziehung auf einen etwa bestehenden oder zu erwartenden Nothstand, und die Antwort erhalten, daß -'n Nolhstavd Mir Reit im Kreise nicht bestehe. Diese Antwort ist dem betr. Ausschuß der zweiten Kammer als em Beweis dafür, daß im Kreis Schotten ein Nothstand zur Zeit nicht bestehe, mitgetheilt worden.

8 Darmstadt, 29. Januar. Zweite Kammer der Stande. 34. Sitzung. cyn heutiaer Sitzung der zweiten Kammer der Stände wurde bei gefüllten Gallerten m die Berathung der Rekommunikation der ersten Kammer bezüglich der Vorlage Großh. Ctaatsministeriums wegen Abtretung des Hessischen Anthetls an der Main-Weser-Bahn ait Preußen eingetreten. Wie bereits mitgetheilt, beantragt dte Majorität des Fmanz- Ausickmsses dem zustimmenden Beschluß der erften Kammer beizutreten, während die Minorität für Beharren auf dem früheren ablehnenden Beschlüsse der zweiten Kammer ist. Hu Beginn der Berathung bringen die Abgg. Metz u"d Haustein den präju- diciellen Antrag ein, unter Kenntnißnahme der Nekommunlkatlon der ersten Kamv.er die nochmalige Berathung des Gegenstandes abzulehnen. Em ähnlicher Antrag wird von den Abgg. Büchner und Diehl eingebracht. Die Abgg. Buchner und Metz rechtfertigen^diese Anträge unter Hinweis auf die einschlägige Bestimmung der Ver- faffungsmkunde und der landständischen Geschäftsordnung. - ^taatsminifter Freiherr v Starck Excellenz, tritt der Ansicht, als ob durch eme nochmalige Berathung der Vorlage eine Versassungsverletzung begangen werde, entschieden entgegen und betont, wie sowohl der Zweck der Gesetze, als das Herkommen es vollkommen zmassig und im ^ntereffe des Landes ßtboten erscheinen lassen, auf eine uochmalige Berathung dr^ Gegenstandes einzugehen. - Adg. Muhl schließt sich diesen Ausführungen an; Abg Betz obgleich er entgegen seiner früheren Abstimmung uunmehr für den ^r^auf bei Mam-Weier-Bahn stimmen wird, hält trotzdem eine nochmalige Berathung

be?»er^a^unöIurfunbe für unzulässig . Abg. Osann tritt biesen Ausführungen entgegen. Racke hält es für angezeigt, bet ber Wichtigkeit der Sache noch elnstte^^eit verstreichen zu lassen und weitere Erfahrungen zu sammeln und um ÄSS fi4 roe.ter entwickeln zu lassen. Er ist für den Antrag Metz. - Abg. Wasserburg ist für Eintritt in die zweite Berathung, wenn ihn dazu auch keine Utilitätsgründe bestimmen, da er wie früher auch heute noch Gegner der Vorlage ist ^- Die Abgg Henzerling und Dittmar sprechen ebenfalls für Eintritt m d. Reratbuna und wird nachdem die Abgg. Büchner und Diehl ihren Antrag zu Gunsten des Antrages Metz und Haustein zurückgezogen,

15 Stimmen abaelehnt und in die Berathung eingetreten StaatsmiNlster tfretpeir d Starck w. is?im Anschluß an Bemerkungen einzelner Abgeordneten gelegentlich der ersten Berathung des Gegenstandes auf die Projecte bezüglich einiger Secundarba^ Sr&teWÄSBSrS sSisMS» äjSS

der Veräußerung d^s zur M s ben ferner ans die bedeutenden Erträge Frankfurter Central-Bahnhoses wer beftritten merben können. Heber,

d^ ^"ll^ aus welch n p ll M^uMeser-Bahn, welche nicht zu ruiniren

Haupt glaube er, baß dn Er ra^me oe^^ möfllid)e Verminderung des Ertrüg- sec, kecne üerinoeren bnbalm-Tarise hält er nicht für möglich, da bei Einführung " //»mÄn^Siückaut-Klafse die bis jetzt pnvilegirt gewesenen Klassen höhere Taxen einer zweiten Stückgut-Klasse oie^vl^ , Genossen bringen einen Antrag aus

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Z)cutschkand.

Darmstadt, 29. Januar. In der gestrigen Sitzung der zweiten Kammer wurde als neue Eingabe folgende Interpellation detz Abg. Os a n n verkündigt:

Nack Artikel 1 des Gesetzes vom 10. September 1878, betreffend die Landes- Brandverficherungsanstalt, soll das darin erwähnte Procent der jährlichen Brandver^ sicherungsbttträge der Landes-Brandversicherungsanstalt zunächst zur Unterftüfcung an Personen welche in Folge ihrer Theilnahme an Löschanstalten verunglückten, und ihre Hinterbliebenem sodann zur Förderung des Feuerlöschwesens, insbesondere zu Beitragen an Feuerwehren und Gemeinden nach näherer Bestimmung des Ministeriums verwandt werden Art 4 weist sodann an die Landes-Brandversicherungs-CommissionVorschläge und Begutachtung über Verwilligung von Unterstützungen und Beihülfen aus den m Art 1 bezeichneten Fonds." Der Ausschutzbencht zu dem betreffenden Gesetzentwiirft war, entgegen dem Gesetzentwurf, nicht für Bildung eines Fonds, sondern sprach sich dahin aus, daß ein Fond zur Unterstützung verunglückter Feuerlöscher am Mten den Feuerwehren selbst gegründet und geleitet werde. Der Ausschuß sagte fobann wörUich:Diesem (dem Großh. Ministerium des Innern) würde babel überlassen bleiben, alljährlich einen bestimmten Theil dieser Beitrage an jenen von Feuerwehren

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